Die Reaktion der Arbeitgeber auf unsere Forderungen reichten von nicht machbar bis astronomisch. Sie klagten und klagen immer noch über schrumpfende Spielräume, Verpflichtungen bei der Beamtenbesoldung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2025, über verplante Steuereinnahmen für bundespolitische Konjunkturpakete. Und das trotz guter Steuereinnahmen. Ein konkretes Angebot der Arbeitgeber – Fehlanzeige!
Nach einem enttäuschenden Auftakt am 03. Dezember sind die Verhandlungen mit der TdL (Tarifkommission deutscher Länder) heute in die nächste Runde gestartet. Die Arbeitgeber müssen jetzt konkrete Vorschläge machen. Müssen zeigen, dass sie unsere Forderungen ernst nehmen und zu. Kompromissen bereit sind.
Zur Erinnerung. Unsere Forderungen sind:
➢ Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 7%, mindestens aber 300 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
➢ Erhöhung der Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit um jeweils 20 Prozentpunkte auf Basis der individuellen Stufe, mindestens jedoch Stufe 3 (z. B. Überstunden für die ein Freizeitausgleich nicht möglich ist)
➢ Erhöhung der Entgelte für Studierende um 200 € monatlich (Laufzeit 12 Monate)
➢ Die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
➢ Die zeitgleiche und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
➢ Die stufengleiche Höhergruppierung.
➢ Die Umsetzung der Verhandlungszusage aus 2019, insbesondere zur vollständigen Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Die linearen Forderung, die in dieser Tarifrunde bei 7% (mindestens aber 300 €) liegt, ist angesichts weiterhin hoher Preise, vollkommen solide und keinesfalls unrealistisch. Daneben fordern wir bereits seit vielen Jahren die vollständige Umsetzung der Paralleltabelle und die stufengleiche Höhergruppierung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte…. Warum eigentlich?
Seit 2006 gibt es den TV-L (Tarifvertrag der Länder), dem schlussendlich auch die Lehrkräfte zugeordnet wurden. Die Entgeltordnung des TV-L sieht folgende Zuordnungen (E – Entgeltgruppe) der tarifbeschäftigten Kollegen vor. A15 – E15, A14 – E14, A13 – E13. Doch dann endet die Parallelität. A12 entspricht dann E11, A11 – E10 usw. Dieser Knick in der Paralleltabelle hat für tarifbeschäftigte Lehrkräfte deutliche Auswirkungen bezüglich Gehalt, Sozial- und Altersversorgung. Daran ändert auch die 2016 eingeführte Angleichungszulage nichts, die 2019 mit 105 € festgelegt und seither nicht weiter erhöht wurde. Ähnlich ungerecht sind für Tarifbeschäftigte meist die Auswirkungen einer Höhergruppierung. Denn durch eine Höhergruppierung verliert der Tarifbeschäftigte einen Teil seiner Erfahrungsstufen. Unter Umständen fällt er bis auf Erfahrungsstufe 2 zurück. Man benötigt keinen Abschluss in Mathematik, um zu erkennen, dass hier etwas nicht stimmt.Eine vollständige Umsetzung der Paralleltabelle und die stufengleiche Höhergruppierung würde weitestgehend Gerechtigkeit herstellen.
Sollten sich die Arbeitgeber nicht bewegen wird es, wie in den vergangenen Wochen, weiter zu Streiks kommen. Alle sind aufgerufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auf die Großkundgebung in Stuttgart verweisen. Sollte es nötig sein, wird sie auch dieses Mal stattfinden. Tag, Zeit und Treffpunkt werden zu gegebener Zeit hier auf der Homepage bekanntgegeben.
Darum: Informiert euch, zeigt euch solidarisch und unterstützt unseren Kampf für mehr Gerechtigkeit.
Ruth Schweikert, Landesreferatsleiterin Arbeitnehmer
