VBE unterstützt es, wenn den musisch-künstlerischen Fächern wieder mehr Gewicht gegeben wird

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es ausdrücklich, wenn das Kultusministerium die „Zwangsvermählung“ von Mu­sik, Textilem Werken (Handarbeit), Bildender Kunst sowie Heimat- und Sach­unterricht an der Grundschule zum Fächerverbund MeNuK (Mensch, Natur und Kultur) wieder rückgängig machen würde. Aber auch der Fächereintopf „MSG“ in der Haupt-/Werkrealschule (Musik/Sport/Gestalten) wartet auf die „Schei­dung“.

Seit der Bildungsplanreform 2004 sind in der Grundschule Musik, Kunst, Handar­beit sowie der Heimat- und Sachunterricht in dem Fach „MeNuK“ (Mensch, Natur und Kultur) aufgegangen. In der Hauptschule wurden Musik, Sport und Kunst zum Fächerverbund „MSG“ zusammengefasst. Seit Einführung dieser Bildungspläne existieren die Fächer Musik und Bildende Kunst an den Grund- und Hauptschulen nicht mehr. Da die Musik in den Fächerverbünden aufgegangen oder – je nach Standpunkt – untergegangen ist, kann man auch den Bedarf an Musikpädagogen viel besser kaschieren, stellt der VBE-Sprecher verbittert fest.

Die Schüler meist motivierenden Einzelfachnoten in den musisch-künstlerischen Fächern wurden alle vom Fächerverbund geschluckt. Durch die zusammengerech­nete Zeugnisnote werden unterschiedliche Schülerleistungen nivelliert. Es entsteht eine weniger aussagekräftige Durchschnittsnote. Aus gutem Grund ist das Fach Musik weder an der Realschule noch am Gymnasium verschwunden, da ein solides Fachwissen notwendig ist, bevor man interdisziplinär arbeiten kann. Völlig unver­ständlich wird die „Einheitsbreinote“ dadurch, dass seit 2006 trotz Fächerverbund wieder die beste Einzelnote aus Musik, Sport und Kunst (Fächer, die es offiziell gar nicht mehr gibt!) im Haupt-/­Werkrealschulzeugnis ausgewiesen werden muss und nur dieser Teilbereich der Gesamtnote versetzungsrelevant ist.

Schon seither galten Musik, Sport und Bildende Kunst aus Sicht vieler lediglich als schmückendes Beiwerk, als Erholung für die vom „richtigen“ Lernen in den Haupt­fächern gestressten Schüler. Das Bündeln zu Fächerverbünden habe diesen Trend verstärkt, selbst wenn in der Summe keine einzige Stunde gegenüber der alten Stundentafel verloren gegangen sei, beklagt der VBE-Sprecher. Der musisch-künst­lerische Bereich habe aber an den Schulen deutlich an Bedeutung verloren.

30. Januar 2012

VBE: Gemeinschaftsschulen bevorzugen selbstorientiertes Lernen

Der Frontalunterricht muss deshalb nicht in die Mottenkiste

Stuttgart. Bei den Vorzügen der Gemeinschaftsschule wird immer wieder auf das an­dersartige Lernen an dieser Schulform verwiesen. Dabei hört man oft einen gewissen Stolz mit heraus, dass dort kaum noch Frontalunterricht stattfindet. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg wendet sich gegen eine grundsätzliche Abwertung des Frontalunterrichts an Schulen. Die­ser habe – in wohldosierter Form – selbst in der modernen Pädagogik seine Da­seinsberechtigung und sei nicht per se schlecht, behauptet der VBE-Sprecher.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Der professionelle Umgang mit individuellem Lernen, mit Freiarbeit, Gruppenun­terricht, Lerntheken, Partnerarbeit, Stationenlernen und Wochenplan gehört heute zum Standardrepertoire einer modern ausgebildeten Lehrkraft.

Trotzdem ist ein gut vorbereiteter und interessant dargebotener Frontalunterricht nicht minder erfolgversprechend für das Weiterkommen der Schüler als Unterricht, der ausschließlich auf das selbstorientierte Lernen setzt oder einseitig auf Team­arbeit am Gruppentisch, wo alle Schüler zwar immer „beschäftigt“ sind, am Ende der Stunde aber manchmal nicht mehr so genau wissen, warum sie eigentlich was gemacht haben. Und das sind meist gerade die, die besonderer Förderung bedürfen.

Auch Frontalunterricht, also lehrerzentrierter Unterricht, könne in hohem Maße an den Schülern ausgerichtet und damit pädagogisch äußerst wertvoll sein, vor al­lem wenn danach ein deutlicher Lernzuwachs abzulesen sei, so der VBE-Sprecher.

In der Schule bewahrheitet sich die alte Lebensweisheit, dass es auf die richtige Dosis und auf eine gute Mischung ankommt. Nicht umsonst machen sich Lehrkräf­te bei der Unterrichtsvorbereitung gründlich Gedanken, welche Methode sich am besten für die jeweiligen Stundeninhalte eignet. Dabei kann sogar der Frontalun­terricht bisweilen das Mittel der ersten Wahl sein – auch in einer Gemeinschafts­schule. Bei Wikipedia heißt es: „…Bis heute ist Frontalunterricht in der Lehrer­ausbildung fast ein Unwort; Lehramtsreferendaren wird oft der Eindruck vermit­telt, dass alle anderen Sozialformen per se überlegen seien…“

Abwertende Bemerkungen über Lehrer, die von Zeit zu Zeit frontal unterrichten, oder gar eine öffentliche Brandmarkung dieser Art von Unterricht seien schlicht­weg deplatziert, unterstreicht der VBE-Sprecher.

29. Januar 2012

Beamte werden trotz Steuerrekords geschröpft

Südbaden. Überhaupt kein Verständnis hat der Geschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Südbaden, Meinrad Seebacher (Waldkirch)  dafür, dass die Beamten 130 Millionen EUR zur Haushaltssanierung im Land Baden-Württemberg beisteuern sollen. „Während sich die Abgeordneten im Land mit einem Diätenplus von 4,5 Prozent selbst bedienen, verschiebt man die deutlich geringere Besoldungserhöhung für Lehrkräfte um 8 Monate und erhöht die Selbstbeteiligung bei der Beihilfe“, schimpft Seebacher. Dies wiege umso schwerer, da Bund und Länder im Jahre 2011 fast 8 Prozent mehr an Steuern einnahmen. Wenn Baden-Württemberg in einem solchen Jahr mit unerwarteten Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde  EURO seine Beamten so bestraft, kann man gespannt sein, wie diese in den kommenden Jahren „honoriert“ werden. Es sei kein Geheimnis, dass Grün-Rot eine im Finanzministerium existierende „Giftliste“ umsetzen will, die neben diesen einmaligen Maßnahmen auch strukturelle Eingriffe vornehmen wird. „Die Lehrer sind sauer!“ stellt Seebacher abschließend fest.

Meinrad Seebacher

Meinrad Seebacher, Geschäftsführer des VBE Südbaden

Nach einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom November vergangenen Jahres belaufen sich die Mehreinnahmen für Baden-Württemberg im Jahr 2011 auf rund 1 Mrd. EUR. Vor dem Hintergrund der aktuell zu erwartenden Nettomehreinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 fehlt den Landesbediensteten für das Vorhaben der Landesregierung, die Beamtinnen und Beamten zum wiederholten Male an einer Haushaltskonsolidierung zu beteiligen, nicht nur das Verständnis, sondern sorgt zunehmend für Ärger und Verdruss, stellt Seebacher fest: „Egal, ob Steuerrückgänge oder Steuermehreinnahmen – es scheint sich immer ein Grund finden zu wollen, den Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfängern eine weitere Sparauflage verordnen zu müssen.“

Während die SPD sich in der neuen Regierungskonstellation wenigstens bemühe, Kürzungen mit einmaligen Einschnitten auf sich beruhen zu lassen, seien die GRÜNEN stark daran interessiert, strukturelle Einschnitte vorzunehmen, die sich auf Jahre auf die Besoldung der Beamten und Versorgungsempfänger auswirken. Bei all diesen Vorgängen spiele alleine Justizminister Stickelberger (SPD) für die Koalition eine löbliche Rolle. Sein Ministerium hat festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, Kürzungen bei Beamten zu Haushaltssanierungen heranzuziehen. Allein, der VBE habe nicht den Eindruck, so der VBE-Geschäftsführer, dass das die grün-roten Abgeordneten groß interessiere. Deshalb hat der VBE im Verbund mit dem Beamtenbund zu einer Kundgebung am 3. März in der Stuttgarter Liederhalle aufgerufen und dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann eingeladen, damit er vor mehreren Tausend Beamtinnen und Beamten das geplante Sonderopfer rechtfertigen könne. Indes steht der Beamtenbund bereit, je nach Beschluss der Regierung das Verfassungsgericht zu bemühen, um die Rechtmäßigkeit der Einschnitte überprüfen zu lassen.

VBE: 34 Gemeinschaftsschulen zum Erfolg verdammt

Aber der Bildungsaufbruch darf kein zusätzliches Geld kosten

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht die grün-rote Lan­desregierung in der Zwickmühle. Auf der einen Seite müssen die 34 Starter-Gemein­schaftsschulen rasch sichtbare Erfolge vorweisen, damit sie in der Schullandschaft der Ren­ner werden, zu dem sie von den Befürwortern schon jetzt hochstilisiert werden. Anderer­seits ist Bildung ein langwieriger Prozess, dessen Früchte meist erst nach vielen Jahren ge­erntet werden können. Obendrein tritt der Finanzminister auf die Schuldenbremse und verhindert, dass die neue Schulart die Ausstattung bekommt, die sie eigentlich benötigt.

Wenn die Gemeinschaftsschule eine überzeugende Schulart werden soll, ist schon der Start ent­scheidend. Die Qualität muss von Beginn an überzeugen, soll die Gemeinschaftsschule eine Zu­kunft haben. Dabei sind nach Auffassung des VBE folgende Parameter zwingend notwendig: Die ausreichende Versorgung mit Lehrerstunden sollte dauerhaft gesichert sein – speziell wegen des Ganztagesbetriebes. Für die besondere Form des Lernens müssen die Lehrer umfassend aus- und weitergebildet werden. Die Zusammenarbeit zwischen allen Schularten muss – auch wegen mög­licher Übergänge von Schülern – reibungslos funktionieren. Institutionen und Einrichtungen im Umfeld der Schulen und aus der Lebenswelt der Schüler sollten feste Bestandteile des schu­lischen Alltags werden.

Der Politik ist es trotz etlicher Informationsveranstaltungen bisher nicht gelungen, überzeugend darzustellen, dass es sich bei den Gemeinschaftsschulen nicht um Gesamtschulen, sondern um et­was völlig Neues mit einem besonderen pädagogischen Konzept handelt. In der Öffentlichkeit ist vielfach der Eindruck entstanden, dass die Gemeinschaftsschule als Ersatz für die sterbende Hauptschule und damit als Standortsicherung für Kommunen mit zurückgehenden Schülerzahlen angesehen wird. Bestenfalls sieht man in der neuen Schulart die organisatorische Zusammenle­gung von Haupt- und Realschule, wie das die CDU mit der „Oberschule“ angedacht hat.

Der Zwang, mit der Gemeinschaftsschule zum Erfolg verdammt zu sein, und die dilettantische Umsetzung bei der Einführung – allein der Eiertanz um die Deputate der dort unterrichtenden Lehrer hat Kabarettniveau – bestätigen die Skeptiker der neuen Schulart, deren Grundidee in der Reinform trotzdem einen beinahe paradiesisch anmutenden Charme ausstrahlt. Die Schulwirk­lichkeit ist für solche Visionen aber noch nicht genügend vorbereitet, zumal der Finanzminister des Landes auch alles dafür tut, dass die Schulen weder das Personal noch die sächlichen und räumlichen Ausstattungen bekommen, die sie für diese neue Schulform benötigen – auch mit Blick auf die Realisierung der Inklusion, die niemals kostenneutral zu haben ist.

Als sehr problematisch erscheint dem VBE die Zusammenführung unterschiedlicher Lehrer in der Gemeinschaftsschule, so wie es in der Endausbaustufe sein soll. In den Lerngruppen arbeiten dann Pädagogen mit der Lehrbefähigung für Sonderschulen, Grundschulen, Haupt- und Werkre­alschulen, Realschulen, Gymnasien und Fachlehrer mit unterschiedlichen Unterrichtsverpflich­tungen (von 25 bis 31 Stunden pro Woche), mit unterschiedlichen Ausbildungswegen und -zeiten (von gerade mal zwei bis über sieben Jahre) sowie mit unterschiedlicher Besoldung [vom Fach­lehrer mit A 9 bis zum Studiendirektor mit A 15], was je nach Besoldungsstufe einen Gehaltsun­terschied von bis zu 3418 Euro monatlich(!) ausmachen kann.

22. Januar 2012

Chef der Jungen Union löst beim VBE heftige Irritationen aus

Stuttgart. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg lösten die jüngsten Aussagen des neuen Vorsitzenden der Jungen Union, Nikolas Löbel, heftige Irritationen aus. Löbel hatte Streichungen von Lehrerstellen vorge­schlagen, sich gegen die Senkung des Klassenteilers ausgesprochen und den Beamtenstatus von Lehrern infrage gestellt. Damit bezog er eine deutlich andere Position als die, die die CDU wenigstens bisher zur Schule hatte.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Während sich die CDU, als sie noch an der Regierung war, für eine sukzessive Senkung des Klassenteilers stark gemacht und diesen Prozess auch in Gang gesetzt hat, spricht sich Löbel jetzt aus finanziellen Gründen gegen die Absenkung aus. Pädagogik spielt bei solchen Überlegungen leider keine Rolle. Wer behauptet, dass es kein großer Unterschied sei, ob ein Lehrer 20 oder 30 Kinder vor sich habe, zeigt, dass er höchstwahrscheinlich außer seiner eigenen Schule nicht viele andere Einrichtungen von innen gesehen, geschweige denn Unterricht unter schwierigen Bedingungen erlebt hat; Unterricht, wie er heute an vielen Schulen Alltag ist – und nicht nur an denen in sozialen Brennpunkten. Schulen benötigen mehr Lehrer statt weniger, um den Anforderungen der heutigen Gesellschaft an eine qualitativ hoch­wertige Schule zu erfüllen und den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten. Gerade im Ganztagesbetrieb ist es fast unmöglich, Schüler vorzeitig nach Hause zu schicken, weil sich Eltern auf feste Unterrichtszeiten verlassen wollen.

Der Beamtenstatus der Lehrer garantiert den Schulen Stabilität und Kontinuität, hält sie streikfrei und von Beeinflussungen von außen frei. „Löbel wäre sicher der erste, der lautstark schimpfen würde, wenn Lehrer kurz vor dem Abitur als Arbeits­kampfmaßnahme die Arbeit längere Zeit niederlegen würden“, mutmaßt VBE-Chef Gerhard Brand in einer ersten Stellungnahme.

Der VBE rät dem Vorsitzenden der Jungen Union, sich gründlicher mit der Ma­terie vertraut zu machen, bevor er Äußerungen von sich gibt, die sich nicht sonder­lich von Parolen an Stammtischen unterscheiden. Mit seinen Vorstoß, den Beam­tenstatus für Lehrer abzuschaffen, outet sich der JU-Chef als ein „Maulwurf“ in der Union oder zumindest als ein schwarz angestrichener Grüner. Sogar der Presse­sprecher der JU Biberach, Martin Pretzel, hat seinem Vorsitzenden auf der Face­book-Seite der Organisation gestern heftig widersprochen und eine Begründung für diesen Rundumschlag gefordert, der auch aus Sicht des VBE überflüssig und un­sinnig ist. „Ohne eine gesicherte Bildung für alle lässt sich kein Staat machen“, so Brand.

23. Januar 2012

Ein gutes neues Jahr

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr VBE wünscht Ihnen von ganzem Herzen ein gutes neues Jahr. Wir wünschen Ihnen Gesundheit, wir wünschen Ihnen Glück und Freude in Ihrem Tun und schöne Begegnungen. Es sind die Dinge, die man sich einander wünscht zum neuen Jahr. Aber was den Neujahrswünschen seltener zu entnehmen ist, sind die Wünsche für Geborgenheit und Vertrauen, für Anerkennung und Verständnis sowie für Sicherheit und Verlässlichkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Wünsche, die wir auch an unseren Dienstherrn richten.

Wir wünschen uns von ihm das Gefühl der Geborgenheit und des Vertrauens in unsere Arbeit als Profis für Bildung und Erziehung. Und dazu gehört, dass man uns in Ruhe und Kontinuität arbeiten lässt. Unser Beruf ist hart geworden, und mehr als die Hälfte von uns schafft es nicht mehr, gesund bis zum regulären Pensionsalter im Dienst zu bleiben. Da ist es nicht dienlich, wenn man uns von einer Ecke in die andere hetzt und unser Tun den Wechselströmen der Politik ausgesetzt ist. Die Frage nach Geborgenheit ist auch nicht kindlich naiv, sondern es ist die Voraussetzung für physische und psychische Gesundheit und somit auch eine Verpflichtung unseres Arbeitgebers gegenüber seinen Lehrerinnen und Lehrern. Wir fragen das Ministerium: „Wie sieht es aus mit der Geborgenheit?“

Wir wünschen uns Anerkennung und dazu gehört Wertschätzung. Wertschätzung, die sich auch in unserer Stellung als Beamte des Landes Baden-Württemberg ausdrückt und die uns stolz darauf sein lässt, unserem Land und der Gesellschaft dienen zu dürfen. Eine Anerkennung, die uns zeigt, welch ein hohes Gut Bildung für ein Land darstellt und welch hoher Wert somit auch unserer Arbeit zukommt. Einer Arbeit, die wir Beamte zuverlässig und ohne Unterbrechung durch Streiks leisten. Und an dieser Stelle wünschen wir nicht nur, sondern fordern für unsere Tarifbeschäftigten eine Überführung in den Beamtenstatus oder eine Gleichstellung in den Arbeitsbedingungen und der Besoldung. So, wie sie der VBE schon bei den Verhandlungen zur Länder-Entgeltordnung gefordert hat. Das hat auch etwas mit Anerkennung und Verständnis zu tun. Und da fragen wir die Landesregierung: „Wie sieht es aus mit der Anerkennung?“

Wir wünschen uns Sicherheit und dazu gehört auch finanzielle Sicherheit. Wir wünschen uns Verlässlichkeit, und dazu gehört, dass man Wort hält, wenn man sagt, die Beamten seien in der Vergangenheit schon genug belastet worden und weitere Einschnitte in der Beihilfe und bei den Versorgungsempfängern kämen nicht mehr in Frage. Eine Aussage, die die SPD noch vor der Wahl getroffen hatte. Es ist eine der Aufgaben Ihres VBE, sich dafür einzusetzen, dass die, die aus Beruf und aus Berufung der Gesellschaft dienen, dafür auch angemessen honoriert werden. Wir nehmen die SPD beim Wort und fragen: „Wie sieht es aus mit der Verlässlichkeit?“

Vor Jahren hat unser amtierender Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gesagt, wer in den öffentlichen Dienst gegangen sei, der habe gewusst, dass er nicht reich werden würde. Ohne Zweifel – aber im Eid des Beamten auf die Verfassung ist nicht auch noch das Gelübde der ewigen Armut enthalten; das ist der klösterlichen Abgeschiedenheit vorbehalten.

Wir werden ein ereignisreiches neues Jahr vor uns haben. Lassen Sie es uns engagiert angehen!

Es grüßt Sie herzlichst Ihr VBE Landesvorsitzender

Gerhard Brand

VBE-Stellungnahme zur Gemeinschaftsschule

Teil 1:

Eine neue Schulart in Baden-Württemberg:

Gemeinschaftsschule

(Auszug aus MKS-Papier)

 

Gründe für Gemeinschaftsschulen:

Die grün-rote Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt auch und in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Es ist uns Ansporn und Verpflichtung, beste Bildungschancen für alle zu schaffen. Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten, sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik. Dazu zählen selbstverständlich auch Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft. Wir wollen dabei alle Bildungseinrichtungen unterstützen, sich verstärkt auf die Unterschiedlichkeit der jungen Menschen einzustellen.

Ziele der Gemeinschaftsschule

Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen.

  • Jedes Kind bekommt die bestmögliche Förderung und erreicht den optimalen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen.
  • Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis von Demokratie.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Die Gemeinschafts-schule ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung an, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt wird und wo selbstverantwortlich geforscht, gearbeitet, gespielt, gelacht und gefeiert werden kann. Kurz: Die Gemeinschaftsschule ist ein Lebens- und Erfahrungsraum, in dem sich Persönlichkeiten entwickeln können, die in unserer Gesellschaft ihren Platz finden wollen und können. Schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen sollen ermöglichen, dass sich ein Maximum an individuellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt

Formen der Gemeinschaftsschule

In der Regel umfasst eine Gemeinschaftsschule die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die GMS in der Klassenstufe 10 eine genügend große Zahl von Schülerinnen oder Schülern mit Gymnasialniveau hat, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) zusätzlich anbieten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich. Insgesamt ergeben sich also vier Modellvarianten:

  • Klassenstufen 1-10
  • Klassenstufen 5-10
  • Klassenstufen 5-13
  • Klassenstufen 1-13

Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss.

Bildungspläne der Gemeinschaftsschule

Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr 2004. Im Rahmen der geplanten Reform der Bildungspläne 2015/16 bildet die Schnittmenge der Bildungspläne Hauptschule/Realschule/Gymnasium einen Basisplan für die Gemeinschaftsschule. Je nachdem, welcher Abschluss in der GMS angestrebt wird, gelten darüber hinaus die Bildungsstandards der entsprechenden Schularten. Die GMS arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule 2004.

Lehrkräfte an der Gemeinschaftsschule

Im Endausbau werden an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte aller Schularten unterrichten. Alle Lehrerinnen und Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt wer-den. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen

 

 

Schulabschlüsse der Gemeinschaftsschule

Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schüle-rinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II entweder an der GMS oder an einem allgemein bildenden Gymnasium

Teil 2:

VBE-Stellungnahme zur Gemeinschaftsschule:

Der VBE anerkennt die Absicht und Ziele der Einführung der Gemeinschaftsschulen als Bereicherung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg. Der VBE ist sich gleichzeitig aber auch bewusst, dass an den meisten Schulen/Schularten in Baden-Württemberg bisher gute Arbeit geleistet wurde und wird. Nationale Vergleiche legen dafür Zeugnis ab.

Der VBE meint dazu:

  • Zu fordern ist zunächst einmal eine klare semantische Trennung in der Begrifflichkeit im Umgang mit der neuen Schulart Gemeinschaftsschule in Abgrenzung zur Einheitsschule, Gesamtschule, Ganztagsschule und weiteren Schularten und –formen. Begriffe aus vorgeprägter politischer oder ideologischer Haltung als Synonyme sollen eher Verwirrung stiften und schaden jeder sachlichen Auseinandersetzung.
  • Eine Schule, in der jeder Schüler ausgehend von den unterschiedlichsten Voraussetzungen nach seinem individuellen Lernkonzept gefördert werden kann ist verantwortlich für ein Lernumfeld, in dem die Schüler ihre Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Da hat sowohl der Hochbegabte als auch das schwache Kind aus sozial schwierigem Umfeld im gemeinsamen Miteinander seinen Platz. Eine solche Schule könnte das Fundament für eine neue Sozialverträglichkeit in unserer Gesellschaft darstellen. Viele Diskriminierungen und Abwertungen im gesellschaftlichen Gefüge, deren Grundlagen bereits im System Schule gelegt werden, könnten damit abgebaut werden! Die Politik muss daher dringend insbesondere die neuen Gemeinschaftsschulen (eigentlich alle Schulen) in die Lage versetzen, dieses auch leisten zu können.
  • Wenn die Gemeinschaftsschule eine überzeugende Schulart werden soll, ist der Start ganz entscheidend. Dort sollten nur solche Schulen zum Zuge kommen, die jetzt schon einen weiten Teil des Weges hinter sich haben. Denn in anderen Schulen sind weder die Lehrkräfte, noch die Eltern, noch die Schulträger ausreichend vorbereitet. Ansonsten wäre die Zielsetzung dieser Schule im Wesentlichen gefährdet.
  • Die Qualität einer Schulart muss von Beginn an überzeugen, will sie eine Zukunft haben. Zwingend notwendige Anforderungen ab sofort:
    • Es muss die Sicherheit der Lehrerversorgung geschaffen werden. Dabei ist sowohl die Anforderung an zusätzlichen Stunden für die Unterrichts/Lernversorgung als auch für die Versorgung der Stunden für den gebundenen Ganztagsbetrieb zu sichern.
    • Über die vordringlich notwendige Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals muss der Qualitätsanspruch der Gemeinschaftsschule absolut gesichert sein. Die Gemeinschaftsschule wird zuallererst an ihrer Qualität ihre Existenzberechtigung nachweisen müssen!
    • Die Ausbildung der Lehrkräfte ist längst überfällig. Insbesondere der Umgang mit Heterogenität muss Schwerpunkt werden. Hier führt traditionelles Denken, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien würden in homogenen Gruppen arbeiten, absolut zum Irrtum und zum Hindernis! In keiner Schulart gibt es heute homogene Gruppen. Neues Denken ist hier angesagt – auch wenn das einige politische Gruppierungen nicht wahrnehmen wollen!
    • Die Kooperation der unterschiedlich beteiligten Schularten muss in eine verständliche und nachvollziehbare Form (z.B. nicht mit ev. „Zwangseinstellungen“ im Gymnasium) gebracht werden.
    • Kooperationsformen mit außerschulischen Partnern müssen dringend neu angedacht werden. Insbesondere der Ganztagsbetrieb fordert, das Leben in die Schule zu bringen. Kinder lernen nach aktuellen Forschungsergebnissen am meisten von konkreten Lebensbezügen (Prof. Hüther). Daher müssen Kontakte nach außen das Schulleben einer Gemeinschaftsschule erweitern. Institutionen und Einrichtungen im Lebenskreis der Schulen sollten selbstverständliche Bestandteile des schulischen Alltags werden. Schüler sollten am Leben lernen!
    • Über Elterninformation sollte die äußere Zustimmung abgesichert werden. Elternschulen/Elternkurse müssen Begleitinstrumente einer Gemeinschaftsschule werden.
    • Bei Schulträgern muss über umfassende Information für Klarheit und Sicherheit gesorgt werden.
  • Der Politik ist die Darstellung bisher nicht gelungen, dass es sich bei Gemeinschaftsschulen um „etwas völlig Neues“ mit einem völlig veränderten pädagogischen Konzept handelt. Ein Vergleich mit den traditionellen Schularten ist da sehr hinderlich! In der Öffentlichkeit ist vielfach der Eindruck entstanden, dass die Gemeinschaftsschule Ersatzschule für „auslaufende“ Hauptschulen oder als Standortsicherung für gefährdete Standorte bestenfalls als die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule gesehen werden kann!

Dadurch ist die Gemeinschaftsschule jetzt schon in ein gefährliches Fahrwasser geraten: Da sich vorwiegend Hauptschulen oder maximal Haupt/Realschulen für das Modell interessieren, ist das Gymnasium im Verständnis der Menschen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsschulen nicht vorhanden. Warum sollte da ein Gymnasialschüler auf eine Gemeinschaftsschule wechseln? Ein Stigma scheint vorbereitet, das schwer widerlegbar sein wird! Das Gymnasium muss in einer Gemeinschaftsschule von Anfang an im Boot sein!

  • Neben dem Lehrer als Lernbegleiter (vom Sonderschullehrer bis zum Gymnasiallehrer!) müssen externe Mitarbeiter wie Sozialarbeiter, Logo- und Ergotherapeuten, Heilpädagogen u.a. in das Schulleben einbezogen werden. Gerade durch die Mitarbeit der Sonderpädagogen in den neuen Schulteams würde der Sonderpädagogik eine breitere Bedeutung für alle Kinder/Jugendliche und eine feste Verankerung in dieser Schulart zukommen. Durch inklusives Arbeiten würde die Arbeit dieser neuen Schulart insbesondere aufgewertet.
  • Als sehr problematisch erscheint dem VBE die Vereinigung unterschiedlicher Lehrerqualifikationen in einer neuen Schulart. Lehrkräfte aus Sonderschule, Grundschule, Haupt/ Werkrealschule, Realschule und Gymnasium arbeiten mit unterschiedlichen Arbeitszeiten, unterschiedlichen Ausbildungszeiten und unterschiedlicher Besoldung in einer Schulart! Für den VBE ist damit eine große Baustelle vorprogrammiert!
  • Lerngruppen müssen den traditionellen Klassenverband ersetzen. Sie sind lerntheoretische und soziale Bezugspunkte des Einzelnen. Aber Stammgruppen müssen gerade für schwächere Kinder den notwenigen Halt und die angemessene Geborgenheit bieten. Das erfordert natürlich neben der personellen auch eine sächliche Voraussetzung: räumliche Umgestaltung von Klassenzimmern zu Lernwelten, Schaffung von Lern- und Kommunikationsplätzen und Rückzugsmöglichkeiten für Individualität.
  • Das Problem der wohnortnahen Schule bei rückläufigen Schülerzahlen kann auch durch die Einführung der Gemeinschaftsschule nicht gelöst werden. Es ist an der Zeit, den Schulen und Schulträgern hier „reinen Wein“ einzuschenken und nicht falsche Hoffnungen zu schüren, die nachher zu maßlosen Enttäuschungen führen! Schulschließungen in Flächengebieten werden nicht zu verhindern sein. Hier tut die Wahrheit weh! Politik muss aber zur Wahrheit stehen!
  • Für die Schulträgerschaften ist die Klärung des Umgangs mit der Frage nach der Schulraumsituation und der damit verbundenen Bezuschussung durch die Landesregierung zu klären. Insbesondere sind beim Problem der „Inklusiven Bildung“ viel Fragen offen (Personalsituation, Klassen/Lerngruppengrößen, Behinderten-Ausstattung, Materialausstattung)
  • Zu begrüßen ist, dass Gemeinschaftsschule nur in gebundener Ganztagsschulform stattfinden soll. Denn nur in gebundener Form ist verbindliches individuelles Arbeiten möglich und planbar! Der Lernraum Schule kann nur dadurch zum Lebensraum Schule werden! Dabei ist aber das personelle Problem drückend. Nicht-unterrichtliche Zeiten sollten mit pädagogischem Stammpersonal, das von der Schule auf die Situation vor Ort abgestimmt ausgewählt wird und nicht mit vom Schulträger beschäftigten 400-Euro-Kräften versorgt werden!
  • Integrative Modelle kommen bei der Leistungseinforderung in Erklärungsnot. Es muss jetzt deutlich herausgearbeitet werden, wie die unterschiedlichen  Leistungsniveaus (Sonderschulniveau bis Gymnasialstandard) erreichbar und kompatibel sind.
  • Die Abschlussniveaus der einzelnen Schularten müssen wegen eventuell notwendiger Mobilität der Familien und der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen gesichert sein.
  • Der Ausbau integrierter und integrierender Lernformen über das traditionelle Schulartenverständnis hinaus in einer Schulart und die damit unweigerlich verbundene neue Organisationsstruktur in der Lehrkräfte aller Schularten arbeiten, eröffnet den Einstieg in die Neugestaltung des überkommenen Dienstrechtes im Lehrerberuf. In der Gemeinschaftsschule sind alle Lehrer im gleichen Boot („Alle Lehrer sind Lehrer“)!  „Alle Lehrer sind heute universitär ausgebildete Expertinnen/en, die lehren, erziehen, beraten, und innovieren“ wie der Deutsche Bildungsrat 1970 zusammengefasst hat. Hier fordert der VBE erneut die Gleichwertigkeit der Lehrämter ein!

Der VBE begrüßt jede Weiterentwicklung unseres Schulwesens, die zur Verbesserung von Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen beiträgt. Der VBE sieht eine solche Möglichkeit in der Einführung der Gemeinschaftsschule dort gegeben, wo die Gemeinschaftsschule von allen Beteiligten gewollt und akzeptiert ist und die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zukünftigen positiven Ergebnissen steht der VBE offen gegenüber und wird diese Entwicklung unterstützend begleiten.

Er bemängelt Fehlentwicklungen bei der Einführung solcher Schulen wie Zeitmangel, Informationsdefizite, nicht definierbare Rahmenbedingungen, pauschalierende Qualitätsaussagen, „Hoffnungsschinderei“ für geplagte Schulträger, fehlende Bildungspläne, ungeklärte Situation für Unterstützungssysteme (z.B. Päd. Assistenten).

Eine solche Einführung mit gewaltigen handwerklichen Fehlern hat die zu begrüßende Zielsetzung dieser Schulart durchaus nicht verdient!

„Nichts ist so konstant wie die Veränderung – in der Gesellschaft – so auch in der Schule!“

Beschluss Landesvorstand 17.01.2012

Verantwortlich: Otmar Winzer, Stellvertretender VBE-Landesvorsitzender

VBE empfiehlt Wechsel der Sichtweise:

Schulbesuch nicht als lästige Pflicht, sondern wieder als ein Privileg ansehen

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg empfiehlt einen Paradigmenwechsel in der Einstellung zur Bildung. Der tägliche Schul­besuch sollte von allen Beteiligten nicht als ein notwendiges Übel und lästige Pflicht, sondern als Vorrecht und als eine wertvolle Chance zur Persönlich­keitsentwicklung angesehen werden. Da Unterricht und Schulbücher nicht di­rekt bezahlt werden müssen, wissen viele gar nicht, wie viel Geld die Öffent­liche Hand Jahr für Jahr in Kindertagesstätten und Schulen pumpt, um allen Kindern und Jugendlichen größtmögliche Bildungschancen anzubieten.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Wenn die Gesellschaft das Bildungssystem ständig in Frage stellt und Lehrern im Allgemeinen nur wenig zutraut, spüren auch die Schüler diese Ablehnung und emp­finden den Schulbesuch immer mehr als Last, denn als Lust. Für ein erfolgreicheres Lernen wäre es förderlicher, wenn es wieder als ein “Privileg“ angesehen werden könnte, in eine öffentliche Schule gehen zu dürfen, versichert der VBE-Sprecher. Es gab Zeiten, da genossen nur Kinder von Privilegierten – von Adligen und Be­güterten – (Haus)Unterricht. Heute, wo es eine allgemeine Schulpflicht gibt und fast alle anfallenden Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, haben Schulen permanent gegen ihr schlechtes Image zu kämpfen, müssen unmotivierte Schüler durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Paragraf 90 Schulgesetz, durch Bußgelder oder polizeiliche Zuführung vom Schulschwänzen abgebracht werden.

Werden Eltern wegen des ungebührlichen Verhaltens ihres Kindes im Unterricht zu einem Gespräch in die Schule geladen, sehen Lehrer auf Elternseite nicht etwa Einsicht und das Bemühen, nach gemeinsamen Lösungswegen zu suchen, sondern erfahren meist Attacken und Vorwürfe, dass dem Kind Unrecht widerfahren ist.

Um Kindern und Jugendlichen ein optimales Lernen zu ermöglichen, ist es un­umgänglich, dass Schüler gerne zur Schule gehen und dass in einer entspannten und anregenden Atmosphäre gelehrt und gelernt werden kann. Dabei ist nicht „Ku­schelpädagogik“ angesagt, sondern ein positives und leistungsorientiertes Lern­klima. Unzufriedenheit, Dauerkritik und ständiges Nörgeln sowie permanenter akti­onistischer Reformdruck auf Schulen lähmen das Denken von Schülern und Leh­rern und führen im Endeffekt zu noch schlechteren Ergebnissen. Die Politik hat da­für zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen an den Schulen stimmen. Denn auch der ständige Kampf um Ressourcen lenkt von den eigentlichen Aufgaben ab.

14. Januar 2012

VBE: Groll gegen Politiker nicht die Schüler spüren lassen

Auch 2012 mit gewohnter Einsatzfreude zu einem guten Schulklima beitragen

Stuttgart. Nach Auffassung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg können Pädagogen das neue Jahr auch als Chance sehen, die Schulen positiv voranzubringen. Alle Lehrer sollten sich mit ganzer Kraft am Schulentwicklungsprozess beteiligen und sich nicht aus Groll gegenüber der Politik verweigern. An den Schulen müsse eine positive Aufbruchsstim­mung spürbar werden, selbst wenn die eine oder andere Schule wegen feh­lender Schüler wohl geschlossen werden muss. „Wer nicht mitgestaltet, wird nur noch verwaltet“, so der VBE-Sprecher.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Der Lehrerverband hat Verständnis, wenn Pädagogen aufgrund der in letzter Zeit gemachten negativen Erfahrungen manchem Politiker gegenüber Groll im Herzen hegen. Die meisten Lehrer ließen sich jedoch schon seither trotz eher ungünstiger Rahmenbedingungen an den Schulen nicht davon abhalten, den Un­terricht nach ihren Möglichkeiten für die Schüler optimal zu gestalten.

Nach Auffassung des VBE wäre es falsch, wenn Pädagogen angesichts des zu­nehmenden Druckes resignierten oder sich wegen der als ungerecht empfunde­nen Sparpläne der neuen Landesregierung frustriert in die Schmollecke zurück­zögen. Professionelle Lehrer lassen ihren berechtigten Ärger nicht die Schüler spüren, sondern engagieren sich gewerkschaftlich. „Sie tragen den Streit mit den politisch Verantwortlichen aus und nicht in die Klassenzimmer hinein“, ver­sichert der VBE-Sprecher.

Immer mehr Lehrer setzen sich als Bildungs- und Erziehungsprofis an die Spitze einer pädagogischen Bewegung und bringen frischen Wind in die Schu­len. Der VBE fordert alle Lehrkräfte auf, sich den neuen Aufgaben zu stellen und im kommenden Jahr das schulische Leben wieder mit allem, was dazuge­hört, pädagogisch zu gestalten.

Der VBE-Sprecher ermuntert die Kollegien: „Lassen Sie sich durch die vielen Großbaustellen nicht abschrecken! Machen Sie das Beste aus den gegenwärtigen Zeiten! Tragen Sie als Fachleute für Bildung und Erziehung mit gewohnter Ein­satzfreude und Ausdauer auch 2012 zu einem guten Klima an den Schulen bei.“

1. Januar 2012