Vorbereitungsdienst für Fachlehrer an Sonderschulen am Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen

Ziele der Ausbildung

Die Ziele der Ausbildung sind in der Verordnung des Kultusministeriums vom 9. August 1996 in § 1 beschrieben. Zu Ihren künftigen Arbeiten in den Schulen gehören in erster Linie die Verantwortung für den Unterricht und für die individuelle Förderung der Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. In den Schulkindergärten übernehmen Sie Verantwortung für die Vorbereitung der Kinder auf das schulische Lernen. Bei der Mitarbeit in einer Frühberatungsstelle sind Sie für Förderung grundlegender Entwicklungen der Kinder sowie für die Entwicklung notwendiger Stützsysteme im Zusammenwirken mit anderen Partnern zuständig. Die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler, die Möglichkeiten und Grenzen der Familien, die Zusammensetzung der Lerngruppe, das Alter und die Bedingungen der einzelnen Einrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus den Anforderungen, die in Ihrem Berufsleben an Sie gestellt werden, ergeben sich für Ihre Ausbildung am Fachseminar bedeutsame Ziele und Inhalte.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse über

  • Zusammenhänge kindlicher Entwicklung und Entwicklungsverzögerungen
  • medizinische Grundlagen zu Behinderungsarten
  • Zusammenhänge des Bildungsplans
  • fachdidaktisch-methodische Planung und Reflektion des Unterrichts
  • besondere Erfordernisse in der Arbeit mit behinderten Menschen
  • Beratung und professionelle Begleitung von betroffenen Familien
  • Kooperationspartner außerhalb der schulischen Einrichtungen
  • Schul- und Beamtenrecht

Für ein Gelingen der Ausbildungsanforderungen sind deshalb die Auseinandersetzungen mit folgenden Themenbereichen unabdingbar:

  • Pädagogische und psychologische Fragestellungen
  • Ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen und Strömungen
  • Fragestellungen über die eigene Berufsrolle

Grundlegende Seminare und Profilseminare

Wir unterscheiden zwischen „Grundlegenden Seminaren“, die zum Pflichtbereich für alle gehören und den „Profilseminaren“. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Ausbildung ein eigenes Profil zu verleihen und einzelne Ausbildungsinhalte zu vertiefen. Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS). 

Ein wesentlicher Teil Ihrer Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule statt. Daher sind die Angebote der Lehrveranstaltungen in enger Beziehung zu Ihren Erfahrungen an Ihrer Ausbildungsschule zu sehen. Ihre persönlichen Erfahrungen werden nicht nur mit Ihrem Mentor, im Kollegium der Schule, sondern auch mit dem für Sie zuständigen Lehrenden des Seminars reflektiert. Die Inhalte der wöchentlich am Fachseminar stattfindenden Ausbildungsgruppen (SPS) sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Ausbildungsangebots.

Ihr persönlicher Beitrag

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über die damit verbundene Berufserfahrung. Diese Kenntnisse sind für Ihre Ausbildung von großer Bedeutung und können in anderen Teilen der Ausbildung eine Bereicherung sein.

 

Inhalte der Ausbildung

Um Kompetenzen in den oben angeführten Bereichen zu erreichen, bieten wir Ihnen nachfolgend dargestellte Inhalte an.

Grundlegende Seminare:

Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS) FL G/K und TL

Unser Ziel ist es, Ihnen im SPS Schlüsselqualifikationen wie Planungsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft zur Kooperation, Übernahme von Verantwortung, kreative Problemlösung, Toleranz und vieles mehr im fachlich-kommunikativen Austausch zu vermitteln. Einen hohen Stellenwert besitzen dabei eigenverantwortliches Arbeiten und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Das SPS findet kontinuierlich einmal wöchentlich am Seminar statt. Inhaltlich werden wesentliche Aspekte der schriftlichen Unterrichtsplanung, der Unterrichtsdurchführung und Reflexion erarbeitet sowie Kompetenzen zum Erstellen individueller Förderpläne für die Schüler vermittelt. Dies geschieht immer in enger Verzahnung mit Ihrem Unterricht in der Schulpraxis. Durch Präsentationen des eigenen Unterrichts erhalten Sie die Gelegenheit, diesen zu reflektieren und auftauchende Fragen und Problemstellungen zu diskutieren und verschiedene Handlungsansätze zu finden. In diesem intensiven Austausch profitieren Sie gegenseitig voneinander. Ausschlaggebend ist hierbei ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Offenheit in der Seminargruppe.

Sonderpädagogik FL G/K und TL

In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Kind das Recht auf schulische Bildung. Dieses Recht wurde Kindern mit geistiger Behinderung erst Mitte des 20. Jahrhundert eingeräumt. Aber bereits schon Mitte des 18. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sonderpädagogische Förderung hat also eine über 200-jährige Tradition und die Diskussionen der Vergangenheit haben teilweise noch heute Relevanz. Das Seminar soll dazu beitragen, historische Entwicklungen kennen zu lernen und die Begegnung mit der Vergangenheit soll helfen, gegenwärtige Strukturen und Phänomene besser zu verstehen. Je nach Bundesland gibt es in den gesetzlichen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung und deren Durchführung unterschiedliche Festlegungen. Diese Regelungen werden im Hinblick auf Baden-Württemberg näher betrachtet und nicht zuletzt auch mit den Systemen anderer Bundesländer verglichen.

Einführung in den Bildungsplan FL G/K und TL

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf schulische Bildung und ein Recht auf Aktivität und Teilhabe an der Gesellschaft. Jeder Mensch kann sich bilden, weil jeder Mensch allein durch sein Menschsein Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mitbringt. Ein Bildungsplan regelt die Geschäftsgrundlagen für pädagogische Entscheidungen jeder Schule und ist verbindliche Arbeitsgrundlage für jede Lehrkraft. Er ist neben den Schülervoraussetzungen Grundlage unterrichtlichen Planens und Handelns. Flankierend zum Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte werden die Bildungspläne der Grundschule und der Förderschule thematisiert. Für die Planung und Durchführung von Unterricht und die Gestaltung individualisierter Bildungs- und Erziehungsangebote ist das Einschätzen von Leistungen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen, Interessen etc. der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers unabdingbar. Diagnostizieren gehört zu den Tätigkeitsmerkmalen jeder Lehrperson und ist über den Unterricht hinaus für den gesamten schulischen und außerschulischen Bereich relevant.

Wesentliche Inhalte dieses Seminars sind:

  • Ziele und Aufgaben der Schule
  • Blick auf die Schüler, ihre Kompetenzen, ihr Lebensumfeld, ihre Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten
  • Struktureller Aufbau des Bildungsplans der Schule für Geistigbehinderte
  • Verhaltensbeobachtung und Analyse von Lernwegen
  • teilstandardisierte Beobachtungs- und Einschätzungsverfahren
  • Schüler-Umfeld-Analyse
  • Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)

Aspekte der Kommunikation FL G/K und TL

Kommunikation ist ein wichtiger Bereich in vielen Bereichen des Schulalltags. Viele Schüler an Schulen für Geistigbehinderte (SfG) und Schulen für Körperbehinderte (SfK) verfügen kaum oder gar nicht über sprachliche Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Problematik verlangt nach einer gezielten Auseinandersetzung mit alternativen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Grundlagen der Entwicklung der Sprache sowie der Kommunikation und der Einsatz der Unterstützten Kommunikation bilden einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Zudem werden verschiedene Kommunikationsmodelle (Schulz von Thun, Watzlawick u. a.) vorgestellt. Desweiteren werden praktische Überlegungen zur „Ganzheitlichen Sprachförderung“ erarbeitet, die an den Sonderschulen für Geistig- und Körperbehinderte einen hohen Stellenwert einnimmt.

Aspekte der Entwicklungspsychologie  FL G/K und TL

Die Entwicklungspsychologie zeigt die Entwicklung des Menschen von der Geburt bis ins Alter auf. In der Fachliteratur findet man häufig die Unterteilung in motorische, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung. Der Entwicklungsstand eines Menschen wird dabei von drei wesentlichen Faktoren beeinflusst – den genetischen Dispositionen, dem Lebensalter und dem Sozialisationseinfluss. Es sollte allerdings nicht vergessen werden, dass diese Aussagen nur grobe Anhaltspunkte liefern und es interindividuelle und intraindividuelle Vielfalt in der Entwicklung gibt. Wenn die Vielfalt des Menschen und die subjektiven Neigungen, Kompetenzen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, können Kenntnisse über normative Entwicklungsverläufe als Orientierung hilfreich für die schulische Bildung und Erziehung sein. Da Lernprozesse in enger Verbindung zu Motivation, Emotionen und Sozialisation stehen, werden in diesem Seminar Theorien der kognitiven und emotionalen/sozialen Entwicklung, sowie Erkenntnisse der Neurodidaktik erarbeitet. Dabei wird die Relevanz für die schulische Arbeit ebenso aufgezeigt wie auch die Umsetzung in den Schulalltag.

Medizinische Grundlagen FL G/K und TL

In diesem Seminar werden Sie sich Wissen und Verständnis für v.a. medizinische Gegebenheiten, die bei Schülern in der SfG und SfK im Zusammenhang mit den verschiedenen zu Behinderung führenden „Störungen“ auftreten können aneignen. Sie können Kenntnisse erwerben, wie damit einhergehende medizinische Probleme erkannt werden und wie Sie als Lehrer mit diesen umgehen können, um Gefährdungen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.

Neuropädiatrische Grundlagen FL K

In diesem Seminar sollen Sie Grundkenntnisse in Neuroanatomie und Neurophysiologie erwerben und vertiefen, soweit dies für das Verständnis für die in der SfK relevanten Beeinträchtigungen und das Aufgabenfeld des Fachlehrers K notwendig erscheint. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisseder wichtigsten neuropädiatrischen Erkrankungen an, die zu Körper- oder Mehrfachbehinderungen führen können. Thematisiert wird überdies die Symptomatik von bestimmten Bewegungsstörungen. Es soll erarbeitet werden, wie bestimmte motorische Störungen und sonstige medizinische Probleme bei Schülern in der SfK medizinisch sowie mittels therapeutischer Fördermaßnahmen und Hilfsmittel positiv beeinflusst und Folgeschäden möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden können.

Aspekte therapeutischer Förderung FL K

In dieser Lehrveranstaltung werden die vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten der therapeutischen Bewegungsförderung im Schulalltag erarbeitet. Hierbei werden vorhandene berufliche Kompetenzen der Ergo- und Physiotherapeuten durch pädagogische Grundkenntnisse und Handlungskompetenzen ergänzt und somit das berufliche Selbstverständnis der Fachlehrer K an der SfK / SfG erweitert.

Deutsch FL G und TL

Der Schüler ist sowohl in der Schule als auch im Elternhaus eingebettet in eine Bilder- und Schriftwelt. Sobald er über die Fähigkeiten und die Lesefertigkeiten verfügt, kann er dieser Bild- und Schrift-Umwelt zum eigenen Nutzen Informationen entnehmen und vor allem – ergänzend zu den verbalen/nonverbalen Möglichkeiten – mit der Umwelt auf einer weiteren Ebene kommunizieren. Lese- und Schreibunterricht an der Schule für Geistigbehinderte/Körperbehinderte berücksichtigt im besonderen Maße die individuellen Zugänge des Schülers zur Schriftsprache. Um den spezifischen Lernbedürfnissen der Schüler zu entsprechen und ihm ein strukturiertes Lernangebot anbieten zu können, benötigt die Lehrperson fundierte fachdidaktische Kenntnisse über die Lese- und Schreibentwicklung.

Die Lehreranwärter eignen sich in diesem Seminar Kenntnisse an

  • zum erweiterten Lesebegriff, z.B. Bilder lesen, Piktogramm lesen, Signalwort lesen sowie Analyse, Synthese und Sinnentnahme.
  • zum erweiterten Schreibbegriff, z.B. Kritzeln, Schemazeichnen, erste Schreibversuche, Lautschrift.
  • zur Verwendung geeigneter Diagnosemittel im Rahmen der Lese- und Schreibentwicklung.
  • zum Einsatz handelsüblicher didaktischer bzw. selbst erstellter Lese- und Schreibmaterialien.
  • zur Bedeutung der Literalität (Umgeben sein von Schriftsprache, Bilderbücher anschauen, Gedichte und Geschichten vorlesen, Zeitung lesen, …)  bei Schülern mit geistiger Behinderung und den Konsequenzen für den Unterricht.

Mathematik  FL G und TL

Vielleicht fragen Sie sich, warum man für das bisschen Rechnen ein ganzes Seminar veranstalten muss, denn der „Stoff“ ist ja so einfach. Für gute mathematische Lernangebote (und nicht nur da) ist es notwendig, über ein fundiertes Fachwissen zu verfügen. Die sachgerechte Einschätzung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und ein Verständnis für ihre Denk- und Handlungsweisen ermöglichen die Anregung und Bildung der individuellen mathematischen Kompetenzen und sind daher auch Thema in der Seminarveranstaltung. Die fachdidaktischen Grundlagen zu Vorläuferfertigkeiten, Zahlbegriffsentwicklung, mathematischen Operationserwerb und Geometrie werden in enger Verzahnung von Theorie und Praxis erarbeitet. Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus den Bildungsplänen der Schule für Geistigbehinderte, der Förderschule und der Grundschule zum Bereich Mathematik bilden den Einstieg in das Seminar.

Handling/Impulse zur Förderung der Eigenaktivität FL G und TL

Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung benötigen Unterstützung beim Einnehmen und Halten von Körperpositionen (Lagerungen), sowie bei der Förderung ihrer Mobilität. Möglichkeiten für diese Hilfestellungen werden in diesem Seminar erarbeitet und miteinander geübt, dazu zählt auch das Kennenlernen von großen und kleinen Hilfsmitteln, welche zur Erleichterung des schulischen Alltags eingesetzt werden können. Die physiologische motorische Entwicklung, sowie deren mögliche Abweichungen, die Klärung der motorischen Kompetenzen, das Finden einer motorischen Zielsetzung und die Umsetzung in den Schulalltag, ist ebenfalls Gegenstand der Lehrveranstaltung.

Schulrecht, Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht FL G/K und TL

Die Teilnehmer sollen mit den Grundzügen des Schul- und Beamtenrechts unter Berücksichtigung des schulbezogenen Jugend- und Elternrechts vertraut gemacht werden. Ausgehend von den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchG) wollen wir uns mit der Schule, ihrer institutionellen Arbeit, den Verwaltungsaufgaben des Lehrers und seiner Stellung als Beamter auseinandersetzen. Ziel ist es, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, die Sie im schulischen Alltag benötigen.

 

Profilseminare – Auswahl

Besondere Lebenslagen

Aufgaben der Berufsschulstufe TL

Welche Auswirkungen hat das Wissen um die besondere nachschulische Situation, von jungen Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, auf eine systematische schulische Förderung im Rahmen der Berufsschulstufe? Worauf sollen wir die Schüler eigentlich vorbereiten? Wie können gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Rahmen unterrichtlicher Bemühungen gefördert werden? Diese und weitere Fragenkomplexe werden in diesem Seminar thematisiert.

Erziehung und Bildung von Schülern mit schwerer Mehrfachbehinderung

Die Beachtung der Individualität von Schülern mit einer schweren Mehrfachbehinderung versteht sich in der Pädagogik fast von selbst. Erziehung und Bildung dieses Personenkreises verlangen eine kritische Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und -zielen. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen sich mit einem erweiterten Unterrichtsbegriff vertraut machen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Seminars stellt die Konfrontation mit verschiedenen Konzepten dieses Bereiches der Pädagogik dar.

Schüler mit herausforderndem Verhalten

„Er stört“-„Sie lässt mich nicht in Ruhe“. So oder ähnlich werden Schüler mit herausforderndem Verhalten erlebt. Fragestellungen zur Klärung des Personenkreises, Erklärungen für mögliche Ursachen, Grenzen zwischen Verhaltensauffälligkeiten und psychischer Erkrankung stehen im Mittelpunkt dieses Seminars und sollen u.a. anhand von konkreten Fallbeispielen bearbeitet werden.

Ethik und Behinderung

Ethik bezieht sich auf das sittliche Handeln des Menschen. Handlungsleitende Fragen können u.a. sein „Wie handeln wir richtig“ „Worin besteht das Gute? „Wozu bin ich als Mensch verpflichtet?“ „Welche Verantwortung habe ich als Lehrperson gegenüber Schülern mit Behinderung?“ Um diese und viele weitere ethische Fragen zu diskutieren und beantworten zu können, thematisieren wir u.a. folgende Themenschwerpunkte:

  • Bedürfnisse eines Menschen und Konsequenzen für das Lehrerhandeln (Biologische Bedürfnisse, Bindung, Sicherheit, kognitive Bedürfnisse, Selbstverwirklichung, Transzendenz)
  • Menschenbild und das Bildungsrecht für alle
  • Ethische Grundsätze im unterrichtlichen, pflegerischen und therapeutischen Handeln
  • „Sokratischer Eid“ nach Hartmut von Hentig, als Selbstverpflichtung für alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben
  • Argumentation für das Recht auf Leben
  • Pränataldiagnostik, und dann? Wer hat ein Recht auf Leben? Haben wir ein Recht zu sterben, dann, wenn wir es wollen?
  • Besuch der Gedenkstätte Grafeneck, wo während der Nazizeit über 10 000 Menschen mit Behinderung ermordet wurden

 

Didaktische Grundlagen zu Bereichen des Bildungsplanes

Natur, Umwelt, Technik

Im NUT-Unterricht liegt der Schwerpunkt darin, den Schülern und Schülerinnen die Welt im Sinne von Natur, Umwelt und Technik erklärbar zu machen. Dabei steht dieser Bildungsbereich in engem Zusammenhang mit den Bildungsbereichen „Mensch in der Gesellschaft“ und „Selbstständige Lebensführung“. Es geht unter anderem darum, sich mit Menschen, Tiere, Pflanzen, unterschiedlichen Lebensräumen und Werkstoffen und deren Bearbeitungsverfahren auseinanderzusetzen, naturwissenschaftlich zu forschen oder sich mit der Geographie meiner Umwelt zu beschäftigen. Durch handlungsorientierte Angebote erhalten die Schüler und Schülerinnen hierzu individuelle Möglichkeiten, eigene Einsichten zu gewinnen. Die Aufgabe des Fachlehrers besteht darin Lerninhalte zu sichten, zu strukturieren, aufzubereiten und anzubieten, damit die Themen inhaltlich erarbeitet werden können und die Erkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten welche die Schülerinnen und Schüler erwerben im alltäglichen Leben anwendbar werden. Inhalt des Seminars sind sowohl theoretische Inhalte und auch die praktische Auseinandersetzung, Planung und Präsentation eines Sachthemas.

Unterstützte Kommunikation

Nach der Einführung in die Unterstützte Kommunikation, die Sie bereits im grundlegenden Seminar „Aspekte der Kommunikation“ erhalten, werden in diesem Seminar Verknüpfungen zur Praxis im Mittelpunkt stehen. Das Erstellen von Kommunikationsbüchern und einfachen Kommunikationshilfen, der Einsatz von Gebärden sowie der Umgang mit Sprachausgabegeräten im Unterricht, bilden den zentralen Teil dieses Seminars. Hierbei machen Sie sich mit Medien und Techniken für Ihre unterrichtliche Tätigkeit mit kaum- oder nichtsprechenden Schülern vertraut. Einen weiteren Schwerpunkt stellen eigene Fallbeispiele dar, bei denen Sie Ihre Kenntnisse direkt in die Praxis übertragen können. 

Computereinsatz in der Sonderschule

Der Computer ist heute fester Bestandteil vieler Lebensbereiche. Aufgabe des Lehrers ist es, Möglichkeiten des Computereinsatzes unter Berücksichtigung der individuellen Schülervoraussetzungen aktiv zu filtern und zu beeinflussen. Bedingung hierfür ist neben dem Erwerb fachlicher und didaktischer Grundkenntnisse die Bereitschaft, sich auf das neue Medium einzulassen. In der Veranstaltung sollen den Teilnehmern praxisnahe Möglichkeiten und adäquate Nutzungsweisen für den sinnvollen Einsatz von Computern im Unterricht an SfG / SfK vermittelt werden.

Bewegter Unterricht

Bewegung und Lernen sind keine Gegensätze – ganz im Gegenteil – Bewegung ist ein hilfreiches Element für jeden Lernprozess. Gerade die neueren Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hirnforschung weisen auf die lernförderlichen Aspekte von Bewegung hin. Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass ein Kind/Jugendlicher am Ende der Klasse 9 ca. 1200 Stunden sitzend in der Schule und ca. 1600 Stunden vor dem Bildschirm verbracht hat. Um dem entgegenzuwirken, sind Bewegungselemente im Unterricht eine gute Möglichkeit. Im Unterricht geht es darum,

  • Bewegung zuzulassen und herauszufordern,
  • Bewegung in den Unterricht zu integrieren durch Entlastungs- und Bewegungspausen, Unterrichtsmethoden und Sozialformen, 
  • Möglichkeiten der Sitz- und Arbeitshaltungen zu bedenken.

In diesem Seminar werden im theoretischen Teil aktuelle Erkenntnisse zum Thema „Bewegung und Lernen“ erarbeitet und daran im Anschluss konkrete Unterrichtsmaterialien und Medien auf deren Einsatzmöglichkeiten hin ausprobiert und analysiert.

Theater

Theater und Spiel als Formen kommunikativen Lernens in Gruppen und als künstlerisch kreativer Prozess erlangen immer mehr Bedeutung in der Pädagogik. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie erste Grundlagen und Einblicke in das handwerklich-künstlerische Wesen der Theaterarbeit. Angesprochen sind alle, die Theater als wirksames Instrumentarium Handlungsfähigkeit einsetzen wollen.

Bildende Kunst

„Die Schule schafft Voraussetzungen, damit Schülerinnen und Schüler in der Bildenden Kunst […] Vielfalt erleben und dabei eigene Werturteile entwickeln können.“ (Bildungsplan SfG 2009, Seite 224) Bildende Kunst erleben und genießen, selbst künstlerisch tätig sein und Kunst zu präsentieren sind eigenständige Schwerpunkte aber auch sich gegenseitig ergänzende Bestandteile von Kunstunterricht. In diesem Seminar werden praktische Erfahrungen und der sachgerechte Einsatz von verschiedenen Materialien und Techniken in Bezug auf die Schülerschaft an SfG und SfK im Vordergrund stehen. Des Weiteren kann erprobt werden, wie die Begegnung und Auseinandersetzung mit verschiedenen Künstlern und Kunstwerken in der Schule thematisiert werden kann. 

 

Lehrerrolle, Zusammenarbeit mit Partnern, Tätigkeitsfelder

Lehrerprofessionalität

Außerhalb der Unterrichtssituation wird es in Ihrer Ausbildung, sowie auch bei Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit immer wieder Anlässe und Situationen geben, in denen Sie nicht nur vor Schülern, sondern auch vor Kollegen und Eltern freie Reden, Seminare und Elternabende halten müssen. Solche Situationen bereiten vielen Menschen „Bauchschmerzen“ oder zumindest Unbehagen, weil sie darin ungeübt sind. Um ein sicheres Auftreten einzuüben, gibt es einige hilfreiche Übungen und Wissenswertes, was in diesem Seminar thematisiert werden soll.

Auf den Lehrer kommt später im Schulalltag eine Vielzahl von verschiedenen Belastungen zu. Wie kann man sich rechtzeitig vor Überforderung und Stresssituationen schützen? Wie erkenne ich als Lehrer rechtzeitig Konflikte und gehe dann mit diesen um? Wo sind meine eigenen Stärken und wo kann ich noch dazu beitragen, dass Konflikte lösbar sind und ein gutes Arbeitsklima entsteht?

Integration – Formen des gemeinsamen Lernens

In Baden Württemberg gibt es immer mehr Außenklassen. Damit wird der Wunsch vieler Eltern, ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Kindern lernen zu lassen, ernst genommen und ein stückweit umgesetzt. Die Erfolge der Außenklassen sprechen für diese Form des gemeinsamen Lernens. Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben diese nun ein Recht auf Aufnahme in die allgemein- bildenden Schulen. Dies wird unser Aufgabenfeld in den nächsten Jahren verändern. Das Seminar hat das Anliegen, Sie darauf vorzubereiten. Deshalb werden wir uns in Theorie und Praxis mit den Möglichkeiten gemeinsamen Lernens beschäftigen – unter dem Motto „Gemeinsam sind wir Klasse!“

Schüler mit herausforderndem Verhalten – Fallbesprechungen

„Besonderes Verhalten verlangt besondere Reaktionen.“ Es kommt in der beruflichen Tätigkeit in der Schule teilweise zu Situationen, in denen wir als Lehrperson „rasch“, aber vor allem besonnen reagieren müssen. Um diesen Herausforderungen einigermaßen gerecht werden zu können, führen wir in diesem Seminar anhand konkreter Fallbeispiele aus Ihren derzeitigen Tätigkeitsfeldern Fallbesprechungen durch. Diese erfolgen verknüpft mit der theoretischen Auseinandersetzung über Verhaltensbesonderheiten, die zum Beispiel bei Autismus, selbstverletzendes Verhalten, Aggression etc. zu beobachten sind. Die Besprechungen basieren unter anderem auf der Methode der systemischen Beratung mit aktiver Beteiligung der Seminarteilnehmer.

Offener Unterricht  

Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Ansätze, deren Wurzeln in der Reformpädagogik zu finden sind. Offene Unterrichtsformen zielen darauf ab, Schüler zum eigenverantwortlichen Handeln und selbstgesteuerten Lern- und Arbeitsverhalten anzuregen. Der selbstgesteuerte Zuwachs an Kompetenzen kann das Selbstvertrauen und die Persönlichkeit der Schüler stärken. Offener Unterricht beginnt im Kopf der Lehrer. Sie müssen Raum, Zeit und Material für eine aktiv handelnde Auseinandersetzung mit der natürlichen, technischen und gesellschaftlichen Umwelt zur Verfügung stellen und sich selbst als Berater, Begleiter, Initiator der Lernprozesse der   Schüler erkennen. In der Seminarveranstaltung werden Lernen an Stationen, Tages- und Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Projektarbeit und Werkstattarbeit thematisiert. Wesentliche Bestandteile des Seminars sind es, eigene Erfahrungen mit den verschiedenen Formen des offenen Unterrichts zu machen, Ideen und Material zu erkunden und wenn möglich selbst herzustellen.

 

Evangelische und katholische Religionslehre

Religionspädagogik – Zusatzqualifikation  

Die religionspädagogische Ausbildung am Fachseminar hat verschiedene Schwerpunkte:

  • Erwerb von biblischem und theologischem Grundwissen
  • Persönliche Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten
  • Reflexion über die Erfordernisse und Chancen eines Religionsunterrichts mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern
  • Kennen lernen vielfältiger Umsetzungsmöglichkeiten, um Schülern theologische Inhalte ganzheitlich verständlich machen zu können

Diesem Kursangebot liegt eine Vereinbarung zwischen den evangelischen und katholischen Kirchen zugrunde, die eine Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung des Religionsunterrichts als Teil des Gesamtunterrichts an der Schule für Geistigbehinderte/Körperbehinderte befürwortet. Um zu gewährleisten, dass die Schwerpunkte und Besonderheiten der jeweiligen anderen Konfession berücksichtigt werden, führen die Beauftragten der beiden Kirchen (Fr. Hövel, Pfarrerin und Hr. Schäfer, Gemeindereferent) die Veranstaltung zum größeren Teil gemeinsam durch. Der Kurs findet in der Zeit von März bis Oktober statt. Am Ende des Kurses (nach den Herbstferien) steht eine mündliche Prüfung (15 Minuten), die nach einem Unterrichtsbesuch im ersten Dienstjahr die Erteilung einer Missio / Vocatio durch die Kirchen ermöglicht.

 

Schulpraktische Ausbildung

Anleitung und Beratung in der schulpraktischen Ausbildung

In der schulpraktischen Ausbildung erhalten Sie Beratung und Begleitung sowohl durch Ihren Mentor an der Ausbildungsschule als auch durch einen Lehrenden des Fachseminars. Während der gesamten Ausbildungszeit sind Sie als Fachlehreranwärter G einem Mentor und einer Ausbildungsklasse zugeordnet. Bei Fachlehreranwärtern K sind die Zuordnungen vom Lehrauftrag des Mentors abhängig. In regelmäßigen Beratungen sprechen Sie mit Ihrem Mentor über die Planung Ihrer Unterrichtsvorhaben. Sie reflektieren in den Beratungsgesprächen Ihren Unterricht, erörtern Fragen zu einzelnen Schülern und thematisieren gemeinsam methodische und didaktische Gesichtspunkte der Unterrichtsplanung und Sie tauschen sich über Beobachtungen und Erfahrungen aus.

In der Anleitung und Beratung sind folgende Beratungs- und Gesprächsgrundsätze hilfreich:

  • Gemeinsames suchen nach Lösungsansätzen und Alternativen in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsreflexion
  • Gegenseitiges Akzeptieren
  • Zuhören, Einfühlen, Verstehen
  • Gelungenes bestärken

Während der Ausbildungszeit erhalten Sie in Ihrer schulpraktischen Tätigkeit nach terminlicher Absprache mehrere beratende Unterrichtsbesuche durch Ihren Lehrenden des Fachseminars. Ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Zusammenarbeit dabei ist die Teilnahme Ihres Mentors am Unterricht und dem anschließenden Beratungsgespräch.

Gegenstände der Beratung sind

  • Reflexion er Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsplanung
  • Entwicklung von Zielen, Kompetenzen und Inhalten für den Unterricht in Ihrer Klasse oder Lerngruppe bzw. für die Förderung einzelner Schüler
  • Entwicklung möglicher Alternativen zur Unterrichtsdurchführung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Zielen für weitergehende Kompetenzen in Ihrer Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung
  • Fachlicher Austausch über anstehende aktuelle schulpraktische Erfahrungen und Fragestellungen

Merkmale und Umfang der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an einer Schule für Geistigbehinderte oder an einer Schule für Körperbehinderte bzw. an einer Schule mit entsprechender Abteilung. In der schulpraktischen Ausbildung werden Sie Ihre bisher erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen in der unterrichtspraktischen Tätigkeit erweitern und vertiefen. Sofern Sie noch über keine schulpraktische Erfahrung verfügen, können Sie nun unter fachlicher Anleitung und Begleitung grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Durch Hospitationen im Unterricht Ihres Mentors, durch eigene angeleitete und zunehmend selbständig ausgeführte Unterrichtstätigkeit, durch regelmäßige Vor- und Nachbesprechungen sowie durch eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften an der Schule bereiten Sie sich auf Ihre Tätigkeit als eigenverantwortlicher Fachlehrer vor.

An sonstigen schulischen Veranstaltungen sollten Sie teilnehmen, um ihre beruflichen Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen (z. B. Gesamtlehrerkonferenzen, Stufenkonferenzen, Klassenpflegschaftsabende, Pädagogische Tage), wenn es mit den Verpflichtungen am Seminar vereinbar ist. Nutzen Sie auch Möglichkeiten, sich über weitere schulische und vorschulische Aufgabenfelder „vor Ort“ exemplarisch kundig zu machen (z. B. Frühberatungsstelle, Schulkindergarten, Außenklassen, Probewohnen, WfbM).

Gliederung der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung beginnt mit einer Einführungsphase im Block in Ihrer Ausbildungsklasse. Sie machen sich mit den Personen und dem Betrieb der Schule und speziell mit den Schülern Ihrer Ausbildungsklasse vertraut. Im ersten Halbjahr der Ausbildung sind Sie jeweils an einem Tag in der Woche an acht Unterrichtsstunden in Ihrer Ausbildungsschule. Durch Hospitationen im Unterricht des Mentors, Beobachtungen der Schüler, durch aktive Mitarbeit und durch eigene Unterrichtsversuche lernen Sie die Schüler kennen und gewinnen Fähigkeiten im Unterrichten und im erzieherischen Umgang mit den Schülern. Sinnvoll ist es, in Absprache mit ihrem Mentor Unterrichtsschwerpunkte zu vereinbaren, die sich aus dem Arbeitsplan der Ausbildungsklasse sowie dem Lern- und Förderbedarf der Schüler ergeben. Eine Schwerpunktsetzung ermöglicht Kontinuität im planen, durchführen und reflektieren von Unterricht. Für die Schüler entstehen dadurch Sicherheit und Verlässlichkeit. Schriftliche Unterrichtsplanungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorbereitung und Planung. Sie erhalten dafür Anleitung im Schulpraxis begleitenden Seminar. Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres stellt der Lehrende am Fachseminar im Einvernehmen mit dem Schulleiter fest, ob Ihnen selbständiger Unterricht ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt übertragen werden kann.

Im zweiten Halbjahr der Ausbildung sind Sie an zwei Schultagen pro Woche mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden in der Klasse tätig. Davon sind vier Stunden als selbständiger Unterricht ausgewiesen, den Sie nun eigenverantwortlich und selbständig planen und durchführen. Die weiteren acht Stunden arbeiten Sie wie bisher in Zusammenarbeit und Kooperation mit Ihrem Mentor. Im dritten Halbjahr sind Sie an zwei bzw. drei Tagen in der Schulpraxis.

Hermann Schwertle, Leiter Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Realschulen

Vorbemerkungen

Die Ausbildung dient dem Ziel, die/den zukünftige/n Realschullehrer/in*) zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Realschullehreranwärter (RLA) während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts behandelt.

Pädagogisches Handeln beinhaltet auch die Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der RLA soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für RLA, die Ihre Prüfung an der Pädagogischen Hochschule nach der RPO I vom November 2003 abgelegt oder eine gleichwertige Zulassungsvoraussetzung erworben haben. Es ist empfehlenswert zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert).

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert, in denen der RLA die anstehenden Aufgaben mit zunehmender Eigenständigkeit übernimmt:

Hospitationsphase

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des RLA in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an Realschulen. Er umfasst die Ausbildung am zuständigen Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (RS) und an den entsprechen- den Realschulen, denen der RLA zugewiesen wurde.

In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden sich die RLA vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, Schulleitung, Verwaltung und Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Im ersten Ausbildungsab- schnitt lernt der RLA darüber hinaus auch die Aufgaben eines Klassenlehrers und die verschiedenen Gremien der Schulen kennen. Empfehlenswert darüber hinaus ist die Beschäftigung mit den Gegebenheiten am Schulort, zum Beispiel Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kirchengemein- den oder Jugendmusikschulen zu erfragen.

Die RPO II sieht vor, dass die RLA im ersten Ausbildungsabschnitt wöchentlich in der Regel bis zu 11 Unterrichtsstunden unterrichten. Der Unterricht des RLA findet in diesem Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages an- derer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass der RLA mit den Mentoren, sowie den Schulleitungen und dem Lehrerkollegium, ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und sich für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen zeigt. Zielvereinbarungen können die Entwicklung der RLA positiv verstärken. Eine kritische Reflexion des eigenen Unterrichts sollte nach jeder gehaltenen Unterrichtsstunde erfolgen.
Die schulische Ausbildung wird durch begleitende Veranstaltungen an den Seminaren ergänzt. Rückmeldungen erfolgen in erster Linie durch die Mentoren sowie nach den Unterrichtsbesuchen durch die entsprechenden Lehrbeauftragten (Seminare), aber auch durch Schulleitungen.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst zwei Ausbildungshalbjahre. Er umfasst den selbständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. In der Regel unterrichtet der Anwärter 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) selbständig, davon mindestens neun (bei Schwerbehinderung acht) in kontinuierlichen Lehraufträgen. Ein Lehrauftrag ist ab Klasse 8 zu übernehmen, Klasse 10 bleibt in der Regel von der Übernahme eines Lehrauftrags ausgeschlossen. Fachfremder Unterricht darf nicht erteilt werden.
Selbständiger und eigenverantwortlicher Unterricht setzt die eigenverantwortliche Planung voraus. Der RLA erstellt daher für jede von ihm unterrichtete Klasse und für jedes Fach zu Beginn des Schuljahres einen Stoffverteilungsplan. Die täglichen Unterrichtsvorbereitungen sollen in schriftlicher Form erfolgen.

Unterrichtsbesuche

Der RLA erhält von seinen Ausbildern am Seminar in jedem Fach zwei Unterrichtsbesuche an seiner Schule. Er fertigt vor jedem Unterrichtsbesuch einen ausführlichen Unterrichtsentwurf an. Unmittelbar an den Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden vom Ausbilder in einem Protokoll zusammengefasst, das dem RLA zeitnah ausgehändigt wird. Der Schulleiter besucht den RLA mindestens einmal pro Ausbildungsfach im Unterricht.

Ausbildung am Seminar

Nach der vorwiegend theoretischen Ausbildung im Rahmen des Dreifachstudiums an der PH, erwerben die RLA im Vorbereitungsdienst eine fundierte praktische Ausbildung in der Schulrealität. Die Verantwortung dabei obliegt den ausbildenden Schulen und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen). Die RLA werden am Seminar

  • in Pädagogik,
  • in den Fachdidaktiken der Ausbildungsfächer,
  • in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht sowie
  • in ergänzenden Veranstaltungen der Seminare (Ergänzungsbereich, Projekte, Exkursionen, Zusatzangebote, . . .) ausgebildet.

Projektorientiertes und Fächer verbindendes Arbeiten sowie der Umgang mit neuen Medien sind integrative Inhalte der Seminarveranstaltungen.

Prüfungen

Jeder RLA muss folgende Prüfungen ablegen:

1.) Schulrechtsprüfung: mündliche Prüfung (20 Min.)

2) Dokumentation mit Präsentation sowie fachdidaktisches Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten: Aus den drei Ausbildungsfächern wird ein Präsentationsfach ausgewählt. Hierzu fertigt der RLA eine Dokumentation an. Die Präsentation des fachbezogenen und projektorientierten Unterrichtsvorhabens ist eine Einzelprüfung und dau- ert 20 Minuten. Das sich an- schließende Kolloquium ist eine Einzelprüfung von 30 Minuten. In diesem gewählten Fach wird keine Lehrprobe abgelegt.

Sonderregelung: RLA mit zwei studierten Fächern wählen ebenfalls ein Fach für die Dokumentation und Präsentation sowie fachdidaktischem Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten, allerdings absolvieren diese RLA im gewählten Fach zusätzlich die Lehrprobe mit fachdidaktischem Kolloquium. Die beiden Kolloquien dürfen sich inhaltlich nicht überschneiden. In der Regel prüft der Ausbilder.

3.) Beurteilung der Unterrichtspraxis sowie fachdidaktisches Kolloquium: In zwei Unterrichtsfächern wird jeweils eine Unterrichtsstunde (Lehrprobe) gezeigt, an die sich das fachdidaktische Kolloquium (je 30 Min.) anschließt. In der Regel prüft nicht der eigene Ausbilder.

4.) Pädagogik: Das pädagogische Kolloquium ist eine mündliche Einzelprüfung und dauert 30 Minuten. In der Regel prüft der Ausbilder.

5.) Schulleiterbeurteilung: Der Schulleiter erstellt (in Abstimmung mit den Mentoren) ein Langzeitgutachten, das mit zur Leistungsziffer zählt.

Ausnahmen

Für RLA, die mit zwei Ausbildungsfächern    den Vorbereitungsdienst beginnen, gelten Übergangsregelungen (s. o.). Auch für Absolventen mit Europalehramt treten Sonderregelungen in Kraft.

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt die Verfasserin keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung (RPO II), die Sie auf der Homepage der jeweiligen Seminare finden (www.seminare-bw.de)

Der VBE wünscht Ihnen für den Vorbereitungsdienst viel Erfolg und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Edda Langecker, Stellvertretende Landesvorsitzende, Email: Edda.Langecker@www.vbe-bw.de

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.

Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.

Erster Abschnitt

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘

*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.

Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.

Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.

Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.

Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.

Erstellung von Stoffverteilungsplänen

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.

In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.

Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.

Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.

Ausnahmen

Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.

Und zum Schluss:

Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk

Vorbereitungsdienst / Referendariat für den Fachlehrer an Sonderschulen

Fachseminar für

Sonderpädagogik Reutlingen

 

Ziele der Ausbildung

Die Ziele der Ausbildung sind in der Verordnung des Kultusministeriums vom 9. August 1996 in § 1 beschrieben.

Zu Ihren künftigen Arbeiten in den Schulen gehören in erster Linier die Verantwortung für den Unterricht und für die individuelle Förderung der Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. In den Schulkindergärten übernehmen Sie Verantwortung für die Vorbereitung der Kinder auf das schulische Lernen. Bei der Mitarbeit in einer Frühberatungsstelle sind Sie für Förderung grundlegender Entwicklungen der Kinder sowie für die Entwicklung notwendiger Stützsysteme im Zusammenwirken mit anderen Partnern zuständig.

Die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler, die Möglichkeiten und Grenzen der Familien, die Zusammensetzung der Lerngruppe, das Alter und die Bedingungen der einzelnen Einrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus den Anforderungen, die in Ihrem Berufsleben an Sie gestellt werden, ergeben sich für Ihre Ausbildung am Fachseminar bedeutsame Ziele und Inhalte.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse über

  • Zusammenhänge kindlicher Entwicklung und Entwicklungsverzögerungen
  • medizinische Grundlagen zu Behinderungsarten
  • Zusammenhänge des Bildungsplans
  • fachdidaktisch-methodische Planung und Reflexion des Unterrichts
  • besondere Erfordernisse in der Arbeit mit behinderten Menschen
  • Beratung und professionelle Begleitung von betroffenen Familien
  • Kooperationspartner außerhalb der schulischen Einrichtungen
  • Schul- und Beamtenrecht

Für ein Gelingen der Ausbildungsanforderungen sind deshalb die Auseinandersetzungen mit folgenden Themenbereichen unabdingbar:

  • Pädagogische und psychologische Fragestellungen
  • Ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen und Strömungen
  • Fragestellungen über die eigene Berufsrolle

Grundlegende Seminare und Profilseminare

Wir unterscheiden zwischen „Grundlegenden Seminaren“, die zum Pflichtbereich für alle gehören und den „Profilseminaren“. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Ausbildung ein eigenes Profil zu verleihen und einzelne Ausbildungsinhalte zu vertiefen.

Schulpraktische Ausbildung und Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Ein wesentlicher Teil Ihrer Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule statt. Daher sind die Angebote der Lehrveranstaltungen in enger Beziehung zu Ihren Erfahrungen an Ihrer Ausbildungsschule zu sehen. Ihre persönlichen Erfahren werden nicht nur mit Ihrem Mentor, im Kollegium der Schule, sondern auch mit dem für Sie zuständigen Lehrenden des Seminars reflektiert. Die Inhalte der wöchentlich am Fachseminar stattfindenden Ausbildungsgruppe (SPS) sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Ausbildungsangebots.

Ihr persönlicher Beitrag

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über die damit verbundene Berufserfahrung. Diese Kenntnisse sind für Ihre Ausbildung von großer Bedeutung und können in anderen Teilen der Ausbildung eine Bereicherung sein.

Inhalte der Ausbildung:

Grundlegende Lehrveranstaltungen

Sonderpädagogik

In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Kind das Recht auf schulische Bildung. Dieses Recht wurde Kindern mit geistiger Behinderung erst Mitte des 20. Jahrhundert eingeräumt. Aber bereits schon Mitte des 18. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sonderpädagogische Förderung hat also eine über 200jährige Tradition und die Diskussion der Vergangenheit haben teilweise noch heute Relevanz.

Das Seminar soll dazu beitragen, historische Entwicklungen kennen zu lernen und die Begegnung mit der Vergangenheit oll helfen, gegenwärtige Strukturen und Phänomene besser zu verstehen. Je nach Bundesland gibt es in den gesetzlichen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung und deren Durchführung unterschiedliche Festlegungen. Diese Regelungen werden im Hinblick auf Baden-Württemberg näher betrachtet und nicht zuletzt auch mit den Systemen anderer Bundesländer verglichen.

Aspekte des Bildungsplanes

Im Schuljahr 2009/2010 ist der neue Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Bildungsplan von 1983. In den vergangenen 26 Jahren sind ein gesellschaftlicher Wandel in den Sichtweisen von Menschen mit Behinderung und eine Veränderung der Rahmenbedingungen und Strukturen von schulischer Bildung festzustellen.

Ein Bildungsplan regelt die Geschäftsgrundlagen für pädagogische Entscheidungen.
Solche Entscheidungen brauchen klare Rahmenvorgaben, damit sie von allen Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) getroffen und verstanden werden.
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat ein Recht auf schulische Bildung und ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft.
Jeder Mensch kann sich bilden, weil jeder Mensch allein durch sein Menschsein Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mitbringt. Auch wenn wir die Aneignung von Kompetenzen von außen nicht bestimmen – ja vielleicht nicht einmal eindeutig erkennen können, müssen unterrichtliche Angebote allen Schülerinnen und Schülern ein sich bilden auf dem Hintergrund ihres eigenen Zugangsweges ermöglichen. Dazu steht im neuen Bildungsplan folgendes:
„Was eine Schülerin und ein Schüler „kann“, welche Kompetenz sie oder er erwirbt und zeigt, wird auch davon beeinflusst, wie Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, auf die ihnen jeweils gemäße Art und Weise zu lernen und sich zu bilden. Allen Schülerinnen und Schülern wird der Zugang zu allgemeiner Bildung eröffnet, indem sie sich diese Inhalte so aneignen können und damit so beschäftigen, dass diese für sie individuelle Bedeutung erlangen.“ (Bildungsplan SfG 2009, Seite 14)
Die schulische Umsetzung dieser und weiterer Vorgaben auf der Grundlage des neuen
Bildungsplanes bestimmen die Inhalte dieses Seminars.

Pädagogische Diagnostik und individuelle Bildungsplanung

Das Einschätzen sowie das Diagnostizieren von Leistungen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen etc. der einzelnen Schüler/innen gehört zu den Tätigkeitsmerkmalen jeder Lehrperson. Diese Aufgabe stellt sich primär im Unterricht, aber auch in sonstigen schulischen Situationen und darüber hinaus auch im außerschulischen Bereich.
Neben der Verhaltensbeobachtung, der Auswertung von Lernergebnissen/Arbeitsprodukten und die Analyse von Lernwegen sind teilstandardisierte Beobachtungs- und Einschätzungsverfahren sowie die Schüler-Umfeld-Analyse geeignete pädagogische Diagnosemittel.
Die Schülerin/der Schüler ist als Akteur ihrer/seiner eigenen Entwicklung soweit wie möglich aktiv in den diagnostischen Prozess mit einzubeziehen. Die Kooperation mit den Eltern ist hierbei unerlässlich.
Aus den Beobachtungen und den anderweitig gewonnenen diagnostischen Erkenntnissen ziehen Lehrerinnen und Lehrer Konsequenzen für die pädagogische Arbeit. Auf dieser Basis und unter Verwendung des Bildungsplanes lassen sich sowohl für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler einen Plan für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) ableiten als auch für die Klasse Arbeitspläne erstellen.

Aspekte der Kommunikation im pädagogischen Handeln

Viele Schüler an Schulen für Geistigbehinderte (SfG) und Schulen für Körperbehinderte (SfK) verfügen kaum oder gar nicht über sprachliche Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Problematik verlangt nach einer gezielten Auseinandersetzung mit alternativen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Grundlagen der Entwicklung der Sprache sowie der Kommunikation und der Einsatz der Unterstützten Kommunikation bilden einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Zudem werden verschiedene Kommunikationsmodelle (Schulz von Thun, Watzlawick u. a.) vorgestellt.

Ausgewählte Aspekte der Entwicklungspsychologie

Kaum vergleichbar, weist die Schülerschaft der Schule für Geistigbehinderte (SfG)/ Körperbehinderte (SfK) eine extreme Diskrepanz zwischen Lebens- und Entwicklungsalter auf und stellt oft die Frage: „Wie wird man beidem gerecht?“
Kenntnisse über Entwicklungsverläufe der „Normalentwicklung“ und über Entwicklungsverläufe bei „Behinderung“ können Lehrerinnen und Lehrern als Groborientierung helfen, um die notwendige „Passung“ von Umweltbedingungen und individuellen Bedürfnissen der Schüler herzustellen.
Die Veranstaltung möchte Erkenntnisse aus Untersuchungen der kognitiven Entwicklung, als auch Ergebnisse aus Studien der Beziehungs- und Ich- Entwicklung aufzeigen. Ebenso werden neurowissenschaftliche Aspekte und deren Bedeutung für das Lernen Thema sein. Daraus entstehend sollen dann didaktische Ableitungen für die Umsetzung im Schulalltag aufgezeigt werden.
In der aktiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit Videobeispielen, Selbsterfahrungs-versuchen, Diskussionen, Gruppenarbeit oder Fallbesprechungen sollen die Teilnehmer Gelegenheit erhalten, fachliche und didaktische Kompetenzen zu erwerben.

Medizinische Grundlagen (Fachlehrer G)

Erwerb von Grundkenntnissen zur prä-, peri- und postnatalen Entstehung von Störungen, die zu einer Behinderung führen können.  Vermitteln von Wissen und Verständnis für vor allem medizinische Gegebenheiten, die bei Schülern in der SfG und SfK im Zusammenhang mit den verschiedenen zu Behinderung führenden Störungen, Krankheiten auftreten können. Es können Kenntnisse erworben werden, wie damit einhergehende medizinische Probleme erkannt werden können, um Gefährdungen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Möglichkeiten und Zielsetzung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen und ihre Umsetzung in der SfG und SfK werden besprochen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit und somit die Umsetzung im Schulalltag zu fördern.

Theorien physiotherapeutischer Konzepte (Fachlehrer K)

Erwerb und Vertiefen von Grundkenntnissen der Gehirnentwicklung und Neurophysiologie, soweit dies für das Verständnis für die in der SfK relevanten Beeinträchtigungen und das Aufgabenfeld des Fachlehrers K notwendig erscheint. Aneignen und Vertiefen von Kenntnissen der Symptomatik von bestimmten Bewegungsstörungen und der wichtigsten neuropädiatrischen Erkrankungen, die zu Körper- und Mehrfachbehinderungen führen können. Es soll erarbeitet werden, wie bestimmte motorische Störungen und sonstige medizinische Probleme bei Schülern in der SfK medizinisch und mittels therapeutischer Fördermaßnamen und Hilfsmittel positiv beeinflusst und Folgeschäden möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden können.

Aspekte therapeutischer Förderung (Fachlehrer K)

In dieser Lehrveranstaltung werden die vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten der therapeutischen Bewegungsförderung im Schulalltag erarbeitet. Hierbei werden vorhandene berufliche Kompetenzen der Ergo- und  Physiotherapeuten durch pädagogisch-psychologische Grundkenntnisse und Handlungskompetenzen ergänzt und somit das Selbstverständnis der FLK an der SfK / SfG vermittelt.

Schulrecht- Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht

Die Teilnehmer sollen mit den Grundzügen des Schul- und Beamtenrechts unter Berücksichtigung des schulbezogenen Jugend- und Elternrechts vertraut gemacht werden. Ausgehend von den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchG) wollen wir uns mit der Schule, ihrer institutionellen Arbeit, den Verwaltungsaufgaben des Lehrers und seiner Stellung als Beamter auseinandersetzen. Ziel ist es, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, die Sie im schulischen Alltag benötigen.

Profilseminare – Beispiele

Besondere Lebenslagen

Erziehung und Bildung von Schüler/innen mit schwerer Mehrfachbehinderung

Die Beachtung der Individualität von Schülern mit einer schweren Mehrfachbehinderung versteht sich in der Pädagogik fast von selbst. Erziehung und Bildung dieses Personenkreises verlangen eine kritische Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und -zielen. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen sich mit einem erweiterten Unterrichtsbegriff sowie mit verschiedenen Konzepten und Grundlagen dieser Pädagogik vertraut machen.

 

Schüler/innen mit Verhaltensbesonderheiten im Schulalltag

„Er stört. – „Sie lässt mich nicht in Ruhe“. So oder ähnlich wird „besonderes“ Schülerverhalten erlebt. Fragestellungen nach der Klärung des Personenkreises, Erklärungen für mögliche Ursachen, Grenzen zwischen Verhaltensauffälligkeit und psychischer Erkrankung stehen im Mittelpunkt dieses Seminars und sollen u. a. anhand von konkreten Fallbeispielen bearbeitet werden.

Deutsch – Lesen und Schreiben

Der Schüler ist sowohl in der Schule als auch im Elternhaus umgeben von einer Bilder- und Schriftwelt. Er entnimmt der Umwelt unentwegt Informationen. Nicht nur über die gesprochene Sprache, sondern auch über Bilder, Bildzeichen, Symbolen sowie der Buchstabenschrift. Lese- und Schreibfertigkeiten dienen als grundlegende Kulturtechniken der Selbständigkeit.
Der Lese- und Schreibunterricht an der Schule für Geistigbehinderte soll wegführen von einem mancherorts zu beobachtenden unregelhaften unterrichtlichen Angebot und hinführen zu einem systematischen und kontinuierlichen Lernangebot.

Die Anwärter eignen sich in diesem Seminar fundierte fachdidaktische Kenntnisse an

a)    zum erweiterten Lesebegriff: Bilderlesen, Piktogrammlesen sowie Analyse, Synthese und Sinnentnahme.
b)    zum erweiterten Schreibbegriff: Kritzeln, Schemazeichnen, erste Schreibversuche, Lautschrift.
c)    zum Einsatz geeigneter Diagnosemittel im Lese- und Schreibunterricht.
d)    zur Bedeutung der Literalität beim Schriftspracherwerb und
e)    zum Einsatz handelsüblicher bzw. selbst erstellter didaktischer Lesematerialien (z.B. auch Leselehrgänge) oder didaktischer Schreibmittel (z.B. auch PC):

Mathematik

„Die Schule hilft den Schülerinnen und Schülern mittels Mathematik die Welt zu ordnen und zu messen. Der Bildungsbereich Mathematik versammelt Inhalte und Verfahren, die räumliche und zeitliche Orientierung und Planung ermöglichen, persönliche Merkmale, Lebensumstände und Besitzverhältnisse bestimmbar machen.“ (Bildungsplan SfG 2009)
Im traditionellen Mathematikunterricht wird häufig völlig außer Acht gelassen, dass Mathematik ein aktiver und kreativer Prozess ist und nicht die mechanische Anwendung von Regeln. Schülerinnen und Schüler benötigen die Möglichkeit, Einsichten zu entwickeln, auch wenn dies manchmal ein äußerst mühsamer Prozess ist. Alltägliche und reale Situationen sind Ausgangspunkte für Mathematisierungsprozesse. In der Seminarveranstaltung werden fachdidaktische Grundlagen zu den Vorläuferfertigkeiten ebenso erarbeitet wie Theorien der Zahlbegriffsentwicklung und für mathematischen Operationserwerb. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist durchgängiges Prinzip dieser Seminarveranstaltung.

Gestalten mit Material

Gestalten ist an der SfG / SfK mehr als ein Unterrichtsfach, in dem Techniken zum gestalterischen Tun vermittelt bzw. erlernt werden können. Dies sind Erlebnisse, die beim Gestalten mit den verschiedensten Materialien erfahrbar und spürbar sind, helfen mit, die Welt um uns herum ein wenig besser greifen und damit „begreifen“ zu können. In diesem Seminar sollen praktische Erfahrungen gesammelt werden. Verdeutlicht werden soll des Weiteren der Einsatz verschiedener Materialien und Techniken im Bezug auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus der Schüler.

Theater

Theater und Spiel als Formen kommunikativen Lernens in Gruppen und als künstlerisch kreativer Prozess erlangen immer mehr Bedeutung in der Pädagogik. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie erste Grundlagen und Einblicke in das handwerklich-künstlerische Wesen der Theaterarbeit. Angesprochen sind alle, die Theater als wirksames Instrumentarium Handlungsfähigkeit einsetzen wollen.

Computereinsatz in der SfG / SfK

Der Computer ist heute fester Bestandteil vieler Lebensbereiche. Aufgabe des Lehrers ist es, Möglichkeiten des Computereinsatzes unter Berücksichtigung der individuellen Schülervoraussetzungen aktiv zu filtern und zu beeinflussen. Bedingung hierfür ist neben dem Erwerb fachlicher und didaktischer Grundkenntnisse die Bereitschaft, sich auf das neue Medium einzulassen. In der Veranstaltung sollen den Teilnehmern praxisnahe Möglichkeiten und adäquate Nutzungsweisen für den sinnvollen Einsatz von Computern im Unterricht an SfG / SfK vermittelt werden.

Ethische Schlüsselfragen in der sonderpädagogischen Förderung

Unser Handeln im Schulalltag benötigt Fundierung durch die Auseinandersetzung mit ethischen Schlüsselfragen, unter anderem nach dem „guten Leben“ des Schülers in der Schule. Hierzu gehören nicht nur das Streben nach optimaler Bedürfnisbefriedigung und Selbstverwirklichung, sondern auch das Bewältigen von Leid und Einschränkung sowie der Umgang mit Behinderung.
Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie. Wir denken in diesem Seminar unter anderem nach über Themen wie „Was sind grundlegende menschliche Bedürfnisse?“, „Welche Konsequenzen für pädagogisches Handeln sind daraus abzuleiten?“ und „Über welches Menschenbild sollte die Lehrperson verfügen?“
Wir diskutieren aber auch über Themen im Zusammenhang mit „Beachtung der Menschenwürde und der Individualität“ oder „Lebensrecht und Bildungsrecht für Menschen mit Behinderung“.
Zum Abschluss des Seminars besuchen wir die Gedenkstätte Grafeneck, in der während des Nazi-Regimes 10 000 Menschen mit Behinderung ermordet wurden.

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Erziehung und Bildung von Schülern an der SfG / SfK reichen weit über ihre Schulzeit hinaus. Der Kontakt und die Zusammenarbeit von Fachleuten an den Schulen mit den Eltern sind auch unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. Themenschwerpunkte dieses Seminars sind unter anderem partnerschaftliche Zusammenarbeit, Aufgabenfelder, Ziele und Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie das Führen von Beratungsgesprächen und die Begleitung von Eltern mit einem behinderten Kind.

Zusammenarbeit im Team / Beratung

In Ihrer Ausbildung wie auch später in Ihrer Arbeit an der Schule nehmen Sie verschiedene Rollen als Lehrer ein. Lehrer sein heißt auch Kollege, Ansprechpartner für Eltern, Teilnehmer bei Konferenzen, Gesprächsleiter, Berater etc. sein. In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den „Handwerkszeugen“, die Sie benötigen, um diese Rollen ausfüllen zu können, wie z. B. Grundlagen zur Gesprächsführung, Teamarbeit, Konflikt und Stressmanagement…

Aufgaben der Berufsschulstufe

Welche Auswirkungen hat das Wissen um die besondere nachschulische Situation, von jungen Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, auf eine systematische schulische Förderung im Rahmen der Berufsschulstufe? Worauf sollen wir die Schüler eigentlich vorbereiten? Wie können gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Rahmen unterrichtlicher Bemühungen gefördert werden? Diese und weitere Fragenkomplexe werden in diesem Seminar thematisiert.

Bewegtes Lernen

„In die Schule kommt das ganze Kind – nicht nur der Kopf“
Lernen ist eng verknüpft mit Wahrnehmung und Bewegung. Irmischer formuliert dies so:
„Sich bewegen können und dürfen heißt für ein Kind, sich entwickeln können und dürfen.“
Bewegung fördert die geistige allgemeine Leistungsfähigkeit, die Wachheit und Aktivitätsbereitschaft. Aussagen aus der Entwicklungspsychologie und Erkenntnisse aus der aktuellen Gehirnforschung sind Bausteine des theoretischen Teils der Seminarveranstaltung. Darauf aufbauend werden konkrete Unterrichtsmaterialien und Medien auf deren Einsatzmöglichkeiten hin ausprobiert und analysiert.
Da in der Schulwirklichkeit der SfG und SfK die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachprofessionen normal ist, werden wir gezielt die Kooperation zwischen AnwärterInnen der Fachlehrer- und Sonderschullehrerausbildung am Themenfeld Bewegtes Lernen ermöglichen. Der Austausch und das gemeinsamen Ausprobieren wird – neben der fachdidaktischen Arbeit – deshalb einen zweiten Schwerpunkt darstellen.

Integration – Formen gemeinsamen Lernens

In Baden Württemberg gibt es immer mehr Außenklassen. Damit wird der Wunsch vieler Eltern, ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Kindern lernen zu lassen, ernst genommen und ein stückweit umgesetzt. Die Erfolge der Außenklassen sprechen für diese Form des gemeinsamen Lernens.
Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben diese nun ein Recht auf Aufnahme in die allgemein- bildenden Schulen. Dies wird unser Aufgabenfeld in den nächsten Jahren verändern.
Das Seminar hat das Anliegen, Sie darauf vorzubereiten. Deshalb werden wir uns in Theorie und Praxis mit den Möglichkeiten gemeinsamen Lernens beschäftigen – unter dem Motto „Gemeinsam sind wir Klasse!“

Offener Unterricht

Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Ansätze, deren Wurzeln in der
Reformpädagogik (Montessori, Freinet, Reichwein, Petersen) zu finden sind und haben als gemeinsames Kennzeichen die Verlagerung
der Aktivität und Entscheidung vom Lehrer/von der Lehrerin auf den/die Schüler/in
hin. Eine Möglichkeit, den individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler
gerecht zu werden, sind Formen des offenen Unterrichts.
In der Seminarveranstaltung werden Freiarbeit, Lernen an Stationen, Tages- und Wochenplanarbeit und Projektunterricht thematisiert.
Wesentlicher Bestandteil des Seminars ist es, eigene Erfahrungen mit den Unterrichtsformen zu machen, Ideen und Material zu erkunden und wenn möglich selbst herzustellen.
Dieses Seminar wird u. a. in Kooperation mit dem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Abt. Sonderpädagogik in Stuttgart angeboten.

Evangelische und katholische Religionslehrer

(Zusatzqualifikation)

Die religionspädagogische Ausbildung am Fachseminar hat verschiedene Schwerpunkte:

  • Erwerb von biblischem und theologischem Grundwissen
  • Persönliche Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten
  • Reflexion über die Erfordernisse und Chancen eines Religionsunterrichts mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern
  • Kennen lernen vielfältiger Umsetzungsmöglichkeiten, um Schülern theologische Inhalte ganzheitlich verständlich machen zu können

Diesem Kursangebot liegt eine Vereinbarung zwischen den evangelischen und katholischen Kirchen zugrunde, die eine Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung des Religionsunterrichts als Teil des Gesamtunterrichts an der Schule für Geistigbehinderte/Körperbehinderte befürwortet.

Bewegung, Handling

Schule in Bewegung

Die Schüler, die Sie unterrichten, sollten mit Begeisterung bei Ihnen im Unterricht sein, um mit viel Spaß und Freude zu lernen. Der Schulalltag liefert auf der Basis des Konzeptes einer bewegten Schule zahlreiche Möglichkeiten für ein freudvolles Miteinander von Schülern und Lehrern. Das Seminar spricht Themen wie „bewegter Unterricht“, 10-Minuten-Spiele, Förderung der Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenz und Kooperation von Pädagogen und Therapeuten an. Hierbei steht vor allem das selbständige Erproben und Handeln im Vordergrund, um das Konzept der bewegten Schule als Unterrichtsprinzip zu verinnerlichen.

Hilfen zum Essen und Trinken

Essen und Trinken sind elementare Bedürfnisse, welche primär der Sättigung und Energieerhaltung dienen. Je nach Ausprägung der physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme werden die Schüler und ihre betreuenden Lehrer vor eine Vielzahl von Problemen gestellt.  In diesem Seminar werden Hilfen im Handling, in der Lagerung sowie verschiedene Ess- und Trinkhilfsmittel vorgestellt. Die Teilnehmer/innen sollen durch Selbsterfahrung und durch die praktische Anwendung der unterschiedlichen Hilfestellungen Sicherheit für die Umsetzung im Schulalltag gewinnen.

Lagerungsmöglichkeiten und Transfersituationen von schwer mehrfach behinderten Schülern im Unterricht

Viele Schüler mit einer schweren Körperbehinderung sind zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen. Der Unterricht findet in der Regel nicht nur am Tisch sitzend statt, sondern in Bauch-, Rücken- oder Seitenlage, im Stehständer oder sitzend im angepassten Rollstuhl. Themen dieses Seminars sind Lagerungswechsel und unterschiedliche Positionen, die dem Schüler Eigenaktivität und Mobilität ermöglichen sowie Rückenschonendes Verhalten beim Heben und Tragen und der Einsatz verschiedener Hilfsmittel.

Impulse zur Förderung der Eigenaktivität (Handling)

Schüler mit Behinderung weisen häufig vielfältige Bewegungseinschränkungen auf, welche sie in ihrem Bewegungsverhalten, ihrer Eigenaktivität und Handlungsmöglichkeit beeinträchtigen. In diesem Seminar geht es vorwiegend um Bewegungserleichterung und Bewegungsökonomisierung in konkreten Alltagssituationen. Die physiologische motorische Entwicklung sowie Abweichungen und Störungen, therapeutische Maßnahmen und Techniken zur Bewegungserleichterung, Unterstützung bei alltagspraktischen Verrichtungen und der Einsatz von unterschiedlichen Hilfsmitteln und Lagerungspositionen sind Inhalte dieser Veranstaltung.

Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Unser Ziel ist es, Ihnen im SPS Schlüsselqualifikationen wie Planungsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft zur Kooperation, Übernahme von Verantwortung, kreative Problemlösung, Toleranz und vieles mehr im fachlich-kommunikativen Austausch zu vermitteln. Einen hohen Stellenwert besitzen dabei eigenverantwortliches Arbeiten und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Das SPS findet kontinuierlich einmal wöchentlich am Seminar statt. Inhaltlich werden wesentliche Aspekte der schriftlichen Unterrichtsplanung, der Unterrichtsdurchführung und Reflexion erarbeitet sowie Kompetenzen zum Erstellen individueller Förderpläne für die Schüler vermittelt. Dies geschieht immer in enger Verzahnung mit Ihrem Unterricht in der Schulpraxis. Durch Präsentationen des eigenen Unterrichts erhalten Sie die Gelegenheit, diesen zu reflektieren und auftauchende Fragen und Problemstellungen zu diskutieren und verschiedene Handlungsansätze zu finden. In diesem intensiven Austausch profitieren Sie gegenseitig voneinander. Ausschlaggebend ist hierbei ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Offenheit in der Seminargruppe.

Schulpraktische Ausbildung

Anleitung und Beratung in der schulpraktischen Ausbildung

In der schulpraktischen Ausbildung erhalten Sie Beratung und Begleitung sowohl durch Ihren Mentor an der Ausbildungsschule als auch durch einen Lehrenden des Fachseminars. Während der gesamten Ausbildungszeit sind Sie als Fachlehreranwärter G einem Mentor und einer Ausbildungsklasse zugeordnet. Bei Fachlehreranwärtern K sind die Zuordnungen vom Lehrauftrag des Mentors abhängig. In regelmäßigen Beratungen sprechen Sie mit Ihrem Mentor über die Planung Ihrer Unterrichtsvorhaben. Sie reflektieren in den Beratungsgesprächen Ihren Unterricht, erörtern Fragen zu einzelnen Schülern und thematisieren gemeinsam methodische und didaktische Gesichtspunkte der Unterrichtsplanung und Sie tauschen sich über Beobachtungen und Erfahrungen aus.

In der Anleitung und Beratung sind folgende Beratungs- und Gesprächsgrundsätze hilfreich:

  • Gemeinsames suchen nach Lösungsansätzen und Alternativen in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsreflexion
  • Gegenseitiges Akzeptieren
  • Zuhören, Einfühlen, Verstehen
  • Gelungenes bestärken

Während der Ausbildungszeit erhalten Sie in Ihrer schulpraktischen Tätigkeit nach terminlicher Absprache mehrere beratende Unterrichtsbesuche durch Ihren Lehrenden des Fachseminars. Ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Zusammenarbeit dabei ist die Teilnahme Ihres Mentors am Unterricht und dem anschließenden Beratungsgespräch.

Gegenstände der Beratung sind:

  • Reflexion er Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsplanung
  • Entwicklung von Zielen und Inhalten für den Unterricht in Ihrer Klase oder Lerngruppe bzw. für die Förderung einzelner Schüler
  • Entwicklung möglicher Alternativen zur Unterrichtsdurchführung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Zielen für weitergehende Kompetenzen in Ihrer Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung
  • Fachlicher Austausch über anstehende aktuelle schulpraktische Erfahrungen und Fragestellungen

 

Merkmale und Umfang der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an einer Schule für Geistigbehinderte oder an einer Schule für Körperbehinderte bzw. an einer Schule mit entsprechender Abteilung. In der schulpraktischen Ausbildung werden Sie Ihre bisher erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen in der unterrichtspraktischen Tätigkeit erweitern und vertiefen. Sofern Sie noch über keine schulpraktische Erfahrung verfügen, können Sie nun unter fachlicher Anleitung und Begleitung grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Durch Hospitationen im Unterricht Ihres Mentors, durch eigene angeleitete und zunehmend selbständig ausgeführte Unterrichtstätigkeit, durch regelmäßige Vor- und Nachbesprechungen sowie durch eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften an der Schule bereiten Sie sich auf Ihre Tätigkeit als eigenverantwortlicher Fachlehrer vor.

An sonstigen schulischen Veranstaltungen sollten Sie teilnehmen, um ihre beruflichen Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen (z. B. Gesamtlehrerkonferenzen, Stufenkonferenzen, Klassenpflegschaftsabende, Pädagogische Tage), wenn es mit den Verpflichtungen am Seminar vereinbar ist.

Nutzen Sie auch Möglichkeiten, sich über weitere schulische und vorschulische Aufgabenfelder „vor Ort“ exemplarisch kundig zu machen (z. B. Frühberatungsstelle, Schulkindergarten, Außenklassen, Probewohnen, WfBM).

Gliederung der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung beginnt mit einer Einführungsphase im Block in Ihrer Ausbildungsklasse. Sie machen sich mit den Personen und dem Betrieb der Schule und speziell mit den Schülern Ihrer Ausbildungsklasse vertraut.

Im ersten Halbjahr der Ausbildung sind Sie jeweils an einem Tag in der Woche an acht Unterrichtsstunden in Ihrer Ausbildungsschule. Durch Hospitationen im Unterricht des Mentors, Beobachtungen der Schüler, durch aktive Mitarbeit und durch eigene Unterrichtsversuche lernen Sie die Schüler kennen und gewinnen Fähigkeiten im Unterrichten und im erzieherischen Umgang mit den Schülern. Sinnvoll ist es, in Absprache mit ihrem Mentor Unterrichtsschwerpunkte zu vereinbaren, die sich aus dem Arbeitsplan der Ausbildungsklasse sowie dem Lern- und Förderbedarf der Schüler ergeben. Eine Schwerpunktsetzung ermöglicht Kontinuität im planen, durchführen und reflektieren von Unterricht. Für die Schüler entstehen dadurch Sicherheit und Verlässlichkeit. Schriftliche Unterrichtsplanungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorbereitung und Planung. Sie erhalten dafür Anleitung im Schulpraxis begleitenden Seminar.

Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres stellt der Lehrende am Fachseminar im Einvernehmen mit dem Schulleiter fest, ob Ihnen selbständiger Unterricht ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt übertragen werden kann.

Im zweiten Halbjahr der Ausbildung sind Sie an zwei Schultagen pro Woche mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden in der Klasse tätig. Davon sind vier Stunden als selbständiger Unterricht ausgewiesen, den Sie nun eigenverantwortlich und selbständig planen und durchführen. Die weiteren acht Stunden arbeiten Sie wie bisher in Zusammenarbeit und Kooperation mit Ihrem Mentor. Im dritten Halbjahr sind Sie an zwei bzw. drei Tagen in der Schulpraxis.

Allgemeine Hinweise und Tipps zum Vorbereitungsdienst / Referendariat

VBE-Lehrerinnen- und

Lehrer-Handbuch

Das knapp 928 Seiten umfassende VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch enthält die wichtigsten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Kommentare, die du als zukünftige Lehrerin und Lehrer brauchen wirst. Es eignet sich daher bestens im Fach Schul- und Beamtenrecht am Seminar zur Vorbereitung auf die Schulrechtsprüfung und zur Vorbereitung auf die Schulkunde bei deiner Schulleitung. Alle Referendarinnen und Referendare, die Mitglied im VBE sind oder werden, erhalten dieses Handbuch automatisch kostenlos vom VBE zugeschickt.

VBE-Schuljahresplaner 2011/2012

Der neue 200-seitige VBE-Schuljahresplaner 2011/2012 ermöglicht dir, deinen Stundenplan, den Stoffverteilungsplan, deine Klassenlisten, Notenlisten, Elterngesprächsprotokolle, wichtige Konferenz- beschlüsse, Klassenarbeitspläne, Vertretungsstunden, Werbungskosten, die Anschriften-, Telefon- und email-Listen deines Kollegiums sowie die Noten-Punkte-Listen gut strukturiert und übersichtlich in einem sehr handlichen Buch zusammenzuführen. Alle VBE-Referendarinnen und VBE-Referendare erhalten diesen Schuljahresplaner bei der Vereidigung kostenfrei als Serviceleistung des VBE ausgehändigt. Später neu beitretende Mitglieder erhalten den VBE-Schuljahresplaner automatisch zugeschickt.

Beurlaubung

Urlaub aus persönlichen Gründen Benötigst du als LA außerhalb der Ferienzeit Urlaub aus persönlichen Gründen (z.B. Eheschließung, Familienfeier, Todesfall in der Familie), so musst du diesen beim Seminarleiter beantragen, sofern der Urlaubstag Seminartag ist. Hast du an diesem Tag Unterricht, so stellst du deinen Antrag bei der Schulleitung deiner Stammschule.
Urlaub für Gewerkschaftstagungen des VBE Sofern du an gewerkschaftlichen Tagungen des VBE teilnimmst, kannst du bis zu 6 Tage im Jahr Urlaub beantragen. Du erhältst dafür vom VBE jeweils frühzeitig eine Mandatsbescheinigung, die du zusammen mit dem Urlaubsgesuch auf dem Dienstweg einreichst. Das Formular für den Urlaubsantrag erhältst du bei der Schulleitung.

Deputat

Das Deputat während deines eigenverantwortlichen Unterrichts als GHWRS Lehreranwärter/-in beträgt in der Regel 13 Stunden. In der Realschule beträgt das Deputat in der Regel 11 Stunden, an Sonderschulen 5 Stunden und an Gymnasien 9-12 Stunden.

VBE-Diensthaftpflichtschutz

Gegen Haftpflichtfälle, die sich in der Dienstzeit ergeben, und daraus möglicherweise resultierende Rechtsansprüche, sind alle VBE-Mitglieder automatisch abgesichert. VBE-Mitglieder brauchen eine solche Versicherung nicht zusätzlich abzuschließen.

Vorzeitige Entlassung

(auf Antrag) Im Schreiben vom 21.11.1988 (AZ: 111/5-6701.7/32) teilt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport folgendes zur vorzeitigen Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst mit:

  1. Entlassung ohne triftige Gründe Eine erneute Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Der/die Referendar/in und der/die Anwärter/in müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden.
  2. Begründeter Antrag Gründe, die eine spätere Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen, können z. B. sein: – Betreuung von Kindern – Termingebundenes Angebot eines Arbeitsplatzes außerhalb des Schulbereiches – BeruflicheUmorientierung

Solltest du dir überlegen, einen derartigen Antrag zu stellen, dann setze dich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung.

Erkrankung

Wird ein Beamter krank und kann deshalb nicht zum Dienst erscheinen, so muss er dies sofort seiner Schulleitung melden. Dauert die Erkrankung voraussichtlich länger als eine Woche, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ist der Beamte wieder gesund, teilt er dies seiner Schulleitung mit. Dies gilt auch in den Ferienabschnitten, wenn die Erkrankung kurz vor Ferienbeginn eintrat.

Internet

Im Internet gibt es verschiedene Anbieter für Unterrichtshilfen, die du teilweise kostenlos erhalten kannst.

Krankenversicherung

Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Teil der Krankheitskosten sollte vom Anwärter selbst bei einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Eine private Krankenversicherung zu günstigen Tarifen bietet der Wirtschaftsservice (WS) des VBE speziell für VBE-Mitglieder an: Frage einfach an beim Wirtschaftsservice:
Fax 0711/ 22 93 14 79 oder e-mail: info@ws-wirtschaftsservice.de

Kfz-Versicherung

Jede Kfz-Versicherung hat spezielle Beamtentarife, die man als Anwärter/in voll in Anspruch nehmen sollte. Sie liegen etwa 20% unter den Normaltarifen. Soweit man bisher ein Kfz versichert hat, legt man der Versicherung eine vom Schul- oder Seminarleiter unterzeichnete Bestätigung vor, dass man Beamter/Beamtin ist.

Kostengünstige Schulbücher

An der Schule eingeführte Schulbücher kannst du in der Regel bei den betreffenden Verlagen kostengünstig beziehen. Eine einfache Postkarte mit Schulstempel genügt meist. Gebe auf der Postkarte deine Fächer an, die du unterrichtest. Von einigen Verlagen wirst du daraufhin stets über die neuesten Bücherangebote informiert. Lehrerhandbücher werden jedoch nicht kostenlos mitgeliefert. Sie bieten jedoch eine Hilfe bei der Unterrichtsvorbereitung. Weitere Schulbücher und Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung sind oft in den Lehrerbibliotheken zu finden.

Leistungsziffer

Die Leistungsziffer ist die Gesamtqualifikation jedes Bewerbers für den staatlichen Schuldienst. Sie wird am Ende des Vorbereitungsdienstes aus der ersten und zweiten Staatsprüfung errechnet. Nach ihr wird der Rangplatz in der Bewerberliste bestimmt. In die Leistungsziffer fließt auch ein Seminarausgleich (Bonus/Malus) und ein Jahrgangsausgleich ein. Grundlage des Bonus-/Malus-Verfahrens ist jeweils der Notendurchschnitt eines jeden Seminars. Aus dem Durch- schnitt aller Seminare wird der Landesdurchschnitt berechnet. Liegt nun ein Seminar unter diesem Schnitt, erhalten alle Lehreranwärter/-innen einen Bonus und umgekehrt.
Beim Jahrgangsausgleich wird der Landesschnitt aller Seminare mit dem Referenzjahrgang verglichen.

Nebentätigkeit

Die Ausübung von Nebentätigkeiten eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (§82-88a) geregelt. Eine Nebentätigkeit muss immer vor Aufnahme vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Lehreranwärter/- innen wird eine Nebentätigkeit in der Regel nicht genehmigt, da sie in einem besonderen Ausbildungsverhältnis stehen und ihre ganze Kraft auf dieses Ziel richten sollen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Seminarleiter bestätigt, dass durch die Nebentätigkeit die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Mehr zum Nebentätigkeitsrecht findest du im VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch unter dem Stichwort „Nebentätigkeit – ein Überblick“

Reisekosten

Alle Reisen, die der/die Lehreranwärter/in im Zusammenhang mit der Seminarausbildung macht, sind Ausbildungsreisen. Dafür erhält der/die Lehreranwärter/in eine Reisekostenerstattung. Diese beinhaltet Tagegeld und Fahrtkosten bzw. Wegstreckenentschädigung. LA’s erhalten jedoch immer nur 50% von dem entstandenen Betrag.

Die Höhe des Tagesgeldes richtet sich nach der Dauer der Reise. Fahrten zum Dienstort (Ausbildungsschule) können nicht abgerechnet werden, ebenso Reisen innerhalb einer politischen Gemeinde. (Merke aber: Fahrten trotzdem notieren, da man sie in der Steuererklärung angeben kann!) Bei Ausbildungsreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Bus, Bahn) erhalten LA’s 50% des Fahrpreises. Im Reisekostenantrag ist der volle Betrag anzugeben. Die Fahr- karte muss dem Antrag nicht beigelegt werden. Wegstreckenentschädigung wird gewährt bei Verwendung eines Privatfahrzeugs zu Ausbildungsreisen. Um den vollen Betrag zu erhalten, muss ein triftiger Grund zur Verwendung des Privatfahrzeugs geltend gemacht werden. Gründe dafür sind:

  • keine regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittel
  • erhebliche Zeitersparnis
  • Mitführung umfangreichen Aktenmaterials oder Sonstiges

Steuertipps – Geld sparen

Am Anfang eines neuen Jahre solltest du nicht vergessen, den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einzureichen. In der Regel erhältst du danach einige Euro aus der Staatskasse wieder zurück. Bevor du deine Steuerkarte an das Landesamt für Besoldung und Versorgung schickst, versehe diese mit einem großen R. Dann erhältst du die Jahressteuerabrechnung vom Landesamt (LBV) unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres wieder zurück. Antragsformulare für den Lohnsteuerjahresausgleich erhältst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs kann dir ein Computerprogramm viel Arbeit abnehmen. Auch kannst du über den VBE-Wirtschaftsservice das VBE-Steuer-Info bestellen.

Was kannst du alles von der Steuer absetzen?

  • alle Dienstfahrten, für die es keine Fahrkostenerstattung gab, oder den Unterschiedbeitrag zwischen erhaltener Fahrkostenerstattung und dem steuerlich absetzbaren Betrag
  • Mitgliedsbeiträge an den VBE
  • Beiträge an Parteien
  • Spenden an anerkannte wohltätige Vereine
  • Arbeitsmittel für die Schule (jedes Buch, jede Kopie, Stifte, Aktentasche usw.)
  • Bausparbeiträge (sofern keine Prämie beantragt)
  • Lebensversicherungen
  • Riesterrente
  • Kfz-Versicherung (ohne Kaskobeiträge)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • KfZ-Schäden (sofern bescheinigter Dienstunfall)

Steuerberatungskosten
Mehr zur Lohnsteuererklärung kannst du als VBE-Mitglied vom VBE erfahren.

Unfall

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Unfall, so ist der Unfall auf einem besonderen Formblatt (Nr. 830/81) auf den Dienstweg dem Regierungspräsidium zu melden, wenn

  1. der Unfall in Zusammenhang mit dem Dienst steht (in der Schule, im Seminar, auf dem Weg von und zur Schule bzw. Seminar) oder
  2. ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist der halbe Unterricht. Da die Lehrbefähigung bei der 2. Dienstprüfung großes Gewicht hat, bieten der VBE eine Reihe von Unterrichtshilfen an wie z. B. die Praxishelfer, Studienhelfer und Seminarhelfer.

Änderung der persönlichen Verhältnisse

Wenn du umziehst, ein anderes Konto eröffnest, heiratest, ein Kind bekommst usw., solltest du dies mit dem Formblatt „Änderung der persönlichen Verhältnisse“ auf dem Dienstweg mitteilen. Das Formblatt ist bei der Schulleitung oder den Internetseiten der jeweiligen Regierungspräsidien erhältlich.

Vorschuss in besonderen Fällen

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Eheschließung) kannst du einen Gehaltsvorschuss erhalten. Bedingung ist allerdings, dass der Vorschuss bis zum Ablauf der Ausbildungszeit getilgt werden kann. Der formlose Antrag wird auf dem Dienstweg eingereicht.

Vermögenswirksame Anlage der Bezüge

Ein Antrag auf vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge ist auch für Beamte auf Widerruf (Anwärter) möglich. Die Formulare sind bei der Schulleitung oder dem Sekretariat erhältlich. Die Anlage ist möglich für Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sparverträge, Bau/Erwerb/Entschuldung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und Kapitalbeteiligung.

Wohngeld

Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss bezahlt.

Wohngeld für Mieten und Eigentum Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Voraussetzungen

Ob du Wohngeld in Anspruch nehmen kannst und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt ab von

  • der Zahl der zu deinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens – die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ein Antrag muss sein

Wohngeld kannst du nur erhalten, wenn du einen Antrag stellst und die Voraussetzungen nachweist. Das Antragsformular erhältst du bei der örtlichen    Wohngeldstelle    der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auf einen (förmlichen) Wohngeldantrag hin muss die für dich zuständige Behörde dir einen schriftlichen Bescheid erteilen. Wenn du Fragen hast, wende dich an die örtliche Wohngeldstelle.

Wann?

Wichtig ist der Termin der Antragsstellung. Wohngeld wird nämlich in der Regel erst vom Beginn des Monats gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Wie lange?

Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch über- oder unterschritten werden. Wenn du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen willst, musst du es erneut beantragen. Stelle aber den Wieder- holungsantrag möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. So kannst du vermeiden, dass die laufende Wohngeldzahlung unterbrochen wird.

Ekkehard Gabriel

Rechte und Pflichten während des Referendariats

Amtsverschwiegenheit

In deiner dienstlichen Stellung als Lehrer/in kommt es nicht selten vor, dass du von privaten oder dienstlichen Angelegenheiten Kenntnis erlangst, die der Geheimhaltung unterliegen, auch deinen Angehörigen gegenüber. Beachte bitte auch, dass der Beamte ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten über Angelegenheiten, über die er Verschwiegenheit zu bewahren hat, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben darf. Unberührt bleibt die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, strafbare Handlungen anzuzeigen und bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der baden-wüttembergischen Verfassung für ihre Erhaltung einzutreten.

Nebentätigkeit

Die Genehmigung einer Nebentätigkeit (z. B. nebenamtlicher Unterricht an einer andern Schule) ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass durch diese Nebentätigkeit die dienstlichen Leistungen des Lehrers beeinträchtigt würden. Den übrigen Lehrern der Schule dürfen durch diese Nebentätigkeit keine Nachteile erwachsen wie gehäufte Unterrichtsnachmittage usw.! Nach jetziger Rechtslage darf Nebentätigkeit nur genehmigt werden, wenn    sie grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit des Beamten wahrgenommen wird und den Rahmen der „Fünftelvermutung“ nicht sprengt, das heißt ein Lehrer mit 28 Wochenstunden darf höchstens 6 Wochenstunden nebenamtlich Unterricht erteilen.

Annahme von Belohungen und Geschenken

Ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten darfst du, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohung oder Geschenke in Bezug auf dein Amt annehmen. Es empfiehlt sich z. B. Geschenke von Eltern oder Schülern höflich zurückzuweisen, um den Verdacht einer Bestechung von vornherein auszuschließen. Im Zweifelsfall fragt man am besten die Schulleitung um Rat. Näheres findest du im VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch.

Ausführung dienstlicher Anordnungen

Du bist verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen deiner Vorgesetzten auszuführen. Hast du gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen Bedenken anzumelden, so sind diese unverzüglich bei deinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Bleibt die Anordnung bestehen, so hast du dich, falls du deine Bedenken aufrecht erhältst an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so hast du sie auszuführen und bist von deiner eigenen Verantwortung befreit. Die Bestätigung ist auf Verlangen schriftlich zu erteilen. Dies gilt nicht, wenn das dir aufgetragene Verhalten strafbar oder die Strafbarkeit für dich erkennbar ist oder das dir aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt.

Beachte bitte:

Vorgesetzter ist, wer dir für deine dienstliche Tätigkeit  Anordnung erteilen kann, zum Beispiel der Schulleiter. Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist nämlich das Schulamt, das Regierungspräsidium und das Kultusministerium.

Politische Betätigung

Der Beamte muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten. Damit ist nicht gemeint, dass sich der Lehrer etwa für eine bestimmte Regierungspolitik einsetzen müsste. Die politische Treuepflicht verbietet es dem Lehrer vielmehr, mit Organisationen in Verbindung zu treten oder diese gar zu unterstützen, welche den Rechtsstaat und seine Ordnung bekämpfen. Ein Beamter, der sich politisch betätigt, hat dabei jene Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung und seinem Amt ergeben. Für den dienstlichen und schulischen Bereich gilt allgemein, dass jede parteipolitische Betätigung untersagt ist.

Der Rechtsweg nach der Verwaltungsgerichtsordnung

Fast alle den Lehrer betreffenden Entscheidungen der dienstvorgesetzten Behörde stellen „Verwaltungsakte“ dar. Gegen jeden Verwaltungsakt können nach der Verwaltungsge- richtsordnung Rechtmittel eingelegt werden.

1.) eigentliche Rechtsmittel

a) Widerspruch ist einzulegen bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (kein Dienstweg!). Wenn eine Rechtsmittelbelehrung dem Bescheid oder der Entschließung beigegeben ist, gelten für diese Einlegung des Widerspruchs die darin genannten Fristen; Sonst ist Widerspruch innerhalb eines Jahres möglich.

b) Klage beim Verwaltungsgericht: Wenn negativer Widerspruchsbescheid ergangen ist, kann sofort oder innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

c) Reagiert die Behörde auf den Widerspruch nicht, kann nach Ablauf von 3 Monaten seit Einlegung des Widerspruchs geklagt werden.

2.) Formlose Rechtsmittel

a) Gegenvorstellung

b) Aufsichtsbeschwerde

Beide sind weder an Frist noch an Form gebunden. Für die Behörde, an die sie gerichtet ist, besteht keine unbedingte Reaktionspflicht. Der Erfolg ist daher in der Regel meist gering. Wende dich in jedem Fall zunächst an die Rechtsabteilung des VBE oder einen Kreisvorsitzenden für Rechtsschutz, dessen Anschrift du in der Geschäftsstelle des VBE erfährst. Verwaltungsstreitigkeiten verursachen oftmals hohe Kosten, die der Verband aber nur dann für dich trägt, wenn er dem Verfahren vor Ingangsetzung zugestimmt hat. Beachte genau die dir gesetzten Fristen. je zeitiger du die Rechtsabteilung auf, desto größer ist deine Erfolgschance.

Aufsichtspflicht

Eine der wichtigsten Pflichten für dich als Lehrer/-in an der Schule ist die Beaufsichtigung der dir zur Erziehung und zum Unterricht anvertrauten Schüler. Der Staat veranlasst die Eltern durch Gesetz, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Infolgedessen können die Eltern während der Unterrichtszeit ihrer Aufsichtspflicht über die Person ihres Kindes nicht genügen. Diese Verpflichtung fällt für die Unterrichtszeit dem Lehrer zu. Aufgrund der Aufsichtspflichtbist du gehalten, die Kinder vor Schaden und dritte Personen vor Schaden durch die Kinder (z. B. Radfahrer vor spielenden Kindern) zu bewahren.

Wichtigste Bestimmungen:

Deine Aufsichtspflicht beginnt ca. 15 Min. vor Unterrichtsbeginn (Anwesenheit in der Klasse), dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Sie endet mit dem Weggang der Schüler aus der Schulanlage bzw. mit dem Einsteigen in den Schulbus. Es empfiehlt sich, dies bei kleineren Schülern zu üben und bei größeren öfters zu kontrollieren.
Der VBE hat im Rahmen seiner Schriftenreihe eine Broschüre C 8 zum Thema „Aufsichtspflicht der Lehrer/- innen“ herausgegeben. Diese eignet sich hervorragend als Arbeitsmaterial für die Schulrechtskunde sowie die Schulrechtsprüfung im Referendariat.
VBE-Mitglieder im Referendariat erhalten diese Schrift automatisch im Rahmen der VBE-Serviceleistungen automatisch zugeschickt.

Verletzung der Pflichten

Wenn du in diesem Amt die dir auferlegten Pflichten vernachlässigst oder verletzt, kannst du strafrechtlich, disziplinarrechtlich und zivilrechtlich belangt werden. Strafrechtlich kannst du auf Antrag des Staatsanwaltes verfolgt werden, wenn du nach der Sachlage unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hast.
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hat die Dienstentlassung kraft Gesetz zur Folge.
Dienstrechtliche und strafrechtliche Verantwortung sind voneinander unabhängig. Ungeachtet einer strafrechtlichen Verurteilung oder eines Freispruchs können deine Vorgesetzten, wenn du deine Dienstpflicht verletzt hast, gegen dich eine „Disziplinarmaßnahme“ verhängen oder gar ein „förmliches Disziplinarverfahren“ vor einem Disziplinargericht einleiten.

Disziplinarmaßnahmen sind:

Verweis (Tadel eines bestimmten Verhaltens) Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt, Entfernung aus dem Dienst (Entlassung), Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Gegen eine Disziplinarmaßnahme kannst du Beschwerde, gegen ein Urteil des Disziplinargerichtes Berufung einlegen. Du kannst auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen dich selbst beantragen, um dich vom Verdacht einer Dienstverletzung zu reinigen. Hierbei ist aber große Vorsicht geboten. Zivilrechtlich kannst du selbst wegen Dienstpflichtverletzung nicht belangt werden, sondern nur dein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg. Von diesem kann der Geschädigte Ersatz verlangen.

An den Lehrer selbst kann (nicht muss) sich der Dienstherr nur halten, wenn jener vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Regress). Grob fahrlässig handelt, wer gleichgültig handelt oder dabei selbst einfache, nahe liegende Überlegungen nicht anstellt. Solltest du einmal in Schwierigkeiten geraten, so hast du als VBE-Mitglied jederzeit die Möglichkeit, dich mit allen Unterlagen an die VBE-Rechtsabteilung zu wenden. Hier wird dein Fall von Fachleuten untersucht, bearbeitet und bei den zuständigen Stellen auf Kosten des Verbandes vertreten.

Krankheit

Deine Dienstunfähigkeit Krankheit ist unter Angabe der voraussichtlichen Dauer umgehend dem Schulleiter und dem Seminar anzuzeigen (an Seminartagen nur am Seminar), damit dort sofort die notwendigen unterrichtsorganisatorischen Folgerungen gezogen werden können (Vertretung usw.). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist spätestens nach einer Woche Erkrankung erforderlich, auf Verlangen des Vorgesetzten (Schulleiter) auch früher; die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann angeordnet werden. An den Schulen und am Seminar wird über jede/n Lehreranwärter/in ein Krankenblatt geführt, in welches alle Erkrankungen, auch eintägige, eingetragen werden.
Bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können diese Eintragungen eine Rolle spielen, da bei dieser Gelegenheit neben der fachlichen Leistung auch die gesundheitliche Eignung des Beamten zu überprüfen ist.

Einsichtnahme in die Personalakte

Personalakten werden am Regierungspräsidium und beim Schulamt geführt. Die Personalakten beinhalten: Personalunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Ernennung, Urlaub), Dienstantritts- und Erkrankungsmeldungen, Beurteilungsberichte der Schulaufsichtsbeamten (ab 2. Lehramtsprüfung), eventuell Unterlagen über Disziplinarmaßnahmen (bei LAA: Missbilligung) Es dürfen keine Nebenakten geführt werden, deren Einsicht dir vorenthalten wird. Die Personalnachweise dürfen auch nicht mit geheimen Kennzeichen versehen sein. Du hast das Recht, jederzeit in Gegenwart eines von der Behörde beauftragten Beamten in deine Personalakten Einsicht zu nehmen und davon Abschriften anzufertigen. Das Recht auf Einsichtnahme ist ein persönliches Recht. Die Einsichtnahme durch ein von dir bevollmächtigtes Mitglied des Personalrates oder des VBE ist jedoch nicht ausgeschlossen. Der Beamte muss über Beschwerden oder Behauptungen jeder Art, die für ihn ungünstig oder ihm nachteilig werden könnten, vor ihrer Aufnahme in die Personalakte gehört werden. Die Äußerung des Beamten ist zu seiner Personalakte zu nehmen.