VBE begrüßt Maßnahmen des Landes, um Schulleitungen zu stärken

Der VBE freut sich außerordentlich, dass der Ministerrat heute das vom VBE Baden-Württemberg mitinitiierte und politisch vorangetriebene Konzept zur Stärkung der Schulleitungen in wesentlichen Punkten verabschiedet hat. Insbesondere begrüßt der VBE, dass sich das Kultusministerium unserer Forderung nach A 13 als Mindestbesoldung für ausnahmslos alle Schulleitungen anschließen konnte.

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand begrüßt ausdrücklich die beschlossenen Maßnahmen, um die Schulleitungen im Land zu stärken. „Insbesondere freut mich, dass sich die Landesregierung unserer Forderung nach A 13 für alle Schulleitungen, unabhängig von der Schülerzahl, anschließen konnte. Wir klatschen daher aufrichtig Applaus für die beschlossene Umsetzung der ersten Stufe des Schulleiterkonzepts. Nun gilt es, zeitnah die zweite Stufe des Konzepts zu zünden: Die Schulleitungen im Land agieren am Limit und benötigen dringend mehr Anrechnungszeit für ihre anspruchsvollen Tätigkeiten. Darüber hinaus begrüßt der VBE die Absenkung der Mindestschülerzahl für einen zweiten Konrektor. Die Leitungsaufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen, ist ein wichtiger Schritt. Allerdings müssen diese Schultern dann auch entsprechend vergütet werden“, so Brand.

Bessere Besoldung an Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen

Auch Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen werden besser bezahlt. Künftig lehnt sich ihre Besoldungsstruktur an diejenige von Realschulen und Gemeinschaftsschulen an und beginnt damit bei A14. Die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen wird ebenfalls angehoben; sie soll künftig bei A13 beginnen und ebenfalls entsprechend ansteigen.

Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen

Lehrkräfte, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen deshalb bereits ab dem dritten Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem vierten Monat eine Zulage erhalten. Die Höhe der Zulage für die kommissarische Schulleitung wird dabei an der Besoldung der vertretenen Schulleitung bemessen und nicht nach an der eigenen Besoldung.

Einführung eines Konrektors

An Grundschulen schon ab einer Schülerzahl von 101 und nicht erst ab 181 Schülerinnen und Schülern wie bislang. An Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Verbünden mit Realschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten ist keine Mindestschülerzahl mehr vorgesehen.

Absenkung der Mindestschülerzahl für einen zweiten Konrektor

An den Gemeinschaftsschulen und Realschulen wird diese von aktuell 850 auf nun mehr als 540 Schülerinnen und Schüler gesenkt. An den SBBZ Lernen wird die Mindestschülerzahl von aktuell 425 auf mehr als 270 Schülerinnen und Schüler und an den sonstigen SBBZ von 210 auf mehr als 135 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit große Realschulen oder Gemeinschaftsschulen stärker im Schulleitungsteam arbeiten können, sollen an diesen Schularten in sehr großen Schulen mit mehr als 850 Schülerinnen und Schülern jeweils zwei Abteilungsleiterstellen geschaffen werden.

 

Vierte Vollerhebung zum Unterrichtsausfall: VBE sieht Abfrage kritisch

Das Kultusministerium hat heute die Ergebnisse der vierten Vollerhebung zum Unterrichtsausfall in Baden-Württemberg veröffentlicht. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, äußert „großes Verständnis für das Bemühen der Kultusministerin, für mehr Transparenz beim Unterrichtsausfall zu sorgen“. Zugleich warnt er davor, die Schulleitungen nicht mit bürokratischen Aufgaben zu überfrachten.  

„Generell stellt sich die Frage, inwieweit diese Erhebungen zielführend sind. Die Resultate stehen oft vorher schon fest, und ob sie zur Problemlösung beitragen, ist fraglich. Die Missstände sind bekannt, die Lösungsansätze auch. Die Schulen benötigen mehr ausgebildete Lehrkräfte, die sie auf dem Markt aber nicht finden können. Die Politik wäre daher gut beraten, die Schulleitungen nicht mit weiteren Abfragen zu belasten. Vielmehr sollten die Schulleitungen in ihrem Bemühen unterstützt werden, in Zeiten des Lehrermangels den Unterricht zu sichern“, sagte der VBE-Landesvorsitzende in Stuttgart.

Angesichts des statistisch geringen Unterrichtsausfalls an den Grundschulen warnt Brand zudem davor, sich nicht von den Zahlen täuschen zu lassen. „An den Grundschulen wird konsequenter vertreten, da die Lehrkräfte öfter einspringen. Die Kolleginnen und Kollegen an den anderen Schularten können dies nicht in gleichem Umfang tun, da sie den Fachunterricht nicht leisten können. Allerdings agieren die Lehrkräfte an den Grundschulen aufgrund der dünnen Personaldecke am absoluten Limit. Der VBE setzt sich deshalb ausdrücklich dafür ein, mehr Grundschullehrkräfte auszubilden“, so Brand.

Pressemitteilung des Kultusministeriums zur vierten Vollerhebung zum Unterrichtsausfall. 

Statistische Ergebnisse der vierten Vollerhebung zum Unterrichtsausfall. 

VBE begrüßt Sport und Bewegung an Grundschulen

Das Kultusministerium will Bewegung fest im Schulalltag von Grundschulen etablieren. Kultusministerin Dr. Eisenmann fordert eine Stunde Bewegung pro Tag an möglichst vielen Grundschulen in Baden-Württemberg. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern die Bedeutung von Bewegung durchaus bewusst ist: „Sie haben verschiedene Bewegungskonzepte schon immer im Unterricht eingesetzt.“

Brand begrüßt, dass das Ministerium den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer im Land anerkennt und nun ein neues Modul anbietet: „Es ist lobenswert, Sport und Bewegung an  Grundschulen weiter zu fördern“. Zudem unterstreicht Brand die bisherigen Leistungen der Schulen: „Dass sich bereits 40% aller Grundschulen im Land als Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt haben zertifizieren lassen, zeigt, wie stark sich die Grundschulen bereits für das Thema einsetzen.“

Hintergrund: Kultusministerium fördert Sport und Bewegung an Grundschulen

Dem Kultusministerium zufolge belegen zahlreiche Studien, dass sich Kinder und Jugendliche immer weniger bewegen. Um dem entgegenzuwirken, müssten auch die Grundschulen noch mehr tun, um Kindern Lust auf Sport und Bewegung zu machen. Das Kultusministerium hat hierfür ein Modul für die einführende Qualifizierung von Grundschulleitungen entwickelt.

Das Modul soll neuen Grundschulleitungen für die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Entwicklung der Kinder sensibilisieren. Alle neuen Grundschulleitungen sollen ab diesem Jahr an einer entsprechenden 15-tägigen Einführungsqualifizierung teilnehmen. Neben dem Sportunterricht, für den von der ersten bis zur vierten Klasse mindestens zwölf Wochenstunden vorgesehen sind, sollen Schulleitungen weitere Maßnahmen ergreifen, um Sport und Bewegung an der Schule zu fördern. Ziel ist es, dass sich die Kinder eine Stunde pro Tag aktiv bewegen.

Grundschulen mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt

Möglichkeiten um dieses Bewegungsziel umzusetzen, sind aktive Pausen und die Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Schulumgebung. Zudem erhalten die Schulleitungen Infos zur Zertifizierung der eigenen Schule als „Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt“ (GSB). Bei der Zertifizierung wird etwa geprüft, ob die Schule über den Sportunterricht hinaus Bewegungselemente in anderen Schulfächern etabliert hat. Aktuell sind 890 Grundschulen als GSB zertifiziert, rund 40 Prozent aller Grundschulen in Baden- Württemberg.

