Technische Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern behoben

Das LBV teilte mit, dass die technischen Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nun behoben sind. Wenn bei Ihnen für Januar 2026 die Lohnsteuer zu hoch angesetzt wurde, und Ihnen ein geringerer Nettobetrag ausbezahlt wurde als die Monate zuvor, wird der fehlende Differenzbetrag automatisch bei der Abrechnung der Bezüge für Februar 2026 berücksichtigt. Sollten Sie betroffen sein, ist es nicht notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen.

 

Wir hatten Sie im folgenden Beitrag darüber informiert, dass es bei der Januarabrechnung 2026 dazu kommen kann, dass die Lohnsteuer aktuell zu hoch angesetzt wird und der Auszahlungsbetrag hingegen zu niedrig ist: https://www.vbe-bw.de/meldung/das-bundeszentralamt-fuer-steuern-hat-technische-probleme/

Das LBV informiert über die Behebung des Problems wie folgt: https://lbv.landbw.de/