VBE skeptisch: Die Übergangsquoten auf Realschulen und Gymnasien steigen – aber auch die Abschlüsse?

Vor allem seit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung dür­fen sich Realschulen und Gymnasien über eine erhöhte Nachfrage freuen. Eltern „versuchen“ trotz einer anders lautenden Empfehlung, ihrem Kind den höherwer­tigen Abschluss zu ermöglichen. Das Kultusministerium tut ein Übriges, indem es die steigenden Übergangszahlen – insbesondere von Kindern mit Migrationshin­tergrund – als Erfolg verkauft, so, als hätten die Schüler schon allein mit dem Übertritt auf das Gymnasium das Abitur bereits in der Tasche.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig
Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht mit Sorge, dass die Übergangsquoten auf die weiterführenden Schulen Jahr für Jahr statistisch penibel erfasst werden, nicht jedoch zu den an der gewählten Schulart realiter erreichten Ab­schlüssen in Korrelation gesetzt werden. Ein hoher Übergang auf das Gymnasium be­deutet eben nicht gleichzeitig das Ansteigen der Schüler mit erfolgreichem Abitur.

Mit einer Übergangsquote von 65 Prozent auf das Gymnasium liegt die Stadt Heidel­berg im oberen Bereich. Wenn in großen Städten wie Stuttgart oder Mannheim nicht einmal zehn Prozent der Kinder in einer Haupt- oder Werkrealschule angemeldet wer­den, spricht das jedoch nicht unbedingt für eine signifikante Steigerung des Leistungs­vermögens und Leistungswillens der anderen Schüler.

Von den Realschulen und Gymnasien hört man sehr deutlich, dass viele Schüler stark unterstützt werden müssen, um den Anforderungen überhaupt entsprechen zu können. „Die Schüler sind überfordert und besuchen die falsche Schulart“, heißt es dann schnell. Zu Recht fordern Realschulen und Gymnasien mehr Unterstützung bei dieser neu zu­sammengesetzten Schülerschaft. Heterogenere Klassen können nur mit mehr Zeit, inten­siverer Betreuung und damit auch mit kleineren Klassen auf Dauer erfolgreich sein.

In den Stufen 7 und 8 müssen einige Haupt-/Werkrealschulen sowie Realschulen zu­sätzlich neue Klassen bilden. Sogenannte „abgeschulte“ Schüler, die meist zum wieder­holten Male sitzengeblieben und somit an der gewählten Schulart „gescheitert“ sind, füllen plötzlich die Klassen in der Schulart, in die man das Kind nach der vierten Klasse eigentlich nicht stecken wollte. Statistiken darüber werden nicht geführt. „Sollte es dann gar keine Hauptschule mehr in der Region geben, weil sie sukzessive alle geschlossen worden sind, wird die neue Gemeinschaftsschule zum Auffangbecken der Gescheiter­ten“, mahnt der VBE-Sprecher und fordert, jetzt Zahlen auf den Tisch zu legen.

Realschule

Bildungsfahrt ins Ungewisse

„Irrtümer haben ihren Wert. Jedoch nur hier und da. Nicht jeder der nach Indien fährt entdeckt Amerika.

(Erich Kästner)

Sehnen Sie sich auch manchmal nach Niedersachsen? Dass wir uns einmal – zumindest ganz kurz – wünschen würden Lehrer in Niedersachsen zu sein, hätten wir  nie für möglich gehalten. Aber Niedersachsen hat scheinbar etwas, das wir hier seit Jahren kaum mehr erkennen: Vernunft in der Bildungspolitik. Wir zitieren  den niedersächsischen Kultusminister Herrn  Stephan Weil (SPD) im SPIEGEL Interview („Druck und Stress“, SPIEGEL 6/2014 S. 15).

Befragt zu einer Schulstrukturdebatte antwortete er: „Für die Eltern und Schüler soll es ein gutes Schulangebot ihrer Wahl geben….Ich lehne es ab, eine Schulform künstlich schlechter zu behandeln, um die andere zu fördern.“ In Niedersachsen gibt  es neben Gymnasien und Gesamtschulen selbstverständlich auch Realschulen, denn es soll ja, wie wir nun wissen, ein gutes Schulangebot nach Wahl der Eltern und Schüler geben. In unserem Musterländle hat die Landesregierung mit der „künstlichen schlechter Behandlung“ von erfolgreichen Schulformen wie den Realschulen deutlich weniger Probleme.

Wie kommen wir zu dieser Behauptung?

In Baden-Württemberg haben wir ein Ungleichgewicht in der Ressourcenzuteilung der unterschiedlichen Schularten. Dabei ist die Realschule stark benachteiligt. Die Realität an Realschulen ist wie folgt:

–       Geringste finanzielle Zuweisung

–       Geringste Stundenzuweisung für individuelles Lernen

–       Bildungsplan 2015:

  • Wegfall der RS Profile wie Soziales Engagement, WVR und Technisches Arbeiten
  • Kürzung des Faches Deutsch um 2 Stunden
  • Rückkehr zu einstündigen Fächern

Vielleicht sind hier in Baden-Württemberg die Lösungen einfacher. Wenn z.B. nach Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung derzeit jeder 10te Schüler auf einer Realschule nicht mehr weiß, wo vorn und hinten ist  (bei Ansicht der Hefte mancher  Fünftklässler weiß es auch die Lehrkraft nicht) ist die Lösung  a la Kultusministerium ganz einfach: Die Realschule wird Gemeinschaftsschule, denn da gibt es keine Noten mehr, kein Sitzenbleiben. Da gibt es bessere Bedingungen, mehr Stunden, mehr Fördermöglichkeiten, mehr Individualität, mehr Alles. Der erfolgreichen Schulkarriere steht also nichts mehr im Weg. Tja, so einfach ist das. Und wenn es schiefgeht, kümmern sich halt die Ausbildungsbetriebe um Bildungsdefizite. Das kostet das Land Null Euro.

Hier bei uns in Baden-Württemberg ist ständig die Rede von der guten Bildung, maßgeschneidert und chancengleich, natürlich gerecht und individuell. Dagegen ist ja auch gar nichts einzuwenden, im Gegenteil. Allerdings muss man vernünftig über den Weg zu diesen Zielen diskutieren dürfen und Sachargumente sind dabei durchaus hilfreich.

Selbsternannte oder von Ihrer Partei ernannte BildungsexpertInnen träumen von einem romantisierten Bildungsideal, dem leider der Alltag und die Realität der Kinder und Jugendlichen in der heutigen Zeit entgegenstehen. Es ist nun mal nicht nur die Schule, die für den Bildungserfolg verantwortlich ist, was uns Lehrer jedoch nicht aus der Verantwortung entlässt.

Aber sind wir einmal ehrlich: Sind die Forderungen nach Lernen statt Lehren, nach mehr Selbstverantwortung der Kinder im Unterricht wirklich neu? Natürlich nicht. Wir alle haben im Studium, Anwärterschaft und im Berufsleben bereits sehr viele Erfahrungen zu diesen Thesen gesammelt. Deshalb wissen wir, dass dies zwar im täglichen Unterricht seinen Stellenwert hat, aber nicht eine ganze Schulreform trägt.

Man würde jetzt gerne genervt abwinken, aber das können wir alle noch nicht, solange diese Bildungsideale bar jeder Wissenschaftlichkeit die Grundlage für die projektierten Erfolge der Schulreform ist. Wie sagte Peter Fratton, der in seinem Heimatland Schweiz auf der ganzen Linie gescheiterte Bildungsberater der SPD bei einer Anhörung im Landtag?  „Ich habe keine Ahnung, was dabei herauskommt, aber schön falsch ist auch schön“ auf Fragen nach der Beweisbarkeit seiner Thesen zur Gemeinschaftsschule. Solch einem „Experten“ überlässt man also die Umgestaltung eines einst effektiven und erfolgreichen Bildungssystems.

Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass natürlich die eigentlichen Pädagogen, wir Lehrkräfte an den Schulen, dann doch noch zum Zug kommen. Und zwar als oftmals der Verzweiflung nahen Gruppe derer, die diese theoretischen Entwürfe und Gedankenspiele umsetzen müssen. Gerne auch in der Freizeit. Nicht alle Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen freuen sich über das hohe Maß an Mehrarbeit. Ihre Schulleiter schwärmen häufig von dem zusätzlichen Engagement ihrer Lehrkräfte. Geradezu euphorisch scheint die Stimmung. Wie nachhaltig ist jedoch dieser Kraftakt? Werden hier nicht mehrheitlich Kolleginnen und Kollegen verheizt? Diese Fragen müssen erlaubt sein.

Dr. Matthias Burchardt (Uni Köln, Institut Bildungsphilosophie) nennt die Frattons Thesen „eine krude Mischung aus Anti-Pädagogik und Konstruktivismus, was da für ein sozialpsychologisches Großexperiment diene.“ (Stuttgarter Zeitung 05.07.13). In ganz Deutschland, in Medien wie Zeit, FAZ und Spiegel fragt man sich, was hier eigentlich los ist.

Realschulen sind in Baden-Württemberg immer noch fest verankert. Realschulen sind die Schulen des gesellschaftlichen Aufstiegs und der sozialen Mitte. 52 % der Hochschulzugangsberechtigungen werden über den zweiten Bildungsweg erlangt. Didaktische Konzepte und Methoden des individuellen Lernens sind an Realschulen schon lange fester Bestandteil des Unterrichts. Realschulen haben bewiesen, dass sie hervorragende Ergebnisse liefern. Auch die Bevölkerung Baden-Württembergs stimmt uns hier zu. Eine dimap-Umfrage im Auftrag der CDU Fraktion vom  Oktober 2013 hat dies deutlich gemacht (vgl. Artikel „Umfrage bestätigt hohes Ansehen der Realschule“).

Es ist dem Realschulreferat des VBE völlig unbegreiflich, wie eine Landesregierung sich diesen Wünschen und Ansichten der Bevölkerung verschließen kann.

Realschulen haben die heterogenste Schülerschaft und die größten schulpolitischen Herausforderungen zu stemmen. Aus diesem Grund fordert das VBE Realschulreferat erneut:

Ergebnisoffene Schulentwicklung statt Schulabwicklung!

Gleiche Rahmenbedingungen (Sachmittel, Stundenzuweisung,…) für alle Schularten!

Mehr Lehrerstellen für individuelle Lernzeiten an Realschulen!

Erhalt des Realschulprofils im neuen Bildungsplan!

Erhalt der Qualität der Mittleren Reife!

Rückkehr der pädagogischen Vernunft in die Schulpolitik!

Ein Anliegen ist dem Realschulreferat des VBE Baden-Württembergs bei allen kontroversen Diskussionsbeiträgen jedoch am wichtigsten: In erster Linie geht es immer noch um Kinder, Menschen, die wertvoll sind und besonderen Schutz in allen Belangen benötigen. Wir geben zu bedenken, dass alles, was der Schulart verwehrt wird, letztendlich den Schülerinnen und Schülern verwehrt wird. Und es gibt nun einmal knapp 250.000 Realschülerinnen und Realschüler in unserem Land, die die Realschule als ihre Schule gewählt haben.

Andrea Friedrich,  Alexander Oberst (Referat Realschulen Baden-Württemberg)

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und anderer Vorschriften

Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen

1.    Grundsätzliches (§4a, Abs.1)

Der VBE begrüßt die Einigung der Kommunalen Verbände mit der Politik über die Einführung der Ganztagspädagogik in der Grundschule sowie den Grundstufen der Förderschulen nach über 40 Jahren des Versuchs- und Modellcharakters von Ganztagsschulen und somit die Absicherung dieser Schulform über den Landeshaushalt.

Ebenso begrüßt der VBE die Sicherung einer „Pädagogik des ganzen Tages“ in der in „einer rhythmisierten Tagesstruktur, Unterricht, Übungsphasen, Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivpausen und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit“ unter Beteiligung außerschulischer Partner verschmelzen sollen. Außerschulische Partner bereichern das schulische Angebot im Ganztagsbetrieb. Der VBE weist aber auf Probleme hin, die in der Tagesgestaltung im Bereich der Förderschule in Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen bestehen können.

Der VBE sieht das vorgestellte Konzept auf dem richtigen Weg, weil die Ganztagsschule in der Grundschule „ein Beitrag zur sozialen Gestaltung der Gesellschaft, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“ darstellt. Sie ermöglicht „herkunftsbedingte Benachteiligungen aufzulösen und mehr gelingende Bildungsbiographien von Kindern“.

 

2.    Gesetzesänderung §4a, Abs.2

Zu begrüßen ist die Hervorhebung des Elternwillens und die damit verbundene Einführung einer Wahlform. Diesen in der Ganztagspädagogik bisher nicht existierenden Begriff gilt es allerdings nach Auffassung des VBE genauer zu definieren! Freie Wahlform könnte Eltern suggerieren, dass sie schulische Angebote frei auswählen können. Dem ist allerdings nicht so, da sich die Wahl lediglich auf die von der Schule gewählte Form der Schule nach dem vorgelegten Konzept bezieht. Somit sind nicht beispielsweise Nachmittage des Schulbesuchs oder bestimmte Freizeitangebote frei auszuwählen, sondern nur die Teilnahme am Ganztagsbetrieb oder die Nicht-Teilnahme am Ganztagsbetrieb. Danach richtet sich dann die Schulpflicht.

Daher schlägt der VBE eine Textergänzung in Absatz 2 vor: „ In der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnahme an der von der Schule gewählten Form.“

Der VBE bewertet auch die Möglichkeit für Eltern zum Schulwechsel, wenn die gewünschte Form vor Ort nicht existiert (Schulbezirkswechsel). Allerdings weist er auf den hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand hin. Zu überdenken wäre an dieser Stelle die Aufhebung der Schulbezirke im Zuge einer notwendigen Schulentwicklungsplanung auch für Grundschulen.

 

3. Gesetzesänderung §4a, Abs.3

Als nicht sehr gelungen bezeichnet der VBE die geplante Gestaltung der Mittagspause. Dabei anerkennt er das Bemühen um eine Einigung zwischen den Kommunalen Verbänden und dem Land bezüglich der zu regelnden Finanzierung. Wenn in Abs.1 eine Pädagogik des ganzen Tages garantiert wird, wirkt die Mittagspause wie ein Störfaktor im Tagesbetrieb. Die Schulpflicht endet mit der Mittagspause und greift nach der Mittagspause wieder. In dieser schulpflichtfreien Zeit entstehen nach Auffassung des VBE drei Gruppen von Kindern:

  • Kinder, die am Essen teilnehmen
  • Kinder die nach Hause gehen
  • Kinder, die in der Schule über Mittag verbleiben

Zum einen verweist der VBE auf den hohen Aufsichtsbedarf in dieser Zeit und zum anderen bedauert der VBE, dass die pädagogische Dimension des gemeinsamen Mittagstisches für Kinder dadurch eine Verfremdung erfährt. Auch wird die Gesamtverantwortung der Schule durch die Verlagerung der Zuständigkeit auf den Schulträger in der Mittagspause ausgehöhlt. Eine Interessenkollision zwischen der Zielsetzung und der Organisationsform ist an dieser Stelle eindeutig festzustellen!

 

4. Gesetzesänderung §4a, Abs.4

Die Beantragung einer Ganztagsschule durch den Schulträger bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Dem ist zunächst zuzustimmen. Allerdings macht der VBE eindringlich darauf aufmerksam, dass die wesentlichen Gestalter der Ganztagsschule im Kollegium einer Schule sitzen. Ein Ganztagsschulbetrieb fordert vom Kollegium zusätzliche Einsatzbereitschaft und eine wesentlich höhere Kommunikationsbereitschaft. Wenn nun das Kollegium aus dem Beantragugsprozess weitgehen ausgeschlossen wird, ist diese Nichtbeteiligung eher demotivierend! Daher fordert der VBE die Beteiligung von GLK und Schulkonferenz!

 

5.   Ganztagsschule – Qualität zählt

Der Ganztagsschule in der Grundschule wachsen in unserer sich verändernden Gesellschaft immer mehr Familien unterstützende, Familien ergänzende oder gar Familien ersetzende Funktionen zu. Daher steht für den VBE der Qualitätsanspruch an oberster Stelle. Für den VBE gehören zu einem gelingenden Ganztagskonzept 4 Grundanforderungen:

  • Rhythmisierung der Tagestruktur
  • eine neue Lernkultur
  • der gemeinsame Mittagstisch
  • der pädagogisch organisierte Freizeitbereich

 

5.1 Rhythmisierung:

Die Voraussetzungen, dass Rhythmisierung nach dem Gesetzentwurf gelingen kann sind gegeben. Störenfried ist dabei zum einen die wenig strukturierte Mittagspause (s.o.) und zum anderen die freie Gestaltung des Schulkonzeptes vor der Beantragung. Dort ist die ganze Spannbreite von der verbindlichen Form bis zur völlig offenen Form (Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag) möglich. Somit sind nicht in jedem Konzept Möglichkeiten zur Rhythmisierung enthalten. Während Rhythmisierung die Abwechslung von Phasen der Anspannung und Entspannung und somit die Verteilung der Lern- oder Arbeitsphasen – auch Unterricht – über den ganzen Tag vorsieht, kann in der offenen Form mit Unterricht am Vormittag nicht rhythmisiert werden. Dieses „Manko“ muss vor der Beantragung allen Beteiligten bewusst sein! Die in der STEG-Studie nachgewiesenen Erfolge der Ganztagsbetreuung treten nur ein, wenn die Qualität des Angebotes stimmt und wenn die Teilnahme von hoher Dauer ist.

5.2 Lernkultur

Für den VBE steht die Verbesserung der Lebens- und Lernbedingungen unserer Kinder im Vordergrund. Heterogenität und Individualität stellen an den Lernprozess veränderte und erweiterte Anforderungen. Das Arbeiten im offenen Unterricht, mit Lernplänen, Portfolios und individuellen Förderplänen u.a. muss zum Garant von Bildungsindividualität werden. Dazu sind Veränderungen in der Lehrerausbildung und in der Fortbildung notwendig. Lehrkräfte an Ganztagsschulen müssen ein hohes Maß an Identifizierung mit der Ganztagspädagogik aufweisen. Diese muss schon im Studium grundgelegt werden. Auch sollte die Besetzung von Ganztagsschulen mit Lehrkräften nicht auf dem Versetzungsmarkt, sondern über schulscharfe Stellenausschreibungen vollzogen werden können.

Für den Lernbereich in der Ganztagsschule sollten im Personalbereich qualifizierte Fachkräfte eingestellt werden können, um Lernangebote entsprechend oder zusätzlich einrichten zu können!

5.3 Mittagstisch

Das gemeinsame Mittagessen soll den Kindern ein zusätzliches Gemeinschaftserlebnis ermöglichen. Die Hinführung zur gesunden Ernährung, der Umgang mit der eigenen Gesundheit, Vermittlung allgemein gebräuchlicher Tischsitten, Hygieneschulung, Kommunikation am Tisch u.a. sind nur einige Merkmale, die die pädagogische Funktion des Mittagstisches untermauern. In der Annahme, dass Kinder, die zum Mittagstisch die Schule verlassen, diese Funktion zu Hause erleben, sollten den Kindern beim Mittagstische in der Schule diese Werte vermittelt werden können. Deshalb wächst dem betreuenden Personal eine besondere Verantwortung zu.

5.4 Freizeitpädagogik

Die Grundschule ist die Schulart, die den wenigsten Unterricht und somit den größten Freizeitbedarf aufweist. Deshalb sollte den Werten der Freizeitpädagogik eine tragende Rolle für die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder zufallen. Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Konfliktfähigkeit, Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Übernahme von Verantwortung für sich und andere, Sensibilität u.a. sind Werte, die die Entwicklung und Stärkung unserer Kinder wesentlich unterstützen: Es sind Schlüsselqualifikationen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben! Deshalb benötigt man für die Umsetzung ein ausgebildetes System von gebundenen und ungebundenen Freizeitangeboten. Hier kommt der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie sie die Gesetzesvorlage vorsieht, eine bedeutende Rolle zu. Das Angebot muss sich am Bedarf und den Möglichkeiten der Kinder orientieren. Auch hier ist insbesondere im Förderschulbereich auf die besonderen Bedingungen einzugehen.

5.5 Schulleitung

Neben dem Kollegium kommt der Schulleitung als Organisator und Motor des Ganztagsbetriebs eine ganz besondere Rolle zu. Sie soll auf der einen Seite das Konzept und das Tagesprogramm des Betriebes organisieren und auf der anderen Seite die personale Situation durch Auswahl, Einstellung und Arbeitsverträge gestalten. Ferner ist vorgesehen, dass der Schule ein Haushalt zur Budgetierung von Lehrerstunden speziell für den Ganztagsbetrieb zugeführt werden soll, der von der Schulleitung berechnet und verwaltet werden muss. Bei beiden Auftragsbereichen ist noch nicht klar, wie die rechtliche Situation gestaltet werden kann. Schule als nicht rechtsfähige Einrichtung muss dafür erst umgestaltet werden. Schulleiter/innen sind dafür zunächst einmal nicht ausgebildet. Nur wenn der rechtliche Rahmen stimmt, kann dieser Arbeitszuwachs auch verantwortungsbewusst übernommen werden. In jedem Fall ist eines jetzt schon klar: Die dafür vorgesehene 1 Anrechnungsstunde Arbeitszeit ist ein Hohn! Auch wenn durch die Budgetierung eine zusätzliche Stunde bezahlt werden kann, reicht das Arbeitszeitangebot niemals aus! Angemessen wäre nach Auffassung des VBE, dass jeder Gruppe eine Anrechnungsstunde zugesprochen wird!

5.6 Schulbauförderrichtlinien

Eine Ganztagsschule hat einen spezifischen Raumbedarf. Lernen, Spielen, Toben, Ruhen, Essen, Arbeiten haben im Tagesablauf ihre besondere Bedeutung. Dafür sind spezielle Raumgestaltungen notwendig. Die Schulbauförderrichtlinien sollten endlich – wie schon lange versprochen – angepasst werden. In diese Richtlinien sind auch Umgestaltungen von bestehenden Gebäuden aufzunehmen. Die Entscheidung für eine Ganztagsschule hängt in den Gemeinde- und Stadträten im Wesentlichen vom finanziellen Spielraum ab!

5.7 Haushaltsvorbehalt

Ein Haushaltsvorbehalt wie ihn der Gesetzesvorschlag zur Ganztagsschule in der Grundschule vorsieht ist zweifelsfrei kontraproduktiv. Wenn man von mehr Bildungsgerechtigkeit spricht und vom Ausgleich sozialer Disparität in der Gesellschaft hat das Diktat des Geldes keinen Platz. Wenn der Finanzminister das Sagen hat, steht Bildung in der zweiten Reihe! So wird die Schuldenbremse zur Bildungsbremse!

In diesem Zusammenhang (Sparzwang) sieht der VBE auch die Streichung der Verlässlichen Grundschule, für den Fall, dass der Ganztagsbetrieb nach dem neuen Gesetz beantragt wird: Wegfall der Landeszuschüsse für kommunale Betreuungseinrichtungen (auch Hort)! Hier wird auf dem Rücken von kleinen Kindern und deren Familien am falschen Ort gespart! Denn davon betroffen sind auch Eltern von Kindern aus dem Regelbetrieb. Und für die ändert sich durch die Einführung der Ganztagsgrundschule eigentlich nichts. Ihnen bleibt die Hoffnung, dass die Betreuung durch die Kommune übernommen wird. Der VBE fordert den Erhalt dieser Einrichtungen!

5.8 Termingestaltung

1. Termin: 28. März 14                                     Interessenbekundung an das SSA

2. Termin: 30. April 14                                    Antragseingang über SSA an das Ministerium

Da Informationen zur Antragstellung auch über den Städte- und Gemeindetag bei den Schulträgern ankommen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger angesagt!

 

Unter Mitarbeit von Steffi Bange, Uschi Mittag Gerhard Müller und Johannes Knapp zusammengestellt von Otmar Winzer – 03/2014

Tarifverhandlungen mit der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) zur Lehrkräfte-Entgeltordnung

Bernhard Rimmele, Referatsleiter Tarifbeschäftigte im VBE Baden-Württemberg

Der VBE fordert: Gleicher Lohn für die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer. Endlich die Benachteiligung gegenüber den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen aufheben.

Der VBE als Einzelgewerkschaft und Berufsverband ist Mitglied beim Deutschen Beamtenbund (dbb) und mit Sitz und Stimme in der Bundestarifkommission vertreten. Somit sitzt der VBE mit am Verhandlungstisch, wenn über die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte entschieden wird. Jetzt hat die TdL beschlossen, mit dem dbb in Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung-Lehrkräfte zu treten. Der Verhandlungsauftakt fand am 20. Feb. 14 statt.

Hintergrund: Die tarifbeschäftigten Lehrkräfte erhalten gegenüber ihrer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen Monat für Monat ein um mehrere Hundert Euro geringeres Nettogehalt. Dieser Einkommensunterschied hat sich in Jahrzehnten auf Grund steigender Sozialversicherungsabgaben aufgebaut. In allen bisherigen Tarifrunden ist es den Berufsverbänden und Gewerkschaften nicht gelungen, die Verweigerungshaltung in Sachen Abschluss einer tariflichen Entgeltordnung für Lehrkräfte aufzubrechen. Die Länder als Arbeitgeber legen nach wie vor in Eingruppierungsrichtlinien einseitig fest, welche Eingruppierungen tarifbeschäftigte Lehrkräfte  erhalten. Die tarifbeschäftigten Lehrkräfte sind noch die einzige Berufsgruppe im öffentlichen Dienst ohne Eingruppierungstarifvertrag.

Jetzt musste die TdL erkennen, dass im Verteilungskampf  um den besten Berufsnachwuchs der Lehrerberuf für Hochschulabsolventen immer weniger attraktiv ist. Zumal in einigen Bundesländern Ostdeutschlands die Lehrkräfte nur als Tarifbeschäftigte eingestellt werden und damit erheblich weniger verdienen als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Westen. Je nach Steuerklasse beträgt das Einstiegsgehalt für eine Lehrkraft mit Entgeltgruppe E 11 nur zwischen 1470 – 2047 € Netto im Monat. Die TdL versicherte dem dbb, ernsthafte Verhandlungen zu führen und eine umfassende Lösung anzustreben.

Der VBE setzt sich dafür ein, dass bis zum Beginn der nächsten Tarifrunde 2015 eine Lehrer-Entgeltordnung  (abgekürzt auch L-EGO genannt)vereinbart werden kann, die die Einkommensunterschiede erheblich minimiert. Ziel ist es, durch höhere Entgeltgruppen für Lehrkräfte der Forderung – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – endlich Geltung zu verschaffen. Es ist ein Skandal, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte durch geringere Gehälter als Lehrerinnen und Lehrer 2. Klasse diskriminiert werden.

Der VBE  fordert die Landesregierung als Mitglied der TdL eindrücklich dazu auf, diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Dürfen Lehrer Jugendzeitschriften zum Bezug empfehlen?

Dr. Lars Diederichsen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Kommt darauf an, welche …

Um es gleich vorweg zu sagen – für die vom Verband Bildung und Erziehung mit seinen 16 Landesverbänden herausgegebenen Schul-Jugendzeitschriften gilt ein klares JA!

Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht nur für pädagogisch wertvolles Jugendschrifttum empfehlend eintreten, eine solche Empfehlung gehört mit zu ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Denn der Staat nimmt seinen – auch in vielen Bundesländern – verfassungsrechtlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag mithilfe der Lehrkräfte wahr. Diese tragen die unmittelbare pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung der Schülerinnen und Schüler.

Diese gesetzlich den Lehrkräften zugewiesene Aufgabe ist ohne Anerkennung einer gewissen pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte nicht denkbar (vgl. Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1: Schulrecht, 4. Aufl. 2006, RdNr. 896). Zu dieser pädagogischen Freiheit gehört es, Bücher und Zeitschriften zu empfehlen, die aus Sicht der Lehrkraft dazu geeignet sind, die gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsziele zu fördern. Dies ist nicht zuletzt in Zeiten, in denen auch die Lesekompetenz deutscher Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich nachlässt, dringend geboten.

Es obliegt der pädagogischen Verantwortung des Lehrers, eine Leseempfehlung abzugeben, die nicht im Zusammenhang mit kommerzieller Werbung gesehen werden kann, wenn die empfohlene Zeitschrift nach ihrer literarischen Qualität, ihrer grafischen Gestaltung und der Altersgemäßheit ihres Leseangebots pädagogisch besonders empfehlenswert ist und keine Werbung enthält. Selbstverständlich muss eine solche Leseempfehlung durch Lehrkräfte auf der Basis völliger Freiwilligkeit beruhen. Kein Schüler, der dieser Leseempfehlung nicht folgt, darf sich dadurch etwa ausgeschlossen fühlen.

Es ist streng zwischen kommerzieller Werbung und Sponsoring einerseits und der aus pädagogischer Sicht heraus zu empfehlenden, pädagogisch wertvollen Zeitschrift andererseits zu unterscheiden.

Der Zweck gesetzlicher Werbeverbote in Schulen besteht darin, Interessen abzuwehren, die ausschließlich außerschulischer Natur sind und zu einer pädagogisch nicht vertretbaren Ablenkung der Schülerinnen und Schüler führen. Kommerzielle, konsumorientierte Zeitschriftenangebote fallen also unter das Werbeverbot, zulässig ist jedoch die Empfehlung von Erstlesezeitschriften und anderer Periodika, die speziell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten sind. Es handelt sich bei Letzteren aufgrund ihres pädagogischen Werts gar nicht um kommerzielle Zeitschriften, die unter das allgemeine Werbeverbot fallen.

Lehrerinnen und Lehrer, die also die vom Verband Bildung und Erziehung herausgegebenen altersgemäßen Ausgaben von FLOHKISTE bzw. floh! oder die ebenfalls vom VBE herausgegebene Umweltzeitschrift ich TU WAS! oder O!KAY!, die Englischzeitschrift für Grundschulkinder, empfehlen, tun dies aus ihrer pädagogischen Kompetenz und Verantwortung heraus.

 

Rechtliche Bedingungen, um einem Schüler die Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung zu untersagen

von Dr. Christoph Wolk Personalrat und Mitglied des VBE-Landesvorstandes

An außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Schullandheime, Wandertage, Ausflüge usw.) sollen alle Schüler einer Klasse teilnehmen (Verwaltungsvorschrift, Außerunterrichtlichen Veranstaltungen, 06.10.2002, Ziffer II, 10).

Der Klassenlehrer einer neunten Klasse plant mit der Schulklasse eine außerunterrichtliche Veranstaltung. Die Klasse möchte einen Schullandheimaufenthalt durchführen. Ein Schüler dieser  Klasse hat im laufenden Schuljahr mehrfach erhebliches Fehlverhalten gezeigt. Der Klassenlehrer möchte diesen Schüler nicht zum Schullandheim mitnehmen, weil er fürchtet, dass der Schüler während des Schullandheimaufenthaltes erneut Fehlverhalten zeigen wird.

Dem Schüler die Teilnahme am Schullandheim nach § 90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) zu untersagen, ist nur möglich, wenn der Schüler zeitnah vor dem Schullandheimaufenthalt erhebliches Fehlverhalten zeigt und er während der Zeit des Schullandheimaufenthaltes einen Unterrichtsausschluss bekommt.

Im Regelfall wird dieser Umstand nicht unmittelbar vorliegen. Der Schüler hat zwar schon wiederholtes und erhebliches Fehlverhalten gezeigt, aber nicht unbedingt gerade vor dem Beginn des Schullandheimaufenthaltes.

Dem Schüler kann aber dennoch die Teilnahme am Schullandheim untersagt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Schulleiter und nicht beim Klassenlehrer (§ 41, Schulgesetz).

Der Schüler gibt wegen vorangegangener erheblicher Störungen Anlass zu vermuten, dass er durch sein Fehlverhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden könnte. Dem Schüler kann daher vom Schulleiter die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden. Der Schüler wird für die Zeit des Schullandheimaufenthaltes einer Parallelklasse zugewiesen.

Hierbei handelt es sich um keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach § 90, Schulgesetz. Das vorangegangene Fehlverhalten wird also nicht sanktioniert. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme des Schulleiters. Dieser kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben der Schule geeignete Maßnahmen treffen. Ausdrücklich kann der Schulleiter diesbezüglich auch Einzelanordnungen erlassen (§ 23, 2, Schulgesetz).

Im Sinne einer solchen präventiven Maßnahme ist es schulrechtlich richtig, wenn einem Schüler die Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung untersagt wird.

Beförderungsprogramm Fachlehrer

von Josef Klein, Mitglied des Hauptpersonalrates beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Stuttgart

 

Nach Ansicht des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) haben Fachlehrerinnen und Fachlehrer  incl. Technische Lehrkräfte nicht die Arbeitsbedingungen, die zum Erhalt einer ständig guten Qualität ihrer Arbeitsleistungen förderlich sind.  Diese  Feststellung fußt einerseits auf der Unterrichtsverpflichtung, die auch nach der geplanten neuen Arbeitszeitregelung sich mit bis zu 31 Stunden auf einem überhöhten Maß fortgeschrieben wird. Andererseits lässt die Bezahlung –beginnend ab A 9 – deutlich zu wünschen übrig. Der VBE begrüßt deshalb die seit 2 Jahren eingeführten Aufstiegslehrgänge, in denen sich Fachlehrer zu wissenschaftlichen Lehrkräften mit A 12 weiterqualifizieren können.  Ausführliche Hinweise finden sich dazu auf der Homepage des Ministeriums unter

www.km-bw.de

Um wenigstens kleine Anreize für die A 9 – Fachlehrer bieten zu können, gibt es seit Jahren Beförderungsprogramme  nach A 10 und später nach A 11, die sich  nach Beförderungsjahrgängen richten, die jährlich neu erstellt werden. Dazu bekommt jeder Fachlehrer einen errechneten, so genannten „Beförderungsjahrgang“ zugeordnet. Selbiger, gepaart mit den Noten aus der letzten dienstlichen Beurteilung  zeigt schlussendlich die Möglichkeit auf, tatsächlich befördert werden zu können. Einen Rechtsanspruch auf diese Beförderung gibt es nicht. Der VBE erhebt deshalb immer wieder die Forderung, die Wartezeiten zu verkürzen und mehr Fachlehrer/-innen zu verbeamten.

Ihren tatsächlichen  Beförderungsjahrgang kann Ihnen mit letzter Sicherheit nur der entsprechende Sachbearbeiter im jeweiligen Regierungspräsidium mitteilen. Wenn Sie selbst berechtigte Hoffnungen haben, dass es Ihnen nützt, können Sie den Schulleiter jährlich um Erstellung einer neuen dienstlichen Beurteilung bitten.

Tarifbeschäftigte Fachlehrkräfte in E 9 können an analog höhergruppiert werden. Obwohl im Stellenplan für Gemeinschaftsschulen noch keine Fachlehrerstellen ausgewiesen sind, kommen auch diese bei Erfüllung der Voraussetzungen in den Genuss der Beförderung.

 

Berechnung der Beförderungsjahrgänge

Als Faustregel gilt:

Die Berechnung des Beförderungsjahrgangs von A 10 nach A 11 ist relativ einfach:

Beförderungsjahrgang ist immer 1 Jahr nach der Beförderung nach A 10.

Von A 9 nach A 10 gilt: Wenn Sie nach dem 1. April 2009 eingestellt wurden ist der Beförderungsjahrgang der Einstellungsjahrgang. Für vor diesem Datum eingestellte Fachlehrer gibt es zwei differenzierende Übergangsverordnungen. In der Regel ist der Beförderungsjahrgang der, in der der FL  auf Lebenszeit verbeamtete wurde.

 

Im Februar 2014 sind  folgende Beförderungen möglich:

A 9 nach A 10

Jahrgänge bis einschließlich 2002 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

Jahrgange bis einschließlich 2003 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

70 Prozent des Jahrgangs 2004 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

85 Prozent des Jahrgangs 2005 mit sehr guter Beurteilung (1,0) 

A 10 nach A 11

Jahrgänge bis einschließlich 2005 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

50 Prozent des Jahrgangs 2006 mit mindestens sehr guter bis guter Beurteilung (1,5) 

80 Prozent des Jahrgangs 2007 mit mindestens sehr guter Beurteilung (1,0) 

 

Darüber Hinaus gilt für technische Lehrerinnen und Lehrer an Sonder- und Heimsonderschulen:

A 10 nach A 11

Jahrgänge bis einschließlich 2005 mit mindestens guter Beurteilung (2,0) 

Jahrgang 2006 mit mindestens sehr guter Beurteilung (1,0) 

Grundsätzlich ohne Beförderungsprogramm werden Beförderungen nach A11 mit Zulage (Fachoberlehrer/innen) durchgeführt. Es gibt sowohl die Möglichkeit der so genannten Sprungbeförderung aus A 10 nach A 11 Z, wie auch die Möglichkeit von A11 nach A 11 Z. Diese Stellen werden im KuU ausgeschrieben.

 

Der VBE meint dazu:

Der VBE sieht sehr skeptisch, dass Lehrkräfte überhaupt in eine Warteschleife gehen müssen, wenn sie zur Beförderung anstehen. Auch hier vermissen wir die vom VBE leider immer wieder zu beklagende Wertschätzung der Mitarbeiter seitens der Landesregierung. Auch die Unterrichtsverpflichtung verheißt keine Anerkennung der wertvollen pädagogischen Arbeit. Wer bis zu 31 Unterrichtsstunden halten und vorbereiten muss, darüber Gremiums- und Elternarbeit leistet, der ist wahrhaftig bis über die Hutschnur belastet.

Da der VBE hinter seinem Schlagwort steht „Alle Lehrer sind Lehrer!“ ist eine logische Folge, dass alle Lehrkräfte entsprechend besoldet werden. Die zweite VBE-Forderung „A 13 für alle!“ gilt deshalb als Grundlagen-Bezahlung für alle Lehrkräfte und das auch in allen Schularten incl. Grundschule. Ein Auseinanderdividieren nützt nur dem Dienstherrn. Wir schlagen den Lehrkräften vor, einig an diesem Ziel festzuhalten. Mit Ihrer Mitgliedschaft im VBE unterstützen Sie unser Wirken zur Erreichung dieses Zieles. Es ist ein sehr dickes Brett das hier gebohrt werden muss.

Der VBE fordert die Angleichung des Deputats der Fachlehrer an das der jeweiligen Schulart, an der sie unterrichten.

Der VBE fordert die Abschaffung von Stellenbesetzungssperren und persönlichen Wartezeiten.

Der VBE fordert die A 13- Alimentation als Grundlage für alle Lehrämter

 Fachlehrer im Angestellten- (Beschäftigten-)verhältnis dürfen gegenüber beamteten Fachlehrern nicht benachteiligt werden.

Wieso können Schulleiterinnen und Schulleiter für den Personalrat kandidieren?

Für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real, Gemeinschafts- und Sonderschulen ist in Baden-Württemberg nicht die „direktoriale“ Schulleitung vorgesehen. Deshalb tragen die Amtsinhaber nicht den Titel „Direktor“ wie in den beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien. Stattdessen sind unsere „Rektoren“ in dieser „kollegialen“ Schulverfassung „Primus inter pares“, die Ersten unter den Gleichen. In den Gymnasien sind die Direktoren Vorgesetzte, die direkt den Regierungspräsidien -Abt. 7- unterstehen, während sie bei uns Weisungsberechtigte sind und das Schulamt zwischengeschaltet haben. Deshalb ist an Gymnasien der Personalrat – im Gegensatz zu den Schulen in „unserem“ Bereich, auch vor Ort installiert.

Trotzdem sind unseren Schulleiterinnen und Schulleitern in den vergangenen Jahren Rechte zugewachsen, die das Personal tangieren, beispielsweise durch Auswahlentscheidungen bei schulbezogenen Ausschreibungen. Oder: Mit der Personalausgabenbudgetierung an Schulen (PAB) wird den Schulleitungen ein neues Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um flexibel schulische Aufgaben erfüllen zu können. Dies kann auch das Personal tangieren. Lehrbeauftragte an Schulen sind der Schulleitung direkt nachgeordnet und auch durch das Erstellen dienstlicher Beurteilungen für Kolleginnen und Kollegen treffen Schulleitungen Personalentscheidungen.

Schulleiter/-innen sind als Teil der Dienststelle aber auch Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung der Bildungspolitik vor Ort. Insofern nehmen sie als „Kollege/-in“ im Kollegium eine echte Sonderstellung ein. Einerseits sind sie als Beamte dazu verpflichtet, loyal die bildungspolitischen Vorgaben umzusetzen. Andererseits sollen sie das Kollegium auf kollegiale Art mitnehmen, motivieren. In diesem stürmischen bildungspolitischen Umfeld kommt dies fast einer Quadratur des Kreises gleich.

Per Definition arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit dem Schulamt zusammen (und umgekehrt!). Einen Personalrat an Schulen gibt es nicht. Also ist auch für die Lösung von durch Rektoren entstandenen Problemen das Schulamt zuständig. Und für dieses ist der Örtliche Personalrat ja der Ansprechpartner.

Wo das steht? Am 12.12.2001 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof endgültig entschieden, dass Schulleiter mit Befähigung zur Dienstlichen Beurteilung weiterhin in den Personalrat wählbar sind. Damals hatte die Bayrische GEW (die sich seit Jahren bei ungefähr 20 Prozent Organisationsanteil tummelt) Schulleiter Sonderpädagogischer Förderzentren aus dem Personalrat drängen wollen (da waren wohl zu viele VBE-ler dabei). In der damaligen Anwaltsbegründung wurden Schulleiter als „Fremdkörper“ bezeichnet, die Tatsache, dass Schulleiter für den Personalrat kandieren als „Lebenslüge“ tituliert.

Diese Vorstellungen der Antragsteller sind in der Verhandlung sang- und klanglos untergegangen. Das Gericht führte im Rahmen der mündlichen Verhandlung u.a. aus, wer nicht das Rückgrat besitze, seine Meinung im Personalrat zu vertreten, nur weil sein Beurteiler auch Mitglied im gleichen Gremium ist, der solle besser nicht für den Personalrat kandidieren.

Fazit: Auch Schulleiter, welche die Befugnis zur dienstlichen Beurteilung besitzen, sind in den Personalrat wählbar. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VBE: Zeigen, dass man seine Kinder liebhat, sich aber nicht deren Zuneigung mit Ostergeschenken erkaufen

Stuttgart. Der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht anlässlich des christlichen Osterfestes eine Möglichkeit, den Kindern zu zei­gen, dass man sie, so wie sie sind, als Person annimmt und lieb hat, warnt aber da­vor, sich die Zuneigung der Kinder durch überreichliche Ostergeschenke zu „er­kaufen“. Das verwirre Kinder nur und mache sie als Persönlichkeit nicht stärker, selbst wenn sie sich über Osterüberraschungen natürlich riesig freuen.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Freuten sich Kinder „in der guten alten Zeit“ über gefundene Osternester, die bunt bemalte Hühnereier oder solche aus Schokolade enthielten, müssen es heute schon deut­lich größere und wertvollere Geschenke sein, die von den Ausmaßen her häufig in kein Osternest passen. Der moderne Osterhase hat in seiner Kiepe keine Eier, sondern Fahr­räder, Inlineskater, elektronische Geräte und Spielsachen, die Kinderherzen höher schla­gen lassen. Waren früher als „Zugabe“ zu den Eiern höchstens ein Paar bunte Söckchen oder ein Springseil mit im Osternest, werden Eier heute zu Beilagen zum eigentlichen Ostergeschenk.

Während die Kirchen mit Sorge die Abnahme des Interesses an christlichen Gepflo­genheiten und Bräuchen registrieren, freuen sich Handel und Gewerbe selbstverständ­lich über das „zweite, noch etwas kleinere Weihnachtsgeschäft“ im Frühling.

Der VBE warnt davor, sich die Liebe der Kinder mit einer Fülle von Ostergeschenken „zu erkaufen“. Materielle Verwöhnung wirke auf Dauer wie eine Droge und könne auch süchtig auf noch mehr machen, so der VBE-Sprecher. „Wichtiger ist es, dass sich Eltern anlässlich des Osterfestes wieder einmal mehr Zeit für die Kinder nehmen, ihnen zu­hören, sie reden lassen und gegebenenfalls mit ihnen etwas gemeinsam unternehmen.

Für Kinder sind Eltern – das zeigen Untersuchungen – nach wie vor die wichtigsten An­sprechpartner und gefragte Ratgeber – selbst in der Pubertät, wenn der innerfamiliäre Dialog schwieriger wird und nicht selten in einem Krach endet.

VBE mahnt erneut Ethikunterricht für Grundschüler an

Aus finanziellen Gründen darf Werteerziehung nicht verhindert werden

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Bildungsgerechtigkeit muss in der Grundschule anfangen“, sagt der Vorsit­zende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand. Dazu gehöre auch ein Ethikunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunter­richt teilnehmen. Alle Kinder sollten möglichst früh eine optimale Bildung und Erziehung genießen dürfen. Bis heute warten die Grundschulen vergeb­lich auf den in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Ethikunterricht.

Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bleiben nicht nur ohne alternative Bildungsangebote, sie sind für die Schulen auch eine echte Herausfor­derung, was die Beaufsichtigung betrifft. Denn auf der einen Seite hat man die ver­lässliche Grundschule, die verhindert, dass man Schüler in Randstunden vorzeitig nach Hause schicken darf, andererseits stehen den Schulen für „Nicht-Unterricht“ auch keine Lehrerstunden zur Verfügung.

Nicht einmal sinnvolle Stütz- und Förderkursstunden können alternativ für Grund­schüler angeboten werden, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. „Der von Grün-Rot vorgesehene Ethikunterricht ab der ersten Klasse für Kinder, die keinen Religionsunterricht besuchen, ist schlichtweg aus finanziellen Gründen noch nicht umgesetzt worden“, kritisiert VBE-Chef Brand.