Inklusion kostet Millionen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) stellt erfreut fest, dass es mit der kürzlichen Vorlage der Bertelsmann-Studie von Prof. Dr. Klaus Klemm erstmals gelungen ist, nachzuweisen, dass Inklusion nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

Nach Ansicht der VBE-Referatsleiterin Sonderschulen, Uschi Mittag, (Ehingen), sind die darin errechneten Zahlen zwar weit untertrieben, aber erstmals wird deutlich, dass die Politik davon Abstand nehmen können muss, Inklusion alleine auf dem Rücken der Lehrkräfte zu betreiben. Diese kommen durch eine inzwischen deutlich heterogene Schülerschaft immer näher an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung tut in allen Schularten ein weiteres dafür. „Inklusion – das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern – kann nur durch Einsatz von mehr Personal und durch Umschichtung von Finanzen im Landeshaushalt erfolgen. Mehr Bildungsgerechtigkeit -dazu gehört auch die Inklusion-, wie es sich grün-rot auf die Fahnen geschrieben hat, kann nur erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen personeller, sächlicher und räumlicher Art stimmig gemacht werden.“

Prof. Dr. Klemm hatte ausgerechnet, dass bundesweit 10 000 Lehrkräfte eingestellt werden müssten und dafür – nur fürs Personal – 660 Millionen Euro Kosten entstünden. Lehrer im Land  Nordrhein-Westfalen (NRW) hatten daraufhin reklamiert, dass alleine so viele Lehrkräfte in NRW gebraucht würden, dass die Berechnungen also deutlich zu niedrig seien. Der VBE Baden-Württemberg unterstützt diese These, denn so Mittag: „Inklusion kostet und kann niemals ein Sparmodell sein.“ Erschwerend kommen zwei weitere Belastungen dazu: Klassen mit bis zu 30 Schülern, wie sie in den weiterführenden Schulen gang und gäbe sind, sind der Inklusion kontraproduktiv. Der VBE geht in seinen Forderungen schon seit Jahren von 22-er Klassen aus. Wenn dann Kinder in diesen Klassen inklusiv beschult werden müssen, so sind diese Kinder doppelt zu zählen. Zudem machen inklusive Klassen eine Doppelbelegung von einer allgemeinbildenden Lehrkraft plus eines Sonderpädagogen notwendig, und das nicht nur bei zwei Stunden pro Woche, sondern bei drei Vierteln des Unterrichts. Wenn man aber wisse, so Uschi Mittag, dass in Baden-Württemberg viele der in Sonderschulen tätigen Lehrkräfte gar keine ausgebildeten Sonderschullehrkräfte sind, dann könne man nur erahnen, wie schwer sich das Land damit tun werde, den die Wunschvorstellung formulierenden Worten auch die entsprechenden Taten folgen zu lassen. Der VBE Baden-Württemberg plädiert für eine inklusive Schule dort, wo sie Kinder fördern kann und die Rahmenbedingungen stimmen. 

Tarifeinigung bei Bund und Kommunen ein akzeptabler Kompromiss

Die Tarifrunde für die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen konnte in letzter Minute doch noch erfolgreich abgeschlossen werden. Nachdem die Arbeitgeber unter Bundesinnenminister  Dr. Hans-Peter Friedrich  mit ihrem Angebot von 3,3% für zwei Jahre alle Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst brüskierten, war erst durch massive Protestaktionen und Warnstreiks Bewegung ins Tarifspiel gekommen. Seit Jahren hinkt der Öffentliche Dienst bei der Einkommensentwicklung hinterher. Es wird zunehmend schwierig, bei den geringen Gehältern in vielen Berufssparten des Öffentlichen Dienstes noch Personal zu finden. Von daher waren die Forderungen der dbb-tarifunion  nach 6,5% Lohnerhöhung sehr realistisch und nicht abgehoben.

Das Ergebnis im Detail:

3,5% ab dem 1. März 2012,

1,4% ab dem 1. Jan. 2013 und weitere 1,4% ab dem 1. Aug. 2013.

Dies ergibt in der Summe eine Erhöhung von 6,42%  mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Zudem gab es noch Verbesserungen bei Azubis/Praktikanten u.a. Verbesserungen in einzelnen Branchen.

Bernhard Rimmele, Referat Arbeitnehmer im VBE Baden-Württemberg

„Dass es nun doch noch geklappt hat, hat ganz sicher mit der hohen Aktionsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen während der letzten Wochen zu tun. Der Rückenwind unserer zahlreichen Aktionen war in Potsdam ganz deutlich zu spüren“, äußerte sich dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr, erleichtert über den letztendlich doch noch gefundenen Kompromiss, der lange Zeit in weiter Ferne zu liegen schien. Dafür, dass die öffentlichen Haushalte überschuldet sind und unter dem Primat der zukünftigen Null-Verschuldung stehen, können die Arbeitnehmer nichts. Es ist vielmehr eine verfehlte Steuerpolitik dafür verantwortlich, die auf eine angemessene Besteuerung  hoher Einkommen und der Einkommen auf den Finanzmärkten verzichtet.

Nächstes Frühjahr steht die Tarifrunde der Länder an, zu der auch alle Tarifbeschäftigten  im Schuldienst Baden-Württembergs gehören. Das jetzt erzielte Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen beim Bund und den Kommunen werden die Arbeitgeber der Länder wohl kaum akzeptieren. Um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen, wird es genauso den Druck der Gewerkschaften mit zahlreichen Protestaktionen und Warnstreiks bedürfen. Der VBE wird dann vorbereitet sein und zusammen mit allen Einzelgewerkschaften  des öffentlichen Dienstes unter Führung der dbb-tarifunion kampfbereit sein.

Auf dem Vormarsch: Teach First fellows an Baden-Württembergischen-Schulen

Die grün-rote Landesregierung macht tatsächlich ernst und will die Anrechnung neu angestellter Pädagogischen Assistenten an Haupt- / Werkrealschulen auf Lehrerstellen ab 1.9. 2012 wahr machen. Dies geht aus Verlautbarungen zu den Teach First Fellows hervor, die zur Unterstützung von Lehrkräften an Werkreal- oder Hauptschulen eingesetzt werden. Die Fellows allerdings -im Gegensatz zu den Pädagogischen Assistenten- sollen „on top“ finanziert werden, die Anzahl wird aber auf 20 Stellen begrenzt. Schulen wird hierdurch die Möglichkeit gegeben, hoch qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen jeweils über zwei Schuljahre hinweg als Lernunterstützer zu beschäftigen.

Thomas Frankenhauser, VBE-Geschäftsführer

Im Zentrum der Tätigkeit der Fellows stehen dabei insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sowie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler mit schlechten Startbedingungen in ihrer Bildungslaufbahn. Ein Einsatz soll deshalb vorrangig zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern in Brennpunktschulen sein.

Die Stellen werden im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Schulen mit Ganztagesangebot, die bereits mit Teach First Fellows gearbeitet haben werden im Sinne der Kontinuität bevorzugt.

Voraussetzung für die Teach First Fellows ist ein Studienabschluss an einer Hochschule und in der Regel eine mindestens dreimonatige pädagogische Schulung durch Teach First Deutschland. Es können nur Personen ausgewählt werden, die das Auswahlverfahren von Teach First Deutschland erfolgreich absolviert haben.

Wissenswertes

• Fellows halten keinen eigenverantwortlichen Unterricht sondern sind Lehrkräften zugeordnet und unterstützen diese bei ihren Tätigkeiten. Ziel ist es, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

• Fellows werden als Arbeitnehmer auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt und in die Entgeltgruppe 8 des TV-L eingruppiert – werden – unabhängig von ihrer Vorbildung.

• Die Tätigkeit wird in Zeitstunden berechnet. (39,5 Std.). Der Beschäftigungsumfang der Fellows beträgt max. 80 %. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Teach First Fellows von der Schulleitung über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt werden.

VBE: Schulbauförderrichtlinien gehören dringend überarbeitet

2 m2 pro Schüler im Klassenzimmer, bis zu 10 m2 für den Hund im Zwinger

Bereits im letzten Jahr hatte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg angemahnt, dass für einen modernen Unterricht von heute und für die neu einzurichtenden Gemeinschaftsschulen noch keine angepassten Schulbauförderrichtlinien vorliegen. Das Kultusministerium hatte den Handlungsbedarf zwar sofort bestätigt; trotzdem hat sich bisher offiziell noch immer nichts getan.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Zum ersten Mal werden zum neuen Schuljahr Gemeinschaftsschulen an den Start gehen. Doch die Schulträger hängen bis heute noch in der Luft, da die Schulbauförderrichtlinien nicht angepasst worden sind und Zuschüsse nur nach alten Vorschriften bewilligt werden. „Man kann aber mit den Schulbauförderrichtlini­en aus der Nachkriegszeit keine neuen Gemeinschaftsschulen aufbauen“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand. Wer wie die neue Landesregierung den Ausbau von Gemeinschaftsschulen vorantreiben wolle, müsse nicht nur Bildungspläne, Leh­rerausbildung und -besoldung reformieren, sondern sollte auch aus Klassenzim­mern echte „Lernwerkstätten“ machen. Das gehe nur mit neuen Schulbauförderricht­linien.

Es sei nicht nur notwendig, so der VBE-Vorsitzende, die neuesten bautech­nischen Anforderungen an Brandschutz und Unfallverhütung bei den Schulge­bäuden zu berücksichtigen und umzusetzen, sondern auch die Größe und Ausge­staltung der Klassenzimmer, wie sie der Unterricht in einer Gemeinschaftsschule erfordere. Wer sagt, er wolle Bildung für das 21. Jahrhundert anbieten, dürfe sich nicht mit Klassenzimmern begnügen, die noch zu Kaisers Zeiten als aus­reichend galten.

Das Arbeiten nicht mehr in einem Klassenverband, sondern in Lern- und Pro­jektgruppen, selbstorganisiertes Lernen mit Wochenplänen, Werkstattarbeit und Ganztagsangebote erfordern mehr Platz in den Schulen, mehr Räume zum Aus­weichen und Möglichkeiten, individuelle Lerntheken einrichten zu können.

Bei höchstens 66 m2 Klassenzimmerfläche für bis zu 30 Schüler (in Gemein­schaftsschulen ist 28 als Schülerhöchstzahl vorgesehen) könne die räumliche Freiheit der Lernenden nicht allzu groß ausfallen, beklagt der VBE-Vorsitzende. Natürlich dürfe man keine Vergleiche zur Zwingerhaltung anstellen (da gelten je nach Größe pro Hund 6 bis 10 m2), trotzdem machten sich Verantwortliche oft mehr Gedanken über den Platz, den Tiere zur Verfügung haben sollten, als über die räumlichen Bedingungen, unter denen Schüler heute lernen müssen.

9. April 2012

VBE: Eltern können selber sehr früh viel für ihre Kinder tun

Mehr Bildungschancen nicht nur durch Gemeinschaftsschulen

Stuttgart. Die Übergangszahlen der Viertklässler auf die weiterführenden Schulen wer­den zurzeit heiß diskutiert. Insbesondere von den Gemeinschaftsschulen er­hofft sich die grün-rote Landesregierung mehr Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit für Schüler aus bildungsferneren Elternhäusern. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg möchte auch die Eltern mit eingebunden wissen, Kinder schon sehr früh durch verlässlich posi­tive Zuwendung und dauerhaft emotionale Begleitung optimal zu fördern.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Der VBE appelliert an alle Eltern, die ersten Lebensjahre eines Kindes intensiv zu nützen und durch emotionale Zuwendung und intensive Förderung kognitiver Fä­higkeiten und motorischer Fertigkeiten die Bildungschancen der jungen Erdenbür­ger noch  vor  Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule zu optimieren.

„Die politisch Verantwortlichen zeigen sich durchaus bemüht, Verbesserungen bei der Bildung und Erziehung junger Menschen zu erreichen“, versichert der VBE-Sprecher. Die Realisierung vieler guter Ideen scheitere jedoch meist an den viel zu knappen Haushaltsmitteln. Eltern könnten jedoch völlig kostenneutral durch ihren persönlichen Einsatz sehr früh sehr viel für das eigene Kind tun.

