Das neue Chancengleichheitsgesetz und die Umsetzung in der Schule
Beschreibung
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
das neue Chancengleichheitsgesetz soll helfen, Frauen und Männer tatsächlich gleich-zustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löst das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab. Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.
Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit werden gestärkt
Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ausgeweitet und verbindlich geregelt. Sie werden künftig stärker in den Bewerbungsprozess eingebunden und haben das Recht an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Fortbildungsinhalte:
Teilzeit – Segen oder Fluch?
Formen der Teilzeit
Anspruch auf Pflegezeiten
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familiengerechter Stundenplan
Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
Referentin:
Frau Dr. Unterreiner, Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit im Bereich Schule aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe
Anmeldung / Information
Die Teilnahmegebühr für die Fortbildung beträgt 10,00 € für VBE-Mitglieder und 15,00 € für Nichtmitglieder (inkl. Begrüßungssnack, Pausen- und Tagungsgetränke sowie Informationsmaterialien und Tagungsunterlagen). Bitte übersenden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens 2. Juni 2016.