Lehrerinnen und Lehrer, die eine Klassenfahrt z.B. einen Schullandheimaufenthalt durchführen wollen, landen unausweichlich im Dilemma. Von den Lehrkräften wird vom Beginn der Veranstaltung erwartet und im Ernstfall eingefordert, permanent und verantwortungsvoll ihrer Aufsichtspflicht im vollen Umfang zu entsprechen und das 24 Stunden am Tag. Dabei hat sich die Erziehungssituation im letzten Jahrzehnt dramatisch verändert, die Schülerschaft wird zunehmend verhaltensorigineller, die Herausforderungen für die Lehrerschaft größer.
Gesetzgeber, Schulverwaltung und natürlich vor allem auch die Erziehungsberechtigten erwarten, dass die Schulen sich genau diesen Aufgaben stellen. Niemand bestreitet den erzieherischen Zugewinn durch gemeinsame Ergebnisse außerhalb der Schule. Erinnerungswerte z.B. an eine Abschlussfahrt halten oft ein Leben lang, weil sie emotional verankert sind und tragen deshalb in hohem Maß zur Bildung der Gesamtpersönlichkeit bei.
Unbestritten ist aber auch, dass solche Veranstaltungen Dienstreisen sind, die von den Schulleitern genehmigt werden. Wer aber Dienstreisen anordnet, muss die Durchführenden in ausreichendem Maß alimentieren und das ausreichende Maß ist die Erstattung aller für die Lehrerinnen und Lehrer anfallenden Kosten. Es ist absolut widersinnig, dass sich Lehrerinnen und Lehrer höheren Belastungen aussetzen und dafür auch noch teilweise bezahlen!
Die Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kosten für Veranstaltungen an den Austragungsort haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht.
Die immer noch häufig geübte Praxis, einen Teil der Kosten (unsichtbar für die Erziehungsberechtigten) auf die Schülerinnen und Schüler umzulegen, ist nicht nur unredlich, sondern in zunehmendem Maße unverantwortlich, denn die wirtschaftliche Situation hat sich für viele Erziehungsberechtigten deutlich verschlechtert: Mitte 2013 betrug der Anteil alleinerziehender Mütter 18% (Prognos, Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik, 2015).
Wenn aber Schulen nur Dienstreisen genehmigen, die sie voll bezahlen können, werden sie der Erwartungen der Erziehungsberechtigten nicht gerecht und verlieren langfristig Schüler an werbende Nachbarschulen. Grob geschätzt ist die Zahl der pädagogisch gewünschten außerunterrichtlichen Veranstaltungen besonders durch die immer stärkere Öffnung der Schulen nach außen in den letzten 10 Jahren gestiegen
Der VBE fordert deshalb, dass für außerunterrichtliche Veranstaltungen die Mittel im vollen Umfang bereitgestellt und die Lehrkräfte nicht durch unbillige Forderungen in die Enge getrieben werden.
Weiterführende Gerichtsurteile zu diesem Thema lesen Sie in Magazin 5 / 2016.