Die Wissenschaft hat erkannt, wie wichtig die ersten Lebensjahre für die Grund­steinlegung vieler Fähigkeiten und Fertigkeiten sind. Man weiß auch, dass in vielen Elternhäusern den Kindern immer weniger Zuwendung zuteilwird und dass häufig der Fernsehapparat die Funktion eines Babysitters übernommen hat. Dadurch wer­den Bewegung und Ausprobieren, freies Spielen und das eigene Tun der Kinder verhindert. Es gibt Untersuchungen, die davon ausgehen, dass nicht einmal mehr in jeder zweiten Familie vorgelesen, miteinander gespielt und gesungen wird. Trotz­dem verdrängt man aus falsch verstandener „politischer Korrektheit“ immer wie­der, dass bei der Bildung und Erziehung von Kindern nicht nur die Politik, sondern auch die Familien mit in die Pflicht genommen gehörten. „Nicht der Staat und seine Institutionen sind zuvörderst gefordert, sondern zunächst einmal jeder Vater und jede Mutter“, unterstreicht der VBE-Sprecher eigentlich Selbstverständliches. „Die­ses Elternrecht entbindet das Land nicht von der Pflicht, Schulen so zu gestalten, dass dort effizient gelernt und gelehrt werden kann und den jungen Menschen opti­male Möglichkeiten für ein erfolgreiches und nachhaltiges Lernen geboten wer­den.“

6. April 2012

VBE: Die Anmeldezahlen sagen noch nichts über den Erfolg aus

Gemeinschaftsschulen sind auch auf Schüler mit einer Gymnasialempfehlung angewiesen

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg freut sich mit den künftigen Gemeinschaftsschulen, dass es so viele Anmeldungen gegeben hat, dass diese – bis auf eine – nach den Sommerferien mit der Arbeit anfangen können.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Fast die Hälfte der Starterschulen hat Schülerzahlen mit einer 3 an der Zehnerstelle. Das heißt, dass mit wirklich kleinen Klassen begonnen werden kann, was Schülern und Lehrern zugutekommt.

Interessant wäre es jetzt zu erfahren, mit welchen Grundschulempfehlun­gen die neuen Schüler ausgestattet sind. „Es wäre für die Arbeit und das Konzept der Gemeinschaftsschulen höchst kontraproduktiv, wenn die neuen Klassen fast ausschließlich mit Schülern mit einer Hauptschul­empfehlung gebildet werden müssten“, sagt der VBE-Sprecher. Wenn heterogene Lerngruppen ausdrücklich gewünscht werden, wird man den Erfolg der Gemeinschaftsschulen nicht an der Zahl der Schüleranmel­dungen für die fünfte Klasse messen können, sondern an der Zahl der Schüler, die mit einer Gymnasial- oder Realschulempfehlung bewusst die Gemeinschaftsschule gewählt haben.

4. April 2012

VBE: Salbungsvoll zu reden ist billiger als real zu handeln

Trotz anders lautender OECD-Studien ist Bildung der Politik hier zu teuer

Stuttgart. Auch die neue Landesregierung entwickelt in der Bildungspolitik lieber Visio­nen, wie alles besser werden könnte, als entschlossen zu handeln. „Wer lan­desweit Gemeinschaftsschulen einrichten will, dafür aber nicht mehr Geld in die Hand nimmt, unterläuft den gewünschten Bildungsaufbruch“, sagt Ger­hard Brand, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Ba­den-Württemberg.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Obwohl Deutschland in den Rankinglisten der internationalen OECD-Studien bei den Bildungsausgaben noch immer weit hinten liegt, ist in Politikerkreisen kein Umdenken zu sehen. Auch die neue Landesregierung bremst, wenn es ums Geld­ausgeben für Kindergärten und Schulen geht. Nicht einmal deren Lieblingskind, die Gemeinschaftsschule, darf so ausgestattet werden, dass dort moderne Pädagogik adäquat umgesetzt werden kann.

1995 gab Deutschland 5,1 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für Bildung aus. 2008 waren dies laut OECD nur noch 4,9 Prozent. Der OECD-Schnitt lag da bei 5,9 Prozent. Damit belegte Deutschland unter 36 Industrienationen einen unrühm­lichen 30. Platz. Während in Luxemburg 13 648 US-Dollar pro Jahr in die Ausbil­dung der Grundschulkinder investiert werden, ist es in Deutschland nicht einmal halb so viel (5 929 Dollar). Und trotz dieses im Vergleich zu den anderen Industrie­nationen prekären Defizites, bremst auch die neue grün-rote Landesregierung, wenn es darum geht, den Kleinsten mehr Gutes zu tun. Wer Lehrern eine Anrech­nungsstunde für die Kooperation mit den Kindergärten gibt, diese aber gleichzeitig den Bildungshäusern und beim Projekt „Schulreifes Kind“ wieder abzieht, zeigt, dass er nicht gewillt ist, wirklich mehr Geld für Bildung auszugeben. Wer Gemein­schaftsschulen einrichten will, diese aber personell, räumlich und sächlich nicht so ausstatten kann, wie es vom pädagogischen Konzept her zwingend notwendig ist, wirkt unglaubwürdig. Wer Inklusion flächendeckend umsetzen will, gleichzeitig aber weder die Schulen noch das Personal dafür entsprechend gründlich vorberei­tet, handelt grob fahrlässig. „Baustellen in der Bildungspolitik gibt es genug, man muss aber auch das nötige Geld aufbringen, um die Projekte alle zum Laufen oder zu einem guten Ende zu bringen“, sagt der VBE-Chef. „Dass andere Industriestaa­ten erkannt haben, dass es richtig ist, Geld in die Bildung zu stecken, zeigen die OECD-Studien, die für Deutschland alles andere als ein Ruhmesblatt sind.“

1.4.2012

VBE: Quantität und Qualität sind zwei Paar Stiefel

Die Erhöhung der Übergänge in die 10. Klasse kann auch keine Verbesserung bedeuten

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es, dass künftig mehr Haupt-/Werkrealschüler insgesamt zehn Jahre bis zum Abschluss zur Schule gehen dürfen, sieht aber in der Steigerung der Quantität nicht unbedingt ein Zeichen für eine Qualitätsverbesserung.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Ausgerechnet Hauptschüler, die sich mit dem Lernen eher schwerer tun, haben die kürzeste Schulzeit insgesamt und werden nach neun Schuljahren im Alter von fünfzehn Jahren in die Berufswelt entlassen, zu einem Zeitpunkt, da Seele und Körper der Jugendlichen oft noch nicht richtig dafür vorbereitet sind. Abi­turienten beginnen mit deutlichem höherem Alter eine Berufsausbildung, sofern sie nicht zuvor sogar noch ein Studium aufnehmen.

 Insofern begrüßt der VBE es ausdrücklich, wenn Hauptschüler nun wenigstens zehn Jahre zur Schule gehen dürfen.

Dass die Verdoppelung der Übergangsquoten auf die zehnte Klasse der Werk­realschule einen Qualitätssprung bedeutet, sei noch dahingestellt. „Dass das Kultusministerium allein auf Grund der prognostizierten Zahlen eine Erfolgs­meldung absetzt, ist schon ein wenig vermessen“, kritisiert VBE-Landeschef Gerhard Brand. Qualität von Unterricht und die Quantität der Übergangszahlen seien zwei Paar Stiefel. Noch hätten die potenziellen Zehntklässler ihren Werk­realabschluss nicht in der Tasche. Es wäre verheerend, wenn die Qualität der Abschlussprüfungen wegen des hohen Erfolgsdruckes, der auf dem Kultusmi­nisterium laste, „abgelastet“ werde, sprich: zu einem „Abschluss light“ verkom­me. „Eine Erhöhung der Quote ist nicht gleichzusetzen mit einer Steigerung der Qualität des Abschlusses“, warnt Brand, dies bewirke meist sogar das Gegenteil.

26. März 2012

Gewissenserforschung zum Thema „Inklusive Beschulung

Statt Antworten, die keiner hat – viele Fragen

Mit diesem Arbeitstitel hat die Arbeitsgruppe Schule und ethische Bildung vom Regierungspräsidium Tübingen 2006 eine Broschüre betitelt. Da im Blick auf UN-Konvention und Umsetzung der inklusiven Beschulung vieles ungeklärt ist, bediene ich mich dieses Titels und stelle die folgenden Fragen in den Raum: 

  • Gibt es klare Vorgaben für die inklusive Beschulung?
  • Kann garantiert werden, dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler – aber auch für die Lehrkräfte – nicht verschlechtern?
  • Gibt es Lehrkräfte, die diesen schulischen Anforderungen entsprechen können?
  • Haben sie gelernt, mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten – bis hin zum Psychiatriebedarf – umzugehen?
  • Gibt es Rahmenbedingungen, um im Bedarfsfall eingreifen zu können? (Auszeitraum / betreuendes Personal)
  • Hat der Elternwille grundsätzlich Vorrang, auch wenn vor Ort die adäquate sonderpädagogische Förderung nicht umgesetzt werden kann?
  • Sind Schulleitungen darauf vorbereitet, Belastungsgrenzen bei ihren Kolleginnen und Kollegen zu erkennen und angemessen zu reagieren?
  • Stehen ihnen dafür Ressourcen zur Verfügung?
  • Gibt es Sonderpädagogen, die zur Verfügung stehen, um ständig an der Regelschule zu sein – natürlich aus den verschiedenen Fachrichtungen, denn sonst macht es keinen Sinn?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit des KM mit dem Sozialministerium, um die Rahmenbedingungen von Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schulsystem in Bezug auf Inklusion abzustimmen?
  • Gibt es Definitionen über die Verpflichtung der Schulträger? (Umbaukosten / Betreuungskräfte / Fahrkosten…?)
  • Gibt es darüber hinaus Fachdienste, die die notwendige Unterstützung liefern: Krankenschwester, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopäden… und wer finanziert diese? (Wenn ich es richtig verstanden habe, soll niemand vom Regelbesuch ausgeschlossen werden!)

 Anmerken möchte ich, dass ich seit mehr als 20 Jahren im Sonderpädagogischen Dienst arbeite und die Schülerinnen und Schüler – wo immer möglich – an den Regelschulen belassen habe.

Es geht mir nicht um Sonderbeschulung als einzigen Weg, es geht mir vielmehr um eine realistische und nicht um eine ideologische Einschätzung der pädagogischen Alltagsbewältigung.

Wir wollen doch eine schulische Verbesserung für alle Schülerinnen und Schüler erreichen und die Qualität der Förderung erhalten, oder?

Über ideologiefreie, sachliche, konstruktive Rückmeldungen würde ich mich freuen. 

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

VBE: „Vera“ nervt Schüler und Lehrer gleichermaßen

Vergleichsarbeiten konterkarieren das individuelle Lernen

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht bei vielen Lehrern noch immer wenig Akzeptanz für die bundesweit einheitlichen Vergleichsarbeiten (Vera). Denn einerseits wird das individuelle Lernen der Schüler in verschiedenen Tempi als neues Credo verkündet; andererseits sol­len Kompetenzen der Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt im Schuljahr einheitlich mit gleichen Aufgaben überprüft werden.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Argwöhnisch beobachten Pädagogen eine zunehmende „Testkultur und -gläubig­keit“: seien es die Vergleichs- oder Diagnosearbeiten, Vera und DVA, Bildungs­standards oder zentrale Klassenarbeiten, Selbst- und Fremd-Evaluationsbögen, Kompetenzanalysen Profil AC sowie nationale und internationale Vergleichsstudi­en wie Pisa, Timss, Iglu und wie sie sonst noch alle heißen. Dabei sollten standar­disierte Lernstandserhebungen eigentlich nicht dazu führen, dass Schüler gezielt auf diese Tests lernen, sondern dass Lehrer aus den Ergebnissen Erkenntnisse zur Verbesserung der Qualität von Unterricht erhalten.

Und da sehen die meisten Pädagogen einen Knackpunkt bei den Erhebungen. Wenn schon aufwändig diagnostiziert werden muss, sollte danach auch gezielt „therapiert“, den Schülern geholfen werden können.

Wenn in Vergleichsarbeiten obendrein Inhalte abgefragt werden, die in der Klas­se noch nicht behandelt worden sind, erzeugt dieses Nichtwissenkönnen bei Schü­lern Versagensgefühle, die keinesfalls motivierend wirken. Auch wenn nicht erwar­tet wird, dass alle Kinder alle Aufgaben lösen – und die Schüler um diese Vorgabe wissen -, lastet doch ein deutlicher Druck auf den Getesteten.

Wenn den Schulen durch neue Bildungspläne und Kontingentstundentafeln im­mer mehr Gestaltungsspielraum beim Kompetenzerwerb der Schüler zugestanden werde, andererseits aber wegen zentraler Lernstandserhebungen Inhalte zwangsläu­fig bundesweit im Gleichschritt gelernt werden müssen, passe das irgendwie nicht so richtig zusammen, bringt der VBE-Sprecher den Unmut der Lehrkräfte auf den Punkt. Im Zuge des individuellen Lernens und differenzierten Unterrichtens sei es eigentlich ein Widerspruch, an alle Schüler an einem bestimmten Tag die gleichen Anforderungen zu stellen, auch wenn vom Landesinstitut für Schulentwicklung ausdrücklich betont werde, dass „Testaufgaben, die dem Nachweis von Kompeten­zen dienen, keine Lernaufgaben sind, die Lernprozesse zum Erwerb von Kompe­tenzen anstoßen“.

25. März 2012