 

VBE zum Tag des Handschreibens

Zum internationalen Tag der Handschrift am mahnt der Verband Bildung und Erziehung, die Handschrift nicht zu vernachlässigen. „Das Handschreiben ist eine grundlegende Fähigkeit, um erfolgreich lernen zu können und daher alles andere als überholt. Das Handschreiben trainiert die motorischen Fähigkeiten und fördert das Gedächtnis. Diese unzweifelhaften Vorteile der Handschrift werden nie überholt sein und sind auch im Zeitalter der Digitalisierung nicht zu unterschätzen“, fasst Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE, die Vorzüge des Handschreibens zusammen.

Brand zufolge ist es „ein Irrglaube, dass Tablets und Smartphones die Handschrift überflüssig machen. Das eine schließt das andere nicht aus. Für die Schülerinnen und Schüler von heute ist es unbedingt erforderlich, sowohl von Hand als auch mit Maus, Touchpad und Tastatur am Tablet, Laptop oder Computer schreiben zu können. Schulen müssen das Handschreiben lehren und dürfen moderne Medien nicht ignorieren. Diese unterschiedlichen Kulturtechniken dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Die Schule muss beides fördern.“

Eltern dienen beim Handschreiben als Vorbild

Eltern dienen ihren Kindern auch beim Handschreiben als Vorbild. Sie sind gefragt, um das Handschreiben alltäglich vorzumachen und zusammen mit den Kindern deren Handschrift zu trainieren. „Einkaufszettel, Notizen und kleine persönliche Briefe sind gute Möglichkeiten, gemeinsam mit den Kindern, die Handschrift zu üben“, erläutert Brand.

Hintergrund

Der internationale Tag der Handschrift soll weltweit für die Handschrift werben. Die Writing Instrument Association rief den Tag ins Leben. Der 23. Januar wurde gewählt, da es der Geburtstag des Amerikaners John Hancock war, der Erstunterzeichner der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776.

 

Zum Tag der Menschenrechte: Achtung der Menschenrechte ist für Eltern und Lehrkräfte elementares Bildungsziel

„Eltern und Lehrkräfte in Deutschland bekennen sich klar zu den Grundwerten unserer Demokratie und wollen diese an Schule vermittelt wissen. Gerade vor dem Hintergrund jüngster Debatten und Entwicklungen in unserer Gesellschaft ist dies ein bedeutsames Ergebnis und gleichfalls ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, Schule in die Lage zu versetzen, dies bestmöglich einlösen zu können,“ kommentiert Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich des Tages der Menschenrechte, der jährlich am 10. Dezember gefeiert wird.

In einer vom VBE in Auftrag gegebenen repräsentativen forsa-Umfrage zum Thema Werteerziehung erachten über 90 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder und 97 Prozent der Lehrkräfte in Deutschland es als (sehr) wichtig, dass die ‚Achtung der Menschenrechte’ als ein Bildungs- und Erziehungsziel an Schule vermittelt wird. Gleichfalls sind sich Eltern und Lehrkräfte einig: Die allgemeinen Menschenrechte, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind, müssen für alle Menschen in Deutschland gelten.

Werteerziehung stärker in den Lehrplänen verankern

„Der enormen Bedeutung, die Eltern als auch Lehrkräfte der Vermittlung der Menschenrechte an Schule beimessen, stehen aber deutliche Hindernisse bei der Umsetzung entgegen. Wenn nur 59 Prozent der Eltern und 62 Prozent der Lehrkräfte sagen, dass Schule das Bildungs- und Erziehungsziel ‚Achtung der Menschenrechte’ (voll und ganz) erreichen kann, ist dies ein Weckruf an die Politik, endlich mehr für die Bereitstellung der notwendigen Gelingensbedingungen zu tun. Es braucht die klare Verankerung und Priorisierung von Werteerziehung in den Lehrplänen, mehr Zeit und mehr Gestaltungsfreiraum für Lehrerinnen und Lehrer“, sagt Brand.

Das Recht auf Bildung ist ein grundsätzliches Menschenrecht. Laut Zielen der Bildungsagenda 2030, die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, haben sich Regierungen weltweit dazu verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen zu fördern.

