„Hitzefrei“ bei Schülern begehrt, von Rektoren verwehrt

Ganztagesschule und früherer Schulschluss passen nicht zueinander

Stuttgart. „Hitzefrei!“ – das Wort klang Schülern vergangener Zeiten immer wie Musik in den Ohren. „Heute gibt es selbst bei anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und drückender Schwüle kaum noch Hitzefrei“, versichert der Sprecher des Ver­bandes Bildung und Erziehung (VBE). Die verlässliche Grundschule und die stei­gende Zahl von Ganztagesschulen stehen dem schlichtweg entgegen.

Nach einer Bekanntmachung des Kultusministeriums konnten Schüler in früheren Jah­ren bereits nach der vierten Unterrichtsstunde „Hitzefrei“ bekommen, wenn das Ther­mometer morgens um 10 Uhr auf mindestens 25 Grad im Schatten stand. Die Einfüh­rung der Sommerzeit im Jahr 1980 sorgte dafür, dass sich die Gelingensbedingungen für einen vorgezogenen Unterrichtsschluss verschlechterten. Denn 10 Uhr Sommerzeit ent­sprach nach alter Zeitrechnung erst 9 Uhr. Und da musste die Sonne schon ziemlich bald mit dem Heizen anfangen, um so früh die 25-Grad-Marke zu knacken.

Jetzt verhindern es die verlässliche Grundschule und die Ganztagesschule, die den Eltern die Betreuung der Schüler bis zum Mittag respektive bis in den Nachmittag hin­ein garantieren. „Da ist dann in der Regel kein früherer Schulschluss mehr drin“, so der VBE-Sprecher, und die Freibäder müssten deutlich länger auf die Kinder und Jugendli­chen warten. Lehrer könnten im Unterricht aber durchaus im gewissen Rahmen mit dem Stoff flexibel auf hochsommerliche Temperaturen reagieren.

„Auch an `normalen´ Halbtagesschulen ist es keine beneidenswerte Situation, in der sich Schulleiter an heißen Sommertagen befinden“, versichert der VBE-Sprecher, selbst Rektor einer Grundschule. Entließen Schulleiter die Schüler wegen schwüler, drücken­der Hitze früher als nach Stundenplan, rufe garantiert eine aufgebrachte Mutter in der Schule an, die sich darüber beschwere, dass schon wieder Unterricht ausfalle. Lasse die­ser Rektor die Schüler jedoch bis zur letzten Stunde über ihren Büchern schwitzen, müsse er sich von anderen Eltern vorwerfen lassen, dass er kein Herz für Kinder habe.

Wenn beide Elternteile berufstätig sind oder teilweise bei Alleinerziehenden wäre bei einem vorzeitigen Schulschluss die Beaufsichtigung der Kinder nicht gewährleistet.

So mancher Rektor begründet den Verzicht auf Hitzefrei auch so: „Ich gebe den Schülern schon deshalb nicht früher frei, weil es selbst in einem nicht klimatisierten Schulgebäude deutlich kühler und wesentlich angenehmer ist als draußen – zumindest in den ersten Stunden eines heißen Tages.“

VBE: Demokratie muss gegensätzliche Meinungen ohne Diffamierung der Andersdenkenden aushalten können

Zu den Protesten gegen und für den Bildungs- und Aktionsplan:

Keine Einteilung in gute Ängste und unerlaubte Ängste vornehmen!

Stuttgart. Wer Befürchtungen äußert hinsichtlich einer möglichen Hyposensibilisierung der Schüler durch Überbetonung der Akzeptanz sexueller Vielfalt, wie sie die Landes­regierung im Sinne des Netzwerks LSBTTIQ für den neuen Bildungsplan und den Aktionsplan vorgesehen hat, wird schnell als „homophob“ abgestempelt. Wer da­gegen diese Proteste lautstark und zuweilen nicht ganz gewaltfrei unterbinden will, fühlt sich dazu legitimiert, weil die Bildungsplangegner – so unterstellt man es ih­nen schlicht – eben nicht rational, sondern nur aus ihrer vermeintlichen Angst her­aus demonstrieren. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnt davor, Be­fürchtungen von Menschen einzuteilen in gute oder schlechte Ängste und diese ent­sprechend gelten bzw. nicht gelten zu lassen. „Eine Demokratie muss gegensätz­liche Meinungen ohne Diffamierung der Andersdenkenden aushalten“, warnt der VBE-Sprecher und fordert Toleranz auch für Andersdenkende.

„Dass es Frauen gibt, die Frauen lieben, und dass es Männer gibt, die Männer lieben, ist in der Gesellschaft doch schon lange kein Problem mehr“, sagt der VBE-Landesvorsit­zende Gerhard Brand. „Das bekommen auch Kinder mit, selbst wenn sie in der Schule nicht mit der Nase darauf gestoßen werden; genauso, wie man sie nicht auf heterose­xuelle Liebe stoßen muss.“ Der VBE hat kein Problem damit, wenn dies im Bildungs­plan in den entsprechenden Klassenstufen thematisiert wird – ganz ohne manipulative Einflussnahme. Ob aber das komplette LSBTTIQ-Programm in den Schulen abgespult werden müsse, sei fraglich und aus Sicht des VBE überzogen, unterstreicht Brand. Ganz wertfrei stellt er fest: „Kinder müssen nicht mit allem in allen Einzelheiten konfrontiert werden – deshalb sind es ja auch Kinder, und da gibt es doch noch gewisse Grenzen.“

Nach Auffassung des VBE gibt es an den Schulen weitaus größere Probleme als die zurzeit gepushte Überbetonung der Akzeptanz sexueller Vielfalt. Schüler werden oft schon deshalb gemobbt, weil sie nicht das richtige Marken-Outfit des jeweils angesag­ten Labels tragen. Da spielt die sexuelle Orientierung von Vater und Mutter eine völlig nebensächliche Rolle. „Ist die Sicht der Landesregierung so eng geworden, dass man solche Entwicklungen gar nicht mehr wahrnimmt und den Blick nur noch verengt und verbohrt auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt richtet?“, fragt der VBE-Sprecher.

Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) bleibt ein Dauerbrenner

Beschäftigte im Schuldienst

Josef Klein, Vorstandsmitglied VBE-BW

Josef Klein, Vorstandsmitglied VBE-BW

Heute will ich auf Grund der aktuellen Ereignisse einmal ein paar Worte über angestellte Lehrkräfte verlieren, dies allerdings in der Hoffnung, dass diese Worte nicht verloren sind. Zunächst zum Begriff: „Angestellte“ und „Arbeiter“ heißen seit der Einführung des TV-L und TVöD im Jahre 2006 offiziell „Beschäftigte“, wobei die Begriffe in der Praxis nicht nur im mündlichen Sprachgebrauch traditionell weiterhin nebeneinander verwendet werden. Dies sorgt für Verwirrungen, die zudem dadurch angereichert werden, weil im Personalvertretungsrecht (§4 LPVG) auch die Beamten zu den Beschäftigten gehören. Es wäre wirklich einfacher gewesen, den Begriff „Angestellte“ zu belassen, aber nichts ist so beständig wie die Veränderung, egal, ob diese Sinn macht oder eben nicht. Im Bereich des Schuldienstes gibt es als Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis, Pädagogische AssistentInnen, KrankheitsvertreterInnen, ErzieherInnen, FachlehrerInnen (die wenigsten, da die Mehrheit der FL Beamte sind) und einige andere. Zu den im Schuldienst Beschäftigten gehören nicht die Hausmeister und Sekretärinnen, da diese nicht Beschäftigte des Landes, sondern der Kommunen sind. Sie unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und nicht dem Tarifvertrag des Landes (TV-L). Ausnahmen kann es im Bereich der Heimschulen oder Seminare geben, wo das Land gegebenenfalls selbst Schulträger ist. Zu den Beschäftigten des Landes gehören aber auch solche KollegInnen, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages für den Staatsdienst „bereitgestellt“ werden, z.B. ReligionslehrerInnen, PfarrerInnen, KatechetInnen, usw., auch wenn bei jenen Arbeitgebern der TV-L gegebenenfalls keine Gültigkeit hat.

Es bleibt die Frage zu klären, warum es überhaupt beschäftigte Lehrkräfte gibt. Nun, manche haben bei Einstellung altershalber die Grenze überschritten, bei der man in Baden-Württemberg noch verbeamtet wird (42 plus), anderen traut der Staat gesundheitlich nicht zu, das andere Ende des Berufsweges zu erreichen. Wieder andere, z.B. aus anderen Ländern oder Bundesländern, erfüllen ausbildungshalber oder persönlich nicht die Bedingungen, verbeamtet zu werden. Beschäftigte unseres Landes erkennt man daran, dass sie einen TV-L- Vertrag des Landes Baden-Württemberg unterschrieben haben.

Durch den TV-L Vertrag werden bestimmte Regelungen der beamteten Lehrkräfte für die beschäftigten Lehrkräfte übernommen (z.B. Arbeitszeit nach Deputaten), andere nicht. Somit bilden beschäftigte Lehrkräfte eine besondere Spezies. Die wichtigste gehaltstechnische Besonderheit für Lehrkräfte besteht im fehlenden Eingruppierungstarifvertrag für beschäftigte Lehrkräfte im öffentlichen Dienst der Länder. Schon nach dem bis 2006 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) waren Lehrkräfte von der Vergütungsordnung, die für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder die Eingruppierung regelte, ausgenommen. Stattdessen wird die Eingruppierung auf Basis von Arbeitgeber-Richtlinien vorgenommen. Genau diese möchte der VBE für die beschäftigten Lehrkräfte ändern. Für die Lehrkräfte muss wie bei den anderen Beschäftigten des Landes die Eingruppierung durch Zusammenwirken der Gewerkschaften und Arbeitgeber geregelt werden. Dafür stehen wir und dafür stehen wir -mit Ihnen- auf. Das Zauberwort heißt L-EGO, die Lehrkräfte – Entgeltordnung. An ihr arbeiten wir seit Jahren, besonders intensiv seit einem Jahr. Und wir waren zu einem kleinen Teil erfolgreich. Darüber später mehr.

Der VBE als Gewerkschaft

Der gebräuchlichste Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz führt zum § 2 (Begriff der Gewerkschaft) aus, dass auch Beamtenverbände zu den Gewerkschaften zählen, sofern es sich um Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis handelt, keine Arbeitgeber als Mitglieder haben und von diesen unabhängig organisiert sind. Da der VBE das geltende Tarif- und Schlichtungsrecht anerkennt und auch alle anderen im Kommentar genannten Bedingungen erfüllt, ist er also nicht nur Verband, der die Interessen der Beamten vertritt, sondern auch Gewerkschaft, die für die Interessen der Beschäftigten eintritt. Es wird von anderer Seite immer wieder behauptet, der VBE sei schon deshalb keine Gewerkschaft, weil er nicht tariffähig sei. Soeben haben wir erneut das Gegenteil bewiesen: durch die Zustimmung des VBE zum Einstieg in L-EGO wurde ein großer Stein auf dem sehr steinigen Weg der Gehaltserhöhungen für beschäftigte Lehrkräfte beiseite geräumt. An den Verhandlungen für Tariferhöhungen wirken seit Jahren gleichberechtigt ver.di und die Tarifunion des Beamtenbundes mit. Der VBE sitzt über die Tarifunion mit am Tisch. Willi Russ als Verhandlungsführer der Tarifunion sitzt mit Frank Bsirske (ver.di) am gleichen Tisch wie Jens Bullerjahn, der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, der für alle Bundesländer außer Hessen über die TdL die tariflichen Feinheiten aushandelt.

Das ist Ihnen alles neu? Kein Wunder, denn die Medien -auch die öffentlich-rechtlichen- haben sich angewöhnt, sehr einseitig über die Verhandlungen zu berichten. Das mag damit zu tun haben, dass der Beamtenbund sich violett und der VBE sich blau präsentiert, während die Presse(gewerkschaften) und „die Andersgläubigen“ sich vorwiegend Rot als Lieblingsfarbe aussuchten. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Südwestrundfunk von unseren beiden Demonstrationen in Stuttgart und Ulm kein Wort berichtete, auch dass der Südkurier von der Stuttgarter Beamtenbunds-Demo ausführlich berichtete und ein ebenso großes Archiv-Bild mit roten statt blau-violetten Fahnen dazufügte. In beiden Fällen erfolgte eine Beschwerde des VBE, man kann dabei nur auf Sensibilisierung der Medien hoffen, mehr nicht.

Auf jeden Fall ist der VBE im Beamtenbund-Tarifunion mit seinen 1,28 Millionen Mitgliedern sehr gut aufgestellt. Und die 370 000 Beschäftigten der Tarifunion können von den Arbeitgebern nicht übersehen werden. Resümee: Der VBE ist eine wirksame Vertretung der Beschäftigten und Beamten, die sich mit ihrer Arbeit nicht verstecken muss.

L-EGO

Wie oben beschrieben, arbeitet der VBE schon seit vielen Jahren an einer Entgeltordnung für Lehrkräfte, die nicht nur wie bisher von den Arbeitgebern „bestimmt“ wird. Tatsächlich hat das Jahr 2014 dabei Fortschritte gebracht, die sich niemand erträumte. Nachdem die GEW zu Jahresanfang 2014 zunächst aus Frust total ausgestiegen war, hat der VBE intensiv mit den Arbeitgebern an einem Gesamtpaket gearbeitet, das pünktlich zu Beginn der Tarifverhandlungen vorlag. Die Hürde war und ist, dass das Paket Teil der Tarifverhandlungen wurde. An anderer Stelle dieses VBE-Magazins können Sie nachlesen, welch vielfältige Themen in den Tarifverhandlungen auf der Agenda standen. Da die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -außer den beschäftigten Lehrkräften- aus vielen verschiedenen Gruppen bestehen, konnten sich die Lehrerverbände und
Lehrergewerkschaften mit der Forcierung von L-EGO auch 2015 nicht durchsetzen und es drohte die Situation -wie seit Jahren einmal mehr- für L-EGO nichts zu erreichen.

Und nun passierte etwas ganz Interessantes: Obwohl die Bundesregierung massiv am Gesetz zur Tarifeinheit bastelt (das mit ziemlicher Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird), haben die Arbeitgeber in diesem Fall gerne davon Gebrauch gemacht, dass dieses Gesetz noch nicht in Kraft ist. So wurde mit dem VBE ein Tarifvertag abgeschlossen, in dem der Einstieg in die Lehrerentgelttabelle ermöglicht wurde. Zufrieden sind wir damit natürlich nicht, aber ein erster Schritt ist getan und weitere sollen folgen. Es ist ein Einstieg in eine gerechtere Bezahlung der tariflichen Lehrkräfte. Der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann sagt dazu: „Für den VBE steht jetzt schon fest, dass das Thema Entgeltordnung Lehrkräfte ein Dauerbrenner im Kalender der nächsten Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst bleiben muss. Die heute offerierten (‚zusätzlichen‘ Anm. d. Autors) 30 Euro mehr für die Kolleginnen und Kollegen mit vollständiger Lehrerausbildung, die in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert sind, bedeuten in keiner Weise, dass der ungerechtfertigte Einkommensabstand zwischen den tarifangestellten und verbeamteten Lehrkräften überwunden ist. Es ist aber erreicht, dass in den künftigen Runden auf der Basis eines Tarifvertrags verhandelt werden kann. Das ist ein Meilenstein, wenn auch vorerst ein kleiner. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) schafft sich das Problem ungerechter Bezahlung im Lehrkräftebereich nicht vom Hals. Das muss klar sein.“

Die GEW hat nach dem Motto „Alles oder nichts!“ den Einstieg abgelehnt und läuft deshalb Gefahr, weitere Jahre nichts zu bekommen. Welche Haltung die richtige ist, wird erst die Zukunft weisen. Aber dem VBE ist der Spatz in der Hand deutlich lieber als die Taube auf dem Dach.

Und die Beamten?

Während die Tarifverhandlungen für Beschäftigte seit 2012 für alle Bundesländer außer Hessen von Herrn Bullerjahn (Sachsen-Anhalt) geführt werden, sind die Länder autonom darin, wie sie mit dem Tarifabschluss für ihre jeweiligen Beamten umgehen. Bei der letzten Besoldungserhöhung für Beamte hat die baden-württembergische Landesregierung den A 12-Lehrkräften (und höher) durch Zeitverschiebungen quasi ein Jahr eine Nullrunde zugemutet. Die beiden Fraktionsführer Edith Sitzmann (Grüne) und Claus Schmiedel (SPD), haben im Vorfeld für 2015 ausgeschlossen, dass für die Beamten zeitgleich die Tarifvereinbarungen übernommen werden. Andere Bundesländer sind da weiter: Bayern, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme bereits angekündigt. Der Beamtenbund bleibt am Ball!

