Wenn Sie seit dem 1. Januar 2018 mehr Geld im Geldbeutel haben, dann ist das auf die erfolgreichen Tarifverhandlungen 2017 zurückzuführen. Neben einem guten Tarifabschluss konnten der VBE und der bbw auch die inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten erreichen. Die zeitverzögerte Übertragung hat das Land aufgrund des Färber-Gutachtens von VBE und bbw freiwillig zurückgenommen. Somit erhalten Beamte im Januar 2018 eine Nachzahlung.
Haben Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, Ihren Gehaltszettel für den Januar 2018 wirklich so gut studiert, wie es der Gesetzgeber verlangt? Sie haben nämlich die Pflicht, amtliche Bescheide und Mitteilungen, die Sie persönlich betreffen, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, und falls die Abrechnung nicht stimmen sollte (siehe Rückseite der Gehaltsmitteilung „Richtigkeit der Angaben“) dies der Auszahlungs-Behörde zu melden. Und noch etwas ist interessant im Januar. Die Frau Finanzminister, Edith Sitzmann, hat ein erläuterndes dreiseitiges Schreiben beigelegt. In diesem ist schon auf der ersten Seite (Zeile 7) aufgezeigt, wem es zu verdanken ist, dass Lehrerinnen und Lehrer ab 01.01.2018 mehr Geld erhalten.
Erfolg bei den Tarifverhandlungen 2017: Mehr Geld
Natürlich sind uns die Abläufe der Gehaltserhöhungen bekannt: 2017 hat es und Anfang 2019 wird es wieder Tarifverhandlungen für die Beschäftigten (= Angestellten) geben. Auf der Seite der Arbeitgeber sitzen die Bundesländer (außer Hessen, das der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht angehört). Der TdL-Verhandlungsführer in der letzten Runde war der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. Auf der anderen Seite (Arbeitnehmer) sitzen gleichberechtigt ver.di und der dbb (deutscher beamtenbund und tarifunion).
Bisher hat dort für den dbb Willi Russ mit seinem Team gute Arbeit geleistet. In dieser Kommission ist der VBE mit Sitz und Stimme vertreten. Das ausgehandelte Ergebnis wirkt sich auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) aus. Es soll nicht verschwiegen werden, dass sich die Zusammenarbeit zwischen DGB und dbb in den letzten Jahren stetig verbessert hat. Nicht zuletzt durch zwei Umstrukturierungen im dbb, durch die sich die Tarifunion enorm gut aufgestellt hat und auch medial immer mehr Beachtung geschenkt bekommt.
Die Ergebnisse, die bei diesen Tarif-Verhandlungen erzielt werden, gelten für die Beschäftigten in allen Bundesländern (außer Hessen), aber nicht für Beamte. Unabhängig vom Tarifergebnis wären für Beamte viele Variationen der Gehaltsanpassung möglich, die die langjährigen Bediensteten alle schon kennen. Von der Nullrunde über geringere Anpassungen, über zeitliche Verzögerungen der Anpassungen usw. ist alles schon dagewesen.
VBE kann inhaltsgleiche Übernahme für Beamte erreichen
Nach dem Aushandeln der Tarifergebnisse schlägt die Stunde des Beamtenbundes in den einzelnen Ländern (jedes Bundesland für sich). Es muss eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden, die die Gehaltserhöhungen für Beamte in Baden-Württemberg regelt. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW – Beamtenbund Tarifunion) hat in seinem Verhältnis zur Landesregierung die schweren Zeiten weit hinter sich gelassen. Denn seit dem Pfeifkonzert 2012 der Beamten in der Stuttgarter Liederhalle -sic!- haben auch Winfried Kretschmann und Edith Sitzmann gemerkt, dass mit den Landesbeamten nur gut Kirschen essen ist, wenn man mit ihnen redet und nicht nur über sie. In diesen Zeiten weht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit über alle Gespräche.
2017 konnte der BBW aus diesen Verhandlungen die inhaltsgleiche Übernahme erreichen: Also mehr Geld auch für Beamte. Was der BBW zum damaligen Zeitpunkt nicht verhindern konnte, war, dass erneut eine zeitliche Staffelung für die Anpassung in das entstehende Gesetz eingearbeitet wurde. Unsere gewerkschaftlichen Mitbewerber der anderen Fraktion haben deshalb die Vereinbarung abgelehnt. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie lieber keine Gehaltserhöhung wollten als eine besoldungsabhängige zeitliche Verzögerung um wenige Monate. Zu diesem Zeitpunkt hatte der BBW – die Dachorganisation des VBE – schon lange das so genannte „Färber-Gutachten“- in Auftrag gegeben.
Färber-Gutachten führt zur Aufhebung der zeitlichen Verschiebung
Dieses sollte unter anderem ausloten, inwieweit solche Verzögerungen beamtenrechts- und verfassungskonform sind. (Gisela Färber, Lehrstuhlinhaberin an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, wurde beauftragt, die Gesetzeskonformität der Besoldung der baden-württembergischen Beamten unter die Lupe zu nehmen.) Das Färber-Gutachten ist in den Fraktionen im Landtag Baden-Württembergs ein vielbeachteter Lesestoff. Und Winfried Kretschmann hat im Dezember 2017 bei der BBW-Sitzung in Ludwigsburg eingeräumt, dass das Gutachten einige bemerkens- und bedenkenswerte Aspekte aufweist.
Es ist untrüglich eine Folge dieses Gutachtens, dass die Landesregierung nachträglich freiwillig die zeitliche Verschiebung der Anpassung aufhob. Somit erhalten die Beamten also eine Nachzahlung im Januar 2018. Diese Vorgänge laufen logischerweise den Intentionen der anderen Fraktion zuwider. Deshalb sendet diese auch Nebelmails an alle Schulen des Landes aus. Wie eingangs gesagt: Wer es neutral erfahren möchte, liest die Zeile 7 des „Beipackzettels“ zur Gehaltsmitteilung im Januar 2018.
Hintergrund:
Der Vollständigkeit halber: Im Frühjahr 2018 starten die Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen, die Auswirkungen auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) haben. Unter anderen werden unsere bei den Kommunen angestellten Erzieherinnen von den Ergebnissen profitieren. Auch da sind VBE und dbb ganz vorne mit dabei.
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