Die Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg ist wertvoll. Sie sollte Schüler aber nicht zu nachlässigem Umgang mit den ausgeliehenen Arbeitsmitteln verführen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt, dass es eine in der Verfassung verankerte Lernmittelfreiheit gibt. Wenn Bücher den Schü­lern kostenlos zur Verfügung gestellt werden, dürfe das aber nicht zu einem leicht­fertigen Umgang mit dem fremden Gut führen, warnt der VBE. Die Stuttgarter Zeitung berichtete in ihrer Montagsausgabe, dass Eltern sich bei Lernmitteln “überfahren fühlen”.

Die von der Verfassung zugesicherte Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg gilt als Garant für gleiche Bildungschancen, unabhängig von der Einkommenssituation der Fa­milien. Lernmittelverwalter an Schulen klagen jedoch darüber, wie unsensibel so mancher Schüler mit den ihm kostenlos zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln umgeht. Dass Bü­cher, die aus Kostengründen eigentlich längere Umlaufzeiten haben sollten, immer schneller verschleißen und als unbrauchbar vorzeitig aussortiert werden müssen, kann man nicht nur den von Verlagen „mit heißen Fäden gebundenen“ Büchern anlasten. Der sorg­fältige Umgang mit fremdem Gut gehört nach Auffassung des VBE leider nicht mehr überall zum gesellschaftlichen Grundkonsens. Obendrein ist es zuweilen gängige Mei­nung, dass das, was nichts koste, auch nichts wert sei.

Während auf der einen Seite viele Eltern eine Menge Geld für Markenklamotten, Edel-Handys und exklusive Freizeitvergnügungen für ihre Kinder ausgeben können, müssen die Schulen bei äußerst knappem Budget um jedes zusätzlich benötigte Arbeitsheft hef­tig ringen. “Deshalb sollte der sorgfältige Umgang mit leihweise überlassenem Material eigentlich selbstverständlich sein”, so der VBE-Sprecher.