Der aktuelle Rechtsfall

Konflikt mit einem Schüler

Die Ausgangslage:

Dr. Christoph Wolk, VBE-Personalrat

Ein Lehrer einer Realschule unterrichtet das Fach Geschichte in einer 9. Klasse. Die Klasse ist als schwierig bekannt. Der sehr erfahrene und allgemein hoch angesehene Lehrer hat im laufenden Schuljahr zunehmend Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern der Klasse. Besonders ein Schüler provoziert den Lehrer wiederholt massiv im Unterricht.

Diese Provokationen setzen sich mehrfach auch außerhalb des Unterrichts und des Schulgeländes fort. Nach dem Nachmittagsunterricht wird der Lehrer auf dem Heimweg in der Stadt vom Schüler mehrfach beleidigt. Aufgrund der Situation unternimmt der Lehrer vor Ort zunächst nichts.

Am nächsten Tag in der Geschichtsstunde läuft der Lehrer während einer Stillarbeitsphase durch die Schülerreihen. Dabei provoziert der Schüler den Lehrer erneut. Der Lehrer schlägt den Schüler daraufhin zweimal mit der flachen Hand von hinten leicht auf den Kopf und ermahnt den Schüler, mit den Provokationen aufzuhören.

Der Rechtsfall:

Infolge des Vorfalls erstattet der Vater des Schülers Anzeige wegen Körperverletzung und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Lehrer muss sich vor Gericht verantworten und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Lehrer Beamter ist, wird im nächsten Schritt vom Regierungspräsidium disziplinarisch gegen ihn vorgegangen.

Als VBE-Mitglied wendet sich der Lehrer mit der Bitte um Unterstützung an den VBE. Der VBE sieht ein dienstliches Vergehen des Lehrers. Sein Verhalten war in der geschilderten Situation nicht korrekt. Der VBE berät den Lehrer und stellt ihm einen Rechtsanwalt. Gleichzeitig setzen sich VBE-Personalräte für den Lehrer ein. In Verhandlungen wird erreicht, dass in disziplinarischer Sicht der Lehrer um eine weitere Geldstrafe herumkommt. Den durch das Regierungspräsidium erfolgten Verweis akzeptiert der Lehrer auf Anraten des VBE.

Christoph Wolk

Cybermobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern

Als Betroffene aktiv bleiben

Die älteren Jahrgänge unter uns wissen es noch: Es gab eine lange Zeit in unserem Leben als Lehrerin oder Lehrer, da gab es weder Internet noch Handy. Was es aber schon immer gegeben hat ist, dass Schülerinnen und Schüler das Wirken von Lehrkräften nicht nur dokumentiert, sondern auch kritisiert haben. Denken wir dabei nur an Beiträge in Schülerzeitungen und Abschlussabenden.

Rosi Drayer, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach

Seit wenigen Jahren sind durch die neuen Medien ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten entstanden: Bilder und Texte können nicht nur publiziert, sondern auch manipuliert werden: Eine verdeckt aufgenommene Ton- oder Bildaufnahme im Unterricht – das ist rechtlich natürlich völlig unzulässig – wird bei Youtube eingestellt, Hineinmontieren einer Lehrkraft in eine Hinrichtungsszene oder Diffamierungen, die über Facebook verbreitet werden sind Beispiele hierfür und Beispiele, wofür der Begriff Cybermobbing steht.

Unter Cybermobbing werden unterschiedliche Aktivitäten zusammengefasst, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte gezielt im Internet bloßstellen. Treffen kann es jede Lehrkraft, es kommt aber unter der Gymnasiallehrerschaft deutlich öfter vor als im GHWRS-Bereich.

Die Zahl der „Fälle“ ist überschaubar – wird aber eine Lehrerin oder ein Lehrer Opfer einer Cybermobbing-Attacke ist das für die meisten mit psychischen Belastungen verbunden. Was tun, wenn Lehrkräfte erfahren „Jetzt bin ich dran!?“ Auf keinen Fall sollten Lehrerinnen und Lehrer auf beleidigende und bedrohende E-Mails oder SMS-Botschaften antworten. Am besten diese sammeln und das Gespräch mit dem Verdächtigten in Anwesenheit einer weiteren Person führen und auffordern, damit aufzuhören.

Auch sollten Betroffene nicht versuchen aus Scham, die Angriffe mit sich selbst auszumachen. Was für alle schwierigen Situationen in der Schule gilt, ist auch hier goldrichtig: Sich Unterstützung suchen. Das Gespräch mit vertrauten Kolleginnen und Kollegen ist dabei nur der erste Schritt.

Bei der Hilfestellung für Betroffene ist zu unterscheiden, die juristische Hilfe sowie die persönliche-menschliche Hilfe. Für juristische Fragen liegen die Zuständigkeiten bei der Schulleitung, der Schulaufsicht und bei der Polizei. Das hängt natürlich von der Schwere des Einzelfalls ab.

Für die persönliche Hilfe kommen auch die Schulpsychologen und betriebsärztlichen Dienste in Frage. Das Kultusministerium hat seit zehn Jahren Rahmenverträge mit betriebsärztlichen Diensten abgeschlossen, die von der Schulaufsicht her, weisungsfrei und neutral arbeiten. Für den Regierungsbezirk Freiburg zum Beispiel ist der zuständige betriebsärztliche Dienst bei der IAS-Stiftung in Freiburg angegliedert.

Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die ministerielle Handreichung „Cybermobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern“.

http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1248751/Mobbing_von_Lehrkraeften_im_Internet.pdf

Sie informiert über die präventiven Möglichkeiten wie zum Beispiel die Medienerziehung: Vielen Schülerinnen und Schülern ist die Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst. Hier ist auch die Zusammenarbeit mit der Polizei, die vielerorts mit ihren Spezialisten für Computerkriminalität auch vor Schulklassen wirken, zu erwähnen.  Die Einführung einer Rückmeldekultur an den Schulen kann dazu beitragen, dass Mobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern erst gar nicht entsteht.

Die Schule hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, um auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern je nach Schwere der Rechtsverletzung angemessen zu reagieren: mit den Mitteln des Schulrechts, Zivil- und/oder Strafrechts. Als Beispiel für eine zivilrechtliche Handlungsmöglichkeit sei genannt, dass eine Lehrkraft Anspruch auf Unterlassung hat, wenn Schüler Bild-, Ton- oder Filmmaterial einer Lehrkraft ohne deren Zustimmung ins Internet einstellen. Da es sich hierbei auch um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechtes am eigenen Bild handelt wird auch ein Bestand des Strafgesetzbuches (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) erfüllt. Ebenso ist davon auch das Kunst- und Urhebergesetz berührt.

Unter anderem kann über die gängigen Suchmaschinen herausgefunden werden, ob etwas über eine Lehrkraft im Internet veröffentlicht ist. Und sollte etwas gefunden werden gilt: Als Betroffene aktiv bleiben.

Rosi Drayer, Hohentengen, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach

Bildungs- und Teilhabepaket – Gut gemeint, schlecht gemacht

Heike Stober, Mitglied des Landesvorstandes des VBE Baden-Württemberg

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand bekräftigte bereits im Mai dieses Jahres: „Statt weiter auf den Abruf der Bildungspakete durch Hartz-IV-Familien zu warten, wäre eine direkte Förderung der Schulen mit Bundesmitteln wesentlich sinnvoller. […] Jedes Kind von Anfang an optimal individuell zu fördern und zu fordern, ist die beste Prävention gegen Schulversagen. Es ist ökonomischer, die öffentlichen Einrichtungen von den Kindertagesstätten über die Schulen bis hin zu den Universitäten dazu in die Lage zu versetzen, als später Abermillionen Euro über die Arbeitsagenturen in nachträgliche Fördermaßnahmen stecken zu müssen, um dann die jungen Menschen langsam wieder aufzubauen, die sich als die Verlierer des Bildungssystems sehen.“

Auch der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann forderte im Sinne größerer Bildungsgerechtigkeit: „Statt hilflose Sonderprogramme durch den Bund aufzulegen, wie das jüngste Bildungspaket, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam die Bildungsrepublik anpacken“.

Das neue Hartz-IV-Bildungspaket für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien, wurde im Februar 2011 festgelegt, am 29. März 2011 gesetzlich beschlossen und gilt seit dem 1. April 2011. Ein Rechtsanspruch auf die Bildungsleistungen besteht bereits seit Januar 2011. Mit „heißer Nadel gestrickt“ wurde das Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund auffallend zurückhaltender und unsystematischer Information der Bezugsberechtigten durch den Bund und in den Ländern sowie Kommunen kaum nachgefragt, so dass eine Antragsfristverlängerung bin zum 30.06.2011 erfolgte. „Ausbaden“ müssten die Situation die Kommunen, da die Länder durchgesetzt hatten, dass die Kommunen für die Ausgabe der Gutscheine zuständig seien. Die Kommunen verfügen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über eine Aufstellung des bezugsberechtigten Personenkreises. Die notwendigen Gesetze erwartet man im Landratsamt wiederum frühestens im Juli.

Tatsächlich erklangen in jüngster Vergangenheit zahlreiche Klagen hinsichtlich Überforderung bei Landratsämtern und Jobcentern, da für die Umsetzung der Bundesinitiative bislang keine zusätzlichen Stellen auf den Ebenen der Landkreise und der Kommunen geschaffen wurden.

Mit Blick auf den im schulischen Alltag offensichtlichen, zusätzlichen Unterstützungsbedarf benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie dem näher rückenden Stichtag, waren es letztlich vielerorts die Schulen, die in ihrem kommunalen Bezug und in unmittelbarem Kontakt zu Familien mit Kindern und Jugendlichen als zielgruppenorientiert agierende Informationsvermittler bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets fungieren mussten.

Auch unter Zurückstellung der erheblichen Kritik und Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zur Verbesserung der Bildungschancen, soll das eingestellte Geld schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

Wie zusätzlich aufwändig die aus dem Bildungspaket resultierenden, bürokratischen Aufgaben für Bildungseinrichtungen sind, zeigt bereits ein erster Blick auf die Leistungspalette, die unmittelbare schulische Auskünfte, d.h. schulische Vorgänge erforderlich machen. Dabei handelt sich insbesondere um Anträge auf Leistungen bezüglich Schulausflügen und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen.

Das Bildungspaket hat erhebliche Veränderung im Schulalltag zur Folge, die je nach Schulstandort eine Massenleistung verlangt. Selbige wurde im Sinne der Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher zum Teil ohne ursprüngliche Zuständigkeit zu diesem Zweck aus der Notwendigkeit im Augenblick heraus geleistet und bislang ohne systematische Vorbereitung und Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften erbracht.

Der zusätzliche Bürokratieaufwand und fehlende Ausführungsbestimmungen belasten Schulleitungen und Lehrkräfte in unverhältnismäßigem Umfang und vernichten Arbeitskapazitäten, die den Schülerinnen und Schülern zustehen.

Dagegen spricht sich der VBE Baden-Württemberg vehement aus.

Heike Stober

VBE: Ein Gutscheinheft voller toller Überraschungen

Nicht nur Süßes ist gut für die Schultüte der Erstklässler

Stuttgart. „Ginge es nach den künftigen Erstklässlern, müsste jede Schultüte randvoll mit Süßigkeiten und Spielzeug gefüllt sein. Dabei könnten Eltern auch nütz­liche Dinge für den Schulalltag mit einpacken, denn trotz weitgehender Lernmittelfreiheit belastet der Schulbesuch die Haushaltskasse einer Fami­lie spürbar“, sagt der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Wenn die Kooperation Grundschule-Kindergarten gut funktioniert hat, wissen die Eltern in der Regel bereits vor der Einschulungsfeier, welche Unterrichtsma­terialien die Kinder in der ersten Klasse benötigen. So könnten in der Schultüte auch dicke Wachsmalkreiden, besonders leuchtende Farbstifte, ein knallbunter Notizblock, Knete oder eine Kinderschere stecken; alles Dinge, mit denen die Schüler in der Klasse arbeiten werden. Sinnvoll sind auch eine stabile Vesper­dose und eine auslaufsichere (!) Trinkflasche, die es in allen möglichen Farben und Formen im Handel gibt.

 

Als eine besondere Überraschung für die Schultüte schlägt der VBE ein klei­nes, selbst gemachtes Gutscheinheft vor, das Kinder bei ihren Eltern nach und nach einlösen dürfen. Dieses Heft kann Bons enthalten für einen gemeinsamen Zoobesuch, für eine spannende Gute-Nacht-Geschichte, für eine fröhliche Run­de „Mensch-ärgere-dich-nicht“ am Sonntagnachmittag oder für ein von Mama und Papa organisiertes Geländespiel mit den neuen Schulfreunden. „Der Fan­tasie der Eltern sind dabei keine Grenzen gesetzt, um den Kindern das zu schen­ken, was heute kaum einer noch zu besitzen glaubt: freie Zeit, die man ohne Stress gemeinsam mit dem Kind verbringt“, wirbt der VBE-Sprecher für diese etwas andere Art der Schultütenfüllung.

Immer mehr Eltern verzichten auch auf den Kauf einer industriell hergestellten Schultüte und fertigen stattdessen an einem Bastelnachmittag im Kindergarten oder daheim das „Statussymbol“ des künftigen Erstklässlers an. „Dabei entste­hen immer wieder richtig kleine Kunstwerke“, lobt der VBE-Sprecher das Ge­schick und die Fantasie von Eltern und Erzieherinnen.

6. September 2011

VBE sieht große Not im Sonderschulbereich

Pädagogen fehlt eine entsprechend starke Lobby in der Gesellschaft

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht die Sonderschulen in Ba­den-Württemberg zurzeit ein wenig im Abseits. Die VBE-Referatsleiterin Uschi Mittag macht bereits vor Schuljahresbeginn eine „große Not“ bei der Versorgung der Schulen mit Sonderpädagogikstunden aus.

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

Vor ernsten Erkrankungen sind auch Sonderschulpädagogen nicht gefeit. „Was aber besonders prekär ist“, klagt die VBE-Referatsleiterin Mittag, sei, dass es nur eine ganz kurze Liste mit Namen von Lehrern gebe, die die sonderpädago­gische Ausbildung absolviert haben und als Krankheitsvertretung in Betracht kommen könnten. So müssten an Sonderschulen auch Grund- und Hauptschul­lehrer, Erzieher, Heilpädagogen und Physiotherapeuten als Krankheitsvertretung eingesetzt werden, sofern sie überhaupt zur Verfügung stehen. Junge Kollegin­nen werden schwanger und dürfen aufgrund des Beschäftigungsverbotes schon lange vor Beginn des Mutterschutzes nicht mehr eingesetzt werden. Da dieses Fehlen aber nicht als Krankheit gilt, ist es schwierig, Ersatz für die ausfallenden Stunden zu bekommen.

Außenklassen und Kooperationsklassen haben sich intensiv auf den Weg ge­macht, wissen aber teilweise nicht mehr, wie sie mit den zugewiesenen Ressour­cen all die Pflichtfelder abdecken sollen – denn diese Neuerungen werden in der Lehrerstundenzuweisung nicht genügend berücksichtigt, obwohl jede Koopera­tionsklasse rund 12-15 Lehrerwochenstunden zusätzlich benötigt.

Die Förderschulen werden – entsprechend dem Organisationserlass – prozentu­al der Gesamtschülerzahl des Einzugsgebietes mit Lehrerstunden versorgt, ob­wohl die Zahl der Schüler in den Förderschulen nicht analog zu der der übrigen Schulen zurückgeht. „So entstehen zwangsläufig zusätzliche Defizite“, klagt Mittag.

Wenn Eltern im Zuge der Inklusionsbemühungen auf einer Beschulung des behinderten Kindes an der örtlichen Grundschule bestehen, müssen Grundschul­kollegen das sonderpädagogische Bildungsangebot umsetzen, ohne dafür ent­sprechend ausgebildet zu sein.

Der VBE hofft nun auf die Zusage der neuen Landesregierung, mehr Sonder­schulpädagogen einzustellen, die dann auch an den Grundschulen für bedarfs­gerechte Angebote sorgen könnten.

28. August 2011

VBE: Lieber Klasse statt Masse in die Schultasche packen

Abc-Schützen wissen sehr wohl, welches Ranzenmuster Mode ist

Stuttgart. Obwohl noch Sommerferien sind, tauchen in den Tageszeitungen verstärkt Anzeigen zum Schulanfang auf, dekorieren Geschäfte die Schaufenster mit Schreibutensilien in allen Variationen. Der Verband Bildung und Erzie­hung (VBE) rät Eltern, beim Kauf von Unterrichtsmaterialien mehr auf Klasse statt auf Masse im Ranzen zu achten und damit den Schülern die tägliche Arbeit zu erleichtern. Buntstifte, deren Minen beim Malen und An­spitzen ständig abbrechen, sorgen für Frust statt für Lust im Unterricht.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

In den Kaufhäusern, Schreibwarenläden und in den Supermarktketten hat man sich vom Warensortiment her bereits auf den bevorstehenden Schulanfang ein­gestellt. Thematisch entsprechend dekorierte Schaufenster, Sondertische und bunte Prospekte machen Eltern klar, für was sie in den nächsten Tagen Geld auszugeben haben; denn trotz in Baden-Württemberg gesetzlich verankerter Lernmittelfreiheit müssen etliche Unterrichtsmaterialien von den Erziehungsbe­rechtigten eingekauft und damit selbst finanziert werden. „Das geht ganz schön ins Geld“, versichert der VBE-Sprecher, vor allem wenn man zum ersten Mal einen Schüler komplett mit Ranzen, Mäppchen, Sportzeug, Zeichenblock, Mal­kasten mit Pinseln und diversen Buntstiften auszurüsten habe.

Der VBE empfiehlt Eltern, für das kommende Schuljahr nur die Arbeitsmate­rialien zu besorgen, die auch wirklich benötigt werden, und bei den Produkten mehr auf Klasse statt auf Masse im Ranzen zu achten. „Fünf oder sechs qualita­tiv höherwertige Farbstifte sind besser als die supergünstige Großpackung mit 48 Buntstiften, bei denen aber ständig die meist minderwertigeren Minen abbre­chen und beim Schüler dann viel schneller Frust statt Lust in der Schulstunde oder bei den Hausaufgaben hervorrufen“, sagt der VBE-Sprecher.

Bei der Auswahl eines neuen Ranzens lassen sich Schüler in der Regel auf keine Diskussionen mit den Eltern ein und wollen nur die Modelle, deren De­signs gerade voll im Trend liegen, dabei gibt es im Handel Schulranzen mit Mustern aus dem Vorjahr häufig mit erheblichen Preisnachlässen. Eltern von „modebewussten“ Erstklässlern  haben jedoch kaum Chancen, ihren Kindern diese wesentlich günstigeren „Auslaufmodelle“ für den Schulbeginn schmack­haft zu machen. Selbst bei Schulanfängern gibt es schon Prestigedenken und einen Gruppenzwang.

26. August 2011

VBE: Streit zwischen Schavan und Strobl ist müßig

Weil der Hauptschule die gesellschaftliche Anerkennung fehlte, rutschte sie auf die Rote Liste der bedrohten Schularten

Stuttgart. „Der Streit zwischen der Bundesbildungministerin Annette Schavan (CDU) und CDU-Landeschef Thomas Strobl, wie es mit der Hauptschule weitergehen soll, ist rein akademischer Natur, denn die Hauptschule steht bereits auf der `Roten Liste´ der vom Aussterben bedrohten Schularten“, sagt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Jeder habe in der Vergangenheit zwar stets beteuert, wie wertvoll die Hauptschule im gegliederten Schulwesen sei, habe aber das eigene Kind – wenn immer nur möglich – auf die Realschule oder das Gymnasium geschickt – und nicht auf die Hauptschule.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

„Die Hauptschule krankte daran, dass ihr die gesellschaftliche Anerkennung immer mehr versagt worden war“, beklagt der VBE-Landeschef. Jeder beteuerte zwar, wie wertvoll diese Schulart im gegliederten Schulwesen sei, schickte aber die eigenen Kinder auf jede andere Schule, nur nicht auf die Hauptschule. „Der abgewandelte Sponti-Spruch `Stell dir vor, es gibt Hauptschulen und keiner geht hin!´ ist immer mehr Realität geworden“, sagt Brand.

Waren es bisher lediglich die Schüler und deren Eltern, die, falls irgendwie möglich, einen großen Bogen um die Hauptschule machten, mieden auch immer mehr Lehrer diese von der Bevölkerung ungeliebte Schulart. „Die wenigsten Junglehrer wollten freiwillig an die Hauptschule“, versichert Brand, da habe auch die Werkrealschule kein Umdenken gebracht. Ab dem kommenden Win­tersemester werden keine Grund- und Hauptschullehrer mehr gemeinsam aus gebildet, sondern nur noch Haupt- und Realschullehrer.

Leider war es der Bevölkerung kaum bewusst, mit welch leistungsfähigen Reformkonzepten und hohem Engagement der Lehrkräfte in den Hauptschulen bisher gearbeitet worden ist, moniert der VBE-Chef. Aber mit dem Kompetenzen gerangel zwischen der Bundes-CDU und der CDU in Baden-Württemberg lasse sich die „gefühlte Minderwertigkeit“ der Hauptschule nicht mehr beseitigen. Eine Schulart, die keine Schüler mehr habe, könne wohl nur noch „die letzte Ölung“ bekommen, bedauert Brand die negative Entwicklung.

19. August 2011

VBE: Ein frühes und konsequentes Engagement aller Eltern unterstützt den Erfolg beim nächsten Bildungsmonitor

Stuttgart. Anlässlich des dritten Platzes beim jüngsten Bildungsmonitor hat der Erfolg wieder viele Väter. Diejenigen aber, die Baden-Württemberg gerne auf dem ersten Platz sehen würden, schimpfen auf die bisherige Bildungspolitik.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

„Natürlich ist bei der Bildung der Staat gefordert, der die Schulpflicht gesetzlich verankert hat. Trotzdem dürfen Eltern nicht aus ihrer Erziehungspflicht entlassen werden, die sogar im Grundgesetz so festgeschrieben ist“, moniert der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

 

Zuallererst sind bei der Bildung und Erziehung der Kinder die Eltern gefordert, dann unterstützen Kindergärten und Schulen diese bei ihrem heute sicher nicht einfachen Erziehungsauftrag. Was in frühester Kindheit aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit versäumt worden ist, lässt sich später – wenn überhaupt – nur mit größter Kraftanstrengung und hohem finanziellen Aufwand wieder ausbügeln. Deshalb müsste nach Auffassung des VBE sinnvollerweise auch dort angesetzt werden, wo man am meisten bewirken kann: beim Kleinkind. Alles andere artet meist nur in mehr oder minder hilflose Reparaturversuche aus.

In den Schulen sollte wieder mit „Disziplin“ gelernt werden können. Es dürfe nicht sein, dass täglich viel kostbare Zeit verschwendet werde, weil in den Klassenzimmern von den Lehrern grundsätzlich zunächst einmal die für den Unterricht notwendige Arbeitsruhe hergestellt werden müsse, mahnt der VBE-Sprecher eigentlich Selbstverständliches an.

Schon PISA habe gezeigt, dass das Einfordern von Leistung für den Lernerfolg effektiver sei als der Verzicht darauf, betont der VBE-Sprecher. Ohne Anstrengung, ohne die richtige Mischung aus Motivation und Üben lernten die Schüler zu wenig. Das werde gerade bei den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen deutlich, die ohne Fleiß und beharrliches, eigenständiges Üben – auch daheim im Elternhaus – nicht zu bewerkstelligen seien.

Lange Zeit sei es verpönt gewesen, Disziplin und Leistung zu fordern. Lehrer, die darauf bestanden, wurden als altmodisch, konservativ und reaktionär verunglimpft. „Begriffe wie Lernen, Leistung und Anstrengungsbereitschaft sind bei vielen heute leider noch immer negativ besetzt“, kritisiert der VBE-Sprecher. Die Gesellschaft toleriere allzu gern, wenn Schule als ein notwendiges Übel, als eine lästige Nebensache dargestellt werde. In Ländern, die bei Vergleichen gut abgeschnitten haben, werden Leistung und Erfolg in der Schule als etwas Positives, Erstrebenswertes angesehen. Dort würden Schüler, die durch herausragende Leistungen glänzten, von Klassenkameraden nicht als Streber verachtet.

Disziplin in der Schule einzufordern, bedeutet keineswegs ein Zurück zum Rohrstock, zum rüden Kasernenhofton oder zum stupiden Drill.

Für einen effektiven Unterricht ist es von elementarer Bedeutung, dass Schüler sich voll konzentrieren und dauerhaft in Ruhe arbeiten können. Die konsequente und früh einsetzende Erzie­hung der Kinder durch das Elternhaus bietet eine wesentliche Voraussetzung dafür. Elternhaus und Schule sollten sich bei der Bildung und Erziehung der Kinder als verlässliche Partner sehen und entsprechend achten.

17. August 2011

Die kürzeste Strecke muss nicht immer die beste sein

VBE rät, den Schulweg der neuen Erstklässler schon jetzt zu üben

 

Stuttgart. Eltern, deren Kindergartenkind nach den Ferien ein Grundschüler wird, rät der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, jetzt, noch vor dem offiziellen Schulanfang, den sichersten Schulweg herauszusu­chen, diesen an mehreren Tagen in aller Ruhe gemeinsam mit dem Sohn oder der Tochter abzulaufen und den Weg so regelrecht einzuüben. Viele Städte und Kommunen geben als Hilfe sogenannte Schulwegpläne heraus, die wichtige Informationen zur Situation vor Ort enthalten.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Zurzeit sind Sommerferien, und trotzdem empfiehlt der VBE den Eltern von künftigen Erstklässlern, jetzt schon an die Schule zu denken. Nicht nur der Ran­zenkauf ist wichtig. Eltern von ABC-Schützen sollten die Zeit vor Schulbeginn dazu nutzen, dem Kind die nötige Sicherheit für den künftigen Schulweg zu geben. „Schulanfänger und deren Eltern können Ängste abbauen und mögliche Gefahren minimieren, wenn sie die Schulzeit bereits in den Ferien vorbereiten, gemeinsam den gefahrenärmsten Schulweg auswählen und ihn zur Probe mehr­mals ablaufen, wenn möglich zu den entsprechenden Zeiten morgens und mit­tags“, rät der VBE-Sprecher. Das gebe allen Beteiligten ein gutes Gefühl, vor allem, wenn am Ende der Übungen die Kinder den Eltern den Schulweg „zei­gen“ und diese dann „führen“ dürfen. Wenn Schüler in ländlichen Gegenden den Bus benützen müssen, könne auch das Busfahren geübt werden.

Bei Verkehrsunfällen mit Schulkindern hat die Frage, wer daran „Schuld“ ist, eine untergeordnete Bedeutung. Vorbeugung ist viel wichtiger, damit es erst gar nicht zu einem Unglück kommt.

Kindergärten und Schulen greifen regelmäßig das Thema „Gefahren im Stra­ßenverkehr“ auf und üben mit den Kindern die Vermeidung von kritischen Situ­ationen – oft mit Unterstützung der örtlichen Polizei oder in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule.

Den ganz persönlichen Schulweg mit seinen spezifischen Gefahrenpunkten kennen die Eltern am besten. Diese können ihr Kind individuell auf die Teilnah­me am Straßenverkehr vorbereiten.

Schulwegpläne der Städte und Kommunen sind eine Hilfe beim Heraussuchen des sichersten Weges, der nicht immer der kürzeste ist.

10. August 2011

VBE: Pädagogische Assistenten brauchen Sicherheit

Bernhard Rimmele, Leiter des Referats „Arbeitnehmer““ des VBE Baden-Württemberg und des VBE Südbaden

Landesbezirk Südbaden. Den Verband Bildung und Erziehung (VBE) freut es, dass Bildung in der Koalitionsvereinbarung der grün-roten Regierung einen hohen Stellenwert hat. „Um diese hehren Ziele zu erreichen braucht man aber Personal“, stellt Bernhard Rimmele, der Leiter des Referats „Arbeitnehmer“ im Verband Bildung und Erziehung (VBE) Südbaden fest. Umso ärgerlicher sei, dass bisher weder die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer noch ihr Ministerium ein Wort zur Weiterbeschäftigung der Pädagogischen Assistenten (PA) an Haupt- und Werkrealschulen über den Januar 2012 hinaus verlauten ließen. Die PAs brauchen Arbeitsplatzsicherheit, wenn sie nicht über Nacht in die Arbeitslosigkeit abrutschen wollen. Und jene Schulen, die inzwischen einen ordentlichen Stamm an PAs haben, brauchen Planungssicherheit über den Januar 2012 hinaus. Deshalb fordert der VBE eine baldige Entscheidung über deren Weiterbeschäftigung.

 

Wie Bernhard Rimmele zudem verlauten lässt, gibt es im Bereich der PAs auch weitere Dinge zu beleuchten, die unabhängig vom Januar 2012 zu klären sind. Denn die PA an Grundschulen sind noch ein weiteres Jahr bis längstens zum Januar 2013 beschäftigt. So fordert Rimmele die Tarifparteien auf, in den Arbeitsgruppen endlich das Ergebnis umzusetzen, dass Pädagogische Assistenten in der Entgeltgruppe E 8 eingestuft werden. Die nun Monate dauernde zögerliche  Haltung missfällt dem VBE als für die Pädagogischen Assistenten zuständige Gewerkschaft.

Des Weiteren -so ist der VBE überzeugt- sei es nun an der Zeit, die im Haushalt bereitgestellten Mittel in feste Stellen umzuwandeln. Dies, so Rimmele, wäre in diesem Bereich eine Verwaltungsvereinfachung und brächte für alle Beteiligten eine größere Verlässlichkeit. „Mit einem ‚Sich – immer – nur – von – Ast – zu – Ast – Hangeln‘ ist keinem gedient. Bildung erfordert eine langfristig angelegte Strategie. Wenn das Land eine bessere Schule möchte, was der VBE sehr begrüßt, dann muss es sich das Personal dafür etwas kosten lassen.“

Der VBE hofft, dass nach einem hoffnungsvollen Start in ein neues Bildungszeitalter der grün-roten Koalition nicht schon beim zweiten Schritt die Luft ausgeht.

15. August 2011