Es ist richtig, dass nicht jede Schule Gemeinschaftsschule werden kann
Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 8/2014 des Kultusministeriums
Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg kann die Freude des Kultusministers über die 81 neuen Gemeinschaftsschulen der dritten Tranche bei insgesamt 109 Anträgen nachvollziehen, warnt aber vor zu viel Euphorie. „Nicht die Anzahl der Schulen macht`s, sondern ausschließlich deren Qualität“, mahnt VBE-Landeschef Gerhard Brand und stellt ernüchternd fest, dass sich wieder nur sehr wenige Realschulen und gar kein Gymnasium auf den Weg zur Gemeinschaftsschule gemacht haben.
Das Kultusministerium solle auch nicht überbewerten, dass sogar 21 CDU-Bürgermeister die Gemeinschaftsschule beantragt haben. Das seien in der Regel keine „Überzeugungstäter“, sondern diene ausschließlich der Standortsicherung, so der VBE-Chef. Noch im Januar hatte der Kultusminister selbstkritisch angemerkt, dass man nicht zufrieden sein könne, wenn von den Fünftklässlern einer Gemeinschaftsschule lediglich 10 Prozent eine Gymnasialempfehlung haben. Zum Gelingen von Gemeinschaftsschule trägt in erheblichem Maße eine gute Durchmischung der Lerngruppen bei. Deshalb müssen auch nicht die Konzepte der neuen Schulart inhaltlich besser erläutert und bekannter gemacht werden, wie es der Kultusminister immer wieder fordert; sondern die Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsschule deutlich verbessert werden.
„Man kann nicht die Schullandschaft umkrempeln wollen und dann nur begrenzt Geld dafür in die Hand nehmen“, sagt der VBE-Chef. Schulische Innovationen benötigten die entsprechende finanzielle und sächliche Unterfütterung sowie deutlich mehr Personal, das nicht permanent bis zur Erschöpfungsgrenze belastet werden dürfe. „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt für alle Schularten“, unterstreicht Brand.
Die Gemeinschaftsschule soll bereits ab der fünften Klasse alle Bildungsgänge beinhalten mit Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife und Abitur einschließlich einer zweiten Fremdsprache – und das alles in einer Lerngruppe ohne jegliche äußere Differenzierung. Obendrein müssen dabei hochbegabte Gymnasiasten und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gleichermaßen berücksichtigt werden – und das laut Organisationserlass bei lediglich einer zugeordneten Lehrkraft und bei einem Klassenteiler von 28 Schülern pro Lerngruppe. Damit sind sowohl Schüler als auch Lehrer auf Dauer überfordert.