Josef Klein, Vorstandsmitglied im VBE-BW

Stellungnahme des Sonderschulreferates des VBE- Baden-Württemberg zur Anhörungsfassung

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften

Stand 06.03.15

Der VBE begrüßt, dass die Anhörungsfassung vorliegt und kann den wesentlichen Änderungen weitgehend zustimmen.

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Bestätigend wurde vom VBE wahrgenommen, dass im Anhörungsentwurf deutlich wird, dass in Baden-Württemberg das Bildungsrecht für alle Schülerinnen und Schüler bereits gesichert ist – und damit die UN-Konvention erfüllt ist (vgl. S.29 3. Absatz; S.36 1. Absatz) – und dass weitergehende inklusive Entwicklungen sich auch an den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen orientieren.

Sorge des VBE ist seit vielen Jahren, dass durch fehlende finanzielle Mittel die Umsetzung gefährdet sein könnte. Für den VBE ist es weiterhin eine Selbstverständlichkeit und daher begrüßen wir es, dass im Einzelfall dem Wohl der jungen Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen Rechnung zu tragen ist (S.28, 3. Absatz) und dass sichergestellt sein muss, dass für ein Kind mit anerkanntem sonderpädagogischen Bildungsbedarf die notwendige personelle und sächliche Ausstattung zur Verfügung steht. (S. 32)

Den Wegfall der Sonderschulpflicht sieht der VBE in der Praxis längst als vollzogen an. Es ist dem VBE kein Fall bekannt, bei dem in den letzten 30 Jahren ein Kind zwangsweise in die Sonderschule gekommen wäre. Zielführend wird die Einschränkung des Elternwahlrechts vom VBE gesehen. Der Elternwille findet schon lange weitestgehende Berücksichtigung. In besonders gelagerten Fällen müssen Kinder und Lehrer geschützt werden. Der VBE ist sich sicher, dass dies nur in wenigen Ausnahmefällen der Fall sein wird.

Bedauerlich findet der VBE, dass die Verortung der Sonderschullehrer zwar einerseits auf freiwilliger Basis geschehen soll, andererseits aber die angekündigten zusätzlichen Inklusionsstellen für Sonderpädagogen ausschließlich an Regelschulen ausgeschrieben werden sollen. Dies stellt eine problematische Entwicklung dar. Besonders die Berufsanfänger benötigen unbedingt die Ankoppelung an die SBBZ. Es erscheint dem VBE mehr als fraglich, dass der Schulleiter einer Regelschule die Fachaufsicht angemessen ausüben kann.

Im Blick auf die verschiedenen fachlichen Voraussetzungen, die an der Regelschule benötigt werden, könnte dies einen Versetzungsmarathon auslösen, den niemand möchte. In Zeiten hoher Mobilität muss man damit rechnen, dass sich inklusive Gruppenzusammensetzungen ändern.Hinzu kommt, dass die SBBZ die Sonderschullehrerressourcen punktgenau und damit effektiv steuern können. Nicht jede inklusive Maßnahme braucht permanent einen Sonderschullehrer im Unterricht.

Weder nachvollzieh- noch vertretbar findet der VBE, dass die Besoldung der Sonderschulrektoren weiterhin im Ungleichgewicht bleiben soll. Sie orientiert sich immer noch an der Zahl der Schüler, die in den SBBZ betreut werden und nicht an der Zahl der Schüler, die insgesamt vom SBBZ betreut werden. Eine Ungleichbehandlung stellt die umgekehrte Inklusion dar: Wenn in inklusiven Settings die Mittel mit dem Kind wandern und es auch an der besuchten Schule statistisch gezählt werden soll, dann muss dies auch im umgekehrten Fall gelten. Es ist nicht abschließend geklärt, mit welchen Ressourcen diese Kinder beschult werden sollen.Die umgekehrte Inklusion ist mit mehreren Einschränkungen verbunden: Kinder dürfen nur aufgenommen werden, wenn Plätze frei sind, dh. erst wenn alle Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischem. Bildungsbedarf einen Platz erhalten haben. Bei umgekehrter Inklusion zählen die Kinder ohne anerkannten sonderpädagogischem Bildungsbedarf nicht zum Klassenteiler und es dürfen keine zusätzlichen Klassen gebildet werden.

Daraus ergeben sich Belastungen für Eltern und Schulen. Bleibt zu hoffen, dass die Schulverwaltung ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt, damit sie im Prozess der Bildungswege-konferenzen dem Kindswohl dienende und dem Elternwunsch entsprechende Entscheidungen treffen können.

Um mit ICF zu sprechen, zeigen sich im Anhörungsentwurf viele fördernde, aber auch einige hemmende Faktoren. Die hemmenden Faktoren sollten im Sinne aller Schüler und LehrerInnen überarbeitet werden, um sowohl den Schülern mit, als auch den Schüler ohne sonderpädagogischem Bildungsbedarf gerecht werden zu können. Auch die Lehrkräfte benötigen dringend fördernde Faktoren, um ihren Auftrag positiv, qualifiziert, weiterhin engagiert und gesund ausführen zu können.

Uschi Mittag, VBE Referat Sonderschulen

Darf man sich auch im Verlauf des Jahres etwas wünschen?

Ich wünsche mir statt Polemik sachliche Antworten auf kritische Fragen. Es fällt mir in dieser Legislaturperiode immer wieder auf, dass auf rein sachliche Kritik reflexartige Angriffe erfolgen. Wer nicht unkritisch den politischen Vorgaben folgt, ist von vorgestern, greift an wo nur das Beste erreicht werden soll….

Wem nützt das? Aus meiner Sicht führt dies zu Politikverdrossenheit und zu innerer Abkehr.

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Wem nützt es, wenn ständig alles hoch gelobt wird, was zu keinem Zeitpunkt evaluiert wurde? Soll dies dazu führen, den Glauben an die Sinnhaftigkeit der Veränderung der Schullandschaft zu stärken? Aus meiner Sicht wird dadurch eher das Gegenteil erreicht. Wir haben engagierte Kolleginnen und Kollegen, die aber nicht über unbegrenzte eigene Ressourcen verfügen. An einigen Schulen bemerke ich allgemeine Verunsicherung und Sorge, dem auf Dauer nicht gewachsen zu sein. Dies führt dauerhaft zu krankheitsbedingten Ausfällen. Daran kann niemandem gelegen sein. Schon jetzt ist der Krankenstand hoch.

Wem nützt es, wenn man Zusicherungen macht, die durch die Hintertür ad absurdum geführt werden. Ich spreche hier die Verortung der Sonderschullehrer an. Wenn man postuliert, dass man es den Sonderschullehrern überlässt, wo sie verortet werden wollen und gleichzeitig für Sonderschullehrer Stellen an Regelschulen ausschreiben möchte, dann steht dies im Widerspruch. Außerdem macht es wenig Sinn, den SBBZ langfristig die Flexibilität zu nehmen, die notwendig ist um mit den vorhandenen knappen Ressourcen effektiv umgehen zu können. Sonderpädagogik light und im Gießkannenprinzip nützt den betroffenen Kindern wenig.

Wo ist der Ausweg aus diesem Teufelskreis? Ich sehe ihn darin, dass man auf sachliche Kritik eine ehrliche, sachliche Antwort bekommt und wertschätzend mit den verschiedenen Sichtweisen umgeht. Alles andere ist nicht zielführend! Es ist doch klar, dass die Basis andere Erfahrungen macht wie sie theoretisch angedacht werden. Dies muss aber in stabile Ballance gebracht werden, sonst droht Chaos!

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Info zur Beförderung von Fachlehrerinnen und Fachlehrer

Wir befördern Personen – so oder ähnlich warb kürzlich eine Airline für ihre Flüge. Fachlehrer/-innen sind eine von vielen Personengruppen, die auch befördert werden – allerdings ist hier im Artikel die Beförderung im Rahmen der beruflichen Laufbahn gemeint. Keine Sorge – jegliche imaginäre Flugangst oder Bedenken wegen zu hoher Geschwindigkeit sind unnötig. Ein Flug dauert zwischen 3 bis 8 Jahren und es wird stets der Flughafen angeflogen, der numerisch folgt. Keine Eile und es geht auch nicht zu hoch hinauf.

Auszug aus dem Dienstrechtsreformgesetz

Beförderung zum Fachoberlehrer A 10: Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die mindestens eine achtjährige Lehrtätigkeit oder mindestens eine dreijährige Dienstzeit seit Anstellung als Lehrkraft in der Besoldungsgruppe A 9 verbracht haben.

Beförderung zum Fachoberlehrer A 11: Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die mindestens eine fünfjährige Dienstzeit als Fachoberlehrer in Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.

Beförderung zum Technischen Oberlehrer A 11: Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die mindestens eine achtjährige Lehrtätigkeit oder mindestens eine vierjährige Dienstzeit seit Anstellung als Technischer Lehrer in der Besoldungsgruppe A10 verbracht haben.

Ein Beispiel aus dem Beförderungsprogramm 2015 für Fachlehrkräfte

Eine Beförderung von A9 nach A10 können Fachlehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts-, Sonderschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen zum 01.02.2015 nach dem entsprechenden Antrag erwarten, die eine Beurteilung von mindestens gut bis befriedigend (2,5) haben und dem Beförderungsjahrgang 1999 angehören, eine Beurteilung von mindestens gut (2,0) haben und dem Beförderungsjahrgang 2000 bis 2004 angehören, eine Beurteilung von mindestens sehr gut bis gut (1,5) haben und dem Beförderungsjahrgang 2005  angehören, sowie 26% von denjenigen, die eine eine Beurteilung von mindestens sehr gut (1,0) haben und dem Beförderungsjahrgang 2006 angehören.

Detaillierte individuelle Informationen zum entsprechenden Einzelfall bekommt jede/r Fachlehrer/in beim Regierungspräsidium.

Die Mitglieder des neu gegründeten Referates Fachlehrer beim VBE begleiten und unterstützen sie sehr gerne.

Referat Fachlehrer

Mutationen einer Säule

Das Gymnasium

„Gemeinschaftsschule“ heißt das Zauberwort der derzeitigen Landesregierung seit 2011, und seither erlebt man ein einzigartiges Beispiel von Mutationen politischer Zielsetzungen.

„Unsere bildungspolitischen Ziele lassen sich in der Gemeinschaftsschule für alle Kinder bis Klasse 10 am besten erreichen“ steht im Koalitionsvertrag 2011, und gleich danach erlebte der erstaunte Beobachter, dass alle anderen Schularten weniger galten. Ja, sogar vor dem liebsten Kind baden-württembergischer Bildung, dem unantastbaren Gymnasium, schreckte die Politik nicht zurück. Wenn Gemeinschaftsschule mehr Geld kostet, muss man dies an anderer Stelle einsparen: Also ran das Gymnasium: die Ausbildung nivelliert, Lehrerstellen gestrichen, Klassenteilersenkung verworfen, kein Bugwellenabbau, Altersermäßigung ab 58 gestrichen, und, und und…. Natürlich betreffen diese Einschnitte auch andere Schularten, aber es verwunderte schon, dass sich Grün-Rot auch an das Gymnasium traute. Es kam, wie es kommen musste: dem Aufschrei der Lehrerverbände (die „andere“ Gewerkschaft trug und trägt diese Entwicklung ja gerne mit) folgte vernehmbarer Protest in der Elternschaft, in der Wirtschaft, in der Gesellschaft. So stark und so schnell, dass Winfried Kretschmann im Sommerinterview 2012 der Stuttgarter Nachrichten den Rückzug antrat. Dort sprach er erstmals von einem 2-Säulen-Modell. Neben dem Gymnasium sollte sich eine zweite Säule etablieren: die Gemeinschaftsschule. Wenig später sagte er mit verblüffender Ehrlichkeit: „Wer in Baden-Württemberg das Gymnasium abschaffen möchte, begeht politischen Selbstmord.“ Na gut, wenigstens der Ministerpräsident scheint noch einen Rest von Sensibilität behalten zu haben, die ihm -wie anderen- allerdings bei den weiteren Schularten fehlt.

Und so wird das Gymnasium (s)einen Stellenwert behalten, auch wenn an seinen Grundfesten mal kräftig gerüttelt worden ist.

Die Realschule

Die Realschule erlebte schlimme Jahre seit 2011. In Konkurrenz zur Gemeinschaftsschule wurde sie mit deutlich weniger Mitteln ausgestattet, bekam schlechtere Startbedingungen, beispielsweise in Form von fehlenden Poolstunden oder von schlechteren Lehrerzuweisungen. Obwohl diese Schulart als Chancengeber für einen guten Berufseinstieg gilt und die Wirtschaft seit Jahrzehnten gerne RS-Absolventen einstellt, war die Abschaffung selbiger (durch „Aufgehen“ in der zweiten Säule) erklärtes Ziel. Das Wort Realschule kam in Stochs Reden so gut wie nicht mehr vor. Ja, er argumentierte sogar stellenweise, dass sich die Realschulen einer Weiterentwicklung verschließen würden. So etwas aber auch! Nicht einmal der Oberste hat mitbekommen, dass an unseren Realschulen etwas geht. Sie mussten sich ja zwangsläufig weiterentwickeln, weil den Kollegien Knüppel zwischen die Beine geworfen wurden, die sie ohne zusätzliche Mittel aus dem Weg räumen sollten: gewollte stärkere Heterogenität durch Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung, Hauptschulabschluss an Realschulen ohne eigenen Bildungsgang und anderes mehr. Es fällt mir dazu als Kommentar nur der Bibelvers aus Lukas 23,34 ein: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ Deshalb war die Kampagne für die Realschulen, die der VBE vehement unterstützte („Realschulen stärken!“) nicht nur gerechtfertigt, sondern auch dringend notwendig.

Ende 2014 (immerhin schon) registrierte der Minister eine „Abwehrhaltung“ der Realschulen. Obwohl immer noch nicht mit der konkurrierenden Gemeinschaftsschule gleichbehandelt, werden nun endlich Unterstützungsmaßnahmen eingeläutet, die vermutlich mehr der nahenden Landtagswahl 2016 als der politischen Überzeugung geschuldet sind. Aber das kann zunächst egal sein, besser wäre es umgekehrt.

Aus jeden Fall kann der VBE von sich behaupten, dass sich allmählich seine Überzeugungen auch politisch durchsetzen: Wie der Igel aus dem Märchen „Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel“ rufen wir erfreut: „Ick bün al dor!“ („Ich bin schon da!“). Und so freuen wir uns gedämpft über die Zuweisung vermehrter Poolstunden (noch nicht genug!), über die Einsicht, dass individuelle Förderung ohne zusätzliche Finanzen nur unzureichend funktionieren kann und deshalb Differenzierungsmaßnahmen notwendig sind, über ….

Die Gemeinschaftsschule

Wer ein echtes Bild über die derzeitige Herkulesarbeit an Gemeinschaftsschule haben will, darf weder die Politik befragen noch die Schulverwaltung, auch nicht die Schulleitungen dieser Schulen. Ein echtes Stimmungsbild bekommt man nur, wenn man an dieser Schulart unterrichtende Lehrkräfte -möglichst unter vier Augen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit- befragt. Und was man dann zu hören bekommt, ist diametral gegensätzlich zu offiziellen und offiziösen Verlautbarungen. Angefangen bei den Rahmenbedingungen (Lehrerarbeitsplätze, Multifunktionsräume usw.) wie auch von den Lehrerzuweisungen (wer glaubt, dass Gemeinschaftsschulen hier besser behandelt werden, irrt gewaltig). Versuchte Beugungen von rechtlichen Vorgaben, gezieltes Suchen nach Vollzeitmännern unter Ablehnung von Halbdeputatsfrauen, all das und noch mehr ist in meinem Tätigkeitsfeld schon zu verzeichnen gewesen.

Gemeinschaftsschulen, die funktionieren, funktionieren deshalb, weil sich das Kollegium zusammenrauft, „Volldampf voraus“ fährt und persönlichen Interessen wie Gesundheit und Arbeitsschutz keine Priorität einräumt. Auch sie -die GMS- bekommen nicht genügend Unterstützung aus Politik und Schulverwaltung. Auch hier klaffen am Schuljahresanfang (und nicht nur dort!) Versorgungslücken. Gemeinschaftsschulen kämpfen, -wie alle anderen Schularten auch- gegen Unbillen, die hausgemacht der mangelnden Finanzierung geschuldet sind. Der VBE weiß, wie es geht. Unser GMS-Positionspapier siehe: www.vbe-bw.de/standpunkte/ listet auf, was erfolgreiche Gemeinschaftsschulen brauchen. Obwohl dem VBE immer wieder in Neiddebatten abgesprochen wird, für die Gemeinschaftsschulen einzutreten, sehen wir uns auch hier gezwungen, den Igel zu mimen: „Ick bün al dor!“

Die Haupt- und Werkrealschulen

Es ist politisch gewollt, dass die Haupt- und Werkrealschulen aus der Schullandschaft verschwinden: „Die neue Werkrealschule ist als Konzept nicht zukunftsfähig,“ steht im Koalitionsvertrag. Wählerinnen und Wähler haben dies 2011 so gewollt und gewählt, und auch der VBE wird diese Entwicklung nicht verhindern können. Das heißt aber nicht, dass wir dem Treiben tatenlos zusehen. Wir versuchen zu retten, was zu retten ist, denn: es ist augenscheinlich, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, denen ein relativ freies Arbeiten à la GMS nicht unbedingt förderlich ist. Sie brauchen die Anleitung und den Schub, die konstante Begleitung der Lehrkraft. Wo bitte wäre dies besser möglich als in den kleinen HS / WRS-Klassen? Engagierte Lehrkräfte, die jetzt um ihren Tätigkeitsplatz fürchten müssen, waren und sind ihnen gute Begleiter/innen. Schade, dass Eltern durch Politik und Medien so eingelullt werden, dass sie die Realität nicht mehr überprüfen, sondern sich ein Trugbild aufschwatzen lassen. Was aber jetzt an oberster Stelle der VBE-Tätigkeiten für diese Lehrkräfte steht: Die Bezahlung nach A 13 muss ab 2016/17 Realität werden. Es kann und darf nicht sein, dass dann ausgerechnet diejenigen, die bisher in Regelschulen am meisten um Erfolge ihrer Schülerinnen und Schüler kämpfen mussten, neben den anderen A13-Lehrkräften der neuen Sekundarstufe I durch Gehaltseinbußen „gewertschätzt“ werden. Der VBE kämpft für eine Höherstufung dieser Lehrkräfte, und am Ende hoffen wir, auch hier rufen zu können: „Ick bün al dor!“

Die Sonderschulen

2011: Von Inklusion und Kostenneutralität war die Rede, von Abschaffung der Sonderschulen. Hirngespinste, die ideologischen Vorstellungen entsprungen sind, sollten auf eine klinisch reine Umsetzung der Inklusion hinarbeiten. Nach wie vor ist klar, dass Baden-Württemberg schon jetzt bessere Inklusionsvoraussetzungen hat, als viele andere europäische Länder. Aber die Politik möchte noch mehr erreichen. Gut! Dennoch sollten die Verantwortlichen nicht nur darauf schielen, was in klugen Papieren steht, sondern was den betroffenen Menschen tatsächlich nützt.

Der VBE hat sich von vorneherein für die Beibehaltung der Sonderschulen als Angebot ausgesprochen (Ziel inzwischen erreicht!), ebenso hat er angemahnt, dass Inklusion durch Kostenneutralität nicht machbar ist. Auch hier ist die Politik der Argumentation gefolgt. Fazit für den VBE: „Ick bün al dor!“

Die zweite Säule oder: Mutationen

Nein. Ich habe die Thematik dieses Stichwortes nicht vergessen, aber zum Verstehen ist es wichtig zu wissen, was sich in der zweiten Säule tut: für Grün-Rot war es 2011 erklärtes Ziel, die Gemeinschaftsschule flächendeckend durchzusetzen. Aus einer schlanken Säule wurden 2012 schnell zwei Säulen: neben dem Gymnasium sollte die Gemeinschaftsschule als zweite Säule eingerichtet werden. nachdem die Realschulen nach der abwartenden Anfangsstarre 2014 erwacht und aktiv sind, sah sich die Regierung gezwungen, auch hier nachzusteuern. Sie scheint, in einer Umdenkphase zu sein. In der zweiten Säule tummeln sich inzwischen außer den avisierten Gemeinschaftsschulen auch die Realschulen, die verbliebenen Haupt- und Werkrealschulen. Die Inklusion feiert in allen Schularten fröhliche Urständ und deshalb gehören die Sonderschulen auch noch in diese Säule.

Die Initiative „Länger gemeinsam lernen“ hat 2012 noch postuliert: „Weitere Schularten, d.h. eine weitere äußere Differenzierung in Haupt-, Werkreal- und Realschulen ist nicht vorgesehen“.

Was aber macht eine erfolgreiche Politik aus? Man nimmt die unangenehm entstandenen Tatsachen auf, formuliert die Ziele um und schreibt sie auf die eigenen Fahnen.

Ist in der Landtagsdrucksache 15/5644 vom Sommer 2014 noch zu lesen: „Der Weg in Richtung eines weniger gegliederten, stärker integrativen Schulsystems ist nicht nur aus pädagogischer Sicht sinnvoll, sondern auch aus strukturellen Gründen erforderlich. Die Landesregierung strebt daher im Bereich der allgemein bildenden Schulen mittelfristig ein Zwei-Säulen-System an. Innerhalb der zweiten Säule werden sich die Realschulen entsprechend weiterentwickeln.“, so spricht man heute hinter vorgehaltener Hand bereits davon, dass die zweite Säule aus Schularten (!!) bestehe, in den teilweise Differenzierung stattfindet. Als Politiker würde ich jetzt sagen: „Das ist genau das, was wir von vorneherein angestrebt haben. Es macht ja politisch kaum einen Unterschied, ob ich zuerst eine (eine!) Säule anstrebe und am Schluss zwei Säulen habe, wobei sich in der zweiten Säule plötzlich eine Schulart mehr statt drei weniger tummeln.

Als VBE-ler fühle ich mich da deutlich wohler. Unsere Verbandspolitik hat Visionen, aber die Realitäten verlieren wir bei unseren Forderungen nicht aus den Augen. Das unterscheidet uns. Und wenn dann die zweite Säule eines Tages ihre Entwicklung abgeschlossen hat, denn werde ich der erste sein, der für den VBE ruft: „Ick bün al dor!“

Im Übrigen dürfen wir auch für die Sekundarstufe I nicht vergessen, dass diese grün-rote Bildungspolitik die Privatschulen weiter füllt. Jeder elfte Schüler in Baden-Württemberg besucht bereits eine selbige. Und das Interesse daran steigt und steigt und steigt….Wen wundert’s?

Der Autor Josef Klein Vorstandsmitglied im VBE-Landesverband
Baden-Württemberg und Vorsitzender des VBE Landesbezirks Südbaden

 

 

 

 

VBE über Rolle rückwärts erstaunt

Am Kirchentag zieht der Kultusminister das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ erneut hoch

Stuttgart. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat man mit Verwunderung aufgenommen, mit welcher Hartnäckigkeit der Kultusminister die Botschaft der sexuellen Vielfalt in die Schulen tragen will, wie die Stuttgarter Ta­gespresse anlässlich des zu Ende gegangenen Kirchentages heute einmütig berich­tet. Nach Gesprächen mit dem Minister war der VBE davon ausgegangen, dass die Verschiebung der Schwerpunktlegung in den Bildungsplänen weg von einer über­betonten sexuellen Ausprägung hin zu einer Akzeptanz von Vielfalt auf die emotio­nale Diskussion sehr befriedend gewirkt und die neuen Bildungspläne in ein ruhi­ges Fahrwasser gebracht hatte. Nun wird Öl ins noch glimmende Feuer gegossen.

Gerhard Brand VBE Landesvorsitzender

Gerhard Brand
VBE Landesvorsitzender

„Dass es Frauen gibt, die Frauen lieben, und dass es Männer gibt, die Männer lieben, ist in der Gesellschaft doch schon lange kein Problem mehr“, sagt der VBE-Landesvorsit­zende Gerhard Brand. „Das bekommen auch Kinder mit, selbst wenn sie in der Schule nicht mit der Nase darauf gestoßen werden; genauso, wie man sie nicht auf heterose­xuelle Liebe stoßen muss.“ Der VBE hat kein Problem damit, wenn dies im Bildungs­plan in den entsprechenden Klassenstufen thematisiert wird – ganz ohne manipulative Einflussnahme. Ob aber das komplette LSBTTIQ-Programm in den Schulen abgespult werden müsse, sei fraglich und aus Sicht des VBE überzogen, unterstreicht Brand. Ganz wertfrei stellt er fest: „Kinder müssen nicht mit allem in allen Einzelheiten konfrontiert werden – deshalb sind es ja auch Kinder, und da gibt es doch noch gewisse Grenzen.“

Nach anfänglich heftigen Protesten gegen die Sexualisierung zeichnete sich eine deut­liche Entspannung ab. Aus „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ wurde „Akzeptanz von Viel­falt“, und die Beteuerung des Ministers, es sei alles nicht so gemeint gewesen, folgte.

Wenn der Minister jetzt wieder die Fahne für sexuelle Vielfalt öffentlich hoch hält, bringt das neuen Zündstoff in die Diskussion und dient nicht der Versachlichung. Außerdem tragen die jüngsten Aussagen des Ministers nicht gerade zu einem Bild von Zuverlässigkeit und Kontinuität bei. Es gibt im Leben auch noch andere Themen, deren Betonung wichtig ist. Mit Blick auf den Frieden in der Welt wäre eine kritische Aus­einandersetzung etwa mit IS durchaus ein Thema, das zu einem Kirchentag gepasst hät­te. „Ist die Sicht im Ministerium so eng geworden, dass man solche Entwicklungen gar nicht mehr wahrnimmt und den Blick nur noch verengt und verbohrt auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt richtet?“, fragt Brand. „Da waren wir doch schon einmal weiter.“

VBE: Bessere Unterrichtsergebnisse durch weniger mediale Reizüberflutung sowie mehr erzogene Schüler

Stuttgart. „Eine grenzenlose pädagogische Gleichgültigkeit in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen gegenüber für die Persönlichkeit negativen Entwicklungen und die permanent vorhandene mediale Reizüberflutung machten Schülern und damit auch den Lehrern die Arbeit im Unterricht heute unnötig schwer“, moniert der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg.

Michael Gomolzig, VBE Pressesprecher

Michael Gomolzig, VBE Pressesprecher

Permanenter Medienkonsum – vom ständig eingeschalteten Smartphone über den exzes­siv genutzten Computer, Tablets, DVDs und TV-Apparate bis hin zu den allerneuesten Spielekonsolen – und in Erziehungsfragen grenzenlos nachgiebige, zuweilen sogar nach­lässige oder völlig gleichgültige Eltern erschwerten Kindern und Jugendlichen immer mehr, in der Schule konzentriert und selbständig zu arbeiten. Lehrer müssen daher, be­vor sie ihren eigentlichen Bildungsauftrag in der Schule wahrnehmen können, im Unter­richt verstärkt erst einmal Basis-Erziehungsarbeit leisten, damit Lernen – ob selbstorien­tiert, in der Gruppe oder frontal – überhaupt stattfinden und gelingen kann, und zwar unabhängig von der jeweiligen Schulart.

„Dieser täglich Spagat zwischen dem hohen pädagogischen Anspruch an sich selber für einen nachhaltigen, effektiven Unterricht und der vorgefundenen Schulwirklichkeit ist für Lehrer Stress pur, macht ihnen das Leben zusätzlich schwer und sie auf Dauer möglicherweise sogar krank“, warnt der VBE-Sprecher. Gleichzeitig werde der Unter­richtserfolg bei den Schülern immer mehr infrage gestellt.

Ein vernünftiger Umgang der Schüler mit den heute zur Verfügung stehenden vielfälti­gen Medien sowie eine liebevoll konsequente erzieherische Begleitung durch ein inte­ressiertes Elternhaus würden für eine Steigerung der Qualität schulischer Leistungen weit mehr bewirken als so manche Bildungsoffensive und Schulstrukturdebatten, ver­sichert der VBE-Sprecher.