Das Kultusministerium hat die Unterrichtsvergütungsverordnung für Anwärterinnen und Anwärter geändert. Auch Anwärterinnen und Anwärter an Grund-, Haupt-, Werkreal- und Sonderschulen können nach Abschluss ihrer Staatsprüfung bereits in diesem Schuljahr zusätzlichen Unterricht gegen eine Vergütung erteilen. Bisher war dies nur bei Realschulanwärtern möglich.
Der VBE forderte schon seit längerem die Regelungen auf Gewährung von Unterrichtsvergütung auch auf die anderen Schularten auszudehnen und hat dies bei politischen Gesprächen immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir freuen uns daher, dass dies jetzt verwirklicht wurde.
Die Verordnung des Kultusministeriums finden Sie hier:
UVergVO_GBl 341f
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