Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.

Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.

Erster Abschnitt

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘

*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.

Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.

Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.

Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.

Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.

Erstellung von Stoffverteilungsplänen

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.

In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.

Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.

Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.

Ausnahmen

Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.

Und zum Schluss:

Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk

Vorbereitungsdienst / Referendariat für den Fachlehrer an Sonderschulen

Fachseminar für

Sonderpädagogik Reutlingen

 

Ziele der Ausbildung

Die Ziele der Ausbildung sind in der Verordnung des Kultusministeriums vom 9. August 1996 in § 1 beschrieben.

Zu Ihren künftigen Arbeiten in den Schulen gehören in erster Linier die Verantwortung für den Unterricht und für die individuelle Förderung der Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. In den Schulkindergärten übernehmen Sie Verantwortung für die Vorbereitung der Kinder auf das schulische Lernen. Bei der Mitarbeit in einer Frühberatungsstelle sind Sie für Förderung grundlegender Entwicklungen der Kinder sowie für die Entwicklung notwendiger Stützsysteme im Zusammenwirken mit anderen Partnern zuständig.

Die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler, die Möglichkeiten und Grenzen der Familien, die Zusammensetzung der Lerngruppe, das Alter und die Bedingungen der einzelnen Einrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus den Anforderungen, die in Ihrem Berufsleben an Sie gestellt werden, ergeben sich für Ihre Ausbildung am Fachseminar bedeutsame Ziele und Inhalte.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse über

  • Zusammenhänge kindlicher Entwicklung und Entwicklungsverzögerungen
  • medizinische Grundlagen zu Behinderungsarten
  • Zusammenhänge des Bildungsplans
  • fachdidaktisch-methodische Planung und Reflexion des Unterrichts
  • besondere Erfordernisse in der Arbeit mit behinderten Menschen
  • Beratung und professionelle Begleitung von betroffenen Familien
  • Kooperationspartner außerhalb der schulischen Einrichtungen
  • Schul- und Beamtenrecht

Für ein Gelingen der Ausbildungsanforderungen sind deshalb die Auseinandersetzungen mit folgenden Themenbereichen unabdingbar:

  • Pädagogische und psychologische Fragestellungen
  • Ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen und Strömungen
  • Fragestellungen über die eigene Berufsrolle

Grundlegende Seminare und Profilseminare

Wir unterscheiden zwischen „Grundlegenden Seminaren“, die zum Pflichtbereich für alle gehören und den „Profilseminaren“. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Ausbildung ein eigenes Profil zu verleihen und einzelne Ausbildungsinhalte zu vertiefen.

Schulpraktische Ausbildung und Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Ein wesentlicher Teil Ihrer Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule statt. Daher sind die Angebote der Lehrveranstaltungen in enger Beziehung zu Ihren Erfahrungen an Ihrer Ausbildungsschule zu sehen. Ihre persönlichen Erfahren werden nicht nur mit Ihrem Mentor, im Kollegium der Schule, sondern auch mit dem für Sie zuständigen Lehrenden des Seminars reflektiert. Die Inhalte der wöchentlich am Fachseminar stattfindenden Ausbildungsgruppe (SPS) sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Ausbildungsangebots.

Ihr persönlicher Beitrag

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über die damit verbundene Berufserfahrung. Diese Kenntnisse sind für Ihre Ausbildung von großer Bedeutung und können in anderen Teilen der Ausbildung eine Bereicherung sein.

Inhalte der Ausbildung:

Grundlegende Lehrveranstaltungen

Sonderpädagogik

In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Kind das Recht auf schulische Bildung. Dieses Recht wurde Kindern mit geistiger Behinderung erst Mitte des 20. Jahrhundert eingeräumt. Aber bereits schon Mitte des 18. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sonderpädagogische Förderung hat also eine über 200jährige Tradition und die Diskussion der Vergangenheit haben teilweise noch heute Relevanz.

Das Seminar soll dazu beitragen, historische Entwicklungen kennen zu lernen und die Begegnung mit der Vergangenheit oll helfen, gegenwärtige Strukturen und Phänomene besser zu verstehen. Je nach Bundesland gibt es in den gesetzlichen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung und deren Durchführung unterschiedliche Festlegungen. Diese Regelungen werden im Hinblick auf Baden-Württemberg näher betrachtet und nicht zuletzt auch mit den Systemen anderer Bundesländer verglichen.

Aspekte des Bildungsplanes

Im Schuljahr 2009/2010 ist der neue Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Bildungsplan von 1983. In den vergangenen 26 Jahren sind ein gesellschaftlicher Wandel in den Sichtweisen von Menschen mit Behinderung und eine Veränderung der Rahmenbedingungen und Strukturen von schulischer Bildung festzustellen.

Ein Bildungsplan regelt die Geschäftsgrundlagen für pädagogische Entscheidungen.
Solche Entscheidungen brauchen klare Rahmenvorgaben, damit sie von allen Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) getroffen und verstanden werden.
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat ein Recht auf schulische Bildung und ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft.
Jeder Mensch kann sich bilden, weil jeder Mensch allein durch sein Menschsein Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mitbringt. Auch wenn wir die Aneignung von Kompetenzen von außen nicht bestimmen – ja vielleicht nicht einmal eindeutig erkennen können, müssen unterrichtliche Angebote allen Schülerinnen und Schülern ein sich bilden auf dem Hintergrund ihres eigenen Zugangsweges ermöglichen. Dazu steht im neuen Bildungsplan folgendes:
„Was eine Schülerin und ein Schüler „kann“, welche Kompetenz sie oder er erwirbt und zeigt, wird auch davon beeinflusst, wie Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, auf die ihnen jeweils gemäße Art und Weise zu lernen und sich zu bilden. Allen Schülerinnen und Schülern wird der Zugang zu allgemeiner Bildung eröffnet, indem sie sich diese Inhalte so aneignen können und damit so beschäftigen, dass diese für sie individuelle Bedeutung erlangen.“ (Bildungsplan SfG 2009, Seite 14)
Die schulische Umsetzung dieser und weiterer Vorgaben auf der Grundlage des neuen
Bildungsplanes bestimmen die Inhalte dieses Seminars.

Pädagogische Diagnostik und individuelle Bildungsplanung

Das Einschätzen sowie das Diagnostizieren von Leistungen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen etc. der einzelnen Schüler/innen gehört zu den Tätigkeitsmerkmalen jeder Lehrperson. Diese Aufgabe stellt sich primär im Unterricht, aber auch in sonstigen schulischen Situationen und darüber hinaus auch im außerschulischen Bereich.
Neben der Verhaltensbeobachtung, der Auswertung von Lernergebnissen/Arbeitsprodukten und die Analyse von Lernwegen sind teilstandardisierte Beobachtungs- und Einschätzungsverfahren sowie die Schüler-Umfeld-Analyse geeignete pädagogische Diagnosemittel.
Die Schülerin/der Schüler ist als Akteur ihrer/seiner eigenen Entwicklung soweit wie möglich aktiv in den diagnostischen Prozess mit einzubeziehen. Die Kooperation mit den Eltern ist hierbei unerlässlich.
Aus den Beobachtungen und den anderweitig gewonnenen diagnostischen Erkenntnissen ziehen Lehrerinnen und Lehrer Konsequenzen für die pädagogische Arbeit. Auf dieser Basis und unter Verwendung des Bildungsplanes lassen sich sowohl für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler einen Plan für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) ableiten als auch für die Klasse Arbeitspläne erstellen.

Aspekte der Kommunikation im pädagogischen Handeln

Viele Schüler an Schulen für Geistigbehinderte (SfG) und Schulen für Körperbehinderte (SfK) verfügen kaum oder gar nicht über sprachliche Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Problematik verlangt nach einer gezielten Auseinandersetzung mit alternativen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Grundlagen der Entwicklung der Sprache sowie der Kommunikation und der Einsatz der Unterstützten Kommunikation bilden einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Zudem werden verschiedene Kommunikationsmodelle (Schulz von Thun, Watzlawick u. a.) vorgestellt.

Ausgewählte Aspekte der Entwicklungspsychologie

Kaum vergleichbar, weist die Schülerschaft der Schule für Geistigbehinderte (SfG)/ Körperbehinderte (SfK) eine extreme Diskrepanz zwischen Lebens- und Entwicklungsalter auf und stellt oft die Frage: „Wie wird man beidem gerecht?“
Kenntnisse über Entwicklungsverläufe der „Normalentwicklung“ und über Entwicklungsverläufe bei „Behinderung“ können Lehrerinnen und Lehrern als Groborientierung helfen, um die notwendige „Passung“ von Umweltbedingungen und individuellen Bedürfnissen der Schüler herzustellen.
Die Veranstaltung möchte Erkenntnisse aus Untersuchungen der kognitiven Entwicklung, als auch Ergebnisse aus Studien der Beziehungs- und Ich- Entwicklung aufzeigen. Ebenso werden neurowissenschaftliche Aspekte und deren Bedeutung für das Lernen Thema sein. Daraus entstehend sollen dann didaktische Ableitungen für die Umsetzung im Schulalltag aufgezeigt werden.
In der aktiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit Videobeispielen, Selbsterfahrungs-versuchen, Diskussionen, Gruppenarbeit oder Fallbesprechungen sollen die Teilnehmer Gelegenheit erhalten, fachliche und didaktische Kompetenzen zu erwerben.

Medizinische Grundlagen (Fachlehrer G)

Erwerb von Grundkenntnissen zur prä-, peri- und postnatalen Entstehung von Störungen, die zu einer Behinderung führen können.  Vermitteln von Wissen und Verständnis für vor allem medizinische Gegebenheiten, die bei Schülern in der SfG und SfK im Zusammenhang mit den verschiedenen zu Behinderung führenden Störungen, Krankheiten auftreten können. Es können Kenntnisse erworben werden, wie damit einhergehende medizinische Probleme erkannt werden können, um Gefährdungen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Möglichkeiten und Zielsetzung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen und ihre Umsetzung in der SfG und SfK werden besprochen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit und somit die Umsetzung im Schulalltag zu fördern.

Theorien physiotherapeutischer Konzepte (Fachlehrer K)

Erwerb und Vertiefen von Grundkenntnissen der Gehirnentwicklung und Neurophysiologie, soweit dies für das Verständnis für die in der SfK relevanten Beeinträchtigungen und das Aufgabenfeld des Fachlehrers K notwendig erscheint. Aneignen und Vertiefen von Kenntnissen der Symptomatik von bestimmten Bewegungsstörungen und der wichtigsten neuropädiatrischen Erkrankungen, die zu Körper- und Mehrfachbehinderungen führen können. Es soll erarbeitet werden, wie bestimmte motorische Störungen und sonstige medizinische Probleme bei Schülern in der SfK medizinisch und mittels therapeutischer Fördermaßnamen und Hilfsmittel positiv beeinflusst und Folgeschäden möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden können.

Aspekte therapeutischer Förderung (Fachlehrer K)

In dieser Lehrveranstaltung werden die vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten der therapeutischen Bewegungsförderung im Schulalltag erarbeitet. Hierbei werden vorhandene berufliche Kompetenzen der Ergo- und  Physiotherapeuten durch pädagogisch-psychologische Grundkenntnisse und Handlungskompetenzen ergänzt und somit das Selbstverständnis der FLK an der SfK / SfG vermittelt.

Schulrecht- Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht

Die Teilnehmer sollen mit den Grundzügen des Schul- und Beamtenrechts unter Berücksichtigung des schulbezogenen Jugend- und Elternrechts vertraut gemacht werden. Ausgehend von den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchG) wollen wir uns mit der Schule, ihrer institutionellen Arbeit, den Verwaltungsaufgaben des Lehrers und seiner Stellung als Beamter auseinandersetzen. Ziel ist es, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, die Sie im schulischen Alltag benötigen.

Profilseminare – Beispiele

Besondere Lebenslagen

Erziehung und Bildung von Schüler/innen mit schwerer Mehrfachbehinderung

Die Beachtung der Individualität von Schülern mit einer schweren Mehrfachbehinderung versteht sich in der Pädagogik fast von selbst. Erziehung und Bildung dieses Personenkreises verlangen eine kritische Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und -zielen. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen sich mit einem erweiterten Unterrichtsbegriff sowie mit verschiedenen Konzepten und Grundlagen dieser Pädagogik vertraut machen.

 

Schüler/innen mit Verhaltensbesonderheiten im Schulalltag

„Er stört. – „Sie lässt mich nicht in Ruhe“. So oder ähnlich wird „besonderes“ Schülerverhalten erlebt. Fragestellungen nach der Klärung des Personenkreises, Erklärungen für mögliche Ursachen, Grenzen zwischen Verhaltensauffälligkeit und psychischer Erkrankung stehen im Mittelpunkt dieses Seminars und sollen u. a. anhand von konkreten Fallbeispielen bearbeitet werden.

Deutsch – Lesen und Schreiben

Der Schüler ist sowohl in der Schule als auch im Elternhaus umgeben von einer Bilder- und Schriftwelt. Er entnimmt der Umwelt unentwegt Informationen. Nicht nur über die gesprochene Sprache, sondern auch über Bilder, Bildzeichen, Symbolen sowie der Buchstabenschrift. Lese- und Schreibfertigkeiten dienen als grundlegende Kulturtechniken der Selbständigkeit.
Der Lese- und Schreibunterricht an der Schule für Geistigbehinderte soll wegführen von einem mancherorts zu beobachtenden unregelhaften unterrichtlichen Angebot und hinführen zu einem systematischen und kontinuierlichen Lernangebot.

Die Anwärter eignen sich in diesem Seminar fundierte fachdidaktische Kenntnisse an

a)    zum erweiterten Lesebegriff: Bilderlesen, Piktogrammlesen sowie Analyse, Synthese und Sinnentnahme.
b)    zum erweiterten Schreibbegriff: Kritzeln, Schemazeichnen, erste Schreibversuche, Lautschrift.
c)    zum Einsatz geeigneter Diagnosemittel im Lese- und Schreibunterricht.
d)    zur Bedeutung der Literalität beim Schriftspracherwerb und
e)    zum Einsatz handelsüblicher bzw. selbst erstellter didaktischer Lesematerialien (z.B. auch Leselehrgänge) oder didaktischer Schreibmittel (z.B. auch PC):

Mathematik

„Die Schule hilft den Schülerinnen und Schülern mittels Mathematik die Welt zu ordnen und zu messen. Der Bildungsbereich Mathematik versammelt Inhalte und Verfahren, die räumliche und zeitliche Orientierung und Planung ermöglichen, persönliche Merkmale, Lebensumstände und Besitzverhältnisse bestimmbar machen.“ (Bildungsplan SfG 2009)
Im traditionellen Mathematikunterricht wird häufig völlig außer Acht gelassen, dass Mathematik ein aktiver und kreativer Prozess ist und nicht die mechanische Anwendung von Regeln. Schülerinnen und Schüler benötigen die Möglichkeit, Einsichten zu entwickeln, auch wenn dies manchmal ein äußerst mühsamer Prozess ist. Alltägliche und reale Situationen sind Ausgangspunkte für Mathematisierungsprozesse. In der Seminarveranstaltung werden fachdidaktische Grundlagen zu den Vorläuferfertigkeiten ebenso erarbeitet wie Theorien der Zahlbegriffsentwicklung und für mathematischen Operationserwerb. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist durchgängiges Prinzip dieser Seminarveranstaltung.

Gestalten mit Material

Gestalten ist an der SfG / SfK mehr als ein Unterrichtsfach, in dem Techniken zum gestalterischen Tun vermittelt bzw. erlernt werden können. Dies sind Erlebnisse, die beim Gestalten mit den verschiedensten Materialien erfahrbar und spürbar sind, helfen mit, die Welt um uns herum ein wenig besser greifen und damit „begreifen“ zu können. In diesem Seminar sollen praktische Erfahrungen gesammelt werden. Verdeutlicht werden soll des Weiteren der Einsatz verschiedener Materialien und Techniken im Bezug auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus der Schüler.

Theater

Theater und Spiel als Formen kommunikativen Lernens in Gruppen und als künstlerisch kreativer Prozess erlangen immer mehr Bedeutung in der Pädagogik. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie erste Grundlagen und Einblicke in das handwerklich-künstlerische Wesen der Theaterarbeit. Angesprochen sind alle, die Theater als wirksames Instrumentarium Handlungsfähigkeit einsetzen wollen.

Computereinsatz in der SfG / SfK

Der Computer ist heute fester Bestandteil vieler Lebensbereiche. Aufgabe des Lehrers ist es, Möglichkeiten des Computereinsatzes unter Berücksichtigung der individuellen Schülervoraussetzungen aktiv zu filtern und zu beeinflussen. Bedingung hierfür ist neben dem Erwerb fachlicher und didaktischer Grundkenntnisse die Bereitschaft, sich auf das neue Medium einzulassen. In der Veranstaltung sollen den Teilnehmern praxisnahe Möglichkeiten und adäquate Nutzungsweisen für den sinnvollen Einsatz von Computern im Unterricht an SfG / SfK vermittelt werden.

Ethische Schlüsselfragen in der sonderpädagogischen Förderung

Unser Handeln im Schulalltag benötigt Fundierung durch die Auseinandersetzung mit ethischen Schlüsselfragen, unter anderem nach dem „guten Leben“ des Schülers in der Schule. Hierzu gehören nicht nur das Streben nach optimaler Bedürfnisbefriedigung und Selbstverwirklichung, sondern auch das Bewältigen von Leid und Einschränkung sowie der Umgang mit Behinderung.
Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie. Wir denken in diesem Seminar unter anderem nach über Themen wie „Was sind grundlegende menschliche Bedürfnisse?“, „Welche Konsequenzen für pädagogisches Handeln sind daraus abzuleiten?“ und „Über welches Menschenbild sollte die Lehrperson verfügen?“
Wir diskutieren aber auch über Themen im Zusammenhang mit „Beachtung der Menschenwürde und der Individualität“ oder „Lebensrecht und Bildungsrecht für Menschen mit Behinderung“.
Zum Abschluss des Seminars besuchen wir die Gedenkstätte Grafeneck, in der während des Nazi-Regimes 10 000 Menschen mit Behinderung ermordet wurden.

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Erziehung und Bildung von Schülern an der SfG / SfK reichen weit über ihre Schulzeit hinaus. Der Kontakt und die Zusammenarbeit von Fachleuten an den Schulen mit den Eltern sind auch unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. Themenschwerpunkte dieses Seminars sind unter anderem partnerschaftliche Zusammenarbeit, Aufgabenfelder, Ziele und Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie das Führen von Beratungsgesprächen und die Begleitung von Eltern mit einem behinderten Kind.

Zusammenarbeit im Team / Beratung

In Ihrer Ausbildung wie auch später in Ihrer Arbeit an der Schule nehmen Sie verschiedene Rollen als Lehrer ein. Lehrer sein heißt auch Kollege, Ansprechpartner für Eltern, Teilnehmer bei Konferenzen, Gesprächsleiter, Berater etc. sein. In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den „Handwerkszeugen“, die Sie benötigen, um diese Rollen ausfüllen zu können, wie z. B. Grundlagen zur Gesprächsführung, Teamarbeit, Konflikt und Stressmanagement…

Aufgaben der Berufsschulstufe

Welche Auswirkungen hat das Wissen um die besondere nachschulische Situation, von jungen Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, auf eine systematische schulische Förderung im Rahmen der Berufsschulstufe? Worauf sollen wir die Schüler eigentlich vorbereiten? Wie können gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Rahmen unterrichtlicher Bemühungen gefördert werden? Diese und weitere Fragenkomplexe werden in diesem Seminar thematisiert.

Bewegtes Lernen

„In die Schule kommt das ganze Kind – nicht nur der Kopf“
Lernen ist eng verknüpft mit Wahrnehmung und Bewegung. Irmischer formuliert dies so:
„Sich bewegen können und dürfen heißt für ein Kind, sich entwickeln können und dürfen.“
Bewegung fördert die geistige allgemeine Leistungsfähigkeit, die Wachheit und Aktivitätsbereitschaft. Aussagen aus der Entwicklungspsychologie und Erkenntnisse aus der aktuellen Gehirnforschung sind Bausteine des theoretischen Teils der Seminarveranstaltung. Darauf aufbauend werden konkrete Unterrichtsmaterialien und Medien auf deren Einsatzmöglichkeiten hin ausprobiert und analysiert.
Da in der Schulwirklichkeit der SfG und SfK die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachprofessionen normal ist, werden wir gezielt die Kooperation zwischen AnwärterInnen der Fachlehrer- und Sonderschullehrerausbildung am Themenfeld Bewegtes Lernen ermöglichen. Der Austausch und das gemeinsamen Ausprobieren wird – neben der fachdidaktischen Arbeit – deshalb einen zweiten Schwerpunkt darstellen.

Integration – Formen gemeinsamen Lernens

In Baden Württemberg gibt es immer mehr Außenklassen. Damit wird der Wunsch vieler Eltern, ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Kindern lernen zu lassen, ernst genommen und ein stückweit umgesetzt. Die Erfolge der Außenklassen sprechen für diese Form des gemeinsamen Lernens.
Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben diese nun ein Recht auf Aufnahme in die allgemein- bildenden Schulen. Dies wird unser Aufgabenfeld in den nächsten Jahren verändern.
Das Seminar hat das Anliegen, Sie darauf vorzubereiten. Deshalb werden wir uns in Theorie und Praxis mit den Möglichkeiten gemeinsamen Lernens beschäftigen – unter dem Motto „Gemeinsam sind wir Klasse!“

Offener Unterricht

Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Ansätze, deren Wurzeln in der
Reformpädagogik (Montessori, Freinet, Reichwein, Petersen) zu finden sind und haben als gemeinsames Kennzeichen die Verlagerung
der Aktivität und Entscheidung vom Lehrer/von der Lehrerin auf den/die Schüler/in
hin. Eine Möglichkeit, den individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler
gerecht zu werden, sind Formen des offenen Unterrichts.
In der Seminarveranstaltung werden Freiarbeit, Lernen an Stationen, Tages- und Wochenplanarbeit und Projektunterricht thematisiert.
Wesentlicher Bestandteil des Seminars ist es, eigene Erfahrungen mit den Unterrichtsformen zu machen, Ideen und Material zu erkunden und wenn möglich selbst herzustellen.
Dieses Seminar wird u. a. in Kooperation mit dem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Abt. Sonderpädagogik in Stuttgart angeboten.

Evangelische und katholische Religionslehrer

(Zusatzqualifikation)

Die religionspädagogische Ausbildung am Fachseminar hat verschiedene Schwerpunkte:

  • Erwerb von biblischem und theologischem Grundwissen
  • Persönliche Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten
  • Reflexion über die Erfordernisse und Chancen eines Religionsunterrichts mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern
  • Kennen lernen vielfältiger Umsetzungsmöglichkeiten, um Schülern theologische Inhalte ganzheitlich verständlich machen zu können

Diesem Kursangebot liegt eine Vereinbarung zwischen den evangelischen und katholischen Kirchen zugrunde, die eine Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung des Religionsunterrichts als Teil des Gesamtunterrichts an der Schule für Geistigbehinderte/Körperbehinderte befürwortet.

Bewegung, Handling

Schule in Bewegung

Die Schüler, die Sie unterrichten, sollten mit Begeisterung bei Ihnen im Unterricht sein, um mit viel Spaß und Freude zu lernen. Der Schulalltag liefert auf der Basis des Konzeptes einer bewegten Schule zahlreiche Möglichkeiten für ein freudvolles Miteinander von Schülern und Lehrern. Das Seminar spricht Themen wie „bewegter Unterricht“, 10-Minuten-Spiele, Förderung der Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenz und Kooperation von Pädagogen und Therapeuten an. Hierbei steht vor allem das selbständige Erproben und Handeln im Vordergrund, um das Konzept der bewegten Schule als Unterrichtsprinzip zu verinnerlichen.

Hilfen zum Essen und Trinken

Essen und Trinken sind elementare Bedürfnisse, welche primär der Sättigung und Energieerhaltung dienen. Je nach Ausprägung der physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme werden die Schüler und ihre betreuenden Lehrer vor eine Vielzahl von Problemen gestellt.  In diesem Seminar werden Hilfen im Handling, in der Lagerung sowie verschiedene Ess- und Trinkhilfsmittel vorgestellt. Die Teilnehmer/innen sollen durch Selbsterfahrung und durch die praktische Anwendung der unterschiedlichen Hilfestellungen Sicherheit für die Umsetzung im Schulalltag gewinnen.

Lagerungsmöglichkeiten und Transfersituationen von schwer mehrfach behinderten Schülern im Unterricht

Viele Schüler mit einer schweren Körperbehinderung sind zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen. Der Unterricht findet in der Regel nicht nur am Tisch sitzend statt, sondern in Bauch-, Rücken- oder Seitenlage, im Stehständer oder sitzend im angepassten Rollstuhl. Themen dieses Seminars sind Lagerungswechsel und unterschiedliche Positionen, die dem Schüler Eigenaktivität und Mobilität ermöglichen sowie Rückenschonendes Verhalten beim Heben und Tragen und der Einsatz verschiedener Hilfsmittel.

Impulse zur Förderung der Eigenaktivität (Handling)

Schüler mit Behinderung weisen häufig vielfältige Bewegungseinschränkungen auf, welche sie in ihrem Bewegungsverhalten, ihrer Eigenaktivität und Handlungsmöglichkeit beeinträchtigen. In diesem Seminar geht es vorwiegend um Bewegungserleichterung und Bewegungsökonomisierung in konkreten Alltagssituationen. Die physiologische motorische Entwicklung sowie Abweichungen und Störungen, therapeutische Maßnahmen und Techniken zur Bewegungserleichterung, Unterstützung bei alltagspraktischen Verrichtungen und der Einsatz von unterschiedlichen Hilfsmitteln und Lagerungspositionen sind Inhalte dieser Veranstaltung.

Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Unser Ziel ist es, Ihnen im SPS Schlüsselqualifikationen wie Planungsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft zur Kooperation, Übernahme von Verantwortung, kreative Problemlösung, Toleranz und vieles mehr im fachlich-kommunikativen Austausch zu vermitteln. Einen hohen Stellenwert besitzen dabei eigenverantwortliches Arbeiten und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Das SPS findet kontinuierlich einmal wöchentlich am Seminar statt. Inhaltlich werden wesentliche Aspekte der schriftlichen Unterrichtsplanung, der Unterrichtsdurchführung und Reflexion erarbeitet sowie Kompetenzen zum Erstellen individueller Förderpläne für die Schüler vermittelt. Dies geschieht immer in enger Verzahnung mit Ihrem Unterricht in der Schulpraxis. Durch Präsentationen des eigenen Unterrichts erhalten Sie die Gelegenheit, diesen zu reflektieren und auftauchende Fragen und Problemstellungen zu diskutieren und verschiedene Handlungsansätze zu finden. In diesem intensiven Austausch profitieren Sie gegenseitig voneinander. Ausschlaggebend ist hierbei ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Offenheit in der Seminargruppe.

Schulpraktische Ausbildung

Anleitung und Beratung in der schulpraktischen Ausbildung

In der schulpraktischen Ausbildung erhalten Sie Beratung und Begleitung sowohl durch Ihren Mentor an der Ausbildungsschule als auch durch einen Lehrenden des Fachseminars. Während der gesamten Ausbildungszeit sind Sie als Fachlehreranwärter G einem Mentor und einer Ausbildungsklasse zugeordnet. Bei Fachlehreranwärtern K sind die Zuordnungen vom Lehrauftrag des Mentors abhängig. In regelmäßigen Beratungen sprechen Sie mit Ihrem Mentor über die Planung Ihrer Unterrichtsvorhaben. Sie reflektieren in den Beratungsgesprächen Ihren Unterricht, erörtern Fragen zu einzelnen Schülern und thematisieren gemeinsam methodische und didaktische Gesichtspunkte der Unterrichtsplanung und Sie tauschen sich über Beobachtungen und Erfahrungen aus.

In der Anleitung und Beratung sind folgende Beratungs- und Gesprächsgrundsätze hilfreich:

  • Gemeinsames suchen nach Lösungsansätzen und Alternativen in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsreflexion
  • Gegenseitiges Akzeptieren
  • Zuhören, Einfühlen, Verstehen
  • Gelungenes bestärken

Während der Ausbildungszeit erhalten Sie in Ihrer schulpraktischen Tätigkeit nach terminlicher Absprache mehrere beratende Unterrichtsbesuche durch Ihren Lehrenden des Fachseminars. Ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Zusammenarbeit dabei ist die Teilnahme Ihres Mentors am Unterricht und dem anschließenden Beratungsgespräch.

Gegenstände der Beratung sind:

  • Reflexion er Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsplanung
  • Entwicklung von Zielen und Inhalten für den Unterricht in Ihrer Klase oder Lerngruppe bzw. für die Förderung einzelner Schüler
  • Entwicklung möglicher Alternativen zur Unterrichtsdurchführung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Zielen für weitergehende Kompetenzen in Ihrer Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung
  • Fachlicher Austausch über anstehende aktuelle schulpraktische Erfahrungen und Fragestellungen

 

Merkmale und Umfang der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an einer Schule für Geistigbehinderte oder an einer Schule für Körperbehinderte bzw. an einer Schule mit entsprechender Abteilung. In der schulpraktischen Ausbildung werden Sie Ihre bisher erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen in der unterrichtspraktischen Tätigkeit erweitern und vertiefen. Sofern Sie noch über keine schulpraktische Erfahrung verfügen, können Sie nun unter fachlicher Anleitung und Begleitung grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Durch Hospitationen im Unterricht Ihres Mentors, durch eigene angeleitete und zunehmend selbständig ausgeführte Unterrichtstätigkeit, durch regelmäßige Vor- und Nachbesprechungen sowie durch eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften an der Schule bereiten Sie sich auf Ihre Tätigkeit als eigenverantwortlicher Fachlehrer vor.

An sonstigen schulischen Veranstaltungen sollten Sie teilnehmen, um ihre beruflichen Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen (z. B. Gesamtlehrerkonferenzen, Stufenkonferenzen, Klassenpflegschaftsabende, Pädagogische Tage), wenn es mit den Verpflichtungen am Seminar vereinbar ist.

Nutzen Sie auch Möglichkeiten, sich über weitere schulische und vorschulische Aufgabenfelder „vor Ort“ exemplarisch kundig zu machen (z. B. Frühberatungsstelle, Schulkindergarten, Außenklassen, Probewohnen, WfBM).

Gliederung der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung beginnt mit einer Einführungsphase im Block in Ihrer Ausbildungsklasse. Sie machen sich mit den Personen und dem Betrieb der Schule und speziell mit den Schülern Ihrer Ausbildungsklasse vertraut.

Im ersten Halbjahr der Ausbildung sind Sie jeweils an einem Tag in der Woche an acht Unterrichtsstunden in Ihrer Ausbildungsschule. Durch Hospitationen im Unterricht des Mentors, Beobachtungen der Schüler, durch aktive Mitarbeit und durch eigene Unterrichtsversuche lernen Sie die Schüler kennen und gewinnen Fähigkeiten im Unterrichten und im erzieherischen Umgang mit den Schülern. Sinnvoll ist es, in Absprache mit ihrem Mentor Unterrichtsschwerpunkte zu vereinbaren, die sich aus dem Arbeitsplan der Ausbildungsklasse sowie dem Lern- und Förderbedarf der Schüler ergeben. Eine Schwerpunktsetzung ermöglicht Kontinuität im planen, durchführen und reflektieren von Unterricht. Für die Schüler entstehen dadurch Sicherheit und Verlässlichkeit. Schriftliche Unterrichtsplanungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorbereitung und Planung. Sie erhalten dafür Anleitung im Schulpraxis begleitenden Seminar.

Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres stellt der Lehrende am Fachseminar im Einvernehmen mit dem Schulleiter fest, ob Ihnen selbständiger Unterricht ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt übertragen werden kann.

Im zweiten Halbjahr der Ausbildung sind Sie an zwei Schultagen pro Woche mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden in der Klasse tätig. Davon sind vier Stunden als selbständiger Unterricht ausgewiesen, den Sie nun eigenverantwortlich und selbständig planen und durchführen. Die weiteren acht Stunden arbeiten Sie wie bisher in Zusammenarbeit und Kooperation mit Ihrem Mentor. Im dritten Halbjahr sind Sie an zwei bzw. drei Tagen in der Schulpraxis.

Allgemeine Hinweise und Tipps zum Vorbereitungsdienst / Referendariat

VBE-Lehrerinnen- und

Lehrer-Handbuch

Das knapp 928 Seiten umfassende VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch enthält die wichtigsten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Kommentare, die du als zukünftige Lehrerin und Lehrer brauchen wirst. Es eignet sich daher bestens im Fach Schul- und Beamtenrecht am Seminar zur Vorbereitung auf die Schulrechtsprüfung und zur Vorbereitung auf die Schulkunde bei deiner Schulleitung. Alle Referendarinnen und Referendare, die Mitglied im VBE sind oder werden, erhalten dieses Handbuch automatisch kostenlos vom VBE zugeschickt.

VBE-Schuljahresplaner 2011/2012

Der neue 200-seitige VBE-Schuljahresplaner 2011/2012 ermöglicht dir, deinen Stundenplan, den Stoffverteilungsplan, deine Klassenlisten, Notenlisten, Elterngesprächsprotokolle, wichtige Konferenz- beschlüsse, Klassenarbeitspläne, Vertretungsstunden, Werbungskosten, die Anschriften-, Telefon- und email-Listen deines Kollegiums sowie die Noten-Punkte-Listen gut strukturiert und übersichtlich in einem sehr handlichen Buch zusammenzuführen. Alle VBE-Referendarinnen und VBE-Referendare erhalten diesen Schuljahresplaner bei der Vereidigung kostenfrei als Serviceleistung des VBE ausgehändigt. Später neu beitretende Mitglieder erhalten den VBE-Schuljahresplaner automatisch zugeschickt.

Beurlaubung

Urlaub aus persönlichen Gründen Benötigst du als LA außerhalb der Ferienzeit Urlaub aus persönlichen Gründen (z.B. Eheschließung, Familienfeier, Todesfall in der Familie), so musst du diesen beim Seminarleiter beantragen, sofern der Urlaubstag Seminartag ist. Hast du an diesem Tag Unterricht, so stellst du deinen Antrag bei der Schulleitung deiner Stammschule.
Urlaub für Gewerkschaftstagungen des VBE Sofern du an gewerkschaftlichen Tagungen des VBE teilnimmst, kannst du bis zu 6 Tage im Jahr Urlaub beantragen. Du erhältst dafür vom VBE jeweils frühzeitig eine Mandatsbescheinigung, die du zusammen mit dem Urlaubsgesuch auf dem Dienstweg einreichst. Das Formular für den Urlaubsantrag erhältst du bei der Schulleitung.

Deputat

Das Deputat während deines eigenverantwortlichen Unterrichts als GHWRS Lehreranwärter/-in beträgt in der Regel 13 Stunden. In der Realschule beträgt das Deputat in der Regel 11 Stunden, an Sonderschulen 5 Stunden und an Gymnasien 9-12 Stunden.

VBE-Diensthaftpflichtschutz

Gegen Haftpflichtfälle, die sich in der Dienstzeit ergeben, und daraus möglicherweise resultierende Rechtsansprüche, sind alle VBE-Mitglieder automatisch abgesichert. VBE-Mitglieder brauchen eine solche Versicherung nicht zusätzlich abzuschließen.

Vorzeitige Entlassung

(auf Antrag) Im Schreiben vom 21.11.1988 (AZ: 111/5-6701.7/32) teilt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport folgendes zur vorzeitigen Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst mit:

  1. Entlassung ohne triftige Gründe Eine erneute Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Der/die Referendar/in und der/die Anwärter/in müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden.
  2. Begründeter Antrag Gründe, die eine spätere Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen, können z. B. sein: – Betreuung von Kindern – Termingebundenes Angebot eines Arbeitsplatzes außerhalb des Schulbereiches – BeruflicheUmorientierung

Solltest du dir überlegen, einen derartigen Antrag zu stellen, dann setze dich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung.

Erkrankung

Wird ein Beamter krank und kann deshalb nicht zum Dienst erscheinen, so muss er dies sofort seiner Schulleitung melden. Dauert die Erkrankung voraussichtlich länger als eine Woche, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ist der Beamte wieder gesund, teilt er dies seiner Schulleitung mit. Dies gilt auch in den Ferienabschnitten, wenn die Erkrankung kurz vor Ferienbeginn eintrat.

Internet

Im Internet gibt es verschiedene Anbieter für Unterrichtshilfen, die du teilweise kostenlos erhalten kannst.

Krankenversicherung

Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Teil der Krankheitskosten sollte vom Anwärter selbst bei einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Eine private Krankenversicherung zu günstigen Tarifen bietet der Wirtschaftsservice (WS) des VBE speziell für VBE-Mitglieder an: Frage einfach an beim Wirtschaftsservice:
Fax 0711/ 22 93 14 79 oder e-mail: info@ws-wirtschaftsservice.de

Kfz-Versicherung

Jede Kfz-Versicherung hat spezielle Beamtentarife, die man als Anwärter/in voll in Anspruch nehmen sollte. Sie liegen etwa 20% unter den Normaltarifen. Soweit man bisher ein Kfz versichert hat, legt man der Versicherung eine vom Schul- oder Seminarleiter unterzeichnete Bestätigung vor, dass man Beamter/Beamtin ist.

Kostengünstige Schulbücher

An der Schule eingeführte Schulbücher kannst du in der Regel bei den betreffenden Verlagen kostengünstig beziehen. Eine einfache Postkarte mit Schulstempel genügt meist. Gebe auf der Postkarte deine Fächer an, die du unterrichtest. Von einigen Verlagen wirst du daraufhin stets über die neuesten Bücherangebote informiert. Lehrerhandbücher werden jedoch nicht kostenlos mitgeliefert. Sie bieten jedoch eine Hilfe bei der Unterrichtsvorbereitung. Weitere Schulbücher und Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung sind oft in den Lehrerbibliotheken zu finden.

Leistungsziffer

Die Leistungsziffer ist die Gesamtqualifikation jedes Bewerbers für den staatlichen Schuldienst. Sie wird am Ende des Vorbereitungsdienstes aus der ersten und zweiten Staatsprüfung errechnet. Nach ihr wird der Rangplatz in der Bewerberliste bestimmt. In die Leistungsziffer fließt auch ein Seminarausgleich (Bonus/Malus) und ein Jahrgangsausgleich ein. Grundlage des Bonus-/Malus-Verfahrens ist jeweils der Notendurchschnitt eines jeden Seminars. Aus dem Durch- schnitt aller Seminare wird der Landesdurchschnitt berechnet. Liegt nun ein Seminar unter diesem Schnitt, erhalten alle Lehreranwärter/-innen einen Bonus und umgekehrt.
Beim Jahrgangsausgleich wird der Landesschnitt aller Seminare mit dem Referenzjahrgang verglichen.

Nebentätigkeit

Die Ausübung von Nebentätigkeiten eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (§82-88a) geregelt. Eine Nebentätigkeit muss immer vor Aufnahme vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Lehreranwärter/- innen wird eine Nebentätigkeit in der Regel nicht genehmigt, da sie in einem besonderen Ausbildungsverhältnis stehen und ihre ganze Kraft auf dieses Ziel richten sollen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Seminarleiter bestätigt, dass durch die Nebentätigkeit die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Mehr zum Nebentätigkeitsrecht findest du im VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch unter dem Stichwort „Nebentätigkeit – ein Überblick“

Reisekosten

Alle Reisen, die der/die Lehreranwärter/in im Zusammenhang mit der Seminarausbildung macht, sind Ausbildungsreisen. Dafür erhält der/die Lehreranwärter/in eine Reisekostenerstattung. Diese beinhaltet Tagegeld und Fahrtkosten bzw. Wegstreckenentschädigung. LA’s erhalten jedoch immer nur 50% von dem entstandenen Betrag.

Die Höhe des Tagesgeldes richtet sich nach der Dauer der Reise. Fahrten zum Dienstort (Ausbildungsschule) können nicht abgerechnet werden, ebenso Reisen innerhalb einer politischen Gemeinde. (Merke aber: Fahrten trotzdem notieren, da man sie in der Steuererklärung angeben kann!) Bei Ausbildungsreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Bus, Bahn) erhalten LA’s 50% des Fahrpreises. Im Reisekostenantrag ist der volle Betrag anzugeben. Die Fahr- karte muss dem Antrag nicht beigelegt werden. Wegstreckenentschädigung wird gewährt bei Verwendung eines Privatfahrzeugs zu Ausbildungsreisen. Um den vollen Betrag zu erhalten, muss ein triftiger Grund zur Verwendung des Privatfahrzeugs geltend gemacht werden. Gründe dafür sind:

  • keine regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittel
  • erhebliche Zeitersparnis
  • Mitführung umfangreichen Aktenmaterials oder Sonstiges

Steuertipps – Geld sparen

Am Anfang eines neuen Jahre solltest du nicht vergessen, den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einzureichen. In der Regel erhältst du danach einige Euro aus der Staatskasse wieder zurück. Bevor du deine Steuerkarte an das Landesamt für Besoldung und Versorgung schickst, versehe diese mit einem großen R. Dann erhältst du die Jahressteuerabrechnung vom Landesamt (LBV) unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres wieder zurück. Antragsformulare für den Lohnsteuerjahresausgleich erhältst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs kann dir ein Computerprogramm viel Arbeit abnehmen. Auch kannst du über den VBE-Wirtschaftsservice das VBE-Steuer-Info bestellen.

Was kannst du alles von der Steuer absetzen?

  • alle Dienstfahrten, für die es keine Fahrkostenerstattung gab, oder den Unterschiedbeitrag zwischen erhaltener Fahrkostenerstattung und dem steuerlich absetzbaren Betrag
  • Mitgliedsbeiträge an den VBE
  • Beiträge an Parteien
  • Spenden an anerkannte wohltätige Vereine
  • Arbeitsmittel für die Schule (jedes Buch, jede Kopie, Stifte, Aktentasche usw.)
  • Bausparbeiträge (sofern keine Prämie beantragt)
  • Lebensversicherungen
  • Riesterrente
  • Kfz-Versicherung (ohne Kaskobeiträge)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • KfZ-Schäden (sofern bescheinigter Dienstunfall)

Steuerberatungskosten
Mehr zur Lohnsteuererklärung kannst du als VBE-Mitglied vom VBE erfahren.

Unfall

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Unfall, so ist der Unfall auf einem besonderen Formblatt (Nr. 830/81) auf den Dienstweg dem Regierungspräsidium zu melden, wenn

  1. der Unfall in Zusammenhang mit dem Dienst steht (in der Schule, im Seminar, auf dem Weg von und zur Schule bzw. Seminar) oder
  2. ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist der halbe Unterricht. Da die Lehrbefähigung bei der 2. Dienstprüfung großes Gewicht hat, bieten der VBE eine Reihe von Unterrichtshilfen an wie z. B. die Praxishelfer, Studienhelfer und Seminarhelfer.

Änderung der persönlichen Verhältnisse

Wenn du umziehst, ein anderes Konto eröffnest, heiratest, ein Kind bekommst usw., solltest du dies mit dem Formblatt „Änderung der persönlichen Verhältnisse“ auf dem Dienstweg mitteilen. Das Formblatt ist bei der Schulleitung oder den Internetseiten der jeweiligen Regierungspräsidien erhältlich.

Vorschuss in besonderen Fällen

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Eheschließung) kannst du einen Gehaltsvorschuss erhalten. Bedingung ist allerdings, dass der Vorschuss bis zum Ablauf der Ausbildungszeit getilgt werden kann. Der formlose Antrag wird auf dem Dienstweg eingereicht.

Vermögenswirksame Anlage der Bezüge

Ein Antrag auf vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge ist auch für Beamte auf Widerruf (Anwärter) möglich. Die Formulare sind bei der Schulleitung oder dem Sekretariat erhältlich. Die Anlage ist möglich für Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sparverträge, Bau/Erwerb/Entschuldung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und Kapitalbeteiligung.

Wohngeld

Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss bezahlt.

Wohngeld für Mieten und Eigentum Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Voraussetzungen

Ob du Wohngeld in Anspruch nehmen kannst und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt ab von

  • der Zahl der zu deinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens – die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ein Antrag muss sein

Wohngeld kannst du nur erhalten, wenn du einen Antrag stellst und die Voraussetzungen nachweist. Das Antragsformular erhältst du bei der örtlichen    Wohngeldstelle    der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auf einen (förmlichen) Wohngeldantrag hin muss die für dich zuständige Behörde dir einen schriftlichen Bescheid erteilen. Wenn du Fragen hast, wende dich an die örtliche Wohngeldstelle.

Wann?

Wichtig ist der Termin der Antragsstellung. Wohngeld wird nämlich in der Regel erst vom Beginn des Monats gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Wie lange?

Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch über- oder unterschritten werden. Wenn du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen willst, musst du es erneut beantragen. Stelle aber den Wieder- holungsantrag möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. So kannst du vermeiden, dass die laufende Wohngeldzahlung unterbrochen wird.

Ekkehard Gabriel

Rechte und Pflichten während des Referendariats

Amtsverschwiegenheit

In deiner dienstlichen Stellung als Lehrer/in kommt es nicht selten vor, dass du von privaten oder dienstlichen Angelegenheiten Kenntnis erlangst, die der Geheimhaltung unterliegen, auch deinen Angehörigen gegenüber. Beachte bitte auch, dass der Beamte ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten über Angelegenheiten, über die er Verschwiegenheit zu bewahren hat, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben darf. Unberührt bleibt die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, strafbare Handlungen anzuzeigen und bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der baden-wüttembergischen Verfassung für ihre Erhaltung einzutreten.

Nebentätigkeit

Die Genehmigung einer Nebentätigkeit (z. B. nebenamtlicher Unterricht an einer andern Schule) ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass durch diese Nebentätigkeit die dienstlichen Leistungen des Lehrers beeinträchtigt würden. Den übrigen Lehrern der Schule dürfen durch diese Nebentätigkeit keine Nachteile erwachsen wie gehäufte Unterrichtsnachmittage usw.! Nach jetziger Rechtslage darf Nebentätigkeit nur genehmigt werden, wenn    sie grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit des Beamten wahrgenommen wird und den Rahmen der „Fünftelvermutung“ nicht sprengt, das heißt ein Lehrer mit 28 Wochenstunden darf höchstens 6 Wochenstunden nebenamtlich Unterricht erteilen.

Annahme von Belohungen und Geschenken

Ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten darfst du, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohung oder Geschenke in Bezug auf dein Amt annehmen. Es empfiehlt sich z. B. Geschenke von Eltern oder Schülern höflich zurückzuweisen, um den Verdacht einer Bestechung von vornherein auszuschließen. Im Zweifelsfall fragt man am besten die Schulleitung um Rat. Näheres findest du im VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch.

Ausführung dienstlicher Anordnungen

Du bist verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen deiner Vorgesetzten auszuführen. Hast du gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen Bedenken anzumelden, so sind diese unverzüglich bei deinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Bleibt die Anordnung bestehen, so hast du dich, falls du deine Bedenken aufrecht erhältst an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so hast du sie auszuführen und bist von deiner eigenen Verantwortung befreit. Die Bestätigung ist auf Verlangen schriftlich zu erteilen. Dies gilt nicht, wenn das dir aufgetragene Verhalten strafbar oder die Strafbarkeit für dich erkennbar ist oder das dir aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt.

Beachte bitte:

Vorgesetzter ist, wer dir für deine dienstliche Tätigkeit  Anordnung erteilen kann, zum Beispiel der Schulleiter. Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist nämlich das Schulamt, das Regierungspräsidium und das Kultusministerium.

Politische Betätigung

Der Beamte muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten. Damit ist nicht gemeint, dass sich der Lehrer etwa für eine bestimmte Regierungspolitik einsetzen müsste. Die politische Treuepflicht verbietet es dem Lehrer vielmehr, mit Organisationen in Verbindung zu treten oder diese gar zu unterstützen, welche den Rechtsstaat und seine Ordnung bekämpfen. Ein Beamter, der sich politisch betätigt, hat dabei jene Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung und seinem Amt ergeben. Für den dienstlichen und schulischen Bereich gilt allgemein, dass jede parteipolitische Betätigung untersagt ist.

Der Rechtsweg nach der Verwaltungsgerichtsordnung

Fast alle den Lehrer betreffenden Entscheidungen der dienstvorgesetzten Behörde stellen „Verwaltungsakte“ dar. Gegen jeden Verwaltungsakt können nach der Verwaltungsge- richtsordnung Rechtmittel eingelegt werden.

1.) eigentliche Rechtsmittel

a) Widerspruch ist einzulegen bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (kein Dienstweg!). Wenn eine Rechtsmittelbelehrung dem Bescheid oder der Entschließung beigegeben ist, gelten für diese Einlegung des Widerspruchs die darin genannten Fristen; Sonst ist Widerspruch innerhalb eines Jahres möglich.

b) Klage beim Verwaltungsgericht: Wenn negativer Widerspruchsbescheid ergangen ist, kann sofort oder innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

c) Reagiert die Behörde auf den Widerspruch nicht, kann nach Ablauf von 3 Monaten seit Einlegung des Widerspruchs geklagt werden.

2.) Formlose Rechtsmittel

a) Gegenvorstellung

b) Aufsichtsbeschwerde

Beide sind weder an Frist noch an Form gebunden. Für die Behörde, an die sie gerichtet ist, besteht keine unbedingte Reaktionspflicht. Der Erfolg ist daher in der Regel meist gering. Wende dich in jedem Fall zunächst an die Rechtsabteilung des VBE oder einen Kreisvorsitzenden für Rechtsschutz, dessen Anschrift du in der Geschäftsstelle des VBE erfährst. Verwaltungsstreitigkeiten verursachen oftmals hohe Kosten, die der Verband aber nur dann für dich trägt, wenn er dem Verfahren vor Ingangsetzung zugestimmt hat. Beachte genau die dir gesetzten Fristen. je zeitiger du die Rechtsabteilung auf, desto größer ist deine Erfolgschance.

Aufsichtspflicht

Eine der wichtigsten Pflichten für dich als Lehrer/-in an der Schule ist die Beaufsichtigung der dir zur Erziehung und zum Unterricht anvertrauten Schüler. Der Staat veranlasst die Eltern durch Gesetz, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Infolgedessen können die Eltern während der Unterrichtszeit ihrer Aufsichtspflicht über die Person ihres Kindes nicht genügen. Diese Verpflichtung fällt für die Unterrichtszeit dem Lehrer zu. Aufgrund der Aufsichtspflichtbist du gehalten, die Kinder vor Schaden und dritte Personen vor Schaden durch die Kinder (z. B. Radfahrer vor spielenden Kindern) zu bewahren.

Wichtigste Bestimmungen:

Deine Aufsichtspflicht beginnt ca. 15 Min. vor Unterrichtsbeginn (Anwesenheit in der Klasse), dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Sie endet mit dem Weggang der Schüler aus der Schulanlage bzw. mit dem Einsteigen in den Schulbus. Es empfiehlt sich, dies bei kleineren Schülern zu üben und bei größeren öfters zu kontrollieren.
Der VBE hat im Rahmen seiner Schriftenreihe eine Broschüre C 8 zum Thema „Aufsichtspflicht der Lehrer/- innen“ herausgegeben. Diese eignet sich hervorragend als Arbeitsmaterial für die Schulrechtskunde sowie die Schulrechtsprüfung im Referendariat.
VBE-Mitglieder im Referendariat erhalten diese Schrift automatisch im Rahmen der VBE-Serviceleistungen automatisch zugeschickt.

Verletzung der Pflichten

Wenn du in diesem Amt die dir auferlegten Pflichten vernachlässigst oder verletzt, kannst du strafrechtlich, disziplinarrechtlich und zivilrechtlich belangt werden. Strafrechtlich kannst du auf Antrag des Staatsanwaltes verfolgt werden, wenn du nach der Sachlage unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hast.
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hat die Dienstentlassung kraft Gesetz zur Folge.
Dienstrechtliche und strafrechtliche Verantwortung sind voneinander unabhängig. Ungeachtet einer strafrechtlichen Verurteilung oder eines Freispruchs können deine Vorgesetzten, wenn du deine Dienstpflicht verletzt hast, gegen dich eine „Disziplinarmaßnahme“ verhängen oder gar ein „förmliches Disziplinarverfahren“ vor einem Disziplinargericht einleiten.

Disziplinarmaßnahmen sind:

Verweis (Tadel eines bestimmten Verhaltens) Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt, Entfernung aus dem Dienst (Entlassung), Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Gegen eine Disziplinarmaßnahme kannst du Beschwerde, gegen ein Urteil des Disziplinargerichtes Berufung einlegen. Du kannst auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen dich selbst beantragen, um dich vom Verdacht einer Dienstverletzung zu reinigen. Hierbei ist aber große Vorsicht geboten. Zivilrechtlich kannst du selbst wegen Dienstpflichtverletzung nicht belangt werden, sondern nur dein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg. Von diesem kann der Geschädigte Ersatz verlangen.

An den Lehrer selbst kann (nicht muss) sich der Dienstherr nur halten, wenn jener vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Regress). Grob fahrlässig handelt, wer gleichgültig handelt oder dabei selbst einfache, nahe liegende Überlegungen nicht anstellt. Solltest du einmal in Schwierigkeiten geraten, so hast du als VBE-Mitglied jederzeit die Möglichkeit, dich mit allen Unterlagen an die VBE-Rechtsabteilung zu wenden. Hier wird dein Fall von Fachleuten untersucht, bearbeitet und bei den zuständigen Stellen auf Kosten des Verbandes vertreten.

Krankheit

Deine Dienstunfähigkeit Krankheit ist unter Angabe der voraussichtlichen Dauer umgehend dem Schulleiter und dem Seminar anzuzeigen (an Seminartagen nur am Seminar), damit dort sofort die notwendigen unterrichtsorganisatorischen Folgerungen gezogen werden können (Vertretung usw.). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist spätestens nach einer Woche Erkrankung erforderlich, auf Verlangen des Vorgesetzten (Schulleiter) auch früher; die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann angeordnet werden. An den Schulen und am Seminar wird über jede/n Lehreranwärter/in ein Krankenblatt geführt, in welches alle Erkrankungen, auch eintägige, eingetragen werden.
Bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können diese Eintragungen eine Rolle spielen, da bei dieser Gelegenheit neben der fachlichen Leistung auch die gesundheitliche Eignung des Beamten zu überprüfen ist.

Einsichtnahme in die Personalakte

Personalakten werden am Regierungspräsidium und beim Schulamt geführt. Die Personalakten beinhalten: Personalunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Ernennung, Urlaub), Dienstantritts- und Erkrankungsmeldungen, Beurteilungsberichte der Schulaufsichtsbeamten (ab 2. Lehramtsprüfung), eventuell Unterlagen über Disziplinarmaßnahmen (bei LAA: Missbilligung) Es dürfen keine Nebenakten geführt werden, deren Einsicht dir vorenthalten wird. Die Personalnachweise dürfen auch nicht mit geheimen Kennzeichen versehen sein. Du hast das Recht, jederzeit in Gegenwart eines von der Behörde beauftragten Beamten in deine Personalakten Einsicht zu nehmen und davon Abschriften anzufertigen. Das Recht auf Einsichtnahme ist ein persönliches Recht. Die Einsichtnahme durch ein von dir bevollmächtigtes Mitglied des Personalrates oder des VBE ist jedoch nicht ausgeschlossen. Der Beamte muss über Beschwerden oder Behauptungen jeder Art, die für ihn ungünstig oder ihm nachteilig werden könnten, vor ihrer Aufnahme in die Personalakte gehört werden. Die Äußerung des Beamten ist zu seiner Personalakte zu nehmen.

Wo Milch und Honig fließen

Gerhard Brand, VBE-Landesvorsitzender zum Koalitionsvertrag

Schon vor der Regierungsbildung waren die Inhalte des Koalitionsvertrages bekannt. Vierzehn von insgesamt 93 Seiten sind der Bildung gewidmet, ein knappes Sechstel immerhin.
Trotz aller anfänglicher Skepsis ist festzustellen: Es liest sich zunächst einmal gut! Alles scheint möglich zu sein. G8 neben G9, differenzierte Systeme neben Gemeinschaftssystemen, ein zehntes Schuljahr für alle und vieles mehr. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag kommen einem Füllhorn gleich, das über der Bildung ausgeschüttet wird.

Nichts von dem Bekannten und Bewährten wird gestrichen. Das differenzierte Schulsystem  mit Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnasium und Sonderschulen wird nicht abgeschafft. Das wird manchen ruhiger schlafen lassen. Aber die Entwicklung beginnt! Es ist kein Geheimnis, die Grünen, wie auch die SPD wollen die Gemeinschaftsschule. Eine Gemeinschaftsschule, die auch das Gymnasium beherbergen soll. Die von Klasse fünf bis Klasse zehn geht. Die zwingend eine Ganztagsschule ist, voll gebunden. Diese Gemeinschaftsschule wird nun auch in Baden-Württemberg kommen, aber sie kommt auf freiwilliger Basis. Wer so weitermachen möchte wie bisher, der darf das, und wer eine Gemeinschaftsschule errichten möchte, der kann einen Antrag stellen. Die Parallelen zu Nordrhein-Westfalen sind deutlich. So deutlich, dass sich ein Blick über den Zaun lohnt. Seit dem Regierungswechsel in Düsseldorf im Juli 2010 von Jürgen Rüttgers zu Hannelore Kraft mit der grünen Schulministerin Sylvia Löhrmann herrscht dort genau das Modell, das die neue baden-württembergische Landesregierung einzuführen gedenkt. Mit Datum vom Januar 2011 hatte Nordrhein-Westfalen von 19 Anträgen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule 17 genehmigt. Warum zwei Anträge nicht genehmigt wurden, liegt daran, dass sie die grundlegenden Voraussetzungen zur Genehmigung nicht erfüllten. Eine der Voraussetzungen lautet beispielsweise: „Die Gemeinschaftsschule entsteht in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen.“ Das Vorhaben ist auf sechs Jahre angelegt und soll wissenschaftlich begleitet werden.

Kommunen, die vor kurzem noch um ihren Schulstandort zitterten, wittern jetzt Morgenluft. Denn der grün-rote Koalitionsvertrag der baden-württembergischen Landesregierung sagt deutlich:

„Die Gemeinschaftsschulen sollen besonders im ländlichen Raum wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Bildungsangebot sichern.“ Da zu vermuten ist, dass sich die Voraussetzungen zur Genehmigung bei den beiden Bundesländern nicht allzu sehr unterscheiden, wird es – bei allem Wohlwollen – etwas schwierig, eine Stringenz in Kausalität und Aussage zu erkennen. Wenn Schulen zusammengeführt werden, dann werden nicht zwingend wohnortnahe Schulstandorte gesichert. Zumindest nicht flächendeckend! Wo Hauptschule, Realschule und Gymnasium in einem Ort vertreten sind – was im ländlichen Raum eher selten der Fall sein dürfte –, kann es funktionieren. Wo die Hauptschule die einzige Schulart ist, ist sie weg. Sie wird im Nachbardorf mit der Realschule und dem Gymnasium fusioniert werden. Also gerade im ländlichen Raum wird es nicht funktionieren!

Die ersten Schreiben der Kommunen an die Schulleitungen sind eingetroffen. Der Inhalt: „… bitten wir die Schulleitung um Vorlage eines Planes, wie die Weiterentwicklung der Schule aussehen wird …“. Das nennt man nach vorn gedacht! Zum einen ist es Sache der Kommune, diesen Antrag zu stellen „… Grundlage ist ein Beschluss des Schulträgers …“, so steht es im Koalitionsvertrag. Zum anderen ist es korrekt, wenn die Kommune die Schulleitung einbindet. Aber in was, um Gottes Willen, sollen die Schulleitungen denn eingebunden werden? Der Koalitionsvertrag stellt eine Absichtserklärung dar in dem Sinn: „Das wollen wir so machen, wenn wir die Regierung übernommen haben.“ Nicht mehr! Da ist noch nicht im Entferntesten geklärt, welche Rahmenbedingungen vorliegen müssen, damit eine Genehmigung erfolgreich sein kann. Vielleicht orientiert sich Stuttgart an Düsseldorf – das wäre neu! Aber es sind auch sehr landesspezifische Fragen zu klären: die Finanzierung. Wie wird für eine Ganztagsgemeinschaftsschule das Personal finanziert werden? Wie die Lehrerbildung und das Laufbahnrecht? Welche Lehrer sollen in einer Gemeinschaftsschule unterrichten? Die Absicht von Grün-Rot, den Stufenlehrer einzuführen, würde diese Frage beantworten und die aktuell noch unpassende Situation entschärfen. Wie lange dauert es, bis die Studienordnungen geändert, die daraus folgenden Prüfungsordnungen angepasst sind und die ersten Studierenden die Hochschule mit Bachelor oder Master durchlaufen haben? Möglicherweise vergeht mehr Zeit, als eine Legislaturperiode dauert. Niemand kann vorhersagen, was die nächsten Wahlen bringen werden, und so kann auch niemand vorhersagen, ob so ein grundlegender Prozess der Veränderung während des Laufes gestoppt oder ob er fortgeführt werden wird.

„… bitten wir die Schulleitung um Vorlage eines Planes …“, den hätten wir selbst gerne! Wir wissen, die Inklusion soll ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Wir wissen, die aktuelle Werkrealschule soll so nicht fortgeführt werden. Wir wissen, die Bildungshäuser werden nicht weiter aufgelegt und finanziert werden. Wir haben keine Ahnung, was stattdessen kommen soll und wie das, was kommen wird, ausgestaltet werden soll. Bei allem Respekt, auch die Landesregierung wird wohl die Antwort schuldig bleiben. Aber das Schuljahr neigt sich dem Ende zu, und so viele Fragen, die zum Planen des kommenden Schuljahres beantwortet gehören, sind offen. Unter diesen Voraussetzungen kann eine in die Zukunft gerichtete Planung nicht erfolgen. Wir machen zunächst also weiter, wie gewohnt – auch wenn sich`s vielleicht nicht lohnt.

Da Bildung von Kontinuität, von Ruhe, Sorgsamkeit und Weitblick lebt, ergeht die dringende Bitte des Verbandes Bildung und Erziehung VBE an die Regierung, Sorge dafür zu tragen, dass nicht Prozesse eingeläutet werden, die nicht sinnvoll und sicher eingeführt, verlässlich fortgeführt und dauerhaft umgesetzt werden können. Der Scherbenhaufen in der Bildung wäre immens. Zu oft haben wir Schulleiter Reformen  mitgetragen, Veränderungen herbeigeführt, Neuerungen implementiert, Entwicklungen evaluiert und anschließend wieder alles eliminiert. Wie oft haben wir nach Kontinuität gerufen und nach Ruhe im System. Es geht nicht um die viele unnütze Arbeit, die diese temporären Anforderungen hervorgebracht haben, das ertragen wir mit Demut. Es geht vielmehr um die enttäuschten Menschen, die zurück geblieben sind. Die Lehrer, die sich ans Werk gemacht und diese Prozesse mitgestaltet haben, die sie passgenau für die Situation an ihrer Schule zurecht gefeilt haben. Es geht um die Eltern, die geglaubt haben, dass neue Konzepte ihre Kinder nach vorn bringen. Es geht um die Kinder, die zum Spielball politischer Feldversuche wurden. Es geht immer um die Menschen und es geht um Vertrauen!

Wenn Sie jetzt fragen: „Wo fließen denn nun Milch und Honig?“ „Im Märchenland, geneigte Leserinnen und Leser, nur dort!“

Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Gerhard Brand
VBE-Landesvorsitzender

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag

Inklusion:

Umsetzung der Inklusion in vollem Umfang auch für die frühkindliche Bildung! Schaffung von räumlicher, sächlicher und personeller Ausstattung. Es gilt das Zwei-Pädagogen-¬Prinzip. Sonderpädagogen sind ausdrücklich erforderlich!

Elementar- und Primarbereich:

Eigenständiger Bildungsauftrag für die Kindertageseinrichtungen. Mehr Personal und eine Qualifizierungsoffensive. Sprachförderung mit Mitteln des Landes.
Kein weiterer Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln.
Bessere und flächendeckende Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesstätte.

Primar- und Sekundarbereich:

Abschaffung der Grundschulempfehlung
Ganztagsschulprogramm
Innovationspool für Gemeinschaftsschulen
Sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Behinderungen in der Regelschule.
Sonderprogramm gegen Unterrichtsausfall
Zehntes Schuljahr für alle Schüler an Haupt- und Werkrealschulen. Der Hauptschulabschluss kann auch nach Klasse 10 erworben werden. Keine Auslagerung von Unterricht in der zehnten Klasse der Werkrealschule an  die Berufsschule. Streichung der Wahlpflichtfächer, dafür breite berufliche Orientierung.
Stärkung der Realschulen
Alle Fächerverbünde werden kritisch geprüft.

Lehrerausbildung und Schulleitung:

Mehr Mitentscheidungskompetenz der Schulkonferenz und des Schulträgers  bei der Besetzung von Schulleitungsstellen.
Schulartbezogene Ausbildung zugunsten des Stufenlehramts.
Umsetzung des Bolognaprozesses in der Lehramtsausbildung. Aber keine klare Aussage, ob der Bachelor- oder der Masterabschluss für Lehrer das Ziel ist (Nordrhein-Westfalen: Zehn Semester für alle und Master als Abschluss).
Neue Beurteilung der Arbeitszeit der Lehrer.

Der komplette Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung steht auf der Homepage des VBE Baden-Württemberg für Sie zum download bereit.

Eine Schule für die Zukunft

Adolf-Kußmaul-Ganztagsgrundschule, Graben-Neudorf:

Die Adolf-Kußmaul-Schule im Ortsteil Graben ist eine dreizügige eigenständige Grundschule und wird seit dem Schuljahr 07/08 als teilgebundene Ganztagsschule geführt, wobei ein Zug im Regelbetrieb und zwei Züge im gebundenen Ganztagsbetrieb laufen. Wenn alle Klassenstufen einen zweizügigen Ganztagszug aufweisen, sind ca. 200 Kinder an den Ganztagsbetrieb gebunden, während ca. 100 Kinder den Regelbetrieb besuchen. Die derzeit 270 Kinder werden von 23 Lehrkräften geführt, wobei der zusätzliche Personalstand mit Betreuungskräften für den Ganztagsbetrieb mit ca. 35 Personen zu Buche schlägt.

1. Die wichtigsten Elemente unserer Ganztagskonzeption

1.1 Rhythmisierung des Schultages und des Lernprozesses

Im Unterschied zum herkömmlichen auf den Vormittag beschränkten Unterricht an unserer Schule soll die Rhythmisierung des Unterrichtstages ein kindgerechteres Lernen ermöglichen. Einerseits wechseln im Biorhythmus des Menschen Leistungshöhepunkte und -tiefpunkte und andererseits bestimmt der individuelle Biorhythmus auch das persönliche Arbeitstempo jedes einzelnen Kindes. Diesen naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten soll die Unterrichtsorganisation mit Phasen der Anspannung und Erholung an unserer Schule entsprechen. Dazu gehören sowohl der Wechsel der Lehr- und Lernformen und der Lernorte als äußere Rhythmisierung (z.B. zwischen der Arbeit mit Wochen- oder sonstigen Lernplänen, Stationenlernen und Frontalunterricht) als auch die Steuerung des Lernprozesses durch jedes einzelne Kind als innere Rhythmisierung (Lernstrategien entwickeln, Lernhilfen erhalten und aufnehmen, Kontakte zu anderen Lernpartnern aufnehmen, Zeit und Lernportionen selbstständig einteilen, Entspannungsphasen bewusst erfahren und gestalten u.a.). Die Rhythmisierung des Tages ist Kernelement der jeweiligen Tagespläne.

Einige kurze Erläuterungen sollen dem besseren Verständnis dienen:

  • Der Beginn der schulischen Betreuung um 7.15 Uhr richtet sich nach den von den schulischen Gremien festgelegten Zeiten und stellt im Wesentlichen die Fortführung der bestehenden Kernzeitenbetreuung dar mit der Finanzierung durch die Eltern.
  • Der gleitende Unterrichtsbeginn ab 7.45 Uhr ermöglicht ein individuelles Ankommen in der Schule und kann im Klassenraum, im Leseraum, im Spielzimmer, im Gespräch mit Mitschülern und Lehrkräften oder mit Arbeitsvorbereitungen erfolgen – unter Aufsicht von Lehrkräften.
  • Die bestehenden Musterpläne ermöglichen durch Variation des Nachmittagsangebots die Garantie des Unterrichts nach der gültigen Stundentafel der AKS (Klasse 1: 22 Stunden; Klasse 2: 24 Stunden; Klasse 3 und 4: 26 Stunden) in Anlehnung an die Kontingentstundentafel.
  • Während der Aktiv- und Bewegungspausen werden von allen Kindern unsere Pausenspielgeräte auf dem Schulhof und -gelände genutzt. Die Verantwortung für die Ausgabe im Spielehaus tragen die Schüler der 4. Klassen.
  • Das gemeinsame Frühstück im Anschluss an die erste Bewegungspause in allen Klassen steht im Sinne der schulischen Gesundheitserziehung und dient ebenso der sozialen Kontaktpflege.
  • Kreativzeit/Ruhezeit/Spielezeit/Lesezeit/Vorlesezeit rund ums Mittagessen verstehen sich als Wahlmöglichkeiten für unsere Kinder. Angebote aus dem Bereich der Kunst, Bastelmöglichkeiten, Einsatz von Leseomas/-paten, Computerarbeit im Klassenzimmer oder PC-Raum, bereitgestellte Gesellschaftsspiele, Schulgartenarbeit … sollen den Kindern individuell gestaltbare Phasen der Erholung anbieten.
  • Kurse und zusätzliche Lernangebote stellen sowohl Stütz- und Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften als auch zusätzliche Lernmöglichkeiten nach den gegebenen Notwendigkeiten dar.
  • Hausaufgabenbetreuung im klassischen Sinn ist abgelöst durch Lernzeiten mit unterrichtsweiterführenden und -ergänzenden Lerntätigkeiten. (Üben, Wiederholen, Vorbereiten)
  • Beteiligung außerschulischer Partner im AG- oder Kursbereich. Aktuell sind folgende Vereine im Schulalltag aktiv: KSC-Olympia mit Ringen, Schachclub, CVJM, Handballverband,
  • Die Stundentafel der Nicht-Ganztagsklassen bleibt erhalten wie bisher. Die Übernahme der Pausenregelung mit zwei großen Pausen wird aus organisatorischen Gründen der Regelung der Ganztagsklassen angepasst. Während die Ganztagskinder nach der zweiten großen Pause in die Freizeit oder zum Mittagstisch wechseln, findet für die Regelkinder die 5. und 6. Unterrichtsstunde statt.
  • Die Betreuung nach dem Modell Kernzeitenregelung bleibt für die Regelkinder wie bisher erhalten. Für die Ganztagskinder kann Kernzeitenbetreuung am Morgen vor dem Unterricht gewählt werden (gegen Bezahlung).

1.2 Mehr Raum für eine neue Unterrichtskultur

Aus den obigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass unsere Schule keine Betreuungsschule ist…Betreuung steht nicht im Vordergrund….Sondern Zeit und Raum für ein neues Lernverständ-nis im Miteinander für alle Schüler: Alle Kinder können von einem ganztägigen Schultag in einer stabilen Gemeinschaft profitieren. Der Betreuungsfaktor ist für viele Familien ein praktischer Ne-beneffekt.

  • Zeit für erkundendes Lernen:
    • Dem Lernprozess in der Schule muss das Erleben der Welt vor Ort vorangehen.
  • Zeit für entdeckendes Lernen:
    • In einer vorwiegend auf Medienwissen ausgerichteten Erfahrungswelt fehlt vielen Kindern die unmittelbare Begegnung mit den Dingen. Unser Gehirn lernt an Beispielen, nicht aus Regeln.
  • Zeit für spielerisches Lernen:
    • Spielen heißt ausprobieren.
  • Zeit für soziales Lernen:
    • Soziales Lernen kommt aus dem Spiel der Kinder, aus den vorbereiteten Gelegenheiten und Vorkommnissen des Miteinander-Umgehens.
  • Zeit zum Nachdenken:
    • Nachdenklichkeit fördert nicht nur das Denken, sondern das Leben an sich.
  • Zeit zum ästhetischen Lernen:
    • In der ästhetischen Erziehung geht es um Empfindungen und Wahrnehmungen unserer Kinder als Voraussetzung für die Entwicklung von Sensibilität, Phantasie, Erfindungsreichtum, Innovation und ästhetisches Urteilen.
  • Zeit zum Lernen lernen:
    • Kinder brauchen Methoden, Strategien, Techniken, das Lernen selbst zu planen, zu organisieren und kritisch zu bedenken. Das Lernen selbst wird zum Lerngegenstand.
  • Zeit für praktisches und Projekt orientiertes Lernen:
    • Zeit für die Förderung von Defiziten, Interessen und Begabungen

Die Entwicklung unserer Kinder erfordert zunehmend das Einlassen auf individuelle Bedürfnisse: ADHS, LRS, Sprachdefizite, Rechenschwäche, Konzentrationsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Hochbegabung u.a.m. Individuelle Förderung, Lernen in Kleingruppen, jahrgangsübergreifendes Arbeiten, Themen orientiertes Arbeiten sind entsprechende Erfordernisse im Schulalltag.

Als Konsequenz steht die Forderung nach einer veränderten Unterrichtsgestaltung an unserer Schule. Mit der Initiierung individueller Lernprozesse schwerpunktmäßig in offenen Unterrichtsformen, die sich über den gesamten Schultag erstrecken,  Projektarbeiten u.a. wollen wir die Eigenverantwortlichkeit der Kinder für das Lernen fördern.
Während der Lernzeiten am Nachmittag ist jeder GT-Klasse eine Person als kontinuierliche Lernbegleitung zugeordnet, um zusammen mit der zuständigen Lehrkraft die Schüler auf ihrem jeweils individuellen Lern- und Entwicklungsweg zu unterstützen, Hilfestellungen und Tipps zu geben.

1.3 Pädagogische angeleitete Freizeitgestaltung

Kinder im Grundschulalter sollen an unserer Schule lernen, sich in der Freizeit eigenverantwortlich und nach individuellen Interessen ausgerichtet zu bewegen. Daher haben sie z. B. im Mittagsband Gelegenheit sich nach ihren Interessen im Schulhaus aufzuhalten und über ihre Tätigkeiten selbst zu entscheiden.

Außerdem wird für die ersten Klassen ein breit gefächertes Angebot von Freizeittätigkeiten von der Schule organisiert und in Kursform am Nachmittag halbjahres- oder tertialsweise angeboten. Am Ende des Schuljahres hat somit jedes Kind jedes Kurs-Angebot einmal durchlaufen und kennen gelernt.

In Klasse zwei werden unsere Kinder etappenweise zur selbstständigen Entscheidung über ihre Kurswahl angeleitet und sollen während des Schuljahres entscheiden, für welches dauerhafte Angebot eine Vorliebe besteht. Nach dieser Vorliebe werden dann für die Klassen 3 und 4 die Freizeitangebote erarbeitet.

Natürlich bestehen gerade im Freizeitbereich viele systemfeindliche Rahmenbedingungen: Raum-angebot, Hallensituation, Personalbestellung (Lehraufträge, Jugendbegleiter, HSL-Maßnahmen …), finanziellen Spielräume, ev. Transportprobleme. Hier treffen wir ständig auf neue Herausforderungen.
Glücklicherweise hat die Gemeinde Graben-Neudorf mit einem 3,7-Millionen-Neubau die Lebensräume unserer Kinder in unserer Schule wesentlich erweitert:

  • Spielezimmer
  • Lehrküche
  • Tobeparadies
  • Bau- und Puppenwelt
  • Werkstatt für Metall, Holz, Töpfern, Kunst und Experimentieren
  • Ruheinsel
  • Vergrößerter PC-Raum

In diesen Räumen dürfen sich Kinder in ihrer offenen Freizeit nach ihrer eigenen Entscheidung aufhalten und ihre Nischen finden: toben, spielen, werken, computern, sich zurückziehen, lesen oder einfach nur sich unterhalten oder manchmal auch zusätzlich lernen!

1.4 Pädagogischer Mittagstisch

Der Ganztagsbetrieb bringt unweigerlich die Notwendigkeit eines sinnvollen Mittagstisches mit sich. Eine gesunde und den Bedürfnissen unserer Kinder entsprechende Ernährung ist die beste Basis, um die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Kinder über den ganzen Tag positiv zu beeinflussen.
Dabei wollen wir

  • den Blick für eine ausgewogene Ernährung wecken.
  • Kinder an abwechslungsreiches und vielseitiges Essen gewöhnen.
  • durch Vorbildfunktion den Genuss von Speisen kennen lernen und die Wahrnehmung des Geschmacks schulen.
  • unsere Kinder durch aktive Beteiligung an geregelte Tischsitten gewöhnen (Tischdecken, Essen mit Messer und Gabel, sich einem „Familienbetrieb“ vergleichbar am Tisch bedienen lernen, Beteiligung am Abräumen)
  • hygienische Maßnahmen einüben (Händewaschen, Zähneputzen..)
  • unsere Kinder zum permanenten Trinken anleiten).
  • den Erwerb sozialer Kompetenz durch Dialoge und Erfahrungsaustausch in der „Familiengruppe“ am Tisch unterstützen.

Unsere Kinder werden in zwei Schichten in einer allen erforderlichen Ansprüchen gerecht werdenden neuen Mensa mit Mittagessen versorgt. Dabei werden immer zwei Gruppentische (6-8 Kinder) von einem Erwachsenen, der natürlich mit den Kindern das Mittagessen einnimmt, betreut. Ein wichtiger Aspekt ist uns hierbei, dass auch die Klassen- und Teamlehrer, die gemeinsam die Verantwortung für eine Ganztagsklasse tragen, beim Essen dabei sind und Betreuungs- und Beobachtungsfunktion übernehmen.
Das Essen wird im Cook&Chill-Verfahren in einer modernen Küche in unserer Mensa von Mitarbeiterinnen eines Caterers (Fa. Sauder, Weingarten) endgegart und ausgegeben. Die Auswahl erfolgt durch Mitarbeiterinnen der Schule auf einen Dreifach-Vorschlag des Caterers.

1.5. Weitere Elemente aus dem Schulprofil

LIMA-Kurse (Lese-Intensiv-Maßnahme)

  • Seit dem Schuljahr 2000/2001 wird an der Adolf-Kußmaul-Grundschule Graben-Neudorf eine Intensivbetreuung von Kindern durchgeführt, die im Laufe der ersten Schuljahre eine deutliche Leselernschwäche zeigen. Wenn Probleme während des Leselernprozesses auftauchen, soll mit dieser Maßnahme erreicht werden, einem Leseversagen frühzeitig entgegenzuwirken .
  • Die Betreuung durch unsere Lehrkräfte erfolgt in Kleingruppen mit bis zu 6 Kindern über einen Zeitraum von ca. 12 Wochen in der Adolf-Kußmaul-Schule. Der Unterricht umfasst während dieser Zeit 15 Stunden pro Woche. Täglich von 8.00 – 10.45 Uhr erhalten diese Kinder 2 Stunden Deutschunterricht und 1 Stunde Mathematikunterricht. Die Eltern oder sonstige betreuende Personen werden in die Förderung mit einbezogen und setzen sie in häuslicher Arbeit fort. Nach dieser Intensivbetreuung sollen die Kinder möglichst in ihre Stammklassen zurückkehren.
  • Die LIMA-Kurse sind eine Maßnahme des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe und sind für Kinder aus den umliegenden Gemeinden erreichbar.

Faustlos

  • Das Gewaltpräventionsprojekt FAUSTLOS ist ein vom Kultusministerium empfohlenes und mit Auszeichnungen versehenes Programm, das impulsives und aggressives Verhalten von Grundschülern vermindern und ihre soziale Kompetenz erhöhen soll. Aggressivem Verhalten soll vorgebeugt, Konflikte sollen ohne Gewalt gelöst werden.
  • FAUSTLOS geht dabei von drei zentralen Defiziten aus, welche die soziologische Forschung als Gewalt auslösend bei Kindern und Jugendlichen entdeckt hat:
    • Mangelnde Empathie: Man kann sich nicht in einen anderen Menschen hineinversetzen und mit ihm fühlen.
    • Mangelnde Impulskontrolle: Man reagiert intuitiv, direkt, sofort, „kopflos“
    • Mangelndes Umgangsvermögen mit Ärger und Wut: Rein destruktive Umsetzung von Wut und Gewalt.
    • Im Einsatz des Medienkoffers werden in unseren Klassen in regelmäßigen Unterrichtseinheiten die Ziele dieses Präventionsprojektes umgesetzt!

Streitschlichterausbildung

  • Im Streitschlichter-Projekt werden regelmäßig Kinder unserer 3. Klassen zu Streitschlichtern ausgebildet.
  • Zielsetzung: 
    • durch Empathietraining in der Lage sein, sich in die Situation der Hilfesuchenden zu ver-setzen
    • durch aktives Zuhören und faires, neutrales Verhalten eine Brücke bauen zwischen den Streitenden
    • möglichst die Streitenden selbst zu einer Lösung ihres Konflikts und zur Versöhnung führen
    • Nur in Einzelfällen helfen die Streitschlichter durch Lösungsvorschläge.
  • Nach einer zertifizierten Kursteilnahme übernehmen diese Kinder dann im 4. Schuljahr die offizielle Funktion der Streitschlichter – ausgestattet mit leuchtend roten Schulwesten!

Schulreifes Kind

  • Seit dem Schuljahr 2006/07 nimmt die Kußmaul-Schule am Projekt „Schulreifes Kind“ teil. Dabei sollen in enger Zusammenarbeit mit den Kindergärten frühzeitig Defizite in der kindlichen Entwicklung festgestellt und entsprechende Hilfen angeboten werden. Die Förderfelder ent-sprechen der Bildungsmatrix aus dem Orientierungsplan. In 5 Förderbereichen werden Grup-penkurse angeboten: Sprache, Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten und Gesundheit. Die Teilnahme von Kindern an diesen Fördergruppen wird am „Runden Tisch“ zwischen Erzie-her/innen und Förderlehrkräften in Zusammenarbeit mit den Eltern beraten und festgelegt. Die Förderorte richten sich nach der Anzahl der Kinder aus der jeweiligen Einrichtung und der räumlichen Situation.

Schülermitverantwortung

  • Schülermithilfe in Form von Türdienst, Blumendienst, Aufsichtsdienst, Streitschlichter – jeweils mit unterschiedlichen Schulwesten gekennzeichnet
  • Schülermitsprache: Klassenrat, Klassensprecher, Kinderkonferenz, Vollversammlung

AG-Betrieb

  • Ein regelmäßiger AG-Betrieb soll 
    • ein zusätzliches Bildungsangebot für alle Kinder sein
    • das Profil der Schule wesentlich mitprägen
    • die Identifizierung der Kinder mit den Zielen der Schule vertiefen
  • Daher haben alle Kinder die Möglichkeit zur Teilnahme an einem AG-Angebot: Chor, Flöten, Orff, Computerkurse, Fußball-AG,

QUS  – Qualitätsentwicklung in Unterricht und Schule

  • Im Mittelpunkt steht bei diesem Konzept des Regierungspräsidiums Karlsruhe der Unterricht als Kerngeschäft der täglichen Erziehungs- und Bildungsarbeit und der Austausch darüber. Das QUS-Programm geht davon aus, dass Qualitätsentwicklung in Schulen sich insbesondere auf den Unterricht beziehen muss. Dem QUS-Konzept liegt die Überzeugung zugrunde, dass der zielgerichtete Austausch der Lehrkräfte über Unterrichtsprozesse die notwendige Grundlage ist, um die schulische Qualität nachhaltig zu verändern. Diesem Konzept hat die Gesamtlehrerkonferenz zugestimmt, das RP unserer Schule mit 15 anderen Schulen den Zuschlag erteilt und seither besuchen sich Kollegen/innen gegenseitig im Unterricht, beraten sich und le-gen in Zusammenarbeit mit der Gesamtlehrerkonferenz ständig neue Beobachtungsschwerpunkte fest!

Hausaufgabenbetreuung

  • Für Kinder aus den Regelklassen und für Kinder mit Migrationshintergrund gibt es eine tägliche Hausaufgabenbetreuung.

Intensive und fruchtbare Kooperation

  • der verschiedenen Gremien (Elternbeirat, Förderverein, Gemeinde) ist Grundvoraussetzung für unseren gelingenden Schulbetrieb.

Schulgarten

  • Nach den Umbauarbeiten wird auf unserem Schulgelände gerade erneut ein Schulgarten angelegt, der dann auch wieder in der Verantwortung der einzelnen Klassen und mit einem AG-Angebot, insbesondere im Ganztagsbetrieb, gepflegt werden soll.

Schulhund

  • „Amadeus“, ein junger friedlicher Golden Retriever, heißt momentan der große Star an unserer Schule. Er wird derzeit im Probebetrieb zum möglichen Schulhund ausgebildet und soll unsere pädagogische Arbeit zusätzlich fördern.

1.3 Ausblick auf den GS-Ganztagsbetrieb –
nach fast 3 Jahren Erfahrung

Eine sinnvolle Ganztagspädagogik setzt in der Grundschule an! Dort, wo Schule für das Leben von Kindern an Bedeutung gewinnt und Kinder erfahren, was Schule als Lebensgemeinschaft für sie bedeutet. So erfahren Kinder z.B., dass zum Schulbetrieb eine gesunde Ernährung gehört, was in weiterführenden Schulen ein weitaus größeres Problem darstellen dürfte.
Im Ganztagsbetrieb der Grundschule werden Kinder durch die Erfahrung mit der Selbstentscheidung im Lernprozess, in der offenen und gebundenen Freizeitgestaltung und am Mittagstisch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung wesentlich gefördert.
Kinder erfahren gerade in der GT-Grundschule, dass sich dort in einer Umgebung des Vertrauens, Wohlfühlens, gegenseitigen Wertschätzens über den gesamten Tag das persönliche Leistungsvermögen optimal entwickeln kann.
Die gebundene Form der Ganztagsschule eröffnet die Möglichkeit den Tagesablauf der Kinder sinnvoll zu rhythmisieren (Anspannung und Entspannung)  und sie optimiert somit die Leistungsbereitschaft der Kinder.
Die Vertrauensbasis und somit der regelmäßige Austausch zwischen Elternhaus und Schule muss im gebundenen Ganztagsbetrieb wesentlich intensiver sein als im Regelbetrieb und der offenen Form der GTS. Die Verantwortung der Lehrkräfte bezieht sich sowohl auf den individuellen Lernprozess, das Verhalten beim Essen und in der Freizeit. Hierfür ist die Klassenlehrkraft der verlässliche Ansprechpartner für Eltern! Regelmäßige Elterninfostunden in der Schule gehören zum GT-Alltag.
Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb haben zwar kein höheres Deputat, aber eine auf viele weitere Bereiche des Tagesablaufs ausgedehnte, somit höhere und andersartige Verantwortung.
In offenen Ganztagsschulen, die von der Ganztagspädagogik als „Gemischtwarenangebot mit Selbstbedienungscharakter“ angesehen wird, kann sich jeder nach Belieben bedienen, wodurch eine Rhythmisierung für alle erst gar nicht ermöglicht wird. Der Unterricht beschränkt sich im Wesentlichen auf den Vormittag oder auf eventuelle Schulnachmittage in Abhängigkeit von der Stundentafel.
Damit muss an weiterführenden Schulen mit zuweilen fast 40 Unterrichtsstunden hinter die Umsetzung einer sinnhaltigen Ganztagspädagogik (Rhythmisierung, pädagogisch organisierte Freizeit, offenen Unterrichtsformen und Mittagstisch) ein dickes Fragezeichen gesetzt werden.
Aber auch in gebundenen GT-Schulen bleiben weiterhin viele Fragen offen: Eine erste Klasse im Ganztagsbetrieb z.B. erhält 22+6 Unterrichtstunden, was einer Zeitstundenanzahl von 21 Stunden entspricht. Diese Kinder verweilen aber ca. 38 Stunden während der Woche im Ganztagsbetrieb! 17 Zeitstunden müssen daher in Betreuungsform abgesichert werden! Wer stellt das Personal?
Die Personalquellen sind Lehrbeauftragte, Jugendbegleiter, HSL-Kräfte und Personal der Kommunen! Alle Verfahren zur Personalgewinnung sind sehr aufwändig, umständlich und verwaltungsfeindlich! Nahezu alle Schulen müssen ums Personal „kämpfen“!  Das Land Ba-Wü und die Gemeinden müssen dringend Lösungen finden, die die Verantwortung für die Finanzierung von dem so besonders wichtigen sonstigen pädagogischen Personal einer GTS regeln. Es braucht an einer gebundenen Ganztagsschule dringend außerunterrichtliche pädagogische Fachkräfte wie Erzieher oder Sozialpädagogen.
Schulsozialarbeit sollte in Ganztagsschulen zur Standardausstattung gehören, da soziale Ungleichheiten im Ganztagsbetrieb belastender sein können als im üblichen Vormittagsbetrieb in Regelklassen.
Die Auswahl und Zuweisung geeigneter Lehrkräfte für Ganztagsschulen, die in noch größerem Maße auf eine Profil-Passung angewiesen sind, sollte vereinfacht werden. Ganztagsschulpädagogik sollte zunehmend in der Ausbildung junger Lehrkräfte einen festen Platz haben.
Ganztagsschulklassen in der Grundschule sind keine Zuliefergaranten für das Gymnasium, wie es zuweilen in der Öffentlichkeit empfunden werden könnte! Auch in Ganztagsklassen finden wir das gesamte Spektrum unserer Schülerpopulation. Dieses sollte berücksichtigt werden, wenn es um Vergleiche mit den „handverlesenen“ Klassen der weiterführenden Schulen geht.
Blamabel bleibt für unseren Dienstherrn der Umgang mit Ganztagsschulleitungen. Während schon für die Beantragung ein komplettes schulspezifisches Konzept erarbeitet werden muss, kann eine solche Organisation nur gelingen, wenn die Verantwortlichen zu einem hohen Einsatz an Energie, Informationsbereitschaft, Organisationstalent, Zeit, Hingabe und viel Herzblut bereit sind! Auch ist eine Ganztagschule nie eine „fertige Einrichtung“, da sich durch Veränderungen in der Schülerzahl, Deputatssituation an der Schule, räumlichen und personellen Abhängigkeiten, Organisation von Vertretungen immer wieder die Bedingungen ändern. Für diese gesamte Arbeit stellt der Dienstherr für Schulleitungen nur 1 Stunde Deputatsanrechnung für Gestaltung und Verwaltungsarbeiten pro Woche (!) zur Verfügung. Eine erwartete „Nebenbei-Organisation“ signalisiert ehe eine politische Mogelpackung!

Ein Kind nach den Anleitungen eines Buches zu erziehen,
ist gut,
nur braucht man für jedes Kind ein anderes Buch.

 

Wir suchen im Sinne dieser Lebensweisheit eines unbekannten Verfassers gemeinsam nach diesen Büchern und sind bereits jetzt stolz aus das bisher Erreichte!

Otmar Winzer, Rektor
Stellvertretender VBE Landesvorsitzender

Steffi Bange, Konrektorin
Mitarbeiterin der Verbandsleitung
im VBE