Wer kennt sie nicht, die Unsicherheit, ob die Beihilfe das bezahlt? Ab dem neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen bei der Beihilfe in Kraft. Ob es dadurch einfacher oder übersichtlicher wird, darf man sicher bezweifeln. Einiges wird gestrichen, anderes kommt hinzu. Jedenfalls hat das Land die Beihilfeverordnung neu gefasst. Änderungen ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: bei zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen, bei der häuslichen Krankenpflege, bei den Fahrtkosen, den Pflegehilfsmitteln oder der künstlichen Befruchtung.
Die Details können Sie den Informationen über die Änderungen im Beihilferecht LBV vom 29.9.20225 entnehmen: Beihilfe: Novelle der Beihilfeverordnung – Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Dort finden Sie auch den Link zu einer verkürzten schematischen Übersicht der Kernpunkte:
https://lbv.landbw.de/documents/d/guest/2-anderungsschwerpunkte-bvo-novelle
Hier werden alle zentralen Schwerpunkte der Reform in übersichtlicher und kurzer Form skizziert. So entfallen z.B. bei Zahnimplantaten die Höchstgrenze in der Anzahl. Stattdessen wird ein genereller Selbstbehalt von 25% eingeführt. Bei Kieferorthopädischen Behandlungen gilt nun ebenfalls ein genereller Selbstbehalt von 30%. Aufwendungen für die häusliche Pflege sind nun auch durch nahe Angehörige in gleicher Höhe wie bei professionellen Pflegediensten beihilfefähig.
Im Zweifel empfehlen wir vor Beginn z.B. einer kostenintensiven Zahnbehandlung einen entsprechenden Heil- und Kostenplan (entsprechend einem Kostenvoranschlag) beim LBV mit der Bitte um Prüfung, bzw. der Auskunft, welche Kosten übernommen werden einzureichen. Dies gilt auch für die private Krankenkasse. Nur so lassen sich ggf. kostspielige Überraschungen auch vermeiden.
