VBE-Pressekonferenz zur Debatte um Schnelltests, Maskenpflicht und Wechselunterricht

„Die Öffnung der Grundschulen noch vor Ostern war ein Fehler. Fast alle Grundschulen melden uns zurück, dass die Klassen aufgrund fehlender räumlicher und personeller Möglichkeiten nicht geteilt werden können. Abstandhalten ist nicht möglich. Eine Maskenpflicht gab es nicht. Gleichzeitig gehen die Inzidenzen durch die Decke und viele Lehrkräfte haben noch immer keinen Impftermin erhalten“, erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand heute auf einer Pressekonferenz.

Weiter: „Wir begrüßen in der aktuellen Lage eine Maskenpflicht an Grundschulen. Wir haben von vielen Lehrkräften die Rückmeldung erhalten, dass mit Blick auf die sich ausbreitende Virusvariante einerseits und nicht erhaltene Impftermine andererseits, die Angst ein ständiger Begleiter im Unterricht ist. Ausgelöst durch die Mutation B.1.1.7 ist klar, dass auch Kinder in Kitas und Grundschulen infektiös sind und das Virus übertragen können. Unter diesem Blickwinkel ist es richtig, dass die Landesregierung jetzt das Tragen von Masken auch für Grundschülerinnen und Grundschüler im Unterricht verpflichtend macht. Diese Anweisung schafft Rechtssicherheit für die Lehrkräfte im Umgang mit den Eltern. Das Kultusministerium muss jetzt noch klären, wie mit Störfällen umzugehen ist. Wenn Eltern Atteste vorlegen, die ihre Kinder aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien, müssen wir wissen, wie zu verfahren ist: Nimmt das Kind trotzdem am Präsenzunterricht teil? Oder geht es in den Fernlernunterricht und wenn ja, wie wird dies personell geregelt?“

Wechselunterricht

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Möglichkeit schafft, in den Klassen 5 und 6 bei Bedarf in den Wechselunterricht gehen zu können. Wir haben von vielen weiterführenden Schulen die Rückmeldung erhalten, dass Hygienekonzepte unter den Bedingungen vor Ort im vollen Präsenzunterricht kaum eingehalten werden können. Dem wird nun Rechnung getragen. Wir fordern die Möglichkeit des Wechselunterrichts auch für die Grundschulen, sie sollten stets in Absprache mit den Gesundheits- und Schulämtern selbst entscheiden können, welches Modell sie vor Ort fahren.  Die Schulen müssen dabei den uneingeschränkten Rückhalt der Behörden haben. Um die Notbetreuung im Wechselunterricht absichern zu können, benötigen die Schulen die Unterstützung der Kommunen. Wir weisen deutlich darauf hin, dass Notbetreuung, wenn sie nicht zu Lasten des Unterrichts gehen soll, nicht durch Lehrkräfte zu leisten ist.“

Schnelltests und Impfen

„Das Deutsche Rote Kreuz hat über die Presse mitteilen lassen, dass es Lehrkräfte im betreuten Testen ausbilden will. Schülerinnen und Schüler sollen sich demnach einmal pro Woche in ihrem Klassenumfeld selbst testen können – unter Aufsicht der Lehrkraft. Der VBE empfiehlt den Schulen dringend, ohne Anweisung seitens des Kultusministeriums sich mit begleitenden Maßnahmen zur Selbsttestung zurückzuhalten. Schulen benötigen eine Anweisung des Ministeriums, um rechtlich abgesichert in der Teilöffentlichkeit des Klassenverbandes Selbsttests durchführen zu lassen. Insbesondere müssen die Fragen des Datenschutzes geklärt sein und wie mit positiven Ergebnissen umzugehen ist. Da das DRK auch die Dokumentation der Ergebnisse vorsieht, fordern wir an dieser Stelle ebenfalls sehr klar, den Schulen dann die hierfür nötige Zeit zur Verfügung zu stellen. Und für uns ist klar: Was Lehrerinnen und Lehrer nicht tun werden, ist Schnelltests an Schülerinnen und Schülern durchzuführen.

Tests alleine schützen uns nicht. Das Einzige, was wirklich schützen würde, wäre dass alle Lehrkräfte nicht nur ein Impfangebot, sondern auch einen Impftermin erhalten. Es sollte keine Lehrkraft unterrichten müssen, die noch keinen Impftermin erhalten hat. Die bisherige Impfstrategie ist eine Katastrophe!“

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