VBE: Schulbauförderrichtlinien gehören dringend überarbeitet

2 m2 pro Schüler im Klassenzimmer, bis zu 10 m2 für den Hund im Zwinger

Bereits im letzten Jahr hatte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg angemahnt, dass für einen modernen Unterricht von heute und für die neu einzurichtenden Gemeinschaftsschulen noch keine angepassten Schulbauförderrichtlinien vorliegen. Das Kultusministerium hatte den Handlungsbedarf zwar sofort bestätigt; trotzdem hat sich bisher offiziell noch immer nichts getan.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Zum ersten Mal werden zum neuen Schuljahr Gemeinschaftsschulen an den Start gehen. Doch die Schulträger hängen bis heute noch in der Luft, da die Schulbauförderrichtlinien nicht angepasst worden sind und Zuschüsse nur nach alten Vorschriften bewilligt werden. „Man kann aber mit den Schulbauförderrichtlini­en aus der Nachkriegszeit keine neuen Gemeinschaftsschulen aufbauen“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand. Wer wie die neue Landesregierung den Ausbau von Gemeinschaftsschulen vorantreiben wolle, müsse nicht nur Bildungspläne, Leh­rerausbildung und -besoldung reformieren, sondern sollte auch aus Klassenzim­mern echte „Lernwerkstätten“ machen. Das gehe nur mit neuen Schulbauförderricht­linien.

Es sei nicht nur notwendig, so der VBE-Vorsitzende, die neuesten bautech­nischen Anforderungen an Brandschutz und Unfallverhütung bei den Schulge­bäuden zu berücksichtigen und umzusetzen, sondern auch die Größe und Ausge­staltung der Klassenzimmer, wie sie der Unterricht in einer Gemeinschaftsschule erfordere. Wer sagt, er wolle Bildung für das 21. Jahrhundert anbieten, dürfe sich nicht mit Klassenzimmern begnügen, die noch zu Kaisers Zeiten als aus­reichend galten.

Das Arbeiten nicht mehr in einem Klassenverband, sondern in Lern- und Pro­jektgruppen, selbstorganisiertes Lernen mit Wochenplänen, Werkstattarbeit und Ganztagsangebote erfordern mehr Platz in den Schulen, mehr Räume zum Aus­weichen und Möglichkeiten, individuelle Lerntheken einrichten zu können.

Bei höchstens 66 m2 Klassenzimmerfläche für bis zu 30 Schüler (in Gemein­schaftsschulen ist 28 als Schülerhöchstzahl vorgesehen) könne die räumliche Freiheit der Lernenden nicht allzu groß ausfallen, beklagt der VBE-Vorsitzende. Natürlich dürfe man keine Vergleiche zur Zwingerhaltung anstellen (da gelten je nach Größe pro Hund 6 bis 10 m2), trotzdem machten sich Verantwortliche oft mehr Gedanken über den Platz, den Tiere zur Verfügung haben sollten, als über die räumlichen Bedingungen, unter denen Schüler heute lernen müssen.

9. April 2012

VBE: Die neuen Gemeinschaftsschulen benötigen neue Schulbauförderrichtlinien

Stuttgart. „Man kann mit den Schulbauförderrichtlinien aus der Nachkriegszeit keine neuen Gemeinschaftsschulen aufbauen“, sagt der Vorsitzende des Verban­des Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Wer wie die neue Landesregierung Gemeinschaftsschulen wolle, müsse nicht nur Bildungspläne, Lehrerausbildung und -besoldung reformieren, sondern sollte auch aus schlichten Klassenzimmern Lernwerkstätten ma­chen. Das gehe nur mit neuen Schulbauförderrichtlinien.

Es sei nicht nur notwendig, so VBE-Chef Brand, die neuesten bautechnischen Anforderungen an Brandschutz und Unfallverhütung bei den Schulgebäuden zu berücksichtigen und umzusetzen, sondern auch die Größe und Ausgestaltung der Klassenzimmer, wie sie der Unterricht in einer Gemeinschaftsschule erfordere. Wer sagt, er wolle Bildung für das 21. Jahrhundert anbieten, dürfe sich nicht mit Klassenzimmern begnügen, die noch zu Kaisers Zeiten als ausreichend galten.

Das Arbeiten nicht in einem Klassenverband, sondern in Lern- und Projekt­gruppen, selbstorganisiertes Lernen mit Wochenplänen, Werkstattarbeit und Ganztagsangebote erfordern mehr Platz in den Schulen, mehr Räume zum Aus­weichen und Möglichkeiten, individuelle Lerntheken einrichten zu können.

Bei höchstens 66 Quadratmeter Klassenzimmerfläche für bis zu 30 Schüler (in Gemeinschaftsschulen ist 28 als Schülerhöchstzahl angedacht) könne die räumli­che Freiheit der Lernenden nicht allzu groß ausfallen, beklagt der VBE-Vorsit­zende. Man dürfe selbstverständlich keine Vergleiche zur Zwingerhaltung zie­hen, trotzdem machten sich Verantwortliche oft mehr Gedanken über den Platz, den Tiere zur Verfügung haben, als über die räumlichen Bedingungen, unter de­nen Schüler lernen sollen.

Natürlich weiß auch der VBE, dass größere und mehr Räume entsprechendes Geld kosten. Man kann aber in der Bildungspolitik nicht nur an einzelnen Stell­schrauben drehen, wenn man einen durchschlagenden Erfolg erzielen will.

Wer eine Bildungsreform anstrebt, muss diese aus einem Guss durchziehen und alle Ressorts mit einbeziehen. „Auch wenn es finanziell weh tut, muss die Devise heißen: klotzen und nicht kleckern“, so der VBE-Chef. Zu groß sei die Skepsis auf Seiten derjenigen, die sonst die bisherige hohe Qualität der etablier­ten weiterführenden Schulen dahinschwinden sehen.

9. Oktober 2011