Koalitionsvertrag: „Aus Verantwortung fürs Land – Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“

Der designierte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und sein künftiger Vize Manuel Hagel (CDU) sehen Baden-Württemberg in der „größten Herausforderung seit seiner Gründung“. Knapp zwei Monate nach der Landtagswahl haben Grüne und CDU heute den neuen Koalitionsvertrag vorgestellt. Nachfolgend lesen Sie daraus das vollständige Kapitel 4 „Für gute Bildung und beste Chancen für alle“, in welchem die Koalitionäre ihre Pläne für die Bildungspolitik des Landes vorstellen.

 

4: BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Für gute Bildung und beste Chancen für alle

Wir wollen, dass alle Kinder von Anfang an die bestmögliche Bildung erhalten. Jedes Kind soll seine Talente entfalten und Leistung erbringen können – unabhängig von seiner Herkunft und vom Einkommen der Eltern. Und wer sich an-strengt, soll belohnt werden. Das ist das Aufstiegsversprechen unserer sozialen Marktwirtschaft. Bildung ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg. Sie stärkt unsere Demokratie, fördert Talente und ermöglicht neue Ideen. Damit sichern wir die Innovationskraft, den wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stehen für ein zukunftsfestes Bildungssystem, das sich an den Kindern und deren Bildungserfolg orientiert. Dafür arbeiten wir konsequent an der Qualitätsentwicklung in unseren Bildungseinrichtungen. Wir setzen auf zeitgemäßes Lernen und Lehren. Leistung, Chancengerechtigkeit und Wohlbefinden gehören für uns zusammen. Nur wenn Kinder faire Startchancen haben, können sie zeigen, was in ihnen steckt. So wollen wir die Leistungen der Schülerinnen und Schüler verbessern. Unsere Schulen sind nicht nur Lern-, sondern auch Lebensräume – für junge Menschen und die pädagogischen Fachkräfte, für Lehrkräfte und alle im Bildungsbereich Beteiligten, die sich tagtäglich gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder einsetzen. Auf sie alle haben die gesellschaftlichen Veränderungen Auswirkungen. Wir werden sie darin bestmöglich unterstützen, mit diesen Herausforderungen umzugehen und die sich daraus ergebende Chancen zu nutzen.

Auf den Anfang kommt es an

Neben der Erziehungsarbeit der Eltern ist die frühkindliche Bildung entscheidend für den Bildungsweg eines Kindes. Als Grundlage für die Qualität der Arbeit in Kitas und Kindertagespflege haben wir den Orientierungsplan weiterentwickelt und transferieren ihn in die Praxis. Für die Qualitätsentwicklung kommt es auf die Leitung an. Die finanzielle Unterstützung der Träger bei der Gewährung von pädagogischer Leitungszeit, die wir aus den Bundesmitteln nach dem Kita- Qualitätsgesetz (KiQuTG) begonnen haben, setzen wir fort. Die Träger sind verpflichtet, die gesetzlich verankerten Stunden zu gewähren. Wir fordern vom Bund, dass die Mittel aus dem KiQuTG den Ländern dauerhaft und dynamisiert zufließen. Für eine Weiterentwicklung zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) unterstützen wir die Zielsetzung auf die zwischen Bund und Ländern ins Auge gefassten Bereiche. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung müssen Pro-gramme der Länder – wie „SprachFit“ in Baden-Württemberg – bei etwaigen Re-gelungen angerechnet werden können und dadurch Mittel nach dem QEG für die Fortsetzung von bisherigen Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG einsetzbar sein.

Das Kita-Personal ist der Schlüssel für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung sowie eine verlässliche Betreuung. Trotz des erheblichen Personalausbaus der letzten Jahre ist wegen des in noch größerem Maß gestiegenen Bedarfs die Deckung des Personalbedarfs im frühkindlichen Bereich eine große Herausforderung. Der Direkteinstieg Kita und die praxisintegrierte Ausbildung sind Erfolgsmodelle, die wir ausbauen werden. Wir reduzieren bürokratische Belastungen und schaffen mehr Zeit für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen.

Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Säule der Kindertagesbetreuung. Wir werden das Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen weiterentwickeln und dessen Finanzierungssystematik anpassen. Fachliche Expertise, Vernetzung und Wissenstransfer kann vom Landesverband Kindertagespflege in einem Kompetenzzentrum Kindertagespflege gebündelt werden.

Der Modellversuch Inklusion stärkt die Aufgabe der inklusiven pädagogische Arbeit in Kitas nachweislich. Zur Stärkung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung wird in den kommenden Jahren ein Unterstützungssystem aus Qualitätsbegleitungen und mobilen Fachdiensten flächendeckend etabliert.

Verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr und Stärkung der Sprachförderung

Wir werden ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht ein-führen, damit sich alle Kinder – auch die, die bisher kein Angebot der frühkindlichen Bildung wahrnehmen – gut entwickeln können und auf den Schulstart vorbereitet sind. Der Orientierungsplan sowie weitere darüber hinaus gehen-de und verbindliche Inhalte zu basalen Vorläuferfähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung bilden dabei die inhaltliche Grundlage der Bildungsarbeit. Im Vorfeld der Einführung werden wir zur Umsetzung einen dialogischen Prozess unter Einbeziehung der Kommunalen Landesverbände, Träger, Praxis und Wissenschaft zu Beginn der Legislatur initiieren, der neben inhaltlichen Aspekten die schulgesetzliche Grundlage und die personellen und finanziellen Rahmen-bedingungen thematisiert.

In diesem Zusammenhang werden wir in Abstimmung mit den Kommunalen  Landesverbänden die Bereiche des Pakts für gute Bildung und Betreuung auf die aktuelle Entwicklung anpassen. Ziel bleibt es, dass Kinder, bei denen ein Förder-bedarf im Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt wird, u. a. im Übergang zur Grundschule verbindliche Fördermaßnahmen zur Sprachbildung und zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung erhalten. Zur besseren Unterstützung der Kinder werden wir die Datenweitergabe zwischen beteiligten Einrichtungen, insbesondere Kita und Grundschule, ermöglichen.

Zur Sicherung der basalen Kompetenzen haben wir in der letzten Legislaturperiode wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Schritt war das Sprachförderprogramm „SprachFit“. Wir bauen dieses aus, bringen es in die Fläche und entwickeln es – wo notwendig – weiter. In diesem Rahmen wird auch das Programm Sprach-Kitas ausgebaut.

Gemeinsam gute Bildung gestalten

Für Bildungsgerechtigkeit und Bildungserfolg ist eine gelingende Erziehungs-partnerschaft entscheidend. Dazu gehört eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Bildungseinrichtung und Eltern ebenso wie Elternbildung. Wir stärken die Eltern, Elternarbeit und die Erziehungspartnerschaft in allen Bildungsabschnitten sowie das Engagement der Elternstiftung. Wir richten einen Runden Tisch zur Erziehungspartnerschaft ein. Erfahrungen aus den Bildungshäusern 3-10 sollen dabei in die Stärkung der Erziehungspartnerschaften einfließen. Das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)“, deren Förderung wir erhöhen, wird weiterentwickelt und unter Berücksichtigung von Kitas in herausfordernden sozialen Lagen ausgebaut. Insbesondere an den Grundschulen im Startchancen-Programm (SCP) können weitere Familiengrundschulzentren (FGZ) eingerichtet werden.

Wir bauen multiprofessionelle Teams an unseren Schulen aus, um unsere Kin-der bestmöglich individuell zu fördern und unsere Lehrkräfte zu unterstützen. Beim Ausbau gehen wir anhand des Sozialindex vor und werden die Erkennt-nisse des laufenden Modellversuchs berücksichtigen. Dem Personal der multi- professionellen Teams wollen wir mehrjährige Verträge geben. Auch werden wir die organisatorische Einbindung der Teams in den Schulalltag und in die schulischen Gremien stärken und diese landesweit einheitlich ausgestalten. Dazu sind Overheadkosten zur Umsetzung vorzusehen. Wir weiten die Zahl der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten aus, insbesondere im Bereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

Beginnend an Grundschulen im SCP im Ganztag finanzieren wir ein kostenfreies Mittagessen in der vorhandenen Infrastruktur.

Die ganztägige Bildung und Betreuung unserer Grundschulkinder ist elementar für Bildungsgerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch für die Wirtschaft. Um die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu unterstützen, haben wir sie mit zusätzlichen Landesmitteln für die Kosten des kommunalen Ausbaus der Ganztagsbetreuung bereits maßgeblich gestärkt. Die Finanzierung von 68 Prozent der Betriebskosten dieser Betreuung verankern wir im Haushalt. In Gesprächen mit den Kommunalen Landesverbänden greifen wir die Qualifizierung von Betreuungskräften und die kommunalen Koordinierungsstellen für den Ganztag auf. Wir erhalten die Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Ganztagsschulen nach § 4a des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und den kommunalen Betreuungsangeboten. Schulen im SCP sind dort eingerichtet, wo besondere Unterstützungsbedarfe bestehen. Die verbindliche, rhythmisierte Ganztagsschule trägt diesen Herausforderungen besonders gut Rechnung. Um Grundschulen im SCP zu Ganztagsschulen auszubauen, setzen wir auf einen Dialog mit den Schulträgern.

Die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Partnern (u. a. Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Musik, Kunst und Kultur) erweitert das Bildungsangebot, insbesondere an Ganztagsschulen, und leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Kinder lernen dadurch auch die örtlichen Vereine kennen. Das Jugendbegleiterprogramm werden wir weiter ausbauen.

Qualität stärken

Die datengestützte Qualitätsentwicklung ist unser wichtigstes Steuerungsinstrument, um Bildungsziele konsequent, effizient und transparent zu erreichen. Sie verbindet die wissenschaftliche Erkenntnis mit der praktischen Schulentwicklung. Und sie hilft uns, Entscheidungen auf der Grundlage von Evidenz zu treffen. Wir haben die datengestützte Qualitätsentwicklung mit Fokus auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung maßgeblich vorangetrieben. Diesen Weg gehen wir entschieden weiter und bauen sie auf allen Ebenen des Bildungssystems bzw. der Kultusverwaltung weiter aus.

Lernstandserhebungen und diagnosegeleitete Lernförderung werden wir weiter ausbauen, um Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern eine regelmäßige Rückmeldung zu Lernfortschritten und Entwicklungsbereichen zu geben. Dabei wollen wir die unterschiedlichen internationalen und nationalen Erhebungen sowie die bestehenden Verfahren besser aufeinander beziehen und vergleichbarer machen. Mit dem flächendeckenden Einsatz einer digital gestützten Lernverlaufsdiagnostik zielen wir darauf ab, passgenaue Fördermaß-nahmen abzuleiten und die individuelle Schülerleistung zu verbessern. Unser Ziel ist, dass deutlich mehr Kinder die Mindeststandards sowie die Regel- und Optimalstandards erreichen.

Wir haben die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Individualdaten an Schulen geschaffen. Daran wollen wir weiterarbeiten und werden eine Schüler-ID implementieren, um die Übergänge besser zu gestalten und zu erfolgreichen Lernbiographien beizutragen.

Kompetenzen fördern

Basiskompetenzen sind das Fundament erfolgreicher Bildungsbiographien. Wir stärken die Basiskompetenzen in Deutsch, Lesen und Mathematik von der Kita bis zur beruflichen Schule. Auf diesem Weg haben wir bereits viele Maßnahmen umgesetzt und werden ihn konsequent weiterführen. Für die Implementierung der Durchgängigen Sprachbildung werden wir das sprachliche Lernen – und damit auch das fachliche Lernen – von der Kita bis in die weiterführenden Schulen stärken und die notwendigen Ressourcen bereitstellen.

Mediale und digitale Kompetenzen sind unverzichtbar, um sich verantwortungsvoll und selbstbestimmt in einer digitalen Welt zu bewegen, erfolgreich zu sein und ihre Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Bei der Einführung des Fachs Informatik und Medienbildung geht es darum, Informatik und Medienbildung in allen weiterführenden Schularten durchgängig in der Stundentafel als Fach zu verankern. Um eine Kultur der Digitalität in unseren Schulen zu etablieren und KI konstruktiv zu integrieren, haben wir bereits das KI-Zentrum Schule am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) eingerichtet. Wir werden eine KI-Agenda auf den Weg bringen, die alle schulischen Themenfelder mit Bezug zu KI umfasst. Dabei sollen auch Auswirkungen der KI auf die Prüfungskultur oder das individuelle Lernen an den Schulen in den Blick genommen werden. Wir qualifizieren Lehrkräfte entlang des Kompetenzrahmens DigCompEdu-BW und eröffnen mit der Fortsetzung des Innovationsprogramms „Digitale Schule“ Entwicklungsräume vor Ort an den Schulen. Die digitale Bildungsplattform Schule@bw entwickeln wir weiter zum zentralen Instrument digitalen Lernen und Lehrens. Wir setzen den Digitalpakt Schule 2.0 des Bundes aufwandsarm und mit Blick auf größtmögliche Effekte für die schulische Ausstattung um. Seitens des Bundes erwarten wir ein dauerhaftes finanzielles Engagement beim Thema Digitalisierung der Schulen. Mit den Kommunalen Landesverbänden wollen wir eine tragfähige und dauerhafte Lösung zur Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen in Bezug auf die Beschaffung und den Betrieb von digitalen Endgeräten der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler klären.

Um alle Schülerinnen und Schüler gut auf den Übergang in den Beruf oder ins Studium vorzubereiten, stärken wir die Berufliche Orientierung auch in Zukunft. Über alle weiterführenden Schularten hinweg sollen Schülerinnen und Schüler durchgängig Praktika verpflichtend absolvieren. Dabei setzen wir auch auf die Kooperation allgemeinbildender mit beruflichen Schulen.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) greift wichtige Zukunftsthemen auf. Wir unterstützen Schulen dabei, sich innovativ weiterzuentwickeln und weiten dafür das BNE-Netzwerk und die Zukunftsschulen aus.

Demokratische Grundwerte sind das Fundament unserer Gesellschaft. Schule soll von der Grundschule bis zu allen weiterführenden Schulen ein Lernort für Demokratie sein. Dafür nutzen wir auch das Demokratiebudget und setzen auf eine Verbindung von Demokratie- und Medienbildung. Das erfolgreiche Format der Jugendkonferenzen an Schulen, bei Jugendgemeinderäten und im Sport werden wir weiterführen und stärken. Entsprechende Gremien als Vermittlung zwischen Jugend und Politik werden mit dem Ziel weiterentwickelt, sie noch besser in die Landespolitik einzubinden. Wir stärken die Jugendbildung in den Jugendbildungsstätten sowie die Förderung der internationalen Austausche für Schülerinnen und Schüler und von Jugendbegegnungen als wichtige Maß-nahmen der schulischen und außerschulischen Jugendbildung.

Wir entwickeln die MINT-Strategie fort und werden diese mit den dafür erforderlichen organisatorischen Strukturen und unter Einbeziehung von Akteuren der vielfältigen MINT-Landschaft in Baden-Württemberg umsetzen. Damit verfolgen wir auch das Ziel, junge Menschen für MINT-Berufe zu begeistern. Wir stärken in der Fläche die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Forschungszentren.

Das Land braucht Käpsele. Deshalb nehmen wir die Leistungsstarken in den Blick und stärken die Begabten- und Hochbegabtenförderung mit einem landesweit kohärenten Konzept der Begabtenförderung. Dabei werden wir bestehende Strukturen ausbauen und weiterentwickeln und legen dabei den Fokus auf Hochbegabtenzüge, das Landesgymnasium für Hochbegabte, den Ausbau des MINT-Exzellenzgymnasiums und die Angebote der Hector-Stiftung. Damit Lehrkräfte Begabungen noch besser erkennen und individuell fördern, werden wir die Begabtenförderung in Aus- und Fortbildung stärker verankern.

Wir werden die Medienkompetenz bei allen an Erziehung und Bildung Beteiligten stärken – bei den Kindern und Jugendlichen selbst, bei der Qualifizierung von Lehrkräften und im Rahmen der Elternbildung. Als Verantwortliche für Er-ziehung sind Eltern Vorbilder im Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken. Um negativen Auswirkungen einer erhöhten Nutzung von sozialen Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, setzen wir uns auf Bundes- und europäischer Ebene für eine wirksame Alters-begrenzung bei Social Media ein. Wir sehen auch die Plattform-Betreiber in der Verantwortung, eine für Minderjährige sichere und altersgerechte Umgebung zu schaffen. Für die Schulen werden wir eine landeseinheitliche Regelung er-arbeiten, die die private Nutzung digitaler mobiler Endgeräte unterbindet. Möglich bleibt die pädagogische Nutzung im Unterricht. Im Hinblick auf weitere Aspekte der aktuell gültigen Regelung werden wir deren Umsetzung und ihre Wirkung prüfen. Die von der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ auf Bundesebene angekündigten Empfehlungen wie auch die aktuell erarbeitete Erklärung der Bildungsministerkonferenz zum Umgang mit Social Media im schulischen Bereich werden wir bei der weiteren Ausgestaltung unserer Maßnahmen berücksichtigen.

Eine werteorientierte Bildung ist wichtig, da sie Kinder in der Persönlichkeitsentwicklung unterstützt, Orientierung gibt und zu einem respektvollen Umgang miteinander beiträgt. Um schon in der Grundschule auch Kindern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine ethische Grundbildung zu ermöglichen, werden wir das Fach Ethik stufenweise ab 2027/2028 einführen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Modelle für eine intensivere Kooperation des Fachs Ethik mit dem konfessionellen Unterricht, und zwar dort, wo eine solche Kooperation von den Kirchen mitgetragen wird.

In Zeiten einer sich dynamisch entwickelnden Gesellschaft und Arbeitswelt ändern sich Kompetenzanforderungen rasant. Dies macht eine kontinuierliche und flexible Anpassung der Bildungsinhalte, die nach dem Bildungsplan umzusetzen sind, und des Unterrichts erforderlich. Dazu sind Wissen und Basiskompetenzen von Bedeutung, weitere Zukunftskompetenzen kommen hinzu. Die neuen Innovationselemente setzen wir um und führen die dazu erforderlichen Bildungsplananpassungen fort.

Wir wollen das an den beruflichen Schulen bewährte Konzept des „Innovationslabors Berufliche Schulen“ (innolabBS) auf die allgemeinbildenden Schulen ausweiten. Wir unterstützen Schulen weiterhin bei innovativen Prozessen und nutzen die dafür vorhandenen Freiräume. Um innovative Konzepte zu verbreiten und Wissenssynergien nutzen zu können, fördern wir die Vernetzung innovativer Schulen.

Bildungswege ermöglichen

Wir haben uns darauf verständigt, in dieser Legislatur keine Schulstrukturdebatte zu führen. Wir bekennen uns zu einem Schulsystem mit profilierten Schul-arten und der 2024 eingeführten Grundschulempfehlung 2 aus 3. Wir werden alle bestehenden Schularten dabei unterstützen, ihre jeweiligen Stärken weiterzuentwickeln. Wir bekennen uns zur gemeinsamen Bildungsreform aus der 17. Legislaturperiode. Unser gemeinsamer Schwerpunkt war dabei, die Start-bedingungen in die Schule zu verbessern. Das neue G9 sowie die Einführung der Innovationselemente Stärkung der Basiskompetenzen, MINT-Fächer, Informatik/Medienbildung, Berufliche Orientierung, BNE, Demokratiebildung sowie Mentoring/Coaching an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sind ein bedeutsamer Teil der Reform. Die Reform werden wir gemeinsam weiter umsetzen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Die Umsetzung der begonnenen Reform braucht Zeit. Wir fokussieren uns auch in dieser Legislatur auf die Qualität von Schule und Unterricht in allen Bildungseinrichtungen.

Wir unterstützen die Bildung von Schulverbünden aus Real- und Haupt- bzw. Werkrealschulen. Durch eine Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg ermöglichen wir, dass in kooperativen Verbünden aus Realschulen und Haupt- bzw. Werkrealschulen ab der fünften Klasse das grundlegende Niveau und damit der Hauptschulabschluss nur an den Haupt- und Werkrealschulen dieser Verbünde angeboten werden kann.

An den Realschulen können ab der fünften Klasse reine G-Züge eingerichtet werden. Die Realschulen dürfen keine Schülerinnen und Schüler auf G-Niveau an Haupt- bzw. Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen abweisen, außer sie sind in einem Schulverbund mit einer Haupt- bzw. Werkrealschule.

Die Gemeinschaftsschulen erhalten an ihrem jeweiligen Standort ein festes, auskömmliches und bedarfsgerechtes Kontingent an Gymnasiallehrkräften.

Wir setzen das Kooperationsnetzwerk zwischen Haupt- und Werkrealschulen sowie beruflichen Schulen (KoNet) flächendeckend um und ermöglichen so leistungsstarken Schülerinnen und Schülern dieser Schulart einen mittleren Bildungsabschluss in zehn Schuljahren.

Wir unterstützen nachfrageorientiert allgemeinbildende Gymnasien, die zug-weise G8 anbieten wollen.

