Beyer hilft weiter – Thema Arbeitsüberlastungen von Schulleitungen

Heute wende ich mich an Sie, da ich in meiner Funktion als Schulleiter derzeit eine Situation erlebe, die mich stark belastet. Die Aufgabengebiete, mit denen sich Schulleitungen befassen müssen, sind inzwischen in einem unzumutbaren Maße angewachsen, so dass die Arbeit mit den vorhandenen personellen und organisatorischen Ressourcen nicht mehr zu bewältigen ist. Derzeit sind überdies mehrere Lehrkräfte, zwei langfristig, an meiner Schule erkrankt. Die Vertretungssituation erfordert tägliche hohe Improvisationskunst. Gleichzeitig nehmen die Herausforderungen durch Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten deutlich zu. Hinzu kommt, dass Eltern in kritischen Fällen häufig nicht zu Gesprächen erscheinen oder die Zusammenarbeit verweigern.

Parallel dazu müssen fortlaufend neue Konzeptionen, Vorgaben und Projekte des Kultusministeriums umgesetzt werden. Diese Fülle an administrativen Aufgaben lässt keine Zeit mehr für pädagogische Führung oder kollegiale Unterstützung. Von „sieben bis sieben“ ist Alltag und dazu kommen noch unzählige Abendveranstaltungen, Vortragsabende und Konferenzen. Eigentlich müsste ich mich selbst anzeigen, da ich ständig gegen die Arbeitszeitverordnung verstoße.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich meinen Beruf mit Überzeugung ausübe. Dennoch sehe ich mich aktuell an der Grenze der Belastbarkeit und frage mich, welche Möglichkeiten eine Schulleitung hat, strukturiert und rechtlich abgesichert auf diese Überforderung zu reagieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Hinweise geben könnten, an wen ich mich in dieser Lage wenden kann und welche Schritte ratsam wären, ohne dienstrechtliche Nachteile befürchten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

A.K.

Beyer hilft weiter:

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Mit Sicherheit kann ich Ihnen sagen, dass Sie in Ihrer Not nicht allein sind. Ich würde sogar so weit gehen und sagen, vielen Schulleitungen geht es ähnlich.

Die von Ihnen geschilderte Situation entspricht aus meiner Sicht einem typischen Fall struktureller Überlastung im Schuldienst:

  • Langzeitkranke und erkrankte Lehrkräfte → Unterrichtsausfall, zusätzliche Vertretungen → Es gibt keine Unterstützung, da eine Krankheitsreserve fehlt
  • Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit sozial-emotionalem Förderbedarf → erhöhte Anforderungen an Betreuung und Krisenintervention → Kinder betreten Klassenräume nicht, haben Trennungsangst …
  • Fehlende Kooperation durch Eltern → Erschwerung von Prävention und pädagogischer Arbeit
  • Umfangreiche ministerielle Vorgaben → KM-Konzepte, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Verwaltungsaufgaben

Die Arbeitslast überschreitet auch aus meiner Sicht erkennbar das zumutbare Maß.

Welche dienstrechtlichen und organisatorischen Handlungsmöglichkeiten haben Sie? 

a) Delegation von Aufgaben

Nach § 41 Schulgesetz BW darf die Schulleitung Aufgaben an ständige Vertreter/innen, Abteilungsleitungen oder Beauftragte delegieren.

Ich empfehle folgende Punkte:

  • Erstellung einer Aufgabenmatrix zur klaren Verteilung administrativer Aufgaben
  • Übertragung einzelner Bereiche (z. B. Vertretungsplanung, pädagogische Entwicklung, Übernahme von einzelnen Themen bei Dienstbesprechungen und Konferenzen, Kooperationen) an Konrektorin/Konrektor oder Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter oder das Schulleitungsteam
  • Schriftliche Dokumentation der Delegation zur Transparenz gegenüber dem Kollegium und der Schulaufsicht

b) Einbindung von Unterstützungssystemen

  • Schulpsychologische Beratungsstellen (insbesondere bei eskalierenden Fällen mit Schülern oder Eltern). Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es hier lange Wartelisten bzw. lange Wartezeiten gibt
  • Regierungspräsidium / Schulaufsicht: Pflicht zur Fürsorge gegenüber Beschäftigten. Die Schulleitung kann dort Unterstützungsbedarf formell anmelden.
  • Personalrat: Ansprechpartner für Entlastungsgespräche, ggf. Vermittlung bei strukturellen Überforderungen
  • Schulträger: Antrag auf zusätzliche Verwaltungsunterstützung oder temporäre Entlastungskräfte (z. B. Sekretariat, Schulsozialarbeit)

c) Überlastungsanzeige 

Wenn die Aufgabenmenge objektiv nicht mehr innerhalb der regulären Arbeitszeit zu bewältigen ist und dadurch eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung besteht, ist eine Überlastungsanzeige angezeigt.

Wirkung:

  • keine Dienstverweigerung, sondern formale Anzeige der Überforderung,
  • dient dem Selbstschutz (Haftungs- und Gesundheitsschutz),
  • verpflichtet den Dienstherrn zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zur Entlastung notwendig sind.

Inhaltlich sollte sie enthalten:

  1. Beschreibung der aktuellen Arbeitslage,
  2. konkrete Beispiele für unzumutbare Arbeitsbelastung,
  3. Hinweis, dass Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können,
  4. Bitte um dienstliche Klärung / Abhilfe.

Adressat: Dienstvorgesetzter (Schulaufsicht / Regierungspräsidium)

Kopie: Personalrat

d) Zeitmanagement und Priorisierung

  • KM-Vorgaben dürfen nach eigenem pädagogischem Ermessen priorisiert werden, wenn Ressourcen fehlen
  • Nicht alles muss gleichzeitig umgesetzt werden
  • Aufgaben, die unmittelbar mit Unterrichtsaufrechterhaltung, Schülerfürsorge, Aufsicht oder Sicherheit zusammenhängen, haben Vorrang

e) Gespräch mit der Schulaufsicht

Ein offenes, vertrauliches Gespräch mit der zuständigen Schulaufsicht ist ratsam.

Ziel: Darstellung der realen Lage (fehlendes Personal, Belastung, organisatorische Grenzen) und Bitte um konkrete Entlastungsmaßnahmen, z. B.

  • Reduktion von Berichtspflichten (Vorbereitung Statusgespräch …)
  • zeitliche Streckung von Konzeptaufträgen
  • vorübergehende Freistellung von Zusatzaufgaben, wie Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Erstellung von Schutzkonzept …

f) Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen

Gehen Sie mit der Bitte um Unterstützung auf das Kollegium zu. Rein rechtlich gesehen sind alle Kolleginnen und Kollegen dazu angehalten die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Wer weiß, vielleicht gibt es noch freie Kapazitäten oder gar den Wunsch in Schulleitungsaufgaben reinzuschnuppern!?

Ich fasse an dieser Stelle noch einmal zusammen:

Die geschilderte Situation ist aus meiner Sicht nicht Ausdruck individueller Schwäche, sondern Folge struktureller Überforderung im System Schule.

Ich empfehle folgendes Vorgehen:

  1. Lage dokumentieren (Aufgabenliste, zeitlicher Aufwand, Ausfälle, Belastungsfaktoren).
  2. Gespräch mit Schulaufsicht / Personalrat suchen.
  3. Formelle Überlastungsanzeige stellen, falls keine Entlastung erfolgt.
  4. Delegation von Aufgaben und Nutzung von Unterstützungssystemen aktiv ausweiten.
  5. Selbstschutz und Gesundheit ernst nehmen – gegebenenfalls ärztliche Beratung oder Supervision in Anspruch nehmen.

Nun wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, drücke Ihnen beide Daumen, dass Sie im Kollegium, beim Schulträger und bei der Schulaufsicht auf Verständnis stoßen und die notwendige Unterstützung bekommen. Ich kann Ihnen nur versprechen, dass der VBE BW um die Belastungslage von Schulleitungen und Lehrkräften weiß und diese in seine bildungspolitischen Gespräche einbringt. 

Walter Beyer, Stv. Landesvorsitzender