Stellungnahme des Sonderschulreferates des VBE- Baden-Württemberg zur Anhörungsfassung

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften

Stand 06.03.15

Der VBE begrüßt, dass die Anhörungsfassung vorliegt und kann den wesentlichen Änderungen weitgehend zustimmen.

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Uschi Mittag, Referat Sonderschule

Bestätigend wurde vom VBE wahrgenommen, dass im Anhörungsentwurf deutlich wird, dass in Baden-Württemberg das Bildungsrecht für alle Schülerinnen und Schüler bereits gesichert ist – und damit die UN-Konvention erfüllt ist (vgl. S.29 3. Absatz; S.36 1. Absatz) – und dass weitergehende inklusive Entwicklungen sich auch an den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen orientieren.

Sorge des VBE ist seit vielen Jahren, dass durch fehlende finanzielle Mittel die Umsetzung gefährdet sein könnte. Für den VBE ist es weiterhin eine Selbstverständlichkeit und daher begrüßen wir es, dass im Einzelfall dem Wohl der jungen Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen Rechnung zu tragen ist (S.28, 3. Absatz) und dass sichergestellt sein muss, dass für ein Kind mit anerkanntem sonderpädagogischen Bildungsbedarf die notwendige personelle und sächliche Ausstattung zur Verfügung steht. (S. 32)

Den Wegfall der Sonderschulpflicht sieht der VBE in der Praxis längst als vollzogen an. Es ist dem VBE kein Fall bekannt, bei dem in den letzten 30 Jahren ein Kind zwangsweise in die Sonderschule gekommen wäre. Zielführend wird die Einschränkung des Elternwahlrechts vom VBE gesehen. Der Elternwille findet schon lange weitestgehende Berücksichtigung. In besonders gelagerten Fällen müssen Kinder und Lehrer geschützt werden. Der VBE ist sich sicher, dass dies nur in wenigen Ausnahmefällen der Fall sein wird.

Bedauerlich findet der VBE, dass die Verortung der Sonderschullehrer zwar einerseits auf freiwilliger Basis geschehen soll, andererseits aber die angekündigten zusätzlichen Inklusionsstellen für Sonderpädagogen ausschließlich an Regelschulen ausgeschrieben werden sollen. Dies stellt eine problematische Entwicklung dar. Besonders die Berufsanfänger benötigen unbedingt die Ankoppelung an die SBBZ. Es erscheint dem VBE mehr als fraglich, dass der Schulleiter einer Regelschule die Fachaufsicht angemessen ausüben kann.

Im Blick auf die verschiedenen fachlichen Voraussetzungen, die an der Regelschule benötigt werden, könnte dies einen Versetzungsmarathon auslösen, den niemand möchte. In Zeiten hoher Mobilität muss man damit rechnen, dass sich inklusive Gruppenzusammensetzungen ändern.Hinzu kommt, dass die SBBZ die Sonderschullehrerressourcen punktgenau und damit effektiv steuern können. Nicht jede inklusive Maßnahme braucht permanent einen Sonderschullehrer im Unterricht.

Weder nachvollzieh- noch vertretbar findet der VBE, dass die Besoldung der Sonderschulrektoren weiterhin im Ungleichgewicht bleiben soll. Sie orientiert sich immer noch an der Zahl der Schüler, die in den SBBZ betreut werden und nicht an der Zahl der Schüler, die insgesamt vom SBBZ betreut werden. Eine Ungleichbehandlung stellt die umgekehrte Inklusion dar: Wenn in inklusiven Settings die Mittel mit dem Kind wandern und es auch an der besuchten Schule statistisch gezählt werden soll, dann muss dies auch im umgekehrten Fall gelten. Es ist nicht abschließend geklärt, mit welchen Ressourcen diese Kinder beschult werden sollen.Die umgekehrte Inklusion ist mit mehreren Einschränkungen verbunden: Kinder dürfen nur aufgenommen werden, wenn Plätze frei sind, dh. erst wenn alle Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischem. Bildungsbedarf einen Platz erhalten haben. Bei umgekehrter Inklusion zählen die Kinder ohne anerkannten sonderpädagogischem Bildungsbedarf nicht zum Klassenteiler und es dürfen keine zusätzlichen Klassen gebildet werden.

Daraus ergeben sich Belastungen für Eltern und Schulen. Bleibt zu hoffen, dass die Schulverwaltung ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt, damit sie im Prozess der Bildungswege-konferenzen dem Kindswohl dienende und dem Elternwunsch entsprechende Entscheidungen treffen können.

Um mit ICF zu sprechen, zeigen sich im Anhörungsentwurf viele fördernde, aber auch einige hemmende Faktoren. Die hemmenden Faktoren sollten im Sinne aller Schüler und LehrerInnen überarbeitet werden, um sowohl den Schülern mit, als auch den Schüler ohne sonderpädagogischem Bildungsbedarf gerecht werden zu können. Auch die Lehrkräfte benötigen dringend fördernde Faktoren, um ihren Auftrag positiv, qualifiziert, weiterhin engagiert und gesund ausführen zu können.

Uschi Mittag, VBE Referat Sonderschulen

Hinterlassen Sie einen Kommentar