Die Berufliche Bildung als starke Säule in unserer Bildungslandschaft ist zentral für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie trägt mit ihrem breiten Bildungs-angebot zur Vielfalt der Bildungslandschaft bei und sorgt dafür, dass kein Ab-schluss ohne Anschluss bleibt. Wir wollen Schülerinnen und Schüler schneller in Ausbildung bringen und auch mehr Jugendliche vom Gymnasium für die duale Ausbildung sowie die sich daran anschließenden Aufstiegsmöglichkeiten gewinnen und unterstützen sie auf dem Weg zum Beispiel ins Handwerk und in Gesundheitsberufe. Wir werden Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten  haben, frühzeitig eine duale Ausbildung zu beginnen und einen Berufsabschluss zu erreichen. Damit sichern wir den Ausbildungserfolg und reduzieren die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsabschluss. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch den Ausbau des Modellprojekts „Ausbildung+1“ und stärken die Sprachförderung in den Eingangsklassen. Wir werden das Bildungs-angebot „Ausbildungsvorbereitung dual“ (AVdual) weiterentwickeln und in al-len Stadt- und Landkreisen anbieten. Dazu werden wir die AVdual-Begleitung an beruflichen Schulen weiter ausbauen und verstetigen. Mit der Angleichung der Oberstufenformel an die allgemeinbildenden Gymnasien sorgen wir für eine angemessene Ressourcenverteilung. Wir werden die beruflichen Schulen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Anerkennung ihrer Ausprägung als Schulen des sozialen Aufstiegs weiterentwickeln und darüber hinaus – wo nötig – das System vereinfachen. Die Enquete-Mittel für die beruflichen Schulen verstetigen wir. Von Seiten des Kultusministeriums unterstützen wir das Ausbildungsbündnis weiter wie bisher.

Jedes Kind hat das Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Daher bekennen wir uns zum Wahlmodell und wollen das Elternwahl-recht stärken. In diesem Zuge gewährleisten wir die Gleichwertigkeit von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Inklusion und stellen jeweils die Ressourcen für qualitätsvolle Bildungsangebote zur Verfügung. Die Aufgaben sind in diesem Bereich groß, nicht zuletzt durch die Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten und den Anstieg der Schülerzahlen in den SBBZ, insbesondere in den SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GENT). Darum werden wir die Schulen, die Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot unterrichten, weiter stärken. Wir setzen uns für eine bundesgesetzliche Rege-lung ein, mit der für die Schulbegleitung Pooling-Strukturen möglich werden. Dabei fordern wir eine tragfähige Lösung für die Länder, die wir dann nutzen werden.

Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für Vielfalt, innovative pädagogische Konzepte und echte Wahlmöglichkeiten. Wir wollen diese Stärke sichern, ihre grund-gesetzlich geschützten pädagogischen Freiräume garantieren, Weiterentwicklung ermöglichen und dort entlasten, wo Bürokratie den pädagogischen Auftrag erschwert. Wir sichern den Freien Schulen weiterhin einen fairen Wettbewerb und eine verlässliche 80-Prozent-Förderung zu. Wir verstetigen die Unterstützung des Landes für die Sanierung von Schulbauten.

Alle Beteiligten im Schulalltag unterstützen

Um die Unterrichtsversorgung zu verbessern, wurden in den letzten Jahren zahlreiche, in ihrer Gesamtheit erfolgreiche Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung ergriffen. Diese werden wir fortsetzen. Bei der Entscheidung über die Gesamtzahl der Stellen werden wir in vollem Umfang den Schülerzahlenzuwachs, den Aufwuchs bisheriger und den zusätzlichen Bedarf weiterer politischer Entscheidungen berücksichtigen. In Zeiten knapper Ressourcen werden wir zu Beginn der Legislatur die Ressourcensituation prüfen und bedarfsorientierte Lösungen entwickeln. Mit dem Modellversuch sozialindexbasierte Res-sourcenzuweisung haben wir bereits den Weg eingeschlagen, um mehr Mittel an Schulen mit besonderem Bedarf einzusetzen. Diesen werden wir evaluieren und weiterentwickeln.

Schulleitungen sind ein Schlüsselfaktor für die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht. Um Verbesserungen im Leitungsalltag spürbar werden zu lassen, werden wir die letzte Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen umsetzen, das Konzept weiterentwickeln und dabei auch weitere zeitliche Verbesserungen für Konrektorinnen und Konrektoren sowie die Einrichtung von Abteilungsleitungen an weiteren Schularten und Schulen prüfen. Um Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, klären wir im Dialog mit den Schulträgern das schrittweise Ausrollen des Modellversuchs Schulverwaltungsassistenz an großen Schulen in die Fläche und die Entlastung von Schulleitungen bei der Aufgabenerfüllung durch nicht pädagogische Kräfte. Wir reduzieren Bürokratie und nutzen die Chancen digitaler Verfahren zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe.

Zur Vorbereitung auf Leitungsaufgaben ist die Qualifizierung von Führungs-kräften entscheidend. Das überarbeitete Konzept zur Führungskräftequalifizierung werden wir umsetzen, um Führungskräfte im schulischen Bereich zu qualifizieren und damit auch in der Organisations- und Personalentwicklung zu unterstützen. Wir stärken die pädagogische Führungskompetenz der Schulleitung, indem wir die Gestaltungsspielräume für pädagogische Prozesse weiterentwickeln. Wir ermöglichen Schulleitungen, Lehrkräfte im Rahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung zur Teilnahme an Fortbildungen zu verpflichten. Wir fördern und begleiten die Organisations- und Personalentwicklung u. a. durch Fortbildungen, Coaching und Vernetzungsmöglichkeiten für die Schulleitungen.

Mit der Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten tragen Lehrkräfte zu Qualität und einem vielfältigen Bildungsangebot bei. Zur Entlastung der Lehrkräfte führen wir das allgemeine Entlastungskontingent schrittweise auf das frühere Niveau zurück. Um den Lehrerberuf im Land noch attraktiver zu machen, prüfen wir die Bezahlung angehender Lehrkräfte in den Sommerferien zwischen Vorbereitungsdienst und Antritt ihrer ersten Dienststelle. Wir werden die A14-Stellen dauerhaft an die Übernahme von Aufgaben knüpfen.

Wir entwickeln die Lehrkräfteausbildung zukunftsfest weiter und stärken den Praxisbezug im Lehramtsstudium. Wir sorgen gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für eine fundierte fachbezogene Einsetzbarkeit der Lehrkräfte in der Schule und fördern überfachliche, didaktische Kompetenzen. Wir richten die Fächerwahl im Studium für das Lehramt Sekundarstufe I stärker an den Bedarfen in den Schulen aus. Das Lehramtsstudium und den Vorbereitungsdienst werden wir noch gezielter an den heutigen Herausforderungen ausrichten. Die Lehrkräftefortbildung ermöglicht es den Lehr-kräften, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich zu aktualisieren und zu verbessern. Wir prüfen fortlaufend die Umsetzung des Qualitätskonzepts und entwickeln es weiter. Unter Gesichtspunkten der Professionalisierung und Effizienzsteigung werden wir die Personalstruktur in der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung in den Blick nehmen. Zur Lehrkräftegewinnung weiten wir das Projekt Freiwilliges Soziales Jahr an Schulen aus.

Wir nehmen die psychosozialen und mentalen Probleme der Kinder und Jugendlichen ernst. Wohlbefinden ist eine Voraussetzung für Lernerfolg. Wir stärken die Schule als präventiven Lebensraum und bringen bewährte Konzepte zu Beteiligung, Resilienz, sozial-emotionale Kompetenzen und Werteorientierung in die Schulpraxis. Wir werden Gesundheits- und Selbstregulationskompetenzen an Schulen stärken, dafür Unterstützungssysteme ausbauen und Schule mit kommunalen Unterstützungsstrukturen enger verzahnen. Die Verankerung der Ausbildung in Wiederbelebung soll in diesem Zuge erfolgen. Die negativen Folgen von Schulabsentismus gehen über den verpassten Unterrichtsstoff hinaus. Wir richten einen Runden Tisch ein und entwickeln daraus ein Landes-konzept unter Einbindung von Wissenschaft, Praxis, Kommunen und dem Netz-werk Multiprofessionelle Beratungsteams zum Umgang und zur Prävention von Schulabsentismus. Es ist uns ein zentrales Anliegen, Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten zu unterstützen. Um der wachsenden Gewaltbereitschaft an Schulen zu begegnen, werden wir bestehende Konzepte umsetzen und weiterentwickeln.

Die Themen Krieg und Frieden treiben Jugendliche um. Jugendoffiziere vermitteln, dass die Bundeswehr selbstverständlicher Teil unseres Staates ist und eine wesentliche Bedeutung zur Verteidigung unserer freiheitlichen Gesellschaft hat. Schulen sollen weiterhin im Rahmen der politischen Bildung mit ihnen zusammenarbeiten. Die Servicestelle Friedensbildung leistet wertvolle Aufklärungsarbeit. Ihre Angebote wollen wir ausbauen.

Auch die Vorbereitung auf den Katastrophenschutz ist ein wichtiges Thema an unseren Schulen. Aktionstage zum Katastrophenschutz werden wir weiterhin unterstützen.

Außerschulische Bildung

Musik- und Jugendkunstschulen tragen als wichtige Bildungsorte zur Entfaltung der Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen bei. Daher wollen wir sie weiterhin verlässlich unterstützen. Wir werden dauerhaft echte 12,5 Prozent der Kosten für das pädagogische Personal bereitstellen und die Bugwelle abbauen.  Das Ziel der Förderung mit 15 Prozent bleibt bestehen. Wir werden das Konzept „Singen – Bewegen – Musizieren“ (SBM) als Fortführung des vorschulischen Bildungsprogramms „Singen – Bewegen – Sprechen“ (SBS) für die ersten und zweiten Klassen im Ganztag verankern. Das Landesprogramm „Kulturschulen Baden-Württemberg“ führen wir fort. Damit tragen wir zur Talententwicklung bei.

Allgemeine Weiterbildung befähigt Menschen, sich aktiv in Gesellschaft und Arbeitswelt einzubringen, stärkt das demokratische Miteinander und fördert soziale Teilhabe. Sie muss für alle Menschen bezahlbar und zugänglich bleiben. Deshalb stehen wir zu der Zusage in der Vereinbarung des Bündnisses für Lebenslanges Lernen „WEITER.BILDEN.BW – Gemeinsam für die Zukunft“ und werden die Landesförderung entsprechend der Vereinbarung erhöhen. Wir re-formieren das Weiterbildungsförderungsgesetz grundständig, werden dabei die Weiterbildungsberatung gesetzlich verankern und das Landesnetzwerk dauerhaft absichern. Um die Zahl der gering literalisierten Menschen im Land spürbar zu verringern, werden wir eine Regelförderung in der Grundbildung etablieren.

Den Sport im ganzen Land stärken

Sport leistet einen herausragenden Beitrag zur Gesundheit, zum gesellschaftlichen Leben, zur Persönlichkeitsentwicklung und Leistungsbereitschaft. Mit der Fortschreibung des Solidarpakts Sport bekennt sich das Land zu seiner Partnerschaft mit den Sportvereinen und Sportverbänden. Wir werden die im Solidarpakt Sport V gemeinsam mit dem Sport getroffenen Vereinbarungen ab dem Haushalt 2027 abbilden und den Solidarpakt Sport rechtzeitig vor dem Auslaufen im Jahr 2031 verlängern. Wir werden eine tägliche Bewegungszeit in den Schulalltag integrieren. Wir fördern gezielt niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote, Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Angebote zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit. Jedes Grund-schulkind soll verlässlich schwimmen können. Wir setzen uns für eine gute Bäderinfrastruktur ein und treiben innovative Lösungen voran. Wir bereiten uns auf mögliche Olympische Spiele in Deutschland vor und verbessern die Verbindung von Breiten-, Leistungs- und Spitzensport, u. a. durch ein Konzept zur systematischen Talenterkennung und -entwicklung sowie durch die Stärkung dualer Karrieren für Sporttalente. Zudem setzen wir das Modellprojekt zum Schutz vor sexuellem Missbrauch am Olympiastützpunkt Heidelberg konsequent um.

Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen

Die Menschen in Baden-Württemberg gehören unterschiedlichen Religionen an und folgen verschiedenen weltanschaulichen Bekenntnissen. Diese Vielfalt steht unter dem Schutz der Religions- und Bekenntnisfreiheit. Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen wir bei ihrem seelsorgerlichen, sozialen und gesellschaftlichen Einsatz. Der Dialog zwischen den Religionen ist uns wichtig und die interreligiöse Zusammenarbeit ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den bekenntnisgebundenen Religions-unterricht und bauen den islamischen Religionsunterricht weiter aus. Dafür setzen wir die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat fort und wollen sie bedarfsorientiert personell stärken. Wir stärken die Verwaltungs-stelle „Zentrale Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen BW“. Den Schutz jüdischen Lebens verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir stärken das Verständnis für jüdische Tradition und Geschichte, fördern den Dialog und den Austausch mit Israel und bauen Anlauf- und Beratungsstellen gegen Antisemitismus aus. Auch an Schulen klären wir gegen Antisemitismus auf.

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