 Interkulturelle Kompetenz fördern

„Wir haben in Deutschland hochengagierte Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Es ist vor allem ihr Verdienst, dass Deutschland im jüngsten Weltbildungsbericht für seine Anstrengungen gelobt wurde. Und dennoch ist der Bildungserfolg in Deutschland immer noch massiv abhängig von der sozialen Herkunft. Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind beim Zugang zu Bildung extrem benachteiligt. Wollen wir keine Generation an Kindern verlieren, braucht es mehr Anstrengungen, mehr Investitionen in Bildung. Lehrerinnen und Lehrer stoßen angesichts der Heterogenität, die heute in Schule und Kitas vielfach ist, zunehmend an ihre Grenzen. Sie brauchen die Unterstützung durch multiprofessionelle Teams. Neben der Bereitstellung der notwendigen Ressourcen muss auch in die Aus- und Weiterbildung investiert werden, etwa durch die feste Integration von Angeboten zu interkultureller Kompetenz“, fordert Brand.

VBE zur Forderung, Schulnoten vollständig abzuschaffen: Auch Textbausteine können weh tun – Leistung ist nichts Verwerfliches

Stuttgart. Eine Bewertung von Schülerleistungen könne trotz allen Ringens des Lehrers um Objektivität nie der ganzen Schülerpersönlichkeit gerecht werden – ganz gleich, ob dies wie üblich durch eine reine Ziffernnote oder als ausführliche verbale Beurtei­lung geschehe, sagt der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Leistungsdruck könne auf Schüler mit und ohne Noten aus­geübt werden – sowohl von Elternseite und von Lehrern als auch vom Schüler sel­ber. Wobei Leistung an sich überhaupt nichts Verwerfliches sei, so der Sprecher.

Eine Zeugnisnote setzt sich meist aus verschiedenen Teilbereichen zusammen, die be­son­ders im Fach Deutsch auf vielen Einzelzensuren basiert. Vor über vierzig Jahren gab es im Zeugnis in Deutsch noch fünf (!) einzeln ausgewiesene Noten für Lesen, Aufsatz, Sprachkunde, Rechtschreiben und Schrift; in Mathematik zwei für Rechnen und Raum­lehre.

„Die Bewertung schulischer Leistungen ist nie eine rein arithmetische, sondern immer auch eine pädagogische“, versichert der VBE-Sprecher. Lehrer machten es sich bei der Notenfindung nicht einfach. Sie berücksichtigten auch individuelle Lernfortschritte der Schüler. Es sei in der Tat wirklichkeitsfremd, in der Schule alle Leistungen über einen Kamm scheren zu wollen, ganz gleich, ob bei den Zensuren, bei Schulberichten oder bei der Anwendung von Kompetenzrastern. Auch die „Gauß`sche Normalverteilungskurve“ sei schon lange nicht mehr das Maß aller Dinge und keine Richtschnur für die Leistungsbewertung.

Trotzdem sind im Sinne einer bestimmten Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bildungsangebote und Leistungsanforderungen Ziffernnoten in einem gewissen Rah­men aussagekräftig und notwendig. Und auch bei verbalen Beurteilungen gibt es längst standardisierte Vorformulierungen. Selbst positiv formulierte Textbausteine weisen auf Defizite des Schülers hin oder – beschönigend ausgedrückt – auf Lernentwicklungsfel­der, und das kann zuweilen auch in der Seele weh tun, gehört aber zum Leben dazu.

Der VBE-Sprecher unterstreicht, dass Zeugnisnoten niemals ein vertrauensvolles Ge­spräch zwischen Lehrern und Eltern und gegebenenfalls auch mit dem Kind oder Ju­gendlichen über den Leistungsstand der Schülerpersönlichkeit ersetzen können.

VBE: Wieder mehr Wert auf einen guten Umgangston legen

Nicht jeder zweite Satz muss mit „Scheiße“ oder „Ey, Alder“ enden

 

Stuttgart. Mit Blick auf die erschreckende Zunahme von Wortverstümmelungen im Alltag, auf die sich explosionsartig ausbreitende Fäkal-, Kiez- und Gossensprache und aggressive Verbalattacken schon bei kleinen Missstimmigkeiten regt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg an, im Elternhaus und in der Schule verstärkt wieder Wert auf einen guten Umgangston zu legen und den Umgang mit der Sprache bewusst zu pflegen.

Es gehe nicht darum, Kindern und Jugendlichen ihren eigenen Jargon auszureden, mit dem sie sich bewusst oder unbewusst von den Erwachsenen abgrenzen wollen. Es müs­se jedoch nicht jeder zweite deutsche Kurzsatz mit „Scheiße“ oder „Ey, Alder“ enden oder beginnen, stellt der VBE-Pressesprecher leicht resigniert fest.

Wenn ein schnoddriger, beleidigender Umgangston Standard in der Gesellschaft werde, gebe es bald keine situationsbezogene Sprachdifferenzierung mehr, befürchtet der VBE. Dann spricht der Schüler den Arzt genauso an wie seinen Klassenkameraden. Dann redet man mit dem besten Schulfreund so, wie der Schurke den Helden im Spielfilm beschimpft oder so, wie in den täglichen Talk- oder Gerichtsshows des Privatfernsehens Menschen mit Worten fertig gemacht werden. Zusätzlich droht die Gefahr, dass sich der Wortschatz des Schülers reduziert auf ein SMS-taugliches, an WhatsApp-Nachrichten angepasstes Minimalrepertoire von Begrifflichkeiten und Ab­kürzungen. Schließlich geht die bunte Vielfalt der Sprache mit all ihren Facetten immer mehr verloren, die Sprache verarmt und verliert an Lebendigkeit. Mittlerweile wird der Jugendjargon in Filmen bereits satirisch verwendet und mutiert so wiederum beinahe schon zu einer „Kunstform“.

Aber auch Höflichkeit unter Schülern und gutes Benehmen können „voll cool“ sein, behauptet der VBE-Sprecher. Man müsse möglichst schnell wieder weg von dem dis­tanzlosen, meist entwürdigenden „Gassenjargon“ – hin zu einer „gepflegten Umgangs­sprache“. Dabei können und müssen Eltern, Erzieherinnen und Lehrer möglichst früh in erheblichem Maße behutsam Hilfestellung geben und vor allem Vorbild sein, sagt der VBE-Sprecher und fordert zu einem achtsameren Umgang mit der Sprache auf. Im Zeit­alter der Massenmedien sei das keine leichte Aufgabe, aber eine Herausforderung, für die es sich lohne, sich mit Ausdauer und Hartnäckigkeit einzusetzen.

September 2016

VBE zum Schulanfang: Eltern sind für den Schulerfolg mitverantwortlich – Nicht alles auf die Lehrer abschieben

 

Stuttgart. Am Montag fängt nach über sechs Wochen Ferien die Schule wieder an – für man­che zum ersten Mal. „Es ist nicht damit getan, die Kinder in der Obhut der Schule zu wissen und darauf zu vertrauen, dass die Lehrer alles schon irgendwie richten werden“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Eltern und Lehrer sollten Partner sein und sich gemeinsam zum Wohl des Kindes um dessen Bildung und Erziehung bemü­hen. Auch beim Besuch von Ganztagesschulen bleiben die Eltern nicht außen vor.

Alle Schüler sind auf dauerhaftes Interesse an ihrer Person und ihrer Arbeit angewiesen. Die entscheidenden Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn werden aber nicht erst im Kindergarten oder in der Grundschule gelegt, sondern unmittelbar nach der Geburt des Kindes, daheim in der Familie. Eine positive Einstellung der Eltern zum Le­ben, zum Lernen und zu den Bildungseinrichtungen sowie eine verlässliche, behutsame Begleitung verstärken die Motivation der Kinder und deren Bereitschaft, etwas zu ler­nen.

Das tägliche Interesse der Eltern an den Lernfortschritten ihrer Kinder sowie die Wür­digung ordentlich gemachter Schul- und Hausaufgaben – auch beim Besuch von Ganzta­gesschulen – geben nicht nur Erstklässlern das Gefühl für die Wichtigkeit und Wertig­keit ihrer Arbeit. Der VBE-Vorsitzende rät Eltern, sich intensiv für das Tun ihrer Söhne und Töchter zu interessieren, sich regelmäßig Zeit für sie zu nehmen, die Kinder aber trotzdem nicht in Watte zu packen. Der Verbandschef wörtlich: „Hören Sie Ihren Kin­dern zu, sprechen Sie mit ihnen; fragen Sie nach. Nehmen Sie teil am Leben Ihres Kin­des und suchen Sie bei Problemen zusammen nach Auswegen. Versuchen Sie, wann immer es geht, Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen. Spielen Sie mit ihren Kindern und lesen Sie ihnen häufig vor. Vorlesen schafft nicht nur körperliche Nähe, sondern moti­viert Kinder, selbst ein Buch in die Hand zu nehmen und darin zu schmökern. Aber hü­ten Sie sich davor, ihre Kinder ständig überzubehüten.“

Der VBE appelliert an die Eltern, die Schüler nicht generell mit dem Auto bis vor die Klassenzimmertür zu fahren, sondern Kindern Eigenverantwortung zu übertragen.

Schüler entwickeln sich vor allem dann positiv, wenn sie Zuwendung, Aufmerksam­keit und Anerkennung erfahren, Ermutigung statt Entmutigung, Geduld statt Ungeduld. „Das sollten Elternhaus und Schule gerade in Zeiten gesellschaftlichen Umbruchs in be­sonderem Maße beherzigen“, rät der VBE-Chef anlässlich des morgigen Schulbeginns.

September 2016

VBE zur Forderung schweizerischer Schulleiter, Hausaufgaben abzuschaffen: Schülern Mut zu selbstständiger Arbeit machen – zu Hause und in der Schule

Wenn Schweizer Schulleiter jetzt die Hausaufgaben abschaffen wollen, weil Schü­ler aus sozial benachteiligten Familien daheim keine Unterstützung erführen, ist das zwar nett gemeint, bedeutete jedoch im Umkehrschluss, so der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), dass alle Schüler, denen Hausaufgaben gut täten, aus Solidarität auf eigenständiges Arbeiten daheim verzichten sollten. Ganztagesschulen integrierten die Hausaufgaben bereits in den Unterrichtsalltag. Solange die aber nicht flächendeckend eingeführt seien, könne mit Rücksicht auf Schüler, die weiterkommen wollen, nicht auf Hausaufgaben verzichtet werden.

Sicher liege in den Schulen einiges im Argen, räumt der VBE-Sprecher ein; sei es, dass viel zu wenig Stütz- und Fördermaßnahmen angeboten werden, dass die Klassen zu voll, die Fachräume zu schlecht ausgestattet sind. Sicher gebe es auch den einen oder anderen Lehrer, bei dem der Funke der Begeisterung für das Unterrichtsfach nicht so ohne weiteres auf die Schüler überspringe. Es sei aber verkehrt, den Schülern jetzt jede häusliche Schularbeit abnehmen zu wollen, bloß weil manche Familien damit nicht klar kämen.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass, wenn die Hausaufgaben ganz abgeschafft bezie­hungsweise in die Schule verlagert werden würden, alles ohne Probleme geht. Lernen macht nicht immer nur Spaß. Lernen heißt auch: Zeit aufwenden für etwas, das Mühe bereitet. Es ist erschreckend, wie viele Schüler täglich – selbst an Gymnasien – ohne Hausaufgaben und die notwendigen Unterrichtsmaterialien zur Schule kommen – auch aus sogenannten besseren Familien. Es ist traurig, wie etliche Schüler wenig Interesse an schulischen Inhalten zeigen, wie sich viele weigern, eine schlechte Note etwa durch ein zusätzlich erarbeitetes Referat auszubügeln. „Man führt die Pferde ja gerne zur Tränke, aber saufen müssten sie schon alleine“, merkt der VBE-Sprecher ein wenig sarkastisch an, zumal in Baden-Württemberg das individuelle Lernen einen sehr hohen Stellenwert erhalten habe. Jetzt noch Hausaufgaben abzuschaffen, wäre ein falsches Signal, denn individuell lernen könne der Schüler in der Schule und daheim.

Deshalb sei es wichtig, die Eigenverantwortung der Schüler schon in der Grundschule zu stärken und sie zu ermuntern, sich den Lernstoff immer wieder selbstständig zu erar­beiten. „Eltern sollten sich deshalb bei den Hausaufgaben der Schüler zurückhalten und diese nicht etwa zu ihrer Sache machen“, empfiehlt der VBE-Sprecher.

VBE: Zum Neusser-Urteil gegen einen Lehrer wegen „Freiheitsberaubung“

Werden Pädagogen bei der Erziehung immer mehr zu zahnlosen Tigern gemacht?

 

Stuttgart. Lehrer haben nicht nur einen Bildungs-, sondern auch einen Erziehungsauftrag. Einerseits laden immer mehr Eltern immer mehr ihre eigenen (Erziehungs-)Auf­gaben auf die Schultern der Lehrer, andererseits werden den Pädagogen juristisch immer mehr die Hände gebunden, Erziehungsmaßnahmen auch durchzuführen, sagt der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württem­berg. „Im Prinzip sollen Lehrer alles richten, was in der Gesellschaft schiefläuft, gleichzeitig macht man sie aber zu zahnlosen Tigern“, moniert der Sprecher.

Natürlich sei es optimal, wenn Schüler schon allein aufgrund der Fächerinhalte mit Feuereifer im Unterricht bei der Sache seien, sagt der VBE-Sprecher. „Im günstigsten Fall stimmt auch die Chemie zwischen Schülern und Lehrern, und die Pädagogen ver­stehen es, die ihnen vom Schulgesetz her anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu be­geistern.“ Aber immer mehr treten heute Erziehungsdefizite zu Tage, stören Schüler sich und andere, zeigen wenig oder gar kein Interesse an schulischen Inhalten. Wenn Lehrer dann nicht tätig werden dürfen, weil von Eltern angerufene Gerichte Strafarbei­ten, Nachsitzen oder gar einen Unterrichtsausschluss für unzulässige Erziehungsmaß­nahmen halten, werden den Lehrern die letzten Sanktionsmittel aus der Hand genom­men. Was für Möglichkeiten bleiben den Pädagogen denn noch, wenn alles Reden nichts hilft und die Eltern bei der Erziehungsaufgabe mit der Schule nicht zusammen­arbeiten wollen? Der Lehrer kann dem Schüler nicht mit Taschengeldentzug oder Fern­sehverbot drohen!

Kein vernünftig denkender Mensch wünscht sich den Rohrstock und die Prügelstrafe an die Schulen zurück. Jeder Pädagoge weiß, dass man mit Zuckerbrot mehr erreicht als mit der Peitsche. Aber wenn alles Reden nichts nützt, müssen Konsequenzen folgen, die dem Schüler zeigen, dass er Grenzen überschritten hat. Wenn ein Lehrer darauf besteht, dass die Arbeit zu Ende gebracht wird, sollte das vom Gericht nicht als Freiheitsberau­bung geahndet werden. Wenn ein Schüler in diesem Fall über das Handy, deren Benut­zung laut Schulordnung in der Regel sowie untersagt ist, die Polizei zu Hilfe ruft, zeigt das, dass die Gesellschaft versagt hat. Ein Richter kann nur im Rahmen der bestehenden Gesetze Recht sprechen, aber auch ein Lehrer darf sich an den schulgesetzlichen Rah­men halten und der sieht im Paragraf 90 unter anderen Erziehungs- und Ordnungsmaß­nahmen auch ausdrücklich das Nachsitzen vor. Dass dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben sollte, dürfte selbstverständlich sein, so der VBE-Sprecher.

25.08.16