Ganztag fast gescheitert! Vermittlungsausschuss muss es richten

„Das wird extrem knapp. Nur durch das Ansetzen einer Sondersitzung des Bundestages gibt es überhaupt noch die Chance darauf, eines der größten Koalitionsvorhaben, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung, umzusetzen. Dabei war abzusehen, dass die Länder nicht einwilligen. Die Beteiligten hätten dies verhindern können, wenn sie auf die Expertise der Verbände vertraut hätten“, konstatiert Gerhard Brand, stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender, zur Anrufung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates zum Ganztagsförderungsgesetz.

Brand weiter: „Genau den Grund, den jetzt einige Länder benennen, hat der VBE in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Ganztagsförderungsgesetz aufgeführt. Die heterogene Ausgangslage beim Thema Ganztag ist nämlich nicht ausreichend berücksichtigt. Das führt jetzt dazu, dass die Länder, die schon eine hohe Ganztagsbetreuungsquote sicherstellen können, nicht gleichermaßen von den Investitionen profitieren. Das hätte viel früher eingeplant werden müssen! Nun wird es denkbar knapp und ist noch immer nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzvorhaben wegen mangelnder Weitsicht scheitert.“

Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen nach Änderung des Gesetzes erneut im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Es wurde eine Sondersitzung des Bundestages für den 7. September angesetzt; der Bundesrat kommt am 17. September das letzte Mal vor der Bundestagswahl zusammen.

In der Stellungnahme des VBE heißt es: „Wenn es doch bereits in einigen Bundesländern gesetzliche Ansprüche zur ganztägigen Bildung gibt, darf sich die Investition nicht vornehmlich darauf richten, neue Plätze zu schaffen oder dem Wegfall von Plätzen entgegenzuwirken. Bei strenger Auslegung dieser Regelung können Länder, die bereits einen umfassenden Ganztagsbildungsanspruch verankert haben, die Mittel des Bundes nicht abrufen, da sie schlicht keine zusätzlichen Plätze schaffen können. Diesen sollte jedoch in besonderer Form ermöglicht werden, die Qualität ihres Angebots weiter auszubauen, auch ohne infrastrukturelle Veränderungen zu schaffen.“

Der stellvertretende VBE-Bundesvorsitzende stellt fest: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung ist ein zentrales Koalitionsvorhaben, das bis zur letzten Minute wackelt. Wir haben uns in dem Prozess immer wieder eingebracht und ihn über Monate und Jahre begleitet. Dabei sind wir nicht müde geworden, zu betonen, dass das eigentliche Problem bei der Umsetzung der Lehrkräftemangel und allgemein der Mangel an qualifizierten Fachkräften ist. Welche Regierungskonstellation diese Herausforderung ab Herbst auch meistert, sollte eine Personalgewinnungskampagne eindenken, ohne die ein Rechtsanspruch nicht zu verwirklichen ist.“

Weiterführende Infos