Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Werkrealschulen bekommen ihr monatliches Geld nach der Besoldungsstufe A 12. Dies ist seit Jahren nicht mehr angemessen. Gerade an den Haupt- und Werkrealschulen leisten die Lehrkräfte besonders zeitintensive und verantwortungsvolle Arbeit. Der VBE fordert schon lange eine Besoldung nach A 13 wie bei den anderen Schularten im Sekundarschulbereich. Neu eingestellte Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen werden nach A 13 bezahlt. Aus Sicht des VBE ist das gerechtfertigt. Nicht hinnehmbar ist aber, dass die Lehrkräfte an den Haupt- und Werkrealschulen, die bereits im Dienst sind, in der Besoldungsstufe A 12 bleiben und bisher nicht nach A 13 besoldet werden.
Der Verband Bildung und Erziehung, VBE, empfindet dies als skandalös und ist gegen diese Regelung im Kultusministerium vorgegangen.
VBE-Erfolg scheint möglich!
Der Einsatz des VBE für die Lehrerschaft scheint kurz vor einem Erfolg zu stehen! Das Kultusministerium scheint auf die massiven Forderungen des VBE einzugehen: Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Werkrealschulen sollen in die Besoldungsgruppe A 13 angehoben werden können. Das Kultusministerium plant hierfür ab November 2016 erste Qualifizierungsmaßnahmen nach A 13. Die Lehrkräfte absolvieren eine Qualifizierungsmaßnahme (Fortbildung) in einem ihrer Fächer und in Schulrecht. Damit erfüllen sie die Voraussetzungen für eine höhere Besoldung. Die Qualifizierungsmaßnahmen finden im Realschulbereich der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung statt. Zunächst sollen sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte qualifizieren können, die an den Staatlichen Seminaren in der Lehrerausbildung sind oder bereits an Realschulen unterrichten. Bis 2023 sollen jährlich 500 bis 1000 Lehrkräfte entsprechend qualifiziert werden.
VBE-Forderungen:
Höhere Besoldung für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte!
Der VBE setzt sich erfolgreich für die Lehrkräfte ein und fordert:
- Schnelle Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen für alle Haupt- und Werkrealschullehrer nach A 13!
- Erweiterung der jährlichen Kontingente für diese Qualifizierungsmaßnahmen!
- Qualifizierungsmöglichkeit für alle Haupt- und Werkrealschullehrkräfteunabhängig von ihrer Tätigkeit an Haupt- bzw. Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen oder Realschulen!
- Auch angestellte Lehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis müssen sich qualifizieren können!
Höhere Besoldung für Funktionsstelleninhaber!
Die Funktionsstellen für Schulleitungen und Stellvertretende Schulleitungen müssen entsprechend über A 13 bzw. höher angehoben werden.
Höhere Besoldung für Lehrkräfte an Grundschulen!
VBE-Einsatz auch für Lehrkräfte an Grundschulen und Fachlehrer/innen! Auch an Grundschulen wird sehr gut gearbeitet! Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen müssen ebenfalls nach A 13 besoldet werden.
Höhere Besoldung für Fachlehrer/innen!
Auch Fachlehrerinnen und Fachlehrer müssen einen Zugang zu Qualifizierungsprogrammen für eine höhere Besoldung bekommen!
Dr. Christoph Wolk, Mitglied des Landesvorstands, Vorsitzender des Landesbezirks Südbaden.
Hier sehen Sie das Plakat, das Ende Oktober an über 900 Schulen in Baden-Württemberg ging.
Hier finden Sie den zugehörigen Flyer.