Seit Januar stritten Arbeitgeber, Gewerkschaften und Verbände über die künftigen Einkommen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst. Immer wieder kam es dabei zu Warnstreiks und Demonstrationen aufseiten der Beschäftigten. Nach vier langen und hart umkämpften Verhandlungsrunden gibt es nun eine Einigung. Der im Schiedsverfahren erreichte Tarifabschluss führt zu zentralen Verbesserungen für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst.
Entgelterhöhungen in zwei Stufen
Das Herzstück des Schlichterspruchs TVöD sind Entgelterhöhungen in zwei Stufen:
- Ab dem 1. April 2025 steigen die Gehälter um 3,0 Prozent, wobei ein Mindestbetrag von 110 Euro monatlich gilt.
- Zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt insgesamt 27 Monate, aus gewerkschaftlicher Sicht ein sehr langer Zeitraum.
Beispielhafte monatliche Gehaltssteigerungen
Für viele Beschäftigte bedeutet das spürbare finanzielle Verbesserungen. So ergibt sich beispielsweise für eine Erzieherin oder einen Erzieher in Entgeltgruppe S 8a, Stufe 3, eine monatliche Steigerung von 221 Euro. Für eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter in S 11b, Stufe 2, sind es 232 Euro mehr, für eine Kita-Leitung in S 13, Stufe 4 sogar 273 Euro. Auch Kinderpfleger*innen und Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst (S 4, Stufe 5) erhalten monatlich rund 220 Euro zusätzlich.
Entlastungen und mehr Freizeit
Neben den finanziellen Verbesserungen wurden auch Regelungen zur Entlastung der Beschäftigten beschlossen. Ab dem Jahr 2027 erhalten die Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag. Damit steigt der Jahresurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche auf 31 Tage.
Außerdem besteht ab 2026 die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln – ein Schritt, der insbesondere im Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung in Kitas von großer Bedeutung ist. Der Gegenwert eines freien Tages liegt bei etwa 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Drei freie Tage entsprechen also rund 16 Prozent. Sollte ein freier Tag aufgrund von Krankheit oder dringenden betrieblichen Erfordernissen nicht genommen werden können, entsteht kein Nachteil – vorausgesetzt, ein ärztliches Attest liegt vor.
Für Beschäftigte in stationären Einrichtungen wie Heimen ist die Umwandlung allerdings ausgeschlossen. Als Ausgleich wird für sie die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 auf 90 Prozent angehoben.
Die im Rahmen der Tarifrunde 2022 eingeführten SuE-Zulagen sowie die Regenerations- und Umwandlungstage bleiben weiterhin bestehen. Auch Auszubildende und Berufspraktikant*innen profitieren – sie erhalten ab 2027 ebenfalls einen zusätzlichen freien Tag.
Erhöhung der Jahressonderzahlung (ab 2026)
Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 spürbar angehoben. Für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst beträgt sie künftig einheitlich 85 Prozent. Für Beschäftigte in besonderen Einrichtungen, die keine freien Tage umwandeln können, erhöht sich die Sonderzahlung stattdessen auf 90 Prozent. Diese Änderungen gelten auch für viele Träger, die sich am TVöD orientieren, z. B. kirchliche oder freie Träger – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende tarifliche Bindung oder Bezugnahme im Arbeitsvertrag.
Weitere Hinweise
Der Abschluss gilt für alle Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden – also auch für die Kolleginnen und Kollegen in kommunalen Kindertageseinrichtungen. Nicht betroffen sind hingegen die Beschäftigten der Länder, etwa in Berlin. Für sie wird erst im Winter 2025/2026 neu verhandelt. Auch viele freie oder kirchliche Träger übernehmen das Tarifergebnis ganz oder teilweise – das hängt jedoch vom jeweiligen Träger und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Gewerkschaftliche Einordnung
Die Forderung nach zusätzlichen freien Tagen stieß bei den Arbeitgebern zunächst auf Widerstand – mit dem Argument, dass angesichts des Fachkräftemangels alle Mitarbeitenden gebraucht würden. Doch die Gewerkschaften konnten durch Warnstreiks, Verhandlungen und schließlich im Rahmen der Schlichtung einen ersten Schritt in Richtung besserer Arbeitsbedingungen durchsetzen. Zusätzliche freie Tage sind ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung der täglichen Arbeit und tragen dazu bei, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.
Weitere Infos
Zusätzliche Infos zur Tarifeinigung finden Sie hier:
