VBE appelliert: Auch bei Sechs kein Liebesentzug

Stuttgart. „So schlecht kann ein Schulzeugnis gar nicht ausgefallen sein, dass Eltern ihr Kind dafür mit Liebesentzug bestrafen müssen“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Selbst eine Sechs in einem Unterrichtsfach rechtfertige nicht, sich vom eigenen Kind abzuwenden. Eine solch schlechte Note sei vielmehr ein deutliches Signal, dass es in letzter Zeit wohl Kommunikationsprobleme gegeben habe und der innerfamiliäre Kontakt verstärkt werden müsse.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Jetzt werden die Jahreszeugnisse an die rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendlichen an den knapp 5000 allgemein bildenden Schulen des Landes ausgegeben. Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen immer Einzelschicksale.

Wenn die Schulberichte und Zeugnisnoten gut ausgefallen sind, motiviert das die Schüler zum Weiterarbeiten. Wenn in dem einen oder anderen Fach aber ein „Mangelhaft“ oder gar ein „Ungenügend“ im Zeugnisheft stehen, gibt es auch oft genug Verzweiflung, Tränen, Stress und böse Worte.

Der Zeugnistag darf nach Auffassung des VBE kein „Tag des Zornes“ oder „Gerichtstag“ werden. Noten spiegeln stets nur einen Teil der Schülerpersönlichkeit wider. Schulversagen hat meist verschiedene Ursachen: Längere Krankheit, Schwierigkeiten im familiären Umfeld oder Schicksalsschläge.

Des Öfteren kommt es zu einer Überforderung durch den Besuch der falschen Schule. Faulheit und Gleichgültigkeit des Schülers sind in etlichen Fällen auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Manchmal tragen die schulischen Rahmenbedingungen mit zum Scheitern bei; kennen doch die meisten Schüler Stütz- und Förderstunden nur noch vom Hörensagen. „Und nicht jede Familie hat“, so VBE-Chef Brand, „die entsprechenden Mittel zur Verfügung, um dem Kind privat teure Nachhilfe am Nachmittag zu finanzieren.“

Der VBE appelliert an alle Erziehungsberechtigten, Kinder, die schlechte Noten mit nach Hause bringen, nicht noch zusätzlich zu bestrafen. Nicht die Klassenbesten sind es, die der Liebe der Eltern jetzt besonders bedürfen, sondern vielmehr die, die sich als die Verlierer fühlen. Vernünftig wäre es, gemeinsam zu überlegen, was man tun kann, damit die schulischen Leistungen im nächsten Jahr wieder besser ausfallen. Zuweilen hilft sogar das Wiederholen einer Klasse.

25. Juli 2011

 

VBE: Auch an Gemeinschaftsschulen werden Sonderschullehrer benötigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Selbst wenn alle Sonderschulen per Gesetzesänderung völlig abgeschafft werden würden, wird man Lehrkräfte mit einer gründlichen sonderpädagogischen Ausbildung auch künftig mehr denn je benötigen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

Wenn infolge der UN-Konvention und den Bemühungen um Inklusion die Integration von Schülern mit eigentlich sonderpädagogischem Förderbedarf so um gesetzt werden würde, dass alle heute Sonderschulen besuchenden Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen aufgenommen werden müssten – sei es in die Hauptschule oder in die Gemeinschaftsschule, wäre deren besonderer Förderbedarf trotzdem weiterhin gegeben.

Die Politik muss folglich alles unternehmen, dass künftig an allen Schulen die personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen so vorhanden sind, dass Kinder mit einem Handicap nicht noch einmal zusätzlich benachteiligt würden, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung nicht vorhanden sind. Das differenzierte Sonderschulwesen in Baden-Württemberg leistet zurzeit einen fachlich hoch angesiedelten Beitrag zur Integration Benachteiligter.

Es darf auch nicht sein, dass man bei der angestrebten inklusiven Beschulung so verfährt wie bei der Einführung neuer Fächer oder Fächerverbünde, indem man zunächst diese an den Schulen installiert und erst dann die Lehrkräfte gründlich darauf vorbereitet beziehungsweise aus- und fortbildet. Grund-, Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer wären ohne eine gründliche sonderpädagogische Ausbildung ziemlich hilflos und würden der Sache mehr schaden als nützen. Wer Integration soweit vorantreiben will, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich nebeneinander und miteinander lernen, muss zuerst die Bedingungen dafür schaffen, anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Die Vorbereitung auf ein neues Bildungszeitalter kostet nicht nur sehr viel Geld, sondern benötigt vor allem Vorlaufzeit. Diese Einschränkungen entbinden die Politik nicht davon, die Inklusion offensiv anzugehen.

15. Juli 2011

Jetzt muss es 13 schlagen!


Meinrad Seebacher

Meinrad Seebacher, Geschäftsführer des VBE Südbaden

Landesbezirk Südbaden / Freiburg. Die Zeit ist reif, dass das Grundgehalt der Lehrkräfte auf A 13 angehoben wird. Diese Meinung vertritt der Geschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Südbaden, Meinrad Seebacher (Waldkirch) nicht zuletzt auch angesichts vieler öffentlich geäußerter Stimmen. Doch bereits lange bevor die öffentliche Meinung und der Landeselternbeirat dieses vom VBE formulierte Anliegen unterstützten, hatte der Lehrerverband das dringende Bedürfnis bereits erkannt. „In der Folge“, so Seebacher, „muss dann auch das restliche Besoldungsgefüge in Ordnung gebracht werden.“ Denn seit der Einführung der A 13 Beförderung für Hauptschullehrkräfte durch den damaligen Kultusminister Rau seien an Schulen und Seminaren die Besoldungsstrukturen durcheinander- gekommen. Da sich die Lehreraufgaben aber vervielfacht haben, sei einen Besoldungsanpassung unumgänglich.

 

In der Vergangenheit haben Grund- und Hauptschullehrkräfte ein kürzeres Studium absolviert als die Lehrkräfte der anderen Schularten. Für die Kultusbürokratie war dies ein Grund, diesen Lehrkräften eine geringere Einstiegsalimentation auszuzahlen. Diese in A 12, die anderen in A 13, das bezeichnete der VBE schon immer als eine „Bezahlung nach Schuhgrößen“ und forderte, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, ein längeres Studium für Grund- und Hauptschullehrkräfte. Mit der Einführung der neuen Studienordnung im Lande Baden-Württemberg zum Wintersemester 2011 gilt für alle Lehrämter -außer Sonderpädagogik- ein achtsemestriger Studiengang mit vertiefender praktischen Aspekten. Besonders in der Sekundarstufe I -Klasse 5 bis Klasse 10- und in den Seminaren herrscht derzeit ein Gehaltstohuwabohu, das sich objektiv nicht mehr rechtfertigen lässt, ist Seebacher überzeugt. Deshalb sagt der VBE: Jetzt muss es 13 schlagen! Er weiß sich im Verbund mit der Bevölkerung, die sich bei einer forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen mit 71 Prozent der 2000 Befragten für die Besoldungsangleichung aussprach. Die jüngste Ausgabe der Zeitschrift des Landeselternbeirats (LEB) Baden-Württemberg, „Schule im Blickpunkt“, fordert ebenfalls im Zuge der Einführung neuen Ausbildungsordnungen eine Überprüfung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer. Bemerkenswert hebt Seebacher die LEB-Begründung hervor: „Nicht nur die gestiegenen Anforderungen und qualifizierteren Abschlüsse an den PHs müssen hier berücksichtigt werden, sondern auch die zunehmende Zahl der Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulformen auf Grund der immer heterogenen Lerngruppen zu bewältigen haben.“

VBE: Ein „Stresstest“ in den letzten Schultagen ist fehl am Platz – Kinder lieber das ganze Jahr begleiten

 

Stuttgart.

Jetzt laufen an den Schulen die Zeugniskonferenzen an. Spätestens am letz­ten Schultag vor den Sommerferien gibt es in Baden-Württemberg die Jah­res­zeugnisse. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnt da­vor, aus vermeintlich erzieherischen Gründen zu diesem Zeitpunkt noch einen häus­lichen „Stresstest“ durchzuführen. Dieser provoziere unnötigen Ärger, bis­weilen sogar Wut, helfe aber niemandem wirklich weiter.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Pressesprecher

„Für Eltern, die immer in Kontakt mit den Lehrern standen und sich laufend über die Leistungen und Lernfortschritte ihres Kindes informiert haben, wird der Zeugnistag auch keine allzu großen Überraschungen bereithalten“, versichert der VBE-Sprecher. Er warnt davor, wegen schlechter Zensuren jetzt daheim einen “Stresstest“ durchzufüh­ren, nachdem notenmäßig alles gelaufen ist.

Wenn Eltern dann am Zeugnistag die Nerven verlieren, kommt das meist einem Schuldeingeständnis gleich, dass sie sich im Laufe des Schuljahres zu wenig um die Sorgen und Nöte ihres Kindes gekümmert haben.

Zeugnisse bewerten stets nur einen kleineren Ausschnitt der Schülerpersön­lichkeit – und zwar immer aus dem Blickwinkel der Schule. Schlechtere Leis­tungsnoten können durch unterstützende Begleitung und wirkungsvolle Hilfen oder durch eine entsprechende Verhaltensänderung des Schülers im nächsten Jahr meist wieder zu besseren Ergebnissen führen.

Ein “Versagen“ in der Schule hat stets verschiedene Ursachen. Nicht immer sind Faulheit oder Gleichgültigkeit des Schülers der Grund für schlechte Leis­tungen. Auch die permanente Überforderung des Kindes durch eine falsche Schulartenwahl ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. In diesem Fall kann nur ein Schulwechsel dem Kind wieder „Luft zum Atmen“ verschaffen und die drin­gend benötigten Erfolgserlebnisse ermöglichen.

„An den meisten Schulen werden leider viel zu wenig Stütz- und Fördermaß­nahmen angeboten, weil die entsprechenden Lehrerstunden fehlen“, beklagt der VBE-Sprecher, und nicht alle Familien könnten und wollten sich einen privaten Nachhilfelehrer für ihr Kind leisten.

Werde das Klassenziel vom Schüler nicht erreicht, sollten alle Beteiligten die Wiederholung einer Klassenstufe nicht als „Strafe“ sehen, sondern als eine Chance, vorhandene Defizite auszugleichen respektive Entwicklungsverzöge­rungen aufzuholen. Der Zeugnistag dürfe niemals zu einem “Gerichtstag“, zu einem Tag des Zornes werden, so der Verbandssprecher.

Auch wenn sich Eltern ob eines zu deutlich ausgefallenen „Denkzettels“ zu Recht Sorgen wegen ihres Kindes machten und zunächst mit Verärgerung oder Wut re­agierten, sollten alle Erziehungsberechtigten daran denken, dass gerade die we­niger Erfolgreichen auf die Unterstützung durch die Familie besonders angewie­sen seien, wirbt der VBE-Sprecher um “Gnade“ und Verständnis für diese Schü­ler.

8. Juli 2011

Wechsel vom Studium ins Referendariat

Dr. Christoph Wolk, VBE-Personalrat

Die Ausgangslage:

Studierende, die nach ihrem 1. Staatsexamen ins Referendariat überwechseln wollen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen: polizeiliches Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung, Bürger der Europäischen Union, Höchstalter von in der Regel 42 Jahren, wirtschaftlich geordnete Verhältnisse usw. Nur nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Referendariat (in der Regel im Beamtenverhältnis) begonnen werden.

Seit einiger Zeit werden bezüglich der genannten Voraussetzungen strengere Maßstäbe angesetzt. Zu diesem Eindruck kommt der VBE, weil es eine größere Zahl von studentischen VBE-Mitgliedern gibt, die Schwierigkeiten beim Überwechseln in das Referendariat bekommen. Diese wenden sich Hilfe suchend an den VBE und können eine zuverlässige und kompetente Unterstützung erwarten. Ziel des VBE ist dabei immer, doch den Wechsel in das Referendariat zu erreichen, gegebenenfalls auch mit anwaltlicher Hilfe.

Im Folgenden werden Beispiele aus der aktuellen VBE-Arbeit aufgeführt:


Fall 1: Übergewicht, „fehlende gesundheitliche Eignung“

Eine Studentin einer Pädagogischen Hochschule möchte in das Referendariat (Vorbereitungsdienst) im Grund- und Hauptschulbereich überwechseln. Es findet die verpflichtende Überprüfung ihrer gesundheitlichen Eignung durch das Gesundheitsamt statt.

Von der Ärztin des Gesundheitsamtes wird der Studentin mitgeteilt, dass sie nicht als Beamtin in den Vorbereitungsdienst wechseln könne, da sie übergewichtig sei. Als Maßstab werde der so genannte „Bodymaßindex, BMI“ angewandt.

Die Studentin ist VBE-Mitglied und wendet sich daher mit der Bitte um Hilfe an den VBE. Sie bezeichnet sich selbst als leicht übergewichtig, sieht im Gegensatz zum Gesundheitsamt aber dadurch keine Einschränkungen für ihre Arbeit als Lehrerin und Beamtin.

Der VBE stellt der jungen Kollegin einen Anwalt. Dieser ist Experte auf dem Gebiet des Beamtenrechts und erreicht, dass die Studentin zeitgleich mit ihrem Referendariat beginnen kann. Sämtliche Kosten des Verfahrens und des Anwalts werden vom VBE übernommen.

 

Fall 2: Nichtzulassung zum Referendariat aufgrund einer zurückliegenden Therapie

Ein Student einer Pädagogischen Hochschule möchte das Referendariat für das Lehramt an Realschulen beginnen. Bei der Gesundheitsüberprüfung beim Gesundheitsamt wird er damit konfrontiert, dass er vor einigen Jahren aufgrund einer psychischen Erkrankung an einer Therapie teilgenommen hat. Deswegen wird dem Studenten grundsätzlich der Wechsel ins Referendariat untersagt. Weder als Beamter noch als Angestellter kann er sein Referendariat durchführen. Der Student sieht aufgrund der Jahre zurückliegenden Therapie bei sich keinerlei Einschränkungen für sein Referendariat. Als Mitglied wendet er sich an den VBE.

Der VBE kann für sein Mitglied mit der Hilfe eines Anwalts erreichen, dass das Gesundheitsamt seine Position zurücknehmen muss. Das VBE-Mitglied kann zeitgleich  seinen Vorbereitungsdienst beginnen.

Als VBE-Mitglied entstehen dem jungen Lehrer keinerlei Kosten.

 

Fall 3: laufendes strafrechtliches Verfahren

Eine Absolventin der Universität möchte das Referendariat für den Gymnasialbereich beginnen. Während ihrer Studienzeit hat sie BaFöG bezogen. Kurz vor Beginn des Referendariats wird sie von den Behörden damit konfrontiert, dass sie bei der BaFöG-Beantragung Ersparnisse nicht korrekt angegeben habe. Es wird ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Aufgrund des laufenden Verfahrens und der von der Behörde erwarteten Verurteilung wird der Studentin der Zugang zum Referendariat verweigert.

Der VBE sieht akuten Handlungsbedarf und stellt der Studentin sofort einen Anwalt. Dieser erreicht, dass die angehende Lehrerin trotz des noch laufenden Verfahrens zeitgleich ihr Referendariat beginnen kann.

Im nächsten Schritt erreicht der VBE-Anwalt, dass der Vorwurf der unkorrekten Beantragung von BaFöG als unbegründet zurückgewiesen wird.

Sämtliche Kosten des Verfahrens und des Anwalts übernimmt der VBE.

Eine VBE-Mitgliedschaft lohnt sich!

Schlüsselverlust


Dr. Christoph Wolk, VBE Personalrat

Die Ausgangslage: In der Regel haben die Lehrkräfte einer Schule die Schulschlüssel vom Schulträger ausgehändigt bekommen. Für diese Schulschlüssel tragen die Lehrkräfte die Verantwortung.

 

Der Rechtsfall: Eine Lehrerin unterrichtet in einer neunten Klasse. Während der Unterrichtsstunde schließt sie das Lehrerpult auf, um Materialen herauszuholen.

Nach der Unterrichtsstunde verlässt die Lehrerin das Klassenzimmer und stellt erst später fest, dass sie ihren Schulschlüssel nicht mehr hat. Sie vermutet, dass sie den Schlüssel beim Auf- bzw. Abschließen des Lehrerpultes im Schloss steckengelassen hat. Als die Lehrerin sofort zum Pult im Klassenzimmer zurückgeht, steckt der Schlüsselbund mit den Schlüsseln nicht mehr im Pultschloss.

Die Lehrerin teilt den Verlust der Schulschlüssel ihrer Schulleitung mit. Am Schlüsselbund war auch der Schlüssel für die Eingangstüren der Schule.

Die Stadt als Träger der Schule teilt der Lehrerin daraufhin mit, dass alle Türen der Schule neue Türschlösser bekämen, um Einbrüche zu verhindern. Die Kosten für die neuen Schlösser würden sich auf 15.000 Euro belaufen. Diese Kosten müsse die Lehrerin bezahlen, weil sie für den Schlüsselverlust verantwortlich sei.

Die Lehrerin ist VBE-Mitglied und wendet sich daher an den VBE. Sie erhält sofort eine kompetente Rechtsberatung: Nur im Falle von Vorsätzlichkeit müsste die Lehrerin die neuen Türschlösser bezahlen. Bei fahrlässigem Verhalten würden für sie keine Kosten entstehen. Die Stadt als Schulträger müsste für die Kosten aufkommen. Im Falle von grob fahrlässigem Verhalten müsste die Lehrerin für die Kosten zwar aufkommen, durch ihre VBE-Mitgliedschaft ist sie aber abgesichert. Der VBE würde die Kosten für die neuen Türschlösser übernehmen. Auf Anraten des VBE teilt die Lehrerin dies der Stadtverwaltung so mit und weigert sich, die 15.000 Euro zu bezahlen. Die Stadt geht daraufhin rechtlich gegen die Lehrerin vor und will diese zur Erstattung der 15.000 Euro zwingen. Vor Gericht wird die Lehrerin durch eine VBE-Anwaltskanzlei vertreten. Diese erreicht, dass die Schuld der Lehrerin vom Gericht als allenfalls „fahrlässig“ angesehen wird. Die Stadt muss für die 15.000 Euro für die neuen Türschlösser der Schule selbst aufkommen.

Für die Lehrerin ist es ein gutes Gefühl, über den VBE so gut abgesichert zu sein. Selbst im Falle, dass ihr Schlüsselverlust vom Gericht als „grob fahrlässig“ eingestuft worden wäre, hätte sie nichts bezahlen müssen. Der VBE hätte die Kosten für die neuen Türschlösser übernommen.

Sämtliche Kosten des Verfahrens werden vom VBE übernommen.

Eine VBE-Mitgliedschaft lohnt sich!

VBE in Sorge wegen der pädagogischen Assistentinnen:


Die Verträge laufen aus, den Schulen fehlen die Hilfskräfte

 

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg macht sich wegen der pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den Haupt- und Werkrealschulen große Sorge. Die befristeten Verträge laufen alle zum 31. Januar des nächsten Jahres aus. Das bedeutet für die engagierten Hilfskräfte, dass sie sich noch in diesem Jahr arbeitslos melden müssen, und für die Schulen, dass sie mitten im nächsten Schuljahr ohne ihre pädagogischen Assistenzkräfte dastehen.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

„Den neu in der Regierungsverantwortung stehenden Politikern wird es wohl noch gar nicht so ganz ins Bewusstsein gedrungen sein, dass die Arbeit der pädagogischen Assistenten an den Schulen keine dauerhafte, sondern lediglich eine befristete ist“, moniert VBE-Landevorsitzender Gerhard Brand. Und da dieser Befristungstermin Ende Januar des nächsten Jahres erreicht ist, stehen die pädagogischen Assistenten dann ohne Beschäftigung da, und den Schulen fehlen mit einem Schlag die fest eingeplanten Hilfskräfte, wenn sich nicht bald etwas tut.

 

Wie der VBE erfahren hat, stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass die pädagogischen Assistenten weiter an den Schulen beschäftigt werden können. Weil die Schulleitungen für das kommende Schuljahr aber verlässlich planen können sollten, müssten im Interesse aller die Signale aus der Politik jetzt möglichst rasch kommen und die Verträge verlängert oder – besser noch – entfristet werden, damit eine dauerhafte, verlässliche Beschäftigung der pädagogischen Assistenten im Schuldienst gewährleistet ist.

Selbst anfängliche Bedenkenträger können sich die unentbehrlichen „Hilfslehrer“, deren Vergütung weit unter dem Satz regulärer Pädagogen liegt, gar nicht mehr von den Schulen wegdenken. Dass sich die pädagogischen Assistenten bewährt haben, kann man auch daran ablesen, dass es sie zwischenzeit­lich sogar an Grundschulen gibt.

„Leider ist die wöchentliche Arbeitszeit der meisten pädagogischen Assistenten von einer Vollbeschäftigung noch weit entfernt“, bedauert der VBE-Chef deren beschränkte Einsatzmöglichkeit.

3. Juli 2011

Mit dem Hammer!

„Wir haben das beste Schulsystem“, erläuterte Marion Schick, ehemalige Kultusministerin in Baden-Württemberg, noch auf der didacta im Februar 2011. Fakten- und datenreich verteidigte die CDU-Politikerin das differenzierte Schulsystem Baden-Württembergs gegenüber der Gemeinschaftsschule ihrer nordrhein-westfälischen Kollegin Silvia Löhrmann, Grüne.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

Marion Schick reihte sich damit in eine lange Tradition ein. Vor ihr war Helmut Rau Kultusminister, davor Annette Schavan Kultusministerin. Gerade Annette Schavan ist es, die jetzt als Bundesministerin für Bildung und Forschung von dieser Tradition abrückt. Laut verkündet sie den Bruch der CDU mit der Hauptschule und ruft das neue Modell der gemeinsamen Beschulung von Haupt- und Realschülern aus. Zwei Säulen soll es in Zukunft noch geben: die Oberschule und das Gymnasium. Wie kommt der Wandel? Ist die Gemeinschaftsschule die bessere Schule für unsere Kinder? Noch vor kurzem behauptete Schavan das Gegenteil. Gibt es neue unwiderlegbare pädagogische Erkenntnisse, die jetzt diesen Schluss zulassen? Oder gibt es neue, unwiderlegbare fiskalische Erkenntnisse, die bei zurückgehenden Schülerzahlen und Finanzmitteln nur diesen Schluss zulassen? Wird Pädagogik missbraucht, um Politik zu machen? Was ist die richtige Pädagogik? Niemand weiß das besser als wir Lehrer. Wir wissen genau, was für die Kinder gut ist, die uns jeden Tag gegenübersitzen. Wir arbeiten mit ihnen, reden mit ihnen, pflegen den Kontakt zu den Eltern und wir können sehr genau einschätzen, in welchem Klima unsere Kinder am besten gefördert werden können. Wenn wir in Baden-Württemberg in die Lehrerzimmer hineinhören, hören wir unterschiedliche Meinungen hierzu. Freude über die Entwicklung hin zur Ganztagesschule genauso wie ein starkes Festhalten an der Differenzierung in Haupt- und Realschule. Und natürlich ist es so! Wir haben in Baden-Württemberg eine uneinheitliche Bildungslandschaft! Wir können nicht Mannheim mit Gebrazhofen im Allgäu vergleichen und glauben, für beide Orte passt das gleiche System optimal. Nein, wir müssen die Systemfrage öffnen. Sie darf nicht zum Bestimmungsfaktor der Bildung werden. Im Mittelpunkt der Überlegungen muss der Schüler stehen. Bildung muss sich an den Gegebenheiten vor Ort und dem Dialog der Bildungsbeteiligten, den Lehrern, den Eltern und der Kommune, orientieren. Die jetzt von der Bundes-CDU favorisierte Oberschule deckt sich übrigens in Teilen mit einem Modell, das der VBE entwickelt und vergangenen Herbst vorgestellt hat: Die erweiterte Realschule, die zur Studierfähigkeit führen kann, und Haupt- und Realschüler aufnimmt. Dieses Modell ist ein Vorschlag des VBE und kein flächendeckender Zwang! Das ist der Unterschied. Wir wollen Funktionierendes bewahren und dort Angebote machen, wo Bestehendes nicht mehr passt. Schullandschaften müssen sanft und flexibel entwickelt werden – und nicht mit dem Hammer!

Gerhard Brand  28.06.2011

VBE: Lehrer an Hauptschulen leisten Kärrnerarbeit


Pädagogisches „Reizklima“ macht den Unterricht stets spannend

Stuttgart.

Am Montag will der CDU-Bundesvorstand über ein Papier beraten, das den noch bestehenden Hauptschulen die letzte Ölung gibt, bevor sie endgül­tig aus der Schullandschaft verschwinden sollen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bricht in diesem Zusammenhang eine Lanze für die hoch engagierten Hauptschullehrkräfte, die bei immer schwieriger gewordenen Arbeitsbedingungen Kärrnerarbeit leisten.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation der Hauptschulen permanent verschlechtert: stark rückläufige Schülerzahlen – nicht zuletzt durch die neue Werkrealschule -, wachsender Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt und die geringe Akzeptanz bei Eltern und in der Wirtschaft machen dieser Schulart zu schaffen“, stellt der VBE-Landesvorsitzende, Gerhard Brand, fest.

 

Keine andere Schulform der Sekundarstufe verfügt heute – je nach sozialem und örtlichem Umfeld – über eine so unterschiedliche Schülerklientel wie die Hauptschule. Besonders brisant ist die Situation an Hauptschulen, die in einem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld liegen und deren Schülerschaft sich zu einem hohen Prozentsatz aus Kindern von ausländischen Mitbürgern oder Aus­siedlern zusammensetzt. Da ist die Hauptschule zwangsläufig zu einer „Einwan­dererschule“ mit einem gezielt sozial-integrativen Auftrag geworden.

Bei Hauptschulen in weniger exponierten Lagen spiegelt sich die Umgebung auch in einem gewissen pädagogischen „Reizklima“ wider. Erhöhte Aggres­sionsbereitschaft der Schüler im Umgang miteinander und Desinteresse gegen­über dem Lernstoff machen so manche Unterrichtsstunde für Lehrer zu einem spannenden Abenteuer: Gelingt es diesmal, Inhalte zu vermitteln? Oder geht die Stunde wieder fast vollständig mit Erziehungsarbeit, dem Schlichten von Strei­tigkeiten und der Aufarbeitung der sozialen Probleme der Schüler untereinander drauf? Bildungsangebote im Hauptschulbereich müssen immer aufwendiger vorbereitet werden. Oft können die Schüler nur mit viel pädagogischer Phantasie und großem didaktischen Geschick des Lehrers für sinnvolles Lernen gewonnen werden. An keiner anderen Schulart sind daher die Belastungen und Anforde­rungen an die Lehrerschaft stärker gewachsen als an der Hauptschule. Haupt­schüler zu stärken ist nicht nur eine bildungspolitische, sondern vielmehr eine sozialpolitische Aufgabe, die es auch künftig zu bewältigen gilt, egal, ob man die Schule nun Hauptschule, Sekundarschule, Oberschule, Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule nennt.

26. Juni 2011

VBE: Jeder Sitzenbleiber ist ein Sitzenbleiber zu viel

Gefährdete Schüler rechtzeitig fördern und begleiten

Stuttgart.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg behaup­tet, dass jeder Sitzenbleiber in der Schule ein Sitzenbleiber zu viel sei. Trotzdem werde es immer wieder unbelehrbare und völlig demotivierte Schüler geben, die es darauf anlegten, eine „Ehrenrunde“ zu drehen. Es sei jedoch mit Aufgabe der Schule, so VBE-Vorsitzender Gerhard Brand, Kin­der und Jugendliche, die Schwierigkeiten mit dem Lernen haben, frühzeitig und so intensiv zu fördern, dass deren Versetzung am Schuljahresende zu keiner Zeit als gefährdet angesehen werden müsse. Dafür benötigten die Schulen entsprechende Lehrerstunden.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

Mit unter 2 Prozent ist die Quote der Sitzenbleiber in Baden-Württemberg sehr niedrig. Trotzdem ist jeder sitzengebliebene Schüler einer zu viel. In der Regel sei das Diagnostizieren von Schülerdefiziten nicht das Hauptproblem, sagt der VBE-Vorsitzende. Sorge bereite Eltern und Lehrern gleichermaßen, dass die Schulen meist nicht genügend Unterstützungsmaßnahmen anbieten können, um diesen Defiziten rechtzeitig etwas entgegenzusetzen. Vorgaben der Politik, etwa die Sitzenbleiberquote zu halbieren, könne zwar postwendend von den Schulen umgesetzt werden, würde aber nicht unbedingt zu einer Qualitätssteigerung füh­ren. Der VBE spricht sich gegen die grundsätzliche Abschaffung des Sitzen­bleibens aus, zumal das (Nicht-)Versetzungsverfahren sehr differenziert gesehen werden muss. Eine Versetzung trotz nicht ausreichender Noten ist zur Probe oder aus pädagogischen Gründen möglich. Für schulische „Saisonarbeiter“ mit deutlich zur Schau getragener Null-Bock-Mentalität kann das angeordnete Wie­derholen einer Klassenstufe bisweilen erzieherisch wertvoll sein.

 

Das Aussprechen einer Nichtversetzung erfolgt stets nach einer gründlichen pädagogischen Überprüfung und Würdigung der gesamten Schülerpersönlich­keit, nicht nur aufgrund reiner Zahlenarithmetik. Generell sollten sich Eltern und Lehrer hüten, Sitzenbleiber als Versager abzustempeln. Gerade Schüler mit we­niger erfolgreichen Zeugnisnoten bedürfen der Ermunterung und Hilfe.

Je schneller diese Unterstützung einsetze, desto besser sei es für alle Betei­ligten, betont VBE-Chef Brand. Optimal sei es, wenn eine frühe und intensive Förderung das Sitzenbleiben des Schülers schlichtweg überflüssig machen würde.

15. Juni 2011