Der VBE freut sich außerordentlich, dass der Ministerrat heute das vom VBE Baden-Württemberg mitinitiierte und politisch vorangetriebene Konzept zur Stärkung der Schulleitungen in wesentlichen Punkten verabschiedet hat. Insbesondere begrüßt der VBE, dass sich das Kultusministerium unserer Forderung nach A 13 als Mindestbesoldung für ausnahmslos alle Schulleitungen anschließen konnte.
Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand begrüßt ausdrücklich die beschlossenen Maßnahmen, um die Schulleitungen im Land zu stärken. „Insbesondere freut mich, dass sich die Landesregierung unserer Forderung nach A 13 für alle Schulleitungen, unabhängig von der Schülerzahl, anschließen konnte. Wir klatschen daher aufrichtig Applaus für die beschlossene Umsetzung der ersten Stufe des Schulleiterkonzepts. Nun gilt es, zeitnah die zweite Stufe des Konzepts zu zünden: Die Schulleitungen im Land agieren am Limit und benötigen dringend mehr Anrechnungszeit für ihre anspruchsvollen Tätigkeiten. Darüber hinaus begrüßt der VBE die Absenkung der Mindestschülerzahl für einen zweiten Konrektor. Die Leitungsaufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen, ist ein wichtiger Schritt. Allerdings müssen diese Schultern dann auch entsprechend vergütet werden“, so Brand.
Bessere Besoldung an Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen
Auch Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen werden besser bezahlt. Künftig lehnt sich ihre Besoldungsstruktur an diejenige von Realschulen und Gemeinschaftsschulen an und beginnt damit bei A14. Die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen wird ebenfalls angehoben; sie soll künftig bei A13 beginnen und ebenfalls entsprechend ansteigen.
Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen
Lehrkräfte, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen deshalb bereits ab dem dritten Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem vierten Monat eine Zulage erhalten. Die Höhe der Zulage für die kommissarische Schulleitung wird dabei an der Besoldung der vertretenen Schulleitung bemessen und nicht nach an der eigenen Besoldung.
Einführung eines Konrektors
An Grundschulen schon ab einer Schülerzahl von 101 und nicht erst ab 181 Schülerinnen und Schülern wie bislang. An Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Verbünden mit Realschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten ist keine Mindestschülerzahl mehr vorgesehen.
Absenkung der Mindestschülerzahl für einen zweiten Konrektor
An den Gemeinschaftsschulen und Realschulen wird diese von aktuell 850 auf nun mehr als 540 Schülerinnen und Schüler gesenkt. An den SBBZ Lernen wird die Mindestschülerzahl von aktuell 425 auf mehr als 270 Schülerinnen und Schüler und an den sonstigen SBBZ von 210 auf mehr als 135 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit große Realschulen oder Gemeinschaftsschulen stärker im Schulleitungsteam arbeiten können, sollen an diesen Schularten in sehr großen Schulen mit mehr als 850 Schülerinnen und Schülern jeweils zwei Abteilungsleiterstellen geschaffen werden.