Beförderungsprogramm Fachlehrer

von Josef Klein, Mitglied des Hauptpersonalrates beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Stuttgart

 

Nach Ansicht des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) haben Fachlehrerinnen und Fachlehrer  incl. Technische Lehrkräfte nicht die Arbeitsbedingungen, die zum Erhalt einer ständig guten Qualität ihrer Arbeitsleistungen förderlich sind.  Diese  Feststellung fußt einerseits auf der Unterrichtsverpflichtung, die auch nach der geplanten neuen Arbeitszeitregelung sich mit bis zu 31 Stunden auf einem überhöhten Maß fortgeschrieben wird. Andererseits lässt die Bezahlung –beginnend ab A 9 – deutlich zu wünschen übrig. Der VBE begrüßt deshalb die seit 2 Jahren eingeführten Aufstiegslehrgänge, in denen sich Fachlehrer zu wissenschaftlichen Lehrkräften mit A 12 weiterqualifizieren können.  Ausführliche Hinweise finden sich dazu auf der Homepage des Ministeriums unter

www.km-bw.de

Um wenigstens kleine Anreize für die A 9 – Fachlehrer bieten zu können, gibt es seit Jahren Beförderungsprogramme  nach A 10 und später nach A 11, die sich  nach Beförderungsjahrgängen richten, die jährlich neu erstellt werden. Dazu bekommt jeder Fachlehrer einen errechneten, so genannten „Beförderungsjahrgang“ zugeordnet. Selbiger, gepaart mit den Noten aus der letzten dienstlichen Beurteilung  zeigt schlussendlich die Möglichkeit auf, tatsächlich befördert werden zu können. Einen Rechtsanspruch auf diese Beförderung gibt es nicht. Der VBE erhebt deshalb immer wieder die Forderung, die Wartezeiten zu verkürzen und mehr Fachlehrer/-innen zu verbeamten.

Ihren tatsächlichen  Beförderungsjahrgang kann Ihnen mit letzter Sicherheit nur der entsprechende Sachbearbeiter im jeweiligen Regierungspräsidium mitteilen. Wenn Sie selbst berechtigte Hoffnungen haben, dass es Ihnen nützt, können Sie den Schulleiter jährlich um Erstellung einer neuen dienstlichen Beurteilung bitten.

Tarifbeschäftigte Fachlehrkräfte in E 9 können an analog höhergruppiert werden. Obwohl im Stellenplan für Gemeinschaftsschulen noch keine Fachlehrerstellen ausgewiesen sind, kommen auch diese bei Erfüllung der Voraussetzungen in den Genuss der Beförderung.

 

Berechnung der Beförderungsjahrgänge

Als Faustregel gilt:

Die Berechnung des Beförderungsjahrgangs von A 10 nach A 11 ist relativ einfach:

Beförderungsjahrgang ist immer 1 Jahr nach der Beförderung nach A 10.

Von A 9 nach A 10 gilt: Wenn Sie nach dem 1. April 2009 eingestellt wurden ist der Beförderungsjahrgang der Einstellungsjahrgang. Für vor diesem Datum eingestellte Fachlehrer gibt es zwei differenzierende Übergangsverordnungen. In der Regel ist der Beförderungsjahrgang der, in der der FL  auf Lebenszeit verbeamtete wurde.

 

Im Februar 2014 sind  folgende Beförderungen möglich:

A 9 nach A 10

Jahrgänge bis einschließlich 2002 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

Jahrgange bis einschließlich 2003 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

70 Prozent des Jahrgangs 2004 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

85 Prozent des Jahrgangs 2005 mit sehr guter Beurteilung (1,0) 

A 10 nach A 11

Jahrgänge bis einschließlich 2005 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

50 Prozent des Jahrgangs 2006 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

80 Prozent des Jahrgangs 2007 mit mindestens sehr guter Beurteilung (1,0) 

 

Darüber Hinaus gilt für technische Lehrerinnen und Lehrer an Sonder- und Heimsonderschulen:

A 10 nach A 11

Jahrgänge bis einschließlich 2005 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

Jahrgang 2006 mit mindestens sehr guter Beurteilung (1,0) 

Grundsätzlich ohne Beförderungsprogramm werden Beförderungen nach A11 mit Zulage (Fachoberlehrer/innen) durchgeführt. Es gibt sowohl die Möglichkeit der so genannten Sprungbeförderung aus A 10 nach A 11 Z, wie auch die Möglichkeit von A11 nach A 11 Z. Diese Stellen werden im KuU ausgeschrieben.

 

Der VBE meint dazu:

Der VBE sieht sehr skeptisch, dass Lehrkräfte überhaupt in eine Warteschleife gehen müssen, wenn sie zur Beförderung anstehen. Auch hier vermissen wir die vom VBE leider immer wieder zu beklagende Wertschätzung der Mitarbeiter seitens der Landesregierung. Auch die Unterrichtsverpflichtung verheißt keine Anerkennung der wertvollen pädagogischen Arbeit. Wer bis zu 31 Unterrichtsstunden halten und vorbereiten muss, darüber Gremiums- und Elternarbeit leistet, der ist wahrhaftig bis über die Hutschnur belastet.

Da der VBE hinter seinem Schlagwort steht „Alle Lehrer sind Lehrer!“ ist eine logische Folge, dass alle Lehrkräfte entsprechend besoldet werden. Die zweite VBE-Forderung „A 13 für alle!“ gilt deshalb als Grundlagen-Bezahlung für alle Lehrkräfte und das auch in allen Schularten incl. Grundschule. Ein Auseinanderdividieren nützt nur dem Dienstherrn. Wir schlagen den Lehrkräften vor, einig an diesem Ziel festzuhalten. Mit Ihrer Mitgliedschaft im VBE unterstützen Sie unser Wirken zur Erreichung dieses Zieles. Es ist ein sehr dickes Brett das hier gebohrt werden muss.

Der VBE fordert die Angleichung des Deputats der Fachlehrer an das der jeweiligen Schulart, an der sie unterrichten.

Der VBE fordert die Abschaffung von Stellenbesetzungssperren und persönlichen Wartezeiten.

Der VBE fordert die A 13- Alimentation als Grundlage für alle Lehrämter

 Fachlehrer im Angestellten- (Beschäftigten-)verhältnis dürfen gegenüber beamteten Fachlehrern nicht benachteiligt werden.