VBE: Mehr als nichts – aber weniger als verdient

Landesbezirk Südbaden. Es ist unzweifelhaft ein Erfolg des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) und seines Dachverbandes Beamtenbund – Tarifunion Baden-Württemberg (BBW), dass die grün-rote Landesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung eingebracht hat, um das im Tarifbereich erzielte Abschlussergebnis auch auf die Beamten zu übertragen.

Ekkehard Gabriel, Vorsitzender des VBE Südbaden

Dies stellt der Vorsitzende des VBE Südbaden, Ekkehard Gabriel (Gundelfingen) anlässlich des derzeit laufenden Beteiligungsverfahrens der Spitzenorganisationen fest. Danach wird es nicht nur bei zwei Prozent bleiben, die der damalige Ministerpräsident Mappus den Beamten bereits vor der Landtagswahl gewährt hatte. Vielmehr werden die Bezüge im Januar 2012 nochmals steigen.

Gabriel erklärt: Da im Tarifbereich als Ergebnis insgesamt etwa 2,5 Prozent herausgehandelt wurden, hat es für 2011 mit der Augustbesoldung für die Beamten eine verminderte Einmalzahlung gegeben. Diese betrug beispielsweise in der Besoldungsgruppe A 12    180.- EURO,   in A 13    160.- EURO.  Im B-Bereich und vergleichbar hohen Besoldungsgruppen ist allerdings keine Auszahlung erfolgt.

Vom Januar 2012 an sollen die Bezüge dann erneut linear um 1,2 Prozent steigen und anschließend um einen Sockelbetrag von 17 EURO (Anwärter 6 EURO) erhöht werden. Weitere 0,2 Prozent werden der Versorgungsrücklage zugeführt.

Mit diesen Maßnahmen wurden die im Tarifbereich ausgehandelten Gehaltserhöhungen bis auf die dritte Kommastelle genau auf den Beamtenbereich übertragen. Für 2011 und 2012 entspricht dies einer Erhöhung von 3,428 Prozent. Ekkehard Gabriel: „Dies ist ein ordentliches Ergebnis mit dem der VBE recht zufrieden ist.“ Das einzig Ärgerliche daran sei, dass die Politiker sich selbst die Diäten ab 1. Juli 2011 um 4,55 Prozent angehoben haben. Verdient hätten dies die Lehrkräfte auch!

05.08.2011

Auch VBE beklagt zunehmende Spracharmut bei Kindern

Zur Pressemitteilung des Kultusministeriums 100/2011:

Stuttgart. Kinder und Jugendliche bekommen über den Bildschirm die ganze Welt frei Haus geliefert, können aber immer weniger mit Worten ausdrücken, was sie gesehen haben, weil sie mit den Bildern häufig allein gelassen wer­den. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht mit Sorge, dass Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen bei Kin­dergarten- und Grundschulkindern deutlich zugenommen haben – und zwar bei Kindern mit und ohne Migrationshintergrund.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Dem VBE liegt es fern, moderne Medien zu verteufeln, denn der gezielte Ein­satz von Fernsehen und Computer ist positiv für die Entwicklung der Schüler. Doch nicht jede Sendung, die den Stempel „Kinderfernsehen“ trägt, ist für Kin­der geeignet. Während „Die Sendung mit der Maus“, „Galileo“, „Expeditionen ins Tierreich“ und ähnliche TV-Angebote pädagogisch wertvolles „Schulfernse­hen“ sind, bereichern die nachmittäglichen Talk- und Gerichtshows der Privaten nicht gerade den kindlichen Wortschatz mit den Begriffen, wie sie in der Schule benötigt werden.

Der VBE warnt davor, Kinder vor dem Bildschirm allein zu lassen. Der VBE appelliert an alle Erziehungsberechtigten, mit den Kindern immer wieder über das Gesehene zu reden. Bei etlichen Stunden täglichen Fernsehkonsums bleibt den Kindern wenig Zeit, die Umwelt auf eigene Faust zu erkunden. Lebenser­fahrungen werden verstärkt virtuell aus zweiter Hand gesammelt. Der Wort­schatz des Kindes vermehrt sich nicht, sondern verkümmert, wenn er nicht benützt wird. Aus Büchern vorlesen und mit dem Kind darüber sprechen kann jede Mutter, jeder Vater.

Nicht nur die Kindergärten und Schulen seien gefordert, sondern zunächst die Eltern, egal, ob alleinerziehend oder nicht, unterstreicht der VBE-Sprecher die Forderung, Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder wieder verstärkt zu beteiligen. Mit ein wenig Zeitaufwand und ganz geringem finanziellen Ein­satz (Bücher kann man auch ausleihen) lasse sich so jedes Kind in der Familie ganz früh fördern, so der VBE-Sprecher.

3. August 2011

Neue Rechtschreibung ist an den Schulen kein Aufreger mehr

VBE zur jüngsten Focus-Umfrage:

Stuttgart. Auch wenn nach der jüngsten repräsentativen Umfrage des Nachrichten­magazins „Focus“ eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger die 1996 be­schlossene und 1998 eingeführte Rechtschreibreform ablehnt, ist die neue Rechtschreibung an den Schulen kein Aufreger mehr, versichert der Spre­cher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, wiewohl Schüler nach wie vor mit der Rechtschreibung zu kämpfen haben.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

15 Jahre nach der Einführung des neuen Regelwerks sind zwischenzeitlich alle Schüler – sogar die Abiturienten – mit der reformierten Rechtschreibung groß ge­worden, für die es wichtigere Probleme gibt als die Frage, ob heute mit scharfem ß oder mit ss geküsst werden soll. Eine gewisse Unsicherheit herrscht dagegen eher bei älteren Lehrkräften, die bisweilen nicht wissen, ob das Wort weiterhin auf die gewohnt alte Weise, nach der neuen Rechtschreibung oder nach den in den Jahren 2004 und 2006 noch einmal überarbeiteten Regeln geschrieben wird.

Lehrer greifen, bevor sie Schülern etwas mit Rot als falsch anstreichen, si­cherheitshalber nach dem neuesten Duden, um sich zu vergewissern, was nun aktuell gilt. Bei Schülern rufen höchstens noch Bücher in alter Schreibweise Irri­tationen hervor, die es als Ganzschriften oder in Klassenbüchereien noch gibt, obwohl die regulären Schülerbücher mittlerweile alle auf neuestem Stand sind.

„Natürlich ist die noch immer geäußerte Kritik bei einzelnen Bestandteilen der Reform berechtigt“, räumt der VBE-Sprecher ein, „aber selbst die alten Recht­schreibregeln enthielten eine Fülle von Ungereimtheiten, und trotzdem ging das Abendland nicht unter.“ Sprache sei immer im Fluss und verändere sich. Auf je­den Fall sollten Beliebigkeiten in der Schreibweise vermieden werden, die Schü­ler grundsätzlich mehr verunsicherten als unterstützten.

Der große Wurf war diese Rechtschreibreform nach Meinung vieler Experten sowieso nicht, eher ein kleines Sowohl-als-auch-Reförmchen. So seien weder die groß geschriebenen Anfangsbuchstaben bei Substantiven noch überflüssige Buchstaben abgeschafft worden. Schüler müssten nach wie vor überlegen, ob sie Fater oder Vater schreiben sollen, Witamine oder Vitamine. Sex dürfe nicht wie Seks und Fuchs nicht wie Fuks aussehen. Auch das als überflüssig empfundene Y wurde nicht durch ein I oder Ü ersetzt. Statt „Xylophon“ künftig „ksülofon“ zu schreiben, wäre eine Orthografie-Revolution gewesen, über die es sich zu streiten gelohnt hätte, behauptet der VBE-Sprecher.

31. Juli 2011

VBE sieht niedrige Sitzenbleiberquote an Hauptschulen vornehmlich in der Versetzungsordnung begründet

Zumeldung zu:

Statistisches Landesamt Nr. 249/2011 – Nichtversetzte 2010

An Hauptschulen und Realschulen niedrigste Quote seit

dem Jahr 2000

 

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg freut sich gleichfalls über die niedrige Sitzenbleiberquote an den Haupt- und Real­schulen, sieht aber die Hauptursache für die erfreulich wenigen Nichtver­setzungen an Haupt­schulklassen (1,4 Prozent) vor allem in der „großzü­gigeren“ Versetzungs­ord­nung begründet.

Vier Fächerver­bünde, die Noten aus verschiedenen Disziplinen zu einer Fach­note bündeln – etwa in „MNT“ (Materie, Natur, Technik), nivellieren einzelne Spit­zenleis­tungen und auch Ausrutscher nach unten zu einer weniger aussage­kräf­tigen Durch­schnittsnote auf mittlerem Niveau.

Obendrein kann sich ein Hauptschüler zweimal die Note „mangelhaft“ im Zeugnis leisten – sogar in Hauptfächern -, ohne sitzenzubleiben. Ein dritter Fün­fer – etwa in Mathematik – kann mit einer Zwei in Sport ausgeglichen werden. Ein „Mangelhaft“ im Hauptfach Englisch zählt überhaupt nicht zur Versetzung.  „Da gehört schon eine besondere Begabung dazu, nicht versetzt zu werden“, spöttelt der VBE-Sprecher. Trotzdem wünsche sich der VBE mehr Möglich­kei­ten, gerade Hauptschüler noch mehr unterstützen zu können, da Noten nicht alles seien. Eine individuelle För­derung sei in Klassen mit über 30 Schülern nur sehr schwer umzusetzen. Der Klassenteiler müsse deshalb dringend weiter ge­senkt werden, fordert der Spre­cher.

Der VBE begrüßt ausdrücklich die Senkung des Teilers von 31 auf 30 Schüler pro Klasse fürs kommende Schuljahr, sieht hier aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf.

29. Juli 2011

Arbeitszimmer neu beurteilt

 

Landesbezirk Südbaden / Freiburg. Begrüßt hat der Referatsleiter „Recht und Besoldung“ im Verband Bildung und Erziehung (VBE) Südbaden, Franz Wintermantel, dass das Finanzgericht Köln eine anteilige Nutzung häuslicher Arbeitszimmer von bis zu 50 Prozent als von der Steuer absetzbar ansieht. „Lehrkräfte haben im Normalfall kein schulisches Arbeitszimmer und deshalb sind sie gezwungen, die Unterrichtsvorbereitungen zu Hause zu erledigen. Dazu brauchen sie ein Arbeitszimmer, das sie auf eigene Kosten erbauen und für den Dienst zur Verfügung stellen. Deshalb ist es nur gerecht, wenn die Lehrkräfte das Arbeitszimmer  bei der Steuer absetzen können.“

Franz Wintermantel

Franz Wintermantel, Referat „Recht und Besoldung“ des VBE Südbaden

Im Gegensatz zum Finanzgericht Köln hat das Finanzgericht Baden-Württemberg erst kürzlich auf der bisherigen Regelung beharrt, dass nur eine anteilige private Nutzung von bis zu 10 Prozent erlaubt sei. „Durchgangszimmer zum Garten“ fielen hier bisher völlig aus der steuerlichen Förderung. Genau dies sehe aber das Finanzgericht Köln anders, weiß Wintermantel.

Bei ihrem Urteil stützen sich die Kölner Richter auf ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs von vor zwei Jahren. Denn inzwischen haben die Bundesrichter ihre Rechtsprechung zum „Aufteilungs- und Abzugsverbot“ aufgegeben. In dem Kölner Fall wollte ein Kölner Gewerbetreibender für ein halbes Arbeitszimmer die Hälfte der anfallenden Kosten ansetzen, was das Gericht auch zuließ.

Weil die Sachlagen nun bei beiden Finanzgerichten unterschiedlich sind, ließ das Finanzgericht Köln die Revision beim Bundesfinanzhof zu.

Der VBE Südbaden unterstützt die Beurteilung durch das Finanzgericht Köln, da Lehrkräfte nicht nur ihr Zuhause, sondern größtenteils auch ihr Auto für Dienstgeschäfte zur Verfügung stellen. In beiden Fällen ist der Staat nicht bereit, eine angemessene Gegenleistung zu zahlen. „Dies ist für uns Lehrkräfte ein Ärgernis“, stellt Franz Wintermantel fest.

25.07.2011

VBE zu eigenmächtigen Ferienverlängerungen:

Wenn Eltern ihren Kindern das Schwänzen beibringen

Stuttgart. Wenn Eltern plötzlich erfahren müssen, dass ihr Kind die Schule schwänzt, zeigen sich die meisten ziemlich fassungslos. Trotzdem gibt es immer wieder Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern regelrecht vormachen, wie man die Schule vorführt, indem sie eigenmächtig die Schulferien verlängern und Kinder „wegen Krankheit“ entschuldigen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht in solchen „illegalen Gleitzeitferien“ ein schleichendes Gift für die Gesellschaft. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, rügt der VBE-Sprecher Eltern, die ihren Kindern das Schwänzen beibringen.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, VBE-Sprecher

Bisweilen zeigen Eltern durch ihr schlechtes Vorbild, dass Schule für sie nicht wichtig ist. Wenn vor oder nach Ferienblöcken der Familienurlaub eigenmächtig verlängert und das Fehlen der Kinder beim Klassenlehrer von den Eltern mit „Krankheit“ entschuldigt wird, lernen die Schüler von ihren Erziehungsberechtigten, dass Schule doch keinen so hohen Stellenwert hat und dass man mit Lug und Trug seinen Willen durchsetzen kann. „Wenn Kinder dieses Tricksen später auch für sich in Anspruch nehmen, sind die Eltern häufig hellauf entsetzt“, so der VBE-Sprecher. Werden diese Eltern damit konfrontiert, dass ihr Kind die Schule schwänzt, fallen sie meist aus allen Wolken und können nicht verstehen, warum gerade ihr Kind gegen Recht und Ordnung verstößt.

Entgegen der landläufigen Meinung findet in den letzten Tagen vor den Sommerferien „Schule statt“, wenn auch in anderer Form als sonst, da alle Klassen arbeiten geschrieben und die Zeugnisnoten gemacht sind. Jetzt stehen vor allem Erlebnispädagogik und soziales Lernen im Vordergrund: Ausflüge, Besichtigungen, Schulfeste, Vorlesestunden, Theaterstücke oder Konzerte, die gemeinsame Vorbereitung von Klassennachmittagen, Abschiedsfeiern oder Schulgottesdiensten.

Selbst ohne Schulbücher kann man vernünftig Unterricht halten. Es besteht für Eltern kein Grund, den offiziellen Ferienbeginn zu individualisieren und schleichend vorzuverlegen. „Die Ehrlichen, die sich noch an Ferienpläne halten, dürfen am Ende nicht als die naiven Dummchen dastehen“, rügt der VBE-Sprecher alle Schummelferienmacher.

20. Juli 2011

VBE: Nicht nur Elternzeit vermehrt Unterrichtsausfall

Krankheitsreserve an den Schulen ist zu knapp kalkuliert

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat Ver­ständnis für die Befürchtungen des Landeselternbeiratsvorsitzenden Chris­tian Bucksch wegen der unsicheren Versorgung der Schulen mit Lehrer­stunden, sieht das Problem jedoch weniger in der eher kalkulierbaren El­ternzeit von männlichen Lehrkräften begründet als vielmehr in der unge­nügenden Lehrerreserve bei plötzlich auftretenden Krankheitsfällen.

Der VBE bemängelt, dass die Versorgung an den Schulen weiterhin nicht dem entspricht, was eigentlich zur Steigerung eines qualifizierten Bildungs- und Er­ziehungsauftrages und für einen modernen Unterricht erforderlich wäre. Noch immer werden nötige Stütz- und Förderkurse erst dann erteilt, wenn genügend Lehrerstunden aus dem Ergänzungsbereich „übrig“ sind, noch immer fehlen Lehrer für pädagogisch sinnvolle Teilungsstunden bei zu vollen Klassen.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Weil den Schulen nicht genügend feste Vertretungslehrer („Springer“) zur Verfügung stehen, müssen bei Erkrankung von Lehrkräften besonders bei der „verlässlichen Grundschule“ Klassen zusammengelegt werden, was zu einer massiven Beeinträchtigung der Unterrichtsqualität führt. „Vor allem, wenn die zusammenzulegenden Klassen größer sind, wird aus Unterricht sehr schnell nur noch Betreuung“, moniert der VBE-Landesvorsitzende, Gerhard Brand. Dann litten zwei Klassen unter der Erkrankung eines Lehrers.

Oft geht die Verlässlichkeit der Grundschule zu Lasten der Haupt- und Werk­realschüler, die nach Hause geschickt werden, damit Hauptschulkollegen als „Feuerwehr“ in der verlässlichen Grundschule eingesetzt werden können. Das dürfe nicht mehr so sein, kritisiert der VBE-Chef, da auch Hauptschüler ein Recht auf einen verlässlichen Unterricht haben.

Dass der Ergänzungsbereich weiterhin ein Mauerblümchendasein fristet, ist ein großes Ärgernis. Zum Ergänzungsbereich gehören neben den Stütz- und För­derstunden die Arbeitsgemeinschaften, die Schülern besonders Freude machen und motivierend für die Arbeit an der Schule sein sollten. Ein Teil kann zwar, solange Geld vorhanden ist, durch Lehrbeauftragte, Jugendbegleiter oder durch Kooperationen mit Vereinen abgedeckt werden; die eigentlichen Bezugsperso­nen der Schüler aber, nämlich die Lehrer, bleiben von diesen pädagogisch wert­vollen Angeboten in der Regel ausgeschlossen, weil keine Stunden mehr dafür zur Verfügung stehen.

17. Juli 2011

VBE appelliert: Auch bei Sechs kein Liebesentzug

Stuttgart. „So schlecht kann ein Schulzeugnis gar nicht ausgefallen sein, dass Eltern ihr Kind dafür mit Liebesentzug bestrafen müssen“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Selbst eine Sechs in einem Unterrichtsfach rechtfertige nicht, sich vom eigenen Kind abzuwenden. Eine solch schlechte Note sei vielmehr ein deutliches Signal, dass es in letzter Zeit wohl Kommunikationsprobleme gegeben habe und der innerfamiliäre Kontakt verstärkt werden müsse.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Jetzt werden die Jahreszeugnisse an die rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendlichen an den knapp 5000 allgemein bildenden Schulen des Landes ausgegeben. Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen immer Einzelschicksale.

Wenn die Schulberichte und Zeugnisnoten gut ausgefallen sind, motiviert das die Schüler zum Weiterarbeiten. Wenn in dem einen oder anderen Fach aber ein „Mangelhaft“ oder gar ein „Ungenügend“ im Zeugnisheft stehen, gibt es auch oft genug Verzweiflung, Tränen, Stress und böse Worte.

Der Zeugnistag darf nach Auffassung des VBE kein „Tag des Zornes“ oder „Gerichtstag“ werden. Noten spiegeln stets nur einen Teil der Schülerpersönlichkeit wider. Schulversagen hat meist verschiedene Ursachen: Längere Krankheit, Schwierigkeiten im familiären Umfeld oder Schicksalsschläge.

Des Öfteren kommt es zu einer Überforderung durch den Besuch der falschen Schule. Faulheit und Gleichgültigkeit des Schülers sind in etlichen Fällen auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Manchmal tragen die schulischen Rahmenbedingungen mit zum Scheitern bei; kennen doch die meisten Schüler Stütz- und Förderstunden nur noch vom Hörensagen. „Und nicht jede Familie hat“, so VBE-Chef Brand, „die entsprechenden Mittel zur Verfügung, um dem Kind privat teure Nachhilfe am Nachmittag zu finanzieren.“

Der VBE appelliert an alle Erziehungsberechtigten, Kinder, die schlechte Noten mit nach Hause bringen, nicht noch zusätzlich zu bestrafen. Nicht die Klassenbesten sind es, die der Liebe der Eltern jetzt besonders bedürfen, sondern vielmehr die, die sich als die Verlierer fühlen. Vernünftig wäre es, gemeinsam zu überlegen, was man tun kann, damit die schulischen Leistungen im nächsten Jahr wieder besser ausfallen. Zuweilen hilft sogar das Wiederholen einer Klasse.

25. Juli 2011

 

VBE: Auch an Gemeinschaftsschulen werden Sonderschullehrer benötigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Selbst wenn alle Sonderschulen per Gesetzesänderung völlig abgeschafft werden würden, wird man Lehrkräfte mit einer gründlichen sonderpädagogischen Ausbildung auch künftig mehr denn je benötigen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

Wenn infolge der UN-Konvention und den Bemühungen um Inklusion die Integration von Schülern mit eigentlich sonderpädagogischem Förderbedarf so um gesetzt werden würde, dass alle heute Sonderschulen besuchenden Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen aufgenommen werden müssten – sei es in die Hauptschule oder in die Gemeinschaftsschule, wäre deren besonderer Förderbedarf trotzdem weiterhin gegeben.

Die Politik muss folglich alles unternehmen, dass künftig an allen Schulen die personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen so vorhanden sind, dass Kinder mit einem Handicap nicht noch einmal zusätzlich benachteiligt würden, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung nicht vorhanden sind. Das differenzierte Sonderschulwesen in Baden-Württemberg leistet zurzeit einen fachlich hoch angesiedelten Beitrag zur Integration Benachteiligter.

Es darf auch nicht sein, dass man bei der angestrebten inklusiven Beschulung so verfährt wie bei der Einführung neuer Fächer oder Fächerverbünde, indem man zunächst diese an den Schulen installiert und erst dann die Lehrkräfte gründlich darauf vorbereitet beziehungsweise aus- und fortbildet. Grund-, Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer wären ohne eine gründliche sonderpädagogische Ausbildung ziemlich hilflos und würden der Sache mehr schaden als nützen. Wer Integration soweit vorantreiben will, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich nebeneinander und miteinander lernen, muss zuerst die Bedingungen dafür schaffen, anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Die Vorbereitung auf ein neues Bildungszeitalter kostet nicht nur sehr viel Geld, sondern benötigt vor allem Vorlaufzeit. Diese Einschränkungen entbinden die Politik nicht davon, die Inklusion offensiv anzugehen.

15. Juli 2011

Jetzt muss es 13 schlagen!


Meinrad Seebacher

Meinrad Seebacher, Geschäftsführer des VBE Südbaden

Landesbezirk Südbaden / Freiburg. Die Zeit ist reif, dass das Grundgehalt der Lehrkräfte auf A 13 angehoben wird. Diese Meinung vertritt der Geschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Südbaden, Meinrad Seebacher (Waldkirch) nicht zuletzt auch angesichts vieler öffentlich geäußerter Stimmen. Doch bereits lange bevor die öffentliche Meinung und der Landeselternbeirat dieses vom VBE formulierte Anliegen unterstützten, hatte der Lehrerverband das dringende Bedürfnis bereits erkannt. „In der Folge“, so Seebacher, „muss dann auch das restliche Besoldungsgefüge in Ordnung gebracht werden.“ Denn seit der Einführung der A 13 Beförderung für Hauptschullehrkräfte durch den damaligen Kultusminister Rau seien an Schulen und Seminaren die Besoldungsstrukturen durcheinander- gekommen. Da sich die Lehreraufgaben aber vervielfacht haben, sei einen Besoldungsanpassung unumgänglich.

 

In der Vergangenheit haben Grund- und Hauptschullehrkräfte ein kürzeres Studium absolviert als die Lehrkräfte der anderen Schularten. Für die Kultusbürokratie war dies ein Grund, diesen Lehrkräften eine geringere Einstiegsalimentation auszuzahlen. Diese in A 12, die anderen in A 13, das bezeichnete der VBE schon immer als eine „Bezahlung nach Schuhgrößen“ und forderte, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, ein längeres Studium für Grund- und Hauptschullehrkräfte. Mit der Einführung der neuen Studienordnung im Lande Baden-Württemberg zum Wintersemester 2011 gilt für alle Lehrämter -außer Sonderpädagogik- ein achtsemestriger Studiengang mit vertiefender praktischen Aspekten. Besonders in der Sekundarstufe I -Klasse 5 bis Klasse 10- und in den Seminaren herrscht derzeit ein Gehaltstohuwabohu, das sich objektiv nicht mehr rechtfertigen lässt, ist Seebacher überzeugt. Deshalb sagt der VBE: Jetzt muss es 13 schlagen! Er weiß sich im Verbund mit der Bevölkerung, die sich bei einer forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen mit 71 Prozent der 2000 Befragten für die Besoldungsangleichung aussprach. Die jüngste Ausgabe der Zeitschrift des Landeselternbeirats (LEB) Baden-Württemberg, „Schule im Blickpunkt“, fordert ebenfalls im Zuge der Einführung neuen Ausbildungsordnungen eine Überprüfung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer. Bemerkenswert hebt Seebacher die LEB-Begründung hervor: „Nicht nur die gestiegenen Anforderungen und qualifizierteren Abschlüsse an den PHs müssen hier berücksichtigt werden, sondern auch die zunehmende Zahl der Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulformen auf Grund der immer heterogenen Lerngruppen zu bewältigen haben.“