Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Realschulen

Vorbemerkungen

Die Ausbildung dient dem Ziel, die/den zukünftige/n Realschullehrer/in*) zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Realschullehreranwärter (RLA) während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts behandelt.

Pädagogisches Handeln beinhaltet auch die Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der RLA soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für RLA, die Ihre Prüfung an der Pädagogischen Hochschule nach der RPO I vom November 2003 abgelegt oder eine gleichwertige Zulassungsvoraussetzung erworben haben. Es ist empfehlenswert zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert).

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert, in denen der RLA die anstehenden Aufgaben mit zunehmender Eigenständigkeit übernimmt:

Hospitationsphase

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des RLA in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an Realschulen. Er umfasst die Ausbildung am zuständigen Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (RS) und an den entsprechen- den Realschulen, denen der RLA zugewiesen wurde.

In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden sich die RLA vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, Schulleitung, Verwaltung und Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Im ersten Ausbildungsab- schnitt lernt der RLA darüber hinaus auch die Aufgaben eines Klassenlehrers und die verschiedenen Gremien der Schulen kennen. Empfehlenswert darüber hinaus ist die Beschäftigung mit den Gegebenheiten am Schulort, zum Beispiel Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kirchengemein- den oder Jugendmusikschulen zu erfragen.

Die RPO II sieht vor, dass die RLA im ersten Ausbildungsabschnitt wöchentlich in der Regel bis zu 11 Unterrichtsstunden unterrichten. Der Unterricht des RLA findet in diesem Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages an- derer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass der RLA mit den Mentoren, sowie den Schulleitungen und dem Lehrerkollegium, ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und sich für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen zeigt. Zielvereinbarungen können die Entwicklung der RLA positiv verstärken. Eine kritische Reflexion des eigenen Unterrichts sollte nach jeder gehaltenen Unterrichtsstunde erfolgen.
Die schulische Ausbildung wird durch begleitende Veranstaltungen an den Seminaren ergänzt. Rückmeldungen erfolgen in erster Linie durch die Mentoren sowie nach den Unterrichtsbesuchen durch die entsprechenden Lehrbeauftragten (Seminare), aber auch durch Schulleitungen.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst zwei Ausbildungshalbjahre. Er umfasst den selbständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. In der Regel unterrichtet der Anwärter 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) selbständig, davon mindestens neun (bei Schwerbehinderung acht) in kontinuierlichen Lehraufträgen. Ein Lehrauftrag ist ab Klasse 8 zu übernehmen, Klasse 10 bleibt in der Regel von der Übernahme eines Lehrauftrags ausgeschlossen. Fachfremder Unterricht darf nicht erteilt werden.
Selbständiger und eigenverantwortlicher Unterricht setzt die eigenverantwortliche Planung voraus. Der RLA erstellt daher für jede von ihm unterrichtete Klasse und für jedes Fach zu Beginn des Schuljahres einen Stoffverteilungsplan. Die täglichen Unterrichtsvorbereitungen sollen in schriftlicher Form erfolgen.

Unterrichtsbesuche

Der RLA erhält von seinen Ausbildern am Seminar in jedem Fach zwei Unterrichtsbesuche an seiner Schule. Er fertigt vor jedem Unterrichtsbesuch einen ausführlichen Unterrichtsentwurf an. Unmittelbar an den Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden vom Ausbilder in einem Protokoll zusammengefasst, das dem RLA zeitnah ausgehändigt wird. Der Schulleiter besucht den RLA mindestens einmal pro Ausbildungsfach im Unterricht.

Ausbildung am Seminar

Nach der vorwiegend theoretischen Ausbildung im Rahmen des Dreifachstudiums an der PH, erwerben die RLA im Vorbereitungsdienst eine fundierte praktische Ausbildung in der Schulrealität. Die Verantwortung dabei obliegt den ausbildenden Schulen und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen). Die RLA werden am Seminar

  • in Pädagogik,
  • in den Fachdidaktiken der Ausbildungsfächer,
  • in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht sowie
  • in ergänzenden Veranstaltungen der Seminare (Ergänzungsbereich, Projekte, Exkursionen, Zusatzangebote, . . .) ausgebildet.

Projektorientiertes und Fächer verbindendes Arbeiten sowie der Umgang mit neuen Medien sind integrative Inhalte der Seminarveranstaltungen.

Prüfungen

Jeder RLA muss folgende Prüfungen ablegen:

1.) Schulrechtsprüfung: mündliche Prüfung (20 Min.)

2) Dokumentation mit Präsentation sowie fachdidaktisches Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten: Aus den drei Ausbildungsfächern wird ein Präsentationsfach ausgewählt. Hierzu fertigt der RLA eine Dokumentation an. Die Präsentation des fachbezogenen und projektorientierten Unterrichtsvorhabens ist eine Einzelprüfung und dau- ert 20 Minuten. Das sich an- schließende Kolloquium ist eine Einzelprüfung von 30 Minuten. In diesem gewählten Fach wird keine Lehrprobe abgelegt.

Sonderregelung: RLA mit zwei studierten Fächern wählen ebenfalls ein Fach für die Dokumentation und Präsentation sowie fachdidaktischem Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten, allerdings absolvieren diese RLA im gewählten Fach zusätzlich die Lehrprobe mit fachdidaktischem Kolloquium. Die beiden Kolloquien dürfen sich inhaltlich nicht überschneiden. In der Regel prüft der Ausbilder.

3.) Beurteilung der Unterrichtspraxis sowie fachdidaktisches Kolloquium: In zwei Unterrichtsfächern wird jeweils eine Unterrichtsstunde (Lehrprobe) gezeigt, an die sich das fachdidaktische Kolloquium (je 30 Min.) anschließt. In der Regel prüft nicht der eigene Ausbilder.

4.) Pädagogik: Das pädagogische Kolloquium ist eine mündliche Einzelprüfung und dauert 30 Minuten. In der Regel prüft der Ausbilder.

5.) Schulleiterbeurteilung: Der Schulleiter erstellt (in Abstimmung mit den Mentoren) ein Langzeitgutachten, das mit zur Leistungsziffer zählt.

Ausnahmen

Für RLA, die mit zwei Ausbildungsfächern    den Vorbereitungsdienst beginnen, gelten Übergangsregelungen (s. o.). Auch für Absolventen mit Europalehramt treten Sonderregelungen in Kraft.

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt die Verfasserin keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung (RPO II), die Sie auf der Homepage der jeweiligen Seminare finden (www.seminare-bw.de)

Der VBE wünscht Ihnen für den Vorbereitungsdienst viel Erfolg und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Edda Langecker, Stellvertretende Landesvorsitzende, Email: Edda.Langecker@www.vbe-bw.de

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