VBE BW hat bereits im Land zu Warnstreiks aufgerufen. Am 11. März 2015 wird es eine Protestkundgebung in Stuttgart geben.
„Der VBE BW wird jedem Tarifabschluss die Zustimmung verweigern, der die Entgeltordnung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ausklammert“, bekräftigt VBE-Landesvorsitzender Gerhard Brand. Die Entgeltordnung sei eine zentrale Forderung des VBE in den aktuellen Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder.
Brand weiter: „Es ist vorsintflutlich, dass die Arbeitgeber der Länder nach Gutdünken selbst entscheiden können, wie sie ihre angestellten Lehrkräfte bezahlen wollen. So schafft man keine Gerechtigkeit. Gut ausgebildete Lehrkräfte werden damit ausgenutzt. Ihnen wird der Respekt für ihre Arbeit verweigert.“ Vollkommen unakzeptabel sei das Vorhaben der Arbeitgeberseite, so Brand, die Zusatzversorgung gegen Einkommenserhöhungen aufrechnen zu wollen. „Die Zusatzversorgung ist keine Spielwiese für Einsparungen auf dem Rücken der Beschäftigten.“
Brand unterstreicht: „Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder müssen auch an den Steuermehreinnahmen teilhaben. Für unsere Lehrerinnen und Lehrer sind zudem die Ost-West-Angleichung der immer noch getrennten Tarifbereiche sowie eine tarifliche Eingruppierung in Gehaltsgruppen von hoher Bedeutung. Derzeit sind keine Kompromisslinien zu einem einigungsfähigen Verhandlungsergebnis erkennbar.“
Der Unmut in den Lehrerzimmern über die bestehenden Zustände ist bei tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften gleichermaßen groß, die Streikbereitschaft der Tarifbeschäftigten sehr hoch. der VBE-Landesverband Baden-Württemberg (VBE BW) hat deshalb für Mittwoch, den 11. März 2015 in Stuttgart zu einer Protestkundgebung aufgerufen.
Hintergrund:
Die dritte Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder läuft am 16./17. März 2015 in Potsdam. Der dbb, Dachorganisation des VBE, verhandelt gemeinsam mit DGB-Organisationen in vorerst drei geplanten Verhandlungsrunden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die rund 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist).