Schlüsselverlust


Dr. Christoph Wolk, VBE Personalrat

Die Ausgangslage: In der Regel haben die Lehrkräfte einer Schule die Schulschlüssel vom Schulträger ausgehändigt bekommen. Für diese Schulschlüssel tragen die Lehrkräfte die Verantwortung.

 

Der Rechtsfall: Eine Lehrerin unterrichtet in einer neunten Klasse. Während der Unterrichtsstunde schließt sie das Lehrerpult auf, um Materialen herauszuholen.

Nach der Unterrichtsstunde verlässt die Lehrerin das Klassenzimmer und stellt erst später fest, dass sie ihren Schulschlüssel nicht mehr hat. Sie vermutet, dass sie den Schlüssel beim Auf- bzw. Abschließen des Lehrerpultes im Schloss steckengelassen hat. Als die Lehrerin sofort zum Pult im Klassenzimmer zurückgeht, steckt der Schlüsselbund mit den Schlüsseln nicht mehr im Pultschloss.

Die Lehrerin teilt den Verlust der Schulschlüssel ihrer Schulleitung mit. Am Schlüsselbund war auch der Schlüssel für die Eingangstüren der Schule.

Die Stadt als Träger der Schule teilt der Lehrerin daraufhin mit, dass alle Türen der Schule neue Türschlösser bekämen, um Einbrüche zu verhindern. Die Kosten für die neuen Schlösser würden sich auf 15.000 Euro belaufen. Diese Kosten müsse die Lehrerin bezahlen, weil sie für den Schlüsselverlust verantwortlich sei.

Die Lehrerin ist VBE-Mitglied und wendet sich daher an den VBE. Sie erhält sofort eine kompetente Rechtsberatung: Nur im Falle von Vorsätzlichkeit müsste die Lehrerin die neuen Türschlösser bezahlen. Bei fahrlässigem Verhalten würden für sie keine Kosten entstehen. Die Stadt als Schulträger müsste für die Kosten aufkommen. Im Falle von grob fahrlässigem Verhalten müsste die Lehrerin für die Kosten zwar aufkommen, durch ihre VBE-Mitgliedschaft ist sie aber abgesichert. Der VBE würde die Kosten für die neuen Türschlösser übernehmen. Auf Anraten des VBE teilt die Lehrerin dies der Stadtverwaltung so mit und weigert sich, die 15.000 Euro zu bezahlen. Die Stadt geht daraufhin rechtlich gegen die Lehrerin vor und will diese zur Erstattung der 15.000 Euro zwingen. Vor Gericht wird die Lehrerin durch eine VBE-Anwaltskanzlei vertreten. Diese erreicht, dass die Schuld der Lehrerin vom Gericht als allenfalls „fahrlässig“ angesehen wird. Die Stadt muss für die 15.000 Euro für die neuen Türschlösser der Schule selbst aufkommen.

Für die Lehrerin ist es ein gutes Gefühl, über den VBE so gut abgesichert zu sein. Selbst im Falle, dass ihr Schlüsselverlust vom Gericht als „grob fahrlässig“ eingestuft worden wäre, hätte sie nichts bezahlen müssen. Der VBE hätte die Kosten für die neuen Türschlösser übernommen.

Sämtliche Kosten des Verfahrens werden vom VBE übernommen.

Eine VBE-Mitgliedschaft lohnt sich!