VBE: Nicht die Anzahl macht`s, sondern ausschließlich die Qualität

Es ist richtig, dass nicht jede Schule Gemeinschaftsschule werden kann

Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 8/2014 des Kultusministeriums

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg kann die Freude des Kultusministers über die 81 neuen Gemeinschaftsschulen der dritten Tranche bei insgesamt 109 Anträgen nachvollziehen, warnt aber vor zu viel Euphorie. „Nicht die Anzahl der Schulen macht`s, sondern ausschließlich deren Qualität“, mahnt VBE-Landeschef Gerhard Brand und stellt ernüchternd fest, dass sich wieder nur sehr wenige Realschulen und gar kein Gymnasium auf den Weg zur Gemeinschaftsschule gemacht haben.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Das Kultusministerium solle auch nicht überbewerten, dass sogar 21 CDU-Bürgermeis­ter die Gemeinschaftsschule beantragt haben. Das seien in der Regel keine „Überzeu­gungstäter“, sondern diene ausschließlich der Standortsicherung, so der VBE-Chef. Noch im Januar hatte der Kultusminister selbstkritisch angemerkt, dass man nicht zu­frieden sein könne, wenn von den Fünftklässlern einer Gemeinschaftsschule lediglich 10 Prozent eine Gymnasialempfehlung haben. Zum Gelingen von Gemeinschaftsschule trägt in erheblichem Maße eine gute Durch­mischung der Lerngruppen bei. Deshalb müssen auch nicht die Konzepte der neuen Schulart inhaltlich besser erläutert und bekannter gemacht werden, wie es der Kultus­minister immer wieder fordert; sondern die Rahmenbedingungen der Gemeinschafts­schule deutlich verbessert werden.

„Man kann nicht die Schullandschaft umkrempeln wollen und dann nur begrenzt Geld da­für in die Hand nehmen“, sagt der VBE-Chef. Schulische Innovationen benötigten die entsprechende finanzielle und sächliche Unterfütterung sowie deutlich mehr Perso­nal, das nicht permanent bis zur Erschöpfungsgrenze belastet werden dürfe. „Der Ar­beits- und Gesundheitsschutz gilt für alle Schularten“, unterstreicht Brand.

Die Gemeinschaftsschule soll bereits ab der fünften Klasse alle Bildungsgänge bein­halten mit Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife und Abitur einschließlich einer zweiten Fremdsprache – und das alles in einer Lerngruppe ohne jegliche äußere Differenzierung. Obendrein müssen dabei hochbegabte Gymnasiasten und Schüler mit sonderpädagogi­schem Förderbedarf gleichermaßen berücksichtigt werden – und das laut Organisations­erlass bei lediglich einer zugeordneten Lehrkraft und bei einem Klassenteiler von 28 Schülern pro Lerngruppe. Damit sind sowohl Schüler als auch Lehrer auf Dauer über­fordert.

Hinterlassen Sie einen Kommentar