VBE: Grundposition
Der Begriff „Inklusion“ wird in der Regel als Oberbegriff benutzt. Damit wird er dem Einzelfall nicht gerecht. Inklusion bezieht sich nicht nur auf schulische Inklusion, sondern auf alle Bereiche in unserer Gesellschaft. Dementsprechend ist die Umsetzung der Inklusion nicht nur ein schulischer, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
Eltern, die ein Kind mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, können laut Schulgesetz zwischen der inklusiven Beschulung an einer Regelschule oder der Beschulung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum wählen. Dabei soll das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen handlungsleitend sein. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass sie bei ihrer Entscheidung umfassend und objektiv beraten werden.
Der VBE setzt sich dafür ein, dass sowohl die Beschulung in inklusiven Settings, als auch die Beschulung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren qualitativ vergleichbar ausgestattet werden. Die optimale Teilhabe aller Kinder an unserer Gesellschaft soll optimal erreicht werden. Verschiedene Kinder mit verschiedensten Lernvoraussetzungen benötigen verschiedene Wege. Inklusion ist ein möglicher Weg. Er darf nicht zur Zwangsinklusion werden. Die vorwiegende Aufgabe sieht der VBE darin, die Aktivität und Teilhabe aller Schüler mit einem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot am gesellschaftlichen Leben bestmöglich zu gewährleisten. Das heißt sonderpädagogische Förderung in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, um dieses Ziel erreichen zu können.
Daher fordert der VBE den Erhalt und die Stärkung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind unabdingbar für:
1. Die Umsetzung des qualifizierten Elternwahlrechts:
Eltern müssen eine echte Wahl haben und sich für die inklusive Beschulung oder die Beschulung an einem SBBZ entscheiden können! Dazu ist es nötig, dass die SBBZ wohnortnah erhalten bleiben und eine personelle Ausstattung erhalten, die sie in die Lage versetzen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können.
2. Die Sicherstellung des Bildungsrechts aller Kinder:
Die Klassengemeinschaft muss Lernchancen für alle Kinder bieten. Wenn dies nicht der Fall ist, muss nach einem anderen Förderort Ausschau gehalten werden.
3. Den Erhalt und die Weiterentwicklung der Fachlichkeit und Qualität der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsangebote:
Die Qualität in der Sonderpädagogik lebt vom Austausch unter den Kollegen, von Fallbesprechungen und von internen Weiterbildungsangeboten im SBBZ in den Bereichen Beratung, Diagnostik und Förderung. Sonderpädagogen als Einzelkämpfer an allgemeinbildenden Schulen können dies nicht umsetzen, da der fachspezifische Austausch fehlt. Der VBE empfiehlt deshalb die personal- und dienstrechtliche Verortung der Sonderschullehrer grundsätzlich an den Sonderschulen zu belassen. Mehrbelastungen durch den Einsatz an verschiedenen Schulen und Schularten sind auszugleichen.
4. Die Koordination und Organisation von inklusiven Angeboten:
Seither haben die Schulleitungen der SBBZ die Hauptarbeit der Organisation von inklusiven Angeboten übernommen: Regelung des Transportes, Gespräche und Beratungen der Eltern der inklusiv zu beschulenden Kinder, Beratung und Unterstützung des Sonderpädagogen in der allgemeinbildenden Schule, Kontrolle über den aufgabenbezogenen Einsatz des Sonderpädagogen an der allgemeinbildenden Schule und dessen Dienstliche Beurteilungen.
Die Verantwortung für die Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wurde an die Regelschulen übertragen. Der VBE fragt, wie die inhaltliche Verantwortung von den Regelschullehrkräften – ohne sonderpädagogische Ausbildung – übernommen werden soll.
Die Beratung, Förderplanung, Diagnostik, dienstliche Beurteilung, Organisation von inklusiven Settings, der sonderpädagogische Dienst und mehr erfordert sonderpädagogische Kompetenz!
5. Die nötige Flexibilität innerhalb des Sonderpädagogischen Systems:
Das strukturelle Defizit in der Sonderschulversorgung wurde seither durch enorme Flexibilität des Einsatzes der Lehrkräfte aufgefangen. Ohne die Flexibilität ihres Einsatzes würde es zu noch größeren Engpässen in den einzelnen Arbeitsfeldern der Sonderpädagogik kommen.
Uschi Mittag, Leiterin Referat Sonderpädagogik
Hier sehen Sie das Plakat, das im Oktober 2016 an alle Schulen in Baden-Württemberg ging.
Hier finden das Positionspapier zum Download.