VBE-Serviceinfos: Unterrichtsbefreiung von Kindern, Maskenpflicht u. a.

Der Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen und die erneut aktualisierte Corona-Verordnung Schule stellen Lehrkräfte und Schulleitungen vor viele offene Fragen. Lesen Sie nachfolgend unsere Service-Informationen zur Unterritsbefreiung von Kindern, Maskenpflicht, Rückkehr ins rollierende System, Belastung von Schulleitungen,  Digitalisierung und anderen aktuellen Themen.

 

Unterrichtsbefreiung von Kindern
  • Die Homepage des Ministeriums verweist auf relevante Vorerkrankungen der Schülerinnen und Schüler.
  • Eine Attestpflicht besteht aktuell dennoch nicht; Eltern geben eine einfache, formlose Absichtserklärung ab.
  • Eltern können sich gegebenenfalls mehrfach pro Schuljahr umentscheiden.
Maskenpflicht
  • Belastung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durch längere Tragephasen – der VBE setzt sich für entsprechende Entlastungspausen ein. Das Kultusministerium will solche Pausen prüfen.
  • VBE erneuert seine Forderung nach kostenlosen Masken für alle Grundschullehrkräfte.
  • Wo eine Maskenpflicht auch für Lehrkräfte an Grundschulen durch Kreise/Städte angeordnet ist, müssen diese für die Masken sorgen.
  • Eine generelle und allgemeine Handhabe im Umgang mit Maskenverweigerern unter Schülerinnen und Schülern, diese von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen, kann es pauschal aus rechtlichen Gründen nicht geben; der VBE rät in solchen Fällen über §90 SchG gegen Maskenverweigerer vorzugehen. Dieser Weg ist zwar aufwendig, aber leider der einzig aus rechtlicher Sicht gangbare.
  • Umgang mit Maskenbefürwortern, die Kinder wegen fehlender Maskenpflicht nicht in Sport schicken wollen: Es besteht Teilnahmepflicht; eine Nicht-Teilnahme ist nur aufgrund medizinischer Gründe mit einer Befreiung durch ein Attest möglich.
  • Umgang mit sogenannten „Elterninitiativen“, die vor Schulen stehen/sich schriftlich an Schulen wenden und Lehrkräfte/Schulleitungen wegen der Maskenpflicht behelligen: Lehrkräfte und Schulleitungen können wegen der Maskenpflicht nicht belangt werden, es besteht keine persönliche Haftung. Wir verweisen auf Seite 8/9 der Handreichung des Ministeriums zur Maskenpflicht.
  • Umgang mit fragwürdigen Attesten: Atteste sollten immer von einem Arzt entsprechender Fachrichtung ausgestellt sein, so kann z.B. ein Zahnarzt für unser Dafürhalten keine Phobie bescheinigen; in der Handreichung des Kultusministeriums zum Umgang mit Attesten wird darauf hingewiesen, dass Schulleitungen fragwürdige Atteste zurückweisen können. Der VBE empfiehlt, bei fragwürdigen Attesten die Kassenärztlichen Vereinigungen/Gesundheitsämter zu kontaktieren und um Hilfe oder Unterstützung in der Beurteilung zu bitten.
Rückkehr ins rollierende System
  • Der VBE sieht das rollierende System als Handlungsalternative bei steigendem Infektionsgeschehen.
  • Die Maßnahme ist zwar sehr aufwendig und belastend und somit eher ein Mittel zweiter Wahl. Aber unserer Einschätzung nach ist das rollierende System sehr wirkungsvoll und bei einem weiteren drastischen Anstieg unumgänglich, um ein Fernlernen wirkungsvoll zu unterstützen.
Einsatz von Luftfiltern
  • Der VBE fordert den Einsatz von Luftfiltern zumindest in Räumen, in denen nicht gemäß den Vorgaben gelüftet werden kann.
  • Die Schulen sollten vor Ort entscheiden können, ob sie Luftfilter einsetzen wollen. Wenn sie sich für Luftfilter entscheiden, sollten sie diese vom Land gestellt bekommen.
Digitalisierung und Fortbildung
  • Es besteht ein erhöhter Fortbildungsbedarf in der Aufbereitung von Inhalten in digitalen Formaten in Kollegien; der VBE hat das Ministerium aufgefordert, dringend mehr Kapazitäten zu schaffen.
  • Der Bedarf ist vom Kultusministerium umgehend mit dem ZSL abzustimmen.
Fernunterricht
  • Die Koordination von Tutoren läuft landesweit nicht zufriedenstellend und führt zu massiver Überlastung der Kollegien, da Lehrkräfte neben dem Präsenzunterricht nun auch noch das Fernlernen leisten müssen.
  • Die Schulaufsicht koordiniert nicht ausreichend, verfügt aber auch nicht über die nötigen Ressourcen hierzu. Der VBE hat das Land angemahnt, die Schulaufsicht stärker aufzustellen und Lehrkräfte zu entlasten.
Belastung von Schulleitungen
  • Viele Schulleitungen agieren an der Belastungsgrenze. Der VBE hat das Land erneut aufgefordert, die zweite Stufe des Konzepts zur Stärkung der Schulleitungen vorzuziehen und die Schulleitungen noch in diesem Schuljahr durch mehr Leitungsstunden zu entlasten.
  • Das Ministerium hat uns zugesagt, Möglichkeiten der Entlastungen zu prüfen.

Bitte schicken Sie uns auch weiterhin Ihre zahlreichen Fragen und Anregungen. Als Verband sind wir auf Ihre Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen.