VBE: Grundschüler sollten nicht am Ramadan-Fasten teilnehmen

Lehrer sorgen sich um fastende muslimische Grundschüler

Stuttgart. Grundschullehrer sorgen sich um die Gesundheit muslimischer Kinder an ihren Schulen. Anfragen besorgter Lehrer beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) zeigen, dass offenbar auch Grundschüler am Fasten während des Ramadans teil­nehmen. Das heißt, sie trinken und essen während des gesamten Schultags nichts.

Die Ursachen sind laut Aussagen der Lehrer unterschiedlich. Zum Teil wollen die Kin­der es den Erwachsenen von sich aus gleichtun, es gibt aber auch Eltern, die Druck aus­üben, dass sich besonders Jungen früh am Fasten beteiligen. Üblich ist eine Teilnahme am Ramadan eigentlich erst ab der Pubertät.

Die Folge ist, dass fastende Kinder, besonders bei steigenden Temperaturen, zu er­schöpft sind, um noch am Unterricht, an Klassenarbeiten oder an schulischen Veran­staltungen, wie etwa einem Sportfest, teilzunehmen. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften. In der Regel gehen muslimische Eltern verantwortungsbewusst damit um. Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden“, so der VBE-Vorsitzende.

Der VBE weist daher darauf hin, dass die Schulpflicht auch während des Ramadan gilt. Nach Ermessen der Schulleitung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Kinder von einzelnen schulischen Veranstaltungen, etwa einem Sportfest, aus religiösen Grün­den zu befreien.

Lehrer haben eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Der VBE rät daher den Schulen, die Eltern von Kindern, die sich trotz erkennbarer Erschöpfung weigern, zu essen oder zu trinken, zu benachrichtigen und die Kinder aus dem Unterricht abholen zu lassen.

Der VBE erwartet, dass Imame Eltern darüber aufklären, dass Kinder unter 12 Jahren auf keinen Fall am Fasten teilnehmen sollen. Zumal die Regelungen des Ramadans fest­legen, dass nur derjenige fasten soll, der keinen gesundheitlichen Schaden davonträgt.

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