Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte zwar am 14.11.2024 erstinstanzlich für den Beamten und gegen die Kostendämpfungspauschale entschieden. Es hatte argumentiert, dass es dem LBV nach der Entscheidung des 21.3.2024 an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Kostendämpfungspauschale fehle. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war nun aber anderer Meinung und hält die Kostendämpfungspauschale, trotz der rückwirkenden getroffener gesetzlichen Regelung, für rechtmäßig.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Beamten, der bereits im Jahr 2022 Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale eingelegt hatte.
Der VBE geht aber weiterhin davon aus, dass ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Rückwirkungsverbot (also der nachträglichen Schaffung einer gesetzlichen Grundlage) vorliegt. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber in laufende Widerspruchsverfahren in der Weise eingreift, dass er rückwirkend kurzerhand eine andere rechtliche Grundlage schafft. Getreu dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht.
Daher setzt sich der VBE auch weiterhin dafür ein, dass die Kostendämpfungspauschale abgeschafft wird. Wir fordern, dass der langwierige gerichtliche Streit, der aktuell in einer neuen Variante geführt wird, endlich beendet wird.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich für das Vertrauen ihrer Beamten in die Verlässlichkeit des Staates einzusetzen und die Kostendämpfungspauschale endgültig abzuschaffen.
Unsere älteren Meldungen zu dem Thema finden Sie hier:
Zweiter Beihilfe-Hammer: Land will an Kostendämpfungspauschale festhalten
VBE und BBW fordern sofortige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
