Bund-Länder-Beratungen: Beschlussvorlage ohne eindeutige Regelungen

„Was als Beschlussvorlage für das morgige Gespräch unter dem Fokus Schulbetrieb zusammengetragen wurde, ist enttäuschend. Es bleibt bei unterschiedlichen Regelungen je Bundesland und nicht, wie es vernünftig wäre, Maßnahmen entsprechend klar kommunizierter Inzidenzwert zu ergreifen. So wird sich weiter um klare Aussagen herumgedrückt, ab welcher Inzidenz was konkret zu geschehen hat“, kritisiert Gerhard Brand, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

„Es bleiben riesige Interpretationsspielräume, denn nirgends wird definiert, was „deutlich mehr als 50 Neuinfektionen“ oder „besondere Infektionshotspots“ sind. Außerdem darf weiter jeweils von den (oft pro Schule mehreren zuständigen!) Gesundheitsämtern Quarantäneanordnungen definiert werden“, so Brand. Er forderte bereits mehrmals, dass jeweils nur das Gesundheitsamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsgebiet die Schule liegt. Außerdem brauche es nachvollziehbare Regelungen, denn: „Manchmal geht eine ganze Klasse in Quarantäne, andernorts nur die Sitznachbarn, wieder wo anders niemand, weil die Lehrkraft ja gelüftet hat. Das kann man niemandem erklären und führt zu Unmut.“

Besonders irritierend: Die Lehrkräfte werden nicht in die Clusterisolation einbezogen. „Der Aspekt der Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Lehrkräfte spielt anscheinend nunmehr eine völlig untergeordnete Rolle. So kommt es zu absurden Situationen: Wenn eine Lehrkraft erkrankt, muss die erste Reihe in die Isolation. Erkrankt ein Schüler aus der 1. Reihe, muss die Lehrkraft aber nicht in Isolation. Das ist nicht nachvollziehbar – weder mit dem Blick auf den Infektionsschutz noch mit Blick auf die pädagogische Herausforderung als Lehrkraft zu erklären, weshalb man selbst weiter arbeiten gehen kann und die Kinder aber zu Hause bleiben müssen“, erläutert Brand.

Der VBE-Vize ergänzt: „Zwar gab es Ausstattungsprogramme, die mittlerweile auch erste Auslieferungen von digitalen Endgeräten ermöglichen. Einen Quantensprung bedeutet das aber nicht. Wenn wir also von „Hybridunterricht“ sprechen, ist Teil der Wahrheit, dass dies nicht flächendeckend nicht umsetzbar ist, weil noch immer die digitale Infrastruktur an den Schulen nicht gegeben ist und die Ausstattung weiter auf sich warten lässt. Zudem wird die pädagogische Profession damit auch unterlaufen, lässt es doch implizit das Arbeiten mit Arbeitsblättern oder ähnlichen analogen Mitteln als schlechtere Alternative dastehen. Das ist mitnichten so!“