VBE: Quantität und Qualität sind zwei Paar Stiefel

Die Erhöhung der Übergänge in die 10. Klasse kann auch keine Verbesserung bedeuten

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es, dass künftig mehr Haupt-/Werkrealschüler insgesamt zehn Jahre bis zum Abschluss zur Schule gehen dürfen, sieht aber in der Steigerung der Quantität nicht unbedingt ein Zeichen für eine Qualitätsverbesserung.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Ausgerechnet Hauptschüler, die sich mit dem Lernen eher schwerer tun, haben die kürzeste Schulzeit insgesamt und werden nach neun Schuljahren im Alter von fünfzehn Jahren in die Berufswelt entlassen, zu einem Zeitpunkt, da Seele und Körper der Jugendlichen oft noch nicht richtig dafür vorbereitet sind. Abi­turienten beginnen mit deutlichem höherem Alter eine Berufsausbildung, sofern sie nicht zuvor sogar noch ein Studium aufnehmen.

 Insofern begrüßt der VBE es ausdrücklich, wenn Hauptschüler nun wenigstens zehn Jahre zur Schule gehen dürfen.

Dass die Verdoppelung der Übergangsquoten auf die zehnte Klasse der Werk­realschule einen Qualitätssprung bedeutet, sei noch dahingestellt. „Dass das Kultusministerium allein auf Grund der prognostizierten Zahlen eine Erfolgs­meldung absetzt, ist schon ein wenig vermessen“, kritisiert VBE-Landeschef Gerhard Brand. Qualität von Unterricht und die Quantität der Übergangszahlen seien zwei Paar Stiefel. Noch hätten die potenziellen Zehntklässler ihren Werk­realabschluss nicht in der Tasche. Es wäre verheerend, wenn die Qualität der Abschlussprüfungen wegen des hohen Erfolgsdruckes, der auf dem Kultusmi­nisterium laste, „abgelastet“ werde, sprich: zu einem „Abschluss light“ verkom­me. „Eine Erhöhung der Quote ist nicht gleichzusetzen mit einer Steigerung der Qualität des Abschlusses“, warnt Brand, dies bewirke meist sogar das Gegenteil.

26. März 2012

Die Diskussionen kommen zu spät: Die Hauptschule ist keine Hauptschule mehr

VBE zum Landesparteitag der CDU

Stuttgart. Wenn die CDU jetzt auf ihrem Landesparteitag darüber diskutiert hat, ob man die Hauptschule bis zum letzten Schüler mit „Zähnen und Klauen“ verteidigt oder doch – nach dem Vorschlag des Papiers der Bundes-CDU – dort, wo es sich anbietet, eine Zusammenlegung von Haupt- und Realschule unter ein Schuldach zulässt – auch mit getrennten Bildungsgängen, so ist die Landes-CDU nach Auffassung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) ziemlich spät dran, denn das Hauptschulsterben geht durch die Abstimmung der Eltern und deren Kinder mit den Füßen weiter.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

„Die Hauptschule krankt daran, dass ihr die gesellschaftliche Anerkennung ver­sagt wird, obwohl die Lehrer dort hervorragende Arbeit leisten“, beklagt VBE-Landeschef Gerhard Brand. „Jeder beteuert zwar, wie wertvoll diese Schulart im gegliederten Schulwesen sei, schickt aber die eigenen Kinder auf jede andere Schule, nur nicht auf die Hauptschule.“ Der abgewandelte Sponti-Spruch „Stell dir vor, es gibt Hauptschulen und keiner geht mehr hin!“ sei immer mehr Reali­tät geworden, sagt Brand. Waren es bisher ausschließlich die Schüler und deren Eltern, die, falls irgendwie möglich, einen großen Bogen um die Hauptschule machten, mieden auch immer mehr Lehrer diese gesellschaftlich ungeliebte Schulart mit der im Vergleich zu den Gymnasiallehrern geringeren Besoldung und höheren Unterrichtsverpflichtung.

An keiner anderen Schulart sind die Belastungen und Anforderungen an die Lehrerschaft stärker gewachsen als an der Hauptschule. Hauptschüler zu stärken ist nicht nur eine bildungspolitische, sondern vielmehr eine sozialpolitische Auf­gabe, die es auch künftig zu bewältigen gilt, egal, ob diese Schüler dann in eine Hauptschule, Sekundarschule, Mittelschule, Oberschule, Gesamtschule oder Ge­meinschaftsschule gehen. „Den Bildungsgang Hauptschule wird man auch bei Zusammenlegungen nicht abschaffen können und dürfen, weil manche Schüler dringend auf ihn angewiesen sind“, so Brand.

16. Oktober 2011

VBE: Streit zwischen Schavan und Strobl ist müßig

Weil der Hauptschule die gesellschaftliche Anerkennung fehlte, rutschte sie auf die Rote Liste der bedrohten Schularten

Stuttgart. „Der Streit zwischen der Bundesbildungministerin Annette Schavan (CDU) und CDU-Landeschef Thomas Strobl, wie es mit der Hauptschule weitergehen soll, ist rein akademischer Natur, denn die Hauptschule steht bereits auf der `Roten Liste´ der vom Aussterben bedrohten Schularten“, sagt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Jeder habe in der Vergangenheit zwar stets beteuert, wie wertvoll die Hauptschule im gegliederten Schulwesen sei, habe aber das eigene Kind – wenn immer nur möglich – auf die Realschule oder das Gymnasium geschickt – und nicht auf die Hauptschule.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

„Die Hauptschule krankte daran, dass ihr die gesellschaftliche Anerkennung immer mehr versagt worden war“, beklagt der VBE-Landeschef. Jeder beteuerte zwar, wie wertvoll diese Schulart im gegliederten Schulwesen sei, schickte aber die eigenen Kinder auf jede andere Schule, nur nicht auf die Hauptschule. „Der abgewandelte Sponti-Spruch `Stell dir vor, es gibt Hauptschulen und keiner geht hin!´ ist immer mehr Realität geworden“, sagt Brand.

Waren es bisher lediglich die Schüler und deren Eltern, die, falls irgendwie möglich, einen großen Bogen um die Hauptschule machten, mieden auch immer mehr Lehrer diese von der Bevölkerung ungeliebte Schulart. „Die wenigsten Junglehrer wollten freiwillig an die Hauptschule“, versichert Brand, da habe auch die Werkrealschule kein Umdenken gebracht. Ab dem kommenden Win­tersemester werden keine Grund- und Hauptschullehrer mehr gemeinsam aus gebildet, sondern nur noch Haupt- und Realschullehrer.

Leider war es der Bevölkerung kaum bewusst, mit welch leistungsfähigen Reformkonzepten und hohem Engagement der Lehrkräfte in den Hauptschulen bisher gearbeitet worden ist, moniert der VBE-Chef. Aber mit dem Kompetenzen gerangel zwischen der Bundes-CDU und der CDU in Baden-Württemberg lasse sich die „gefühlte Minderwertigkeit“ der Hauptschule nicht mehr beseitigen. Eine Schulart, die keine Schüler mehr habe, könne wohl nur noch „die letzte Ölung“ bekommen, bedauert Brand die negative Entwicklung.

19. August 2011

Mit dem Hammer!

„Wir haben das beste Schulsystem“, erläuterte Marion Schick, ehemalige Kultusministerin in Baden-Württemberg, noch auf der didacta im Februar 2011. Fakten- und datenreich verteidigte die CDU-Politikerin das differenzierte Schulsystem Baden-Württembergs gegenüber der Gemeinschaftsschule ihrer nordrhein-westfälischen Kollegin Silvia Löhrmann, Grüne.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

Marion Schick reihte sich damit in eine lange Tradition ein. Vor ihr war Helmut Rau Kultusminister, davor Annette Schavan Kultusministerin. Gerade Annette Schavan ist es, die jetzt als Bundesministerin für Bildung und Forschung von dieser Tradition abrückt. Laut verkündet sie den Bruch der CDU mit der Hauptschule und ruft das neue Modell der gemeinsamen Beschulung von Haupt- und Realschülern aus. Zwei Säulen soll es in Zukunft noch geben: die Oberschule und das Gymnasium. Wie kommt der Wandel? Ist die Gemeinschaftsschule die bessere Schule für unsere Kinder? Noch vor kurzem behauptete Schavan das Gegenteil. Gibt es neue unwiderlegbare pädagogische Erkenntnisse, die jetzt diesen Schluss zulassen? Oder gibt es neue, unwiderlegbare fiskalische Erkenntnisse, die bei zurückgehenden Schülerzahlen und Finanzmitteln nur diesen Schluss zulassen? Wird Pädagogik missbraucht, um Politik zu machen? Was ist die richtige Pädagogik? Niemand weiß das besser als wir Lehrer. Wir wissen genau, was für die Kinder gut ist, die uns jeden Tag gegenübersitzen. Wir arbeiten mit ihnen, reden mit ihnen, pflegen den Kontakt zu den Eltern und wir können sehr genau einschätzen, in welchem Klima unsere Kinder am besten gefördert werden können. Wenn wir in Baden-Württemberg in die Lehrerzimmer hineinhören, hören wir unterschiedliche Meinungen hierzu. Freude über die Entwicklung hin zur Ganztagesschule genauso wie ein starkes Festhalten an der Differenzierung in Haupt- und Realschule. Und natürlich ist es so! Wir haben in Baden-Württemberg eine uneinheitliche Bildungslandschaft! Wir können nicht Mannheim mit Gebrazhofen im Allgäu vergleichen und glauben, für beide Orte passt das gleiche System optimal. Nein, wir müssen die Systemfrage öffnen. Sie darf nicht zum Bestimmungsfaktor der Bildung werden. Im Mittelpunkt der Überlegungen muss der Schüler stehen. Bildung muss sich an den Gegebenheiten vor Ort und dem Dialog der Bildungsbeteiligten, den Lehrern, den Eltern und der Kommune, orientieren. Die jetzt von der Bundes-CDU favorisierte Oberschule deckt sich übrigens in Teilen mit einem Modell, das der VBE entwickelt und vergangenen Herbst vorgestellt hat: Die erweiterte Realschule, die zur Studierfähigkeit führen kann, und Haupt- und Realschüler aufnimmt. Dieses Modell ist ein Vorschlag des VBE und kein flächendeckender Zwang! Das ist der Unterschied. Wir wollen Funktionierendes bewahren und dort Angebote machen, wo Bestehendes nicht mehr passt. Schullandschaften müssen sanft und flexibel entwickelt werden – und nicht mit dem Hammer!

Gerhard Brand  28.06.2011

VBE: Lehrer an Hauptschulen leisten Kärrnerarbeit


Pädagogisches „Reizklima“ macht den Unterricht stets spannend

Stuttgart.

Am Montag will der CDU-Bundesvorstand über ein Papier beraten, das den noch bestehenden Hauptschulen die letzte Ölung gibt, bevor sie endgül­tig aus der Schullandschaft verschwinden sollen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bricht in diesem Zusammenhang eine Lanze für die hoch engagierten Hauptschullehrkräfte, die bei immer schwieriger gewordenen Arbeitsbedingungen Kärrnerarbeit leisten.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation der Hauptschulen permanent verschlechtert: stark rückläufige Schülerzahlen – nicht zuletzt durch die neue Werkrealschule -, wachsender Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt und die geringe Akzeptanz bei Eltern und in der Wirtschaft machen dieser Schulart zu schaffen“, stellt der VBE-Landesvorsitzende, Gerhard Brand, fest.

 

Keine andere Schulform der Sekundarstufe verfügt heute – je nach sozialem und örtlichem Umfeld – über eine so unterschiedliche Schülerklientel wie die Hauptschule. Besonders brisant ist die Situation an Hauptschulen, die in einem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld liegen und deren Schülerschaft sich zu einem hohen Prozentsatz aus Kindern von ausländischen Mitbürgern oder Aus­siedlern zusammensetzt. Da ist die Hauptschule zwangsläufig zu einer „Einwan­dererschule“ mit einem gezielt sozial-integrativen Auftrag geworden.

Bei Hauptschulen in weniger exponierten Lagen spiegelt sich die Umgebung auch in einem gewissen pädagogischen „Reizklima“ wider. Erhöhte Aggres­sionsbereitschaft der Schüler im Umgang miteinander und Desinteresse gegen­über dem Lernstoff machen so manche Unterrichtsstunde für Lehrer zu einem spannenden Abenteuer: Gelingt es diesmal, Inhalte zu vermitteln? Oder geht die Stunde wieder fast vollständig mit Erziehungsarbeit, dem Schlichten von Strei­tigkeiten und der Aufarbeitung der sozialen Probleme der Schüler untereinander drauf? Bildungsangebote im Hauptschulbereich müssen immer aufwendiger vorbereitet werden. Oft können die Schüler nur mit viel pädagogischer Phantasie und großem didaktischen Geschick des Lehrers für sinnvolles Lernen gewonnen werden. An keiner anderen Schulart sind daher die Belastungen und Anforde­rungen an die Lehrerschaft stärker gewachsen als an der Hauptschule. Haupt­schüler zu stärken ist nicht nur eine bildungspolitische, sondern vielmehr eine sozialpolitische Aufgabe, die es auch künftig zu bewältigen gilt, egal, ob man die Schule nun Hauptschule, Sekundarschule, Oberschule, Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule nennt.

26. Juni 2011

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.

Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.

Erster Abschnitt

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘

*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.

Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.

Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.

Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.

Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.

Erstellung von Stoffverteilungsplänen

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.

In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.

Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.

Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.

Ausnahmen

Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.

Und zum Schluss